Jüdische Wochenschau
- Journal
- Jüdische Wochenschau
- Volume
- 21 (1960)
- Issue
- 1835 (13.12.1960)
- Date
- 1960-12-13
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German, Spanish
- Belongs to
- journal issue
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FRANQUEOPAGADO CooCmíóo 308 TARIFA REDUCIDA Concesión 1629 Año XXI. BUENOS AIRES, MARTES 13 DE DICIEMBRE DE 1960 No. 1835 £ L EJEMPLAR« en toda la República y ■ Buenos Aires PUEYRREDON 2190 19 T. E. 83 . 2613 isq. einer Im Negew steht zwar eine grosse, noch ungenützte Bedetu-eserve zur Vei J ügiuig, aber für ihre Kultivierung ist eiie Lösung des Bewässerungs - Problems Vorbedingung, und selbst wenn dort ossen Wasserzuleitungen vollendet und geeignete Bi-wirtschaitungs . Methoden iestgelegt sein werden, heiss* 1, das noch keineswegs, dass brachliegender Boden in anderen Landesteilen wo die Bewässerung bibiger und der Boden leichter nutzbar zu machen ist,;w er nachlässig! werden darf. “ In Galiläas Bergland und im Wadi Ära, das inder. LandesnuUe i egt, befinden sich vorslr.au«; zwisenen arabischen Gebieten jüdische Böden, die wegen ihrer versprengten Lage nicht ausgenützt weiden können. Um diese Ländereien nutzbar zu manche, hat nun Landwirtschaftsminister Mosche Dajan der Knesset ein Gesetz zur Zusammenfassung der Böden vorgeschlagen, das die rechtliche Basis für eine ,kleine Bondenreform’ bilden soll, vorläufig noch im Kreuzfeuer der Kritik steht, aber schliesslich mit gewissen jt.jüdischen Aenderungen angenommen werden wird. Dajan hofft, dass durch diese Konzentrierung de-: Böden die Errichtung von 3C bis 40 Siedlungen ermöglicnt 'werden könnte. Aber auch wtnn es nur 25 sein sollten, würde sich diese Aktion rechtfertigen, denn Israel kann sich angesichts seiner wirtschaftlichen Aufgaben und Pläne nicht leisten, aul so eine Möglichkeit zu verzichten. In einem Kranz von jeweils einigen landwirtschaftlichen Siedlungen sollen auch drei bis tiinl Städtchen als Industrie- und Handelszentren dieser neu zu erschliessenden Siedlungen geschaffen werden, so dass das Bodenkonzenlrierungs . Programm in seiner Gänze bei voller Verwirklichung eine Existenzbasis für zehntausende Menschen bieten kann. Vielerorts im Lande besitzen Bauern Böden, die nicht Zusammenhängen, sondern durch fremden Bodenbesitz von MEIR FAERBER, Teï Aviv Mitunter sind es kleine Parzellen, deren Bearbeitung in dieser Lage schwierig, unrentabel oder gar unmöglich ist. Das Interesse des Staates und der Landwirtschaft erfordert, die Zusammenfassung dieser versprengten Böden zu einem zusammenhängenden Gelände tunlichst in der Nähe des Hauses des betreffenden Landwirtes zu ermöglichen, und das kann nur planmässig und von Slaats wegen erfolgen.- Besonders angesichts', der heutigen mechanisierten und meü orisiei-ten Bearbeitungsmethoden ‘lassen sich nur Ikonzentrierte grössere Flä- | chen entsprechend intensiv bewirtschaften und entwikkeln. Aehnliche Gesetze wurden in vielen europäischen Staaten eingefühlt, und auch im alten israelischen Recht bestanden solche Regelungen. Auch die Gelehrten des Talmud erliessen Vorschriften für die Konzentrierung von versprengten Böden unter voller Entschädigung der Eigentümer. deren Boden übereignet wird. Das vorgeschlagcne Gesetz sieht in erster Linie Zuweisung von gleichwertigen Ersatzböden und nur in zweiter Linie, wenn dies unmöglich erscheint, Geld-Entschädigung vor-. Wer die Mentalität der Bauern kennt, die an jedem Fussbreit Boden mit ganzem Herzen hängen, eine Mentalität, die wohl in allen Ländern und Völkern gleich ist, kann sich vorstellen, dass die Durchführung dieses Planes trotz aller in den Gesetzesantrag aufgenommenen Vorsichtsmassnahmen auf viele Schwierigkeiten stossen wird. So haben die arabischen Abgeordneten in der Knesset gleich in der ersten Lesung des Gesetzes ihre Befürchtungen zum Ausdruck gebracht, dass die Fellachen benachteiligt werden könnten, und haben sich der Stimme enthalten, obwohl sie sonst Regierungsversehlägen gegenüber loyal zu sein pflegen. Sie distanzierten auseinandergerissen sind, sich von dem Reparzellie- Zionistenkongress der Alija 7'el Aviv. — Der 25. Zionistenkongress muss der „Kongress der Alija’' werden, und der jetzige Pr zes., der Masscneimvandcrung in Israel „gestattet es uns. unsere Ideologie und Organisation auf die Bemühungen zu konzentrieren, die darin gipfeln, die Einwanderung aus dem Westen zu fördern”, so erklärte Dr. Nachiim Goldmann. In einer A i'.¡spräche an Exekutive der Progressiven Parte betonte der Präsident der Zionistischen WeltorganisaLon, dass angesichts der Veränderungen in den jüdischen Gemeinden ausserhalb Israels heute grössere Aussichten auf einen „positiven Fortschritt in dieser Richtung bestehen. Im weiteren berichtete Goldivi.e.n über seine Pläne für die Reorganisierung c], izio'-uf eschen Weltexekulive und unterstrich, dass der : m i;utw-'".lig.-b’n herbeizuführende Wandel darin der -i M-duim.1 b. mischen JiuUnheit gemäss ihrer fLir-r.« eine bcdeuiendv.-re Vertrc- Jicge, Stärke und ihres tune zu Pchrm. ITA) rungs-Programm unter Hinweis darauf, dass die arabischen Böden Privateigentum sind, während die meisten jüdischen Böden entweder Eigentum des Staates oder des Jüdischen Nationalfonds sind, weshalb sich das Gesetz vornehmlich im arabischen Sektor auswirken wird. Dort sollte Umeignung von Boden nur innerhalb des gleichen Doifes erfolgen, und den Geldenlsehadigungen müsste der Marktwert des Bodens' am Enteignungstage zugrundegelegt werden. Wie man die Lösung vieler Frobleme' von dieser kleinen Bodemeform erhofft, so beiürchlet man auch, dass das Gesetz viele neue Probleme aufwerfen könnte. In jedem Fall soll vor allem ernstlich und aufrichtig versucht wenden, die erforderlichen Regelunegn einvernehmlich zu erzielen, und nur wo ein freiwilliges Uebereinkommen unerreichbar ist, sollen die Zwangsvorschriften des Gesetzes herangezogen werden. Die vorgesehene Gleichwertigkeit des Bodens, der als Ersatz gegeben wird, soll sich nicht nur auf den landwirtschaftlichen Ertrag des Bodens sondern auch auf seinen Marktwert beziehen, der nicht nur von seinen Ausmassen und seiner Qualität sondern auch von seiner Lage abhängt. Im arabischen Sektor herrschen mitunter höchst verwickelte Bodenverhältnisse, die Eintragungen im Grundbuch über die Eigentumsverhältnisse in den 88 arabischen Dörfern sind völlig unzulänglich und viel hängt natürlich davon ab, ob die arabischen Fellachen und Bodenbesitzer zu der f ür die Durchführung des Gesetzes zu ernennenden .kompetenten Behörde’ Vertrauen haben werden, dass keine Tendenz zu ihrer Benachteiligung besteht. PIctzer, die zum Widerstand aufreizen werden, gibt es wohl genug. Das Gesetz kann der Landwirtschaft in allen ihren Sektoren zum Segeln gereichen, wie es bei unkorrekter Durchführung auch schwere Gefahren mit sich bringen kann. Dajan bezeichnte die in der Debatte zum Ausdruck I gebrachte Kritik als einen I.positiven Angriff’ und erkühle sich bereit, jedem ein-! leuchtenden AbänderungsjVorschlag in der Formulierung zuzustimmen. Er versprach. dass in jedem Fall, wo die Frage auftauchon sollte, ob die Regierung beim Bodenlausch auf etwas staatlichen Boden verzieh’cn soll oder ein Privater, stets zu- , gunsten dos Privaten vernichtet werden wird, denn komme dc-r Regierung ruciit d-.rruf an, ob .sie um hun- ■öcrtlnusend Dunum Boden 'mehr hat. «ondc-rn dass der | Baden tunlichst ausgenützt jund rentabel bewirtschaftet werde und weitere Siedlungen geschaffen werden können. DIE VORSCHRIFTEN DES GESETZES Der in mancher Hinsicht originelle und interessante Gesetzesvorschlag sieht die Ernennung einer .kompetenten Behörde’ zur Durchführung dieser Aktion vor. Der Landwirtsehafts _ Minister wird gewisse Gebiete innerhalb der bestehenden Landes-Distrikte zu ,Boden-Konzentrierungs-Bezirken’ erklären, und die erwähnte Behörde wird die Pläne für die Zusammenfassung der Böden vorbereiten. Austausch von Bodenbesitz wird jeweils prinzipiell nur innerhalb eines solchen Bezirks vorgeschlagen werden, und wessen Boden für den Plan herangezogen wird, der hat gleichwertigen Boden an anderer Stelle aber innerhalb des gleichen Distriktes ersatzweise zugewiesen zu bekommen. Ist das Ersatzgelände nicht gleich gross oder in seiner Produktionsmöglichkeit nicht gleichwertig, so wird die Differenz durch Geldablösung ausgeglichen. Bildet aber der enteignete Boden die Haupterwerbsquelle seines bisherigen Eigentümers. und seiner Familie. so ist Geldablösung unzulässig und als Ersatz muss gleichwertiger Boden gegeben werden, da die Durchführung des Gesetzes keinesfalls die Enteignung eines Landwirts zur Folge haben darf. Die kompetente Behörde kann anordnen, dass der“ Entschädigungsbetrag für enteigneten Boden vom neuen Eigentümer, dem dieser j Boden zugewiesen wurde, zusammen mit seinen Steu- Tern in Ratenzahlungen eingehoben werde. Ersatzboden 'hat möglichst nahe dem Wohnort des bisherigen Eigentümers des enteigneten Bodens zugewiesen zu werden. Die Ausarbeitung des von der kompetenten Behörde vorzubereitenden Planes hal mit der Städtebauplanung des Bezirkes in Einklang zu stehen. Wenn es für das Entwicklungsprogramm erforderlich erscheint, darf auch versprengt liegender Boden, der gemeinsames Eigentum zweier oder mehrerer Partner ist, auf diese aufgeteiit und ins Gesarntprogramm einbezogen werden. Das Aufteilungsprogramin kann auch Ausgrabung von Eigentumsgrenzen der Böden enthalt« u •1 wird Neueinteilung ’ den betreffenden E " stenden Hypotheken und sonstigen Verpflicht tun- Umlegung von Wegc-rochis- DicnstlasUn u. dgl. umfassen Der ICuiizenti i l-unspian v.'ird;m Amtsblatt und mindestens zwei Zeitung«'?:.! die im ix-ti .-Ifr-mlun Bezirk I v—b; eitet sind. publiziert i und dem Rechtsbc« ater der Regierung überreicht wer- Ein nordamerikanischer General, der kürzlich eine führende Position im NATO-Hauptquaitier in Fontainebleau antrat, hat folgende merkwürdige Erklärung abgegeben: ..Es ist für mich eine ganz besondere Ehre und eine ganz besondere Auszeichnung, unter dem General Speidel dienen zu dürfen....’’ Nachdem die Bundesrepublik von Bonn den grundsätzlichen schweren Irrtum begangen hatte, Hitlers Generäle wieder auf führenden Posten in die neue Bundeswehr einzuschalten, war das Malheur dieses NATO-Kommandan» ten gleichsam eine fatale Zwangsläufigkeit. Speidel war zweifellos nicht der schlimmste und als der Zug in die Katastrophe jäh nach unten abzugleiten begann, befand er sich sogar in Opposition zu dem Zugführer mit der Stirn.- locke, der schon seit langem den Verstand verloren hatte. Das hindert nicht, dass er keinen Finger gerührt hat, als der blutige Raubzug der biaunen Unmenschen von Erfolggekrönt und das Risiko eines fatalen Endenden Kurzsichtigen noch ausgeschlossen schien. Unnötig, denen, die unter dem Wüten der Barbarei sc gelitten haben, Opportunisten als Helden zu präsentieren. um sie fiir empfindsamere Seelen hoffähig zu machen. Der verhängnisvolle Fehler ist begangen worden, -man muss mit dem Tatbestand rechnen. So könnte man mit Diskretion über den für immer peinlichen Fall des früheren Hitler- und späteren NATO- Kommandanten Speidel hinweggehen. Unter der Bedingung allerdings, dass man mit einem Maximum an Zurückhaltung ein Minimum an Takt zeigt. Aber eine besondere Ehre? Eine Ehre — und noch eine besondere — mein Gott, für wen?! Für einen US-General. dessen Soldaten im erbarmungslosen Kampf gegen Hitlers Generäle im zweiten Weltkrieg zu Zehniausenden für Leben und Freiheit der zivilisierten Weit gefallen sind? Es gibt gewisse niedrige Schmeicheleien, die wie eine Provokation an die Adresse der Ueberlebenden, der Geretteten wirken. Und die einen Mangel an innerer Scham verraten, der uns für diesen General eröten lässt, der offenbar das Erröten längst verlernt hat. KURT KAISER-BLUETH den. Der Justizminister wird für die Zwecke dieses Gesetzes einen Berufungsausschuss ernennen, dessen Vorsitzender ein Richter ist und j dessen beide weitere Mitglieder keine Staatsbeamten sind. Der Rechtsberater der ‘Regierung und jeder, der sich durch den Konzentrierungspian geschädigt fühlt, hat das Recht, gegen ihn binnen 60 Tagen nach seiner Veröffentlichung Berufung einzulegen. Nach Ablauf der Frist und Beschlussfassung über die Einsprüche erhält der Boden - Konzentrierungs - PJan Rechtskraft, und im Grundbuch erfolgen die entsprechenden Eintragungen. Der Justizminister hat nach Beratung mit dem •Landwirtschaftsminister das! Recht, die neuen Anordnungen zurückhalten, bis alle j Vorschr iften des Gesetzes erfüllt sind. In Konzentrierungsbezirken werden neue I Parzellierungspläne nur nach IErlaubnis der kompetenten ¡Behörde zugelassen, aber die; Behörde wird i-m Konzen- ^trierungsplan Entschädigungen für alle Bodenbesitzer 'festlegen, denen aus dem Plan Nachteile erwachsen. I Wurde ein Gebiet zum Konzentrierungs - Bezirk eri klärt, so dürfen in ihm vor (der Durchführung der Bodonzusammenfassung keine Lv , ntumsübertragungen von T ’ .--nschaftcn ohne aus- ■•«vliche Erlaubnis der TW örde erfol'ä i. Bei Be- 1 rechnung des Br.demvertes ¡werden alle au' dem Gelände befindlichen f--sten Gebäude. Pi lauZungen und Bodonverbossi-rungen berücksichtigt. Der Staat wird als BodcnoLc-ntürnc-r im Rahmen dieses Gesetzes Privatjeigentümern gleichgestellt. Durch die Einschaltung ei-;ner beratenden Körperschaft jvor Abfassung des Bodenj konzentrierungsplanes und;durch Einschaltung eines Berufungs-Ausschusses soll verhindert weiden, dass jemandem durch die ,kleine Bodenreform’ ein Unrecht zugefügt wird. Die Oppositionsredner gaben zu bedenken, ob der Berufujagsaussohuss nicht ausschliesslich aus Richtern bestehen sollte, ‘doch befürchteten andere, dass sich vor regulären Gerichten die Verhandlungen zu lange hinziehen könnten. |Freiwillige Regelungen wurjden in einem Dutzend Orten ■ vergebens versucht. Wenn 'aber das Gesetz in Kraft Jsein wird, dürfte auch mög- | lieh sein, freiwillige Uebereinkommen zu erzielen. Besucher in Isarel Jerusalem. — Der uruguayische Aussenminister Hoinero Martinez Montero und der Minister der Regierung Uruguays, Manuel Morales, trafen in Israel ein. Sie wurden von Präsident Ben Zwi und von Aussenminister Golda Meir in Audienz empfangen. Die uruguayischen Gäste legten am Grabe Theodor Herzls eine Blumenspende nieder. Ihnen zu Ehren veranstaltete Frau Meir ein Bankett. Martinez und Sänchez Morales werden eine Rundreise von mehreren Tages durch das Land unternehmen, (ITA) Registro’ de’ la P «-opiodad Intelectual No. S56.Ü3S Impreso en 1« Imprenta POLIGLOTA - Corriente» 3X14; ,î ,;c-