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Jüdische Wochenschau · 1960-12-02 · 1832 (2.12.1960) · p. [Seite]

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
21 (1960)
Issue
1832 (2.12.1960)
Date
1960-12-02
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German, Spanish
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#î* Iis 3§f < ö FRANQUEO PAGADO ConcMiia 8H TARIFA REDUCIDA Concesión 1629 Ano XXI. BUENOS AIRES, VIERNES 2 DE DICIEMBRE DE 1960 No. 1832 EL EJEMPLAR en toda la República 3, Buenos Aíras PUEYRREDON 2190 1? imq. T. E. 83 . 2613 ME1R FAERBER, Tel Aviv: Dass sich der Eichmann- Prozess nähert, fand seinen Niederschlag nicht nur im Plenum sondern auch hinter den Kulissen der Knesset. Vor einiger Zeit bekam die Juristische und Verfassungs.Kommission eine „Gesetzes-Novelle zur Advokaten-Verordnung” zur Vorbereitung der zweiten Lesung, Diese Novelle sollte ■der Advokaten-Verordnung einen Punkt hinzuiügen, in dem der Justizminister das Steht erhält, wenn ihm dies ftir gerechte Rechtsprechung erforderlich erscheint, nach Beratung mit dem juristi. sehen Beirat zu erlauben, dass jemand, der nicht Börger Israels ist und eines Ver. brechens angeklagt ist, auf das Todesstrafe steht, oder gegen den wegen so eines t.odeswürdigen Verbrechens ei. ne Untersuchung im Gange ist, sieh einen Verteidiger nehmen darf, der kein in Israel zugelassener Anwalt ist. Für so einen Verteidiger gelten diesbezüglich die gleichen Bedingungen, wie für jemanden, dem die Ausübung dieses Berufes im Lande generell erlaubt ist. Man wollte dieses Gesetz, das die legale Basis für das Auftreten des deutschen An. Renault zahlt Entschädigung Tel Aviv. — Die französische Automobilfii na Renault hat sich jetzt bereit erklärt, cler Montagefabrik von Kaiser-Frazer in Haifa wegen Vertragsbruchs eine Entschädigung in Höhe von einer Million Dollar zu zahlen. Renault hatte vor zwei Jahren uner arabischem Druck die Geschäftsverbindungen zum israelischen Partner abgebrochen, obwohl ein mehrjähriger Vertrag abgeschlossen worden war. — (ITA) Jerusalem. — Die Knesset nahm m dritter Lesung den Zusatz zu den Ausführungsbestimmungen für Anwälte an, der dem Justizminister gestattet, formell die Ernennung des kölner Anwalts Dr. Robert Servatius als Strafverteidiger von Adolf Eichmann zu approbieren. Nach den erwähnten Ausführungsbestimrnungen können nur Mitglieder der israelischen Anwaltskammer vor israelischen Gerichten erscheinen. Der Zusatz bevollmächtigt nichtisraelische Bürger, nichtisraelische Verteidiger zu wählen. Der Zusatz wurde ohne Debatte in stillschweigender Uebereinkunft zwischen allen Parteien angenommen, um eine Diskussion zu vermeiden, die den ganzen Komplex der Naziverbrechen zum Gegenstand gehabt hätte. Der Zusatz autorisiert allerdings den Justizminister, mit Zustimmung des Gerichtshofes selbst während der Prozessverhandlungen die Ernennung des nichtisraelischen Anwalts zu annullieren, falls „besondere Umstände vorliegen”. Diese Bestimmung bezweckt zu verhüten, dass der nichtisraelische Anwalt, der den Vorschriften der israelischen Anwaltskammer nicht unterliegt, die ihm gewährte Immunität missbrauchen konnte, z. B. um antisemitische Erklärungen abzugeben. (ITA) waltes Dr. Servatius als Verteidiger Eichmanns sein soll, in aller Stille und ohne Debatte im Plenum verabschieden, und die erste Lesung ging auch ohne viel Aufhebens vor sich, denn nie/nand bezweifelt, dass auch der ärgste Verbrecher das Recht auf einen Rechtsbeistand hat, während gleichzeitig verständlich ist, dass kein Anwalt Israels sich für die Verteidigung Eichmanns hergeben kann. Nun tauchte aber ein anderes Problem auf: Servatius, der von Eichmann und seiner Familie mit der Verteidigung beauftragt wurde, braucht einen israelischen Assistenten und Berater, da er sich sonst kaum in der ihm fremden Gerichtsprpzedur zurechtfinden würde. Um zu verhindern, dass ein israelischer Anwalt als Verteidiger oder stellveitretender Verteidiger Eichmanns auftritt, und um sicherzustellen. dass der israelische Assistent von Servatius Die deutsche Sozialdemokratie Hannover. — Die deutsche Sozialdemokratische Partei nahm einstimmig in ihrer kürzlichen Jahreskonvention eine Resolution an, in der festgestellt wird, dass „die Herstellung diplomatischer Beziehungen zwischen der Deutschen Bundesrepublik und Israel ebenso notwendig wie möglich” ist Die Resolution wurde vom Parteibezirk Darmstadt eingebracht. Der Vorschlag war vorher im Prinzip von dem Verwaltungsausschuss der Partei ausgesprochen und genehmigt worden. In der Resolution heisst es, dass die arabischen Drohungen gegen die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Westdeutschland und Israel „nicht beachtet werden dürfen, wenn es sich 'ni eine moralische Dringlichkeit handelt.” Die cl irmstädter Delegation verwies die Konvention darauf, dass „die wirtschaftlichen Nachteile, die aus dieser Massnahme erwachsen könnten, als von relativer Wichtigkeit anzusehen seien.” Die israelische Mapai-Fraktion befand sich unter den sozialistischen Gruppen der freien Welt, die Beobachter und Gäste zur Konvention entsandt hatten. Israel wurde vom Direktor des Ichud Hakibuzim. Jitzchak SomingFT. vertreten (ITA) im Hintergrund bleibt und nur inoffiziell als sein Berater fungiert, meldete Adv. J. Kushir (Mapam) einen Distanzierungsantrag an und wollte auch einen diesbezüglichen Paragraphen in die Advokatenverordnung eingefügt sehen. Man wollte eine breitere Debatte über diese Frage vermeiden, und so traten die Vertreter der Koalitionsfraktionen in der Juristischen und Verfassungs- Kommission unter Vorsitz von M. Unna zu einer geschlossenen Beratung zusammen, in der Kushnir seinen Standpunkt nochmals klarlegte: Gefühlsmässig widerspricht es der Standesehre des Advokaten, wenn ein Jude als Verteidiger Eichmanns auftritt, und überdies ist die Quelle der Finanzierung der Verteidigung unbekannt, so dass durchaus möglich, ja sogar wahrscheinlich ist. dass die Besoldung des Verteidigers Eichmanns aus einem Nazi-Fonds erfolgt, dessen Ursprung der Raub jüdischen Vermögens ist. Man bemühte sich, Kushnir zum Verzicht auf seinen Antrag zu bewegen, da man Servatius in der Erfüllirng seiner Aufgabe als Verteidiger nicht behindern, sondern ihm in korrektester Weise seine Arbeit ermöglichen will. Auch will man ihm weder Gelegenheit noch Ausrede bieten, eines Tages behaupten zu können, dass ihm die Gerichtsprozedur in Israel oder die Handhabung der Vorschriften oder Gesetze Hindernisse in den Weg gelegt hätten. Justizminister Rosen hat wiederholt betont — und niemand zweifelt daran — dass der Prozess absolut korrekt geführt werden wird. Rosen hatte auch jetzt wieder Gelegenheit, dies ¡m Plenum zwei Mal zu oeto- •seu: J. Tlv.' .Uhuda (Achdut Av. oda) hatte eine Interpellation eingebracht: Der deutsche Anwalt Servatius hat nach dem bisher hier geltenden Gesetz kein Recht, in Israel als Advokat aufzuireten. In Deutschland selbst wird heute die Frage ventiliert, wer diesem Anwalt die sehr grossen Beträge zusichert, die die Familie Eichmanns ihm nicht geben und nicht versprechen kann. Da das Wissen um die Quelle der Finanzierung auch die Frage beleuchten kann, worüber Herr Servatius ausser über Fragen der juristischen Verteidigung, etwas zu sagen hat, bitte ich. mir zu antworten: 1. Haben Sie diese Frage geprüft, bevor Sie diesen ausserordentlichen Sihritt zugunsten Eichmanns und des Herrn Servatius unternommen haben? 2. Falls Sie die Frage geprüft haben, — was wurde bekannt? 3. Falls Sie sie nicht geprüft haben, was beabsichtigen Sie zu tun, um jetzt zu erfahren, woher das Geld stammt?” Darauf antwortete der Justizminister; „1. Soweit ich informiert bin, wurde Dr. Servatius von den Familienangehörigen des Angeklagten ersucht, Eicbmann zu verteidigen. Woher das Geld für seine Honorare stammt, habe ich nicht untersucht, und ich glaube nicht, dass Grund besteht, dass ich diese Angelegenheit jetzt prüfe. Ueber die Person des Dr. Servatius und über seine Vergangenheit in der Zeit der Nazi Herrschaft wurden Informationen eingeholt. Die Antwort auf die Fragen 2 und 3 ergibt sich aus dem Gesagten.” Zu einer zweiten Stellungnahme in der gleichen Angelegenheit gab dem Justizminister Raw. . Nurock (Rel.- Nat.) Gelegenheit der in der Debatte über ein Disziplinargerichts-Gesetz als der Standesehre widersprechendes Benehmen bezeichnete, wenn ein israelischer Anwalt sich als Verteidiger des Henkers und Mörders unseres Volkes. Eichmann, in Zusammenarbeit mit dem deutschen Verteidiger anbietet. l„Das ist befremdenn und auf der ganzen Welt präzedenz-;los. Ist es schon irgendwo in der Menschheitsgeschichte vorgekommen, dass sich jemand selbst als Verteidiger des Mörders seiner Eltern, Kinder, Brüder und Schwestern anbietet? Das verletzt die Würde und den guten Ruf der Anwälte in Israel, die sich durch hohe:- l<-rufliches und moralische: Niveau auszeiehnen... Es ist ave nicht erwünscht, dass der Advokatenverband in Israel dem deutschen Verteidiger einen hiesigen Anwalt zur Seite stellt, der ihm die hiesigen Gesetze und Prozeduren erklärt. Das hat einen schlechten Beigeschmack, »indes ist zu befürchten, dass man diesen Anwalt als -I stellvertretenden Verteidiger Washington. — Die Militärbehörden der USA haben die jüdischen Kriegsveteranen davon in Kenntnis gesetzt, dass eine Untersuchung gegen den von den nerdamerikanisehen Behörden beschäftigten ehemaligen Nazigeneral einge] eitet worden ist, dessen Bemerkungen über die jüdischen Opfer von Dachau den Anlass zu einer internationalen Kontroverse gaben. Das Verte djgungs-Ministerium teilte dem exekutiven D'rektor dei Organisation jüdischer Kriegsyeteranen, Joseph F. Barr, mit, dass der deutsche General als Mai tin Unrein identifiziert wurde, der von den Nazis mehrfach Orden erhielt. Er bekleidet gegenwärtig den von den nordamerikanischen Militärbehörden bezahlten Posten eines Inspektors der deutschen Anlagen aut dem Gelände des zu trauriger Berühmtheit gelangten Todeslagers Dachau. Die genannte jüdische Organisation hatte dem Pentagon in Washington einen Protest zugehen lassen, worauf diese Behörde eine Untersuchungverfügte, die vom Oberkommandierenden der USA-Streitkräfte in Westdeutschland geleitet wurde, um die Tatsachen festzustellen. Vor kurzem hatte Lord Russel of Liverpool, der britische Staatsanwalt bei den oder als offiziellen Helfer des Verteidigers betrachten könnte, was unserem Anwalt nicht zur Ehren gereichen kann. Ein gerechtes Gericht lässt sich hier nach israelischem Gesetz auch dadurch sicherstellen, dass man dem Verteidiger die Möglichkeit gibt, sich bezüglich der israelischen Rechtssatzungen und Prozedur von einem Beamten des Justiz.ministeriums, den man dazu beauftragen könnte, zu beraten und anleiten zu lassen. Der Justizminister wies Raw Nurocks Auffassung zurück: Das Gesetz wurde von der Knesset in erster Lesung prinzipiell bestätigt’und das Präsidium des Advokaten- Verbandes, das sieh alle von Raw Nurock aufgeworfenen Fragen selbst gestellt und beantwortet hat, beschloss, dass dem Anwalt Servatius Hilfe gewährt werden soll, wenn er darum ersuchen wird. „Ich bin mit dem Abgeordneten Nurock nicht einer Meinung. Für mich ist das eine selbstverständliche Sache... Ich glaube, was die Zentrale der Anwalts-Organisation vorgesehlagen hat, das ist nach der Berufs-Ethik verpflichtend”, bemerkte Minister Rosen. 4 Das Gesetz ist inzwischen ohne weitere Debatte angenommen werde.:, und Dr. Servatius wird ohne Zweifel jede einem Verteidiger in einem korrekten Prozess zustehende Hilfe gewährt werden. ■Nürnberger Prozessen gegen j die Nazi - Kriegsverbrecher, das KZ Dachau besucht. Bei dieser Gelegenheit war er höchst unangenehm von äen Bemerk ungen seines offiziellen Führers, des Exgenerals Unrein, beeindruckt, der sich sogar zu der Aeusserung hinreissen liess, der Ort sollte fiir Touristen geschlossen werden. Wie Unrein nach Aussage von Lord Rüssel behauptete, seien die Krematirien von Dachau nicht von den Nazis sondern von den Alliierten nach dem Kriege errichtet worden. Die deutsche Botschaft in Washington teilte mit, dass die deutschen Behörden ebenfalls eine Untersuchung' eingeleitet haben, um festzustellen, ob eine Verleumdungsklage gegen Unrein am Platze sei. Deutscherseits wurde jedoch darauf verwiesen, dass Unrein Beamter der USA-Streitkräfte ist und die Frage seiner Anstellung die Nordamerikaner angeht. — (ITA) Oberrabbiner der Türkei gestorben Stambul. — Der Oberrabbiner der Türkei, David Saban, verschied nach längerer Krankheit im Alter von 83 Jahren. Rabbiner Saban wurde in der Türkei geboren und in der Talmud Tora-' Schule des byzantinischen Rabbiner seminars erzogen. Bevor er zum Oberrabbiner ernannt wurde, war er 23 Jahre lang Präsident des tür- ‘ kischen Rabbinergerichts. Er. gehörte von 1908 bis 1925 dem Stadtrat von Stambul an. Vor seiner Wahl zum I Oberrabbiner war dieser Po- 1 sten 20 Jahre lang vakant gewesen. (ITA) Neue Informations- Abteilung Jerusalem. — Unter der" Leitung des ehemaligen Generaldirektors von Radio Israel ist im Büro des israelischen Ministerpräsidenten eine neue Informationsabteilung gebildet worden, die die Informations- und Propaganda-Arbeit aller Ministerien koordinieren soll —- (ITA) Ausbildung ägyptischer Ingenieure Bonn. — 50 ägyptische Diplom-Ingenieure und Naturwissenschaftler halten sich zur Zeit in der Deutschen Bundesrepublik auf. Sie sollen als Dozenten für das Polytechnikum in Kairo ausgebildet werden, das als Gemeinschaftsobjekt der deutschen Bundesregierung und der Regierung der VAR in der Nähe von Heluan errichtet wird. Insgesamt solle» 250 bis 300 ägyptische Lehrkräfte in der Bundesrepublik ausgebildet werden. —' (AWZ) Registro de la Propiedad Intelectual No. 656.635

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