Jüdische Wochenschau
- Journal
- Jüdische Wochenschau
- Volume
- 21 (1960)
- Issue
- 1761 (15.3.1960)
- Date
- 1960-03-15
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German, Spanish
- Belongs to
- journal issue
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is o » Q _ lo ß h O) «N o» ß < V FRANQJEO PAGADO fe<?ncesión 908 TARIFA REDUCIDA Concesión 1629 Año XXI. BUENOS AIRES. MARTES 15 DE MARZO DE 1960 No. 1761 EL EJEMPLAR en toda la República Buenos Aires PUEVRREDON 2190 1? T. E. 83 . 2613 3.- l*q. Neue Gesetze für Kinderadoption In unserer Generation hat das Adoptionsiecht im jüdischen Volk besondere Bedeutung, da die Katastrophe, die der deutsche Nationalsozialismus über Europa gebracht hat. viele Witwen und Waisen zuriickliess, viele Eltern ihre Kinder verloren und von vielen Familien nur Einzelne überlebend geblieben sind, die in späteren Jahren neue Verbindungen eingingen, selbst keine Kinder mehr bekamen und wenigstens noch für ein angenommenes Kind Vater und Mutter sein wollten. Das traditionelle jüdische Recht sieht ursprünglich keine Adoption im Sinne voller Annahme an Kindesstatt vor, sondern eher eine Vormundschaft, die ein Ehepaar über ein elternloses Kind annimmt. Dieses Verhältnis der Pflege-Eltern zu ihrem Mündel ist allerdings dem der Adoption sehr ähnlich, und die Unterhaltspflicht der „Eltern” gegenüber dem angenommenen Kind ist ebenso umfassend wie gegenüber natürlichen Kindern. Der Staat Israel ist nun im Begriff, durch ein neues Gesetz das Adoptionsrecht jn dem Sinne zu regeln, dass das Adoptivkind in jeder Hinsicht mit natürlichen Kindern gleichgestellt wird. Der Ende 1959 verstorbene Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes Chischin bemerkte 1955 in einem Urteil in einem Berufungsprozess: „Es gibt keinen Winkel im Rechtszustand unseres Landes, der so lückenhaft wäre, wie das Recht der Minderjährigen, besonders in der Frage der Kinderadoption, und in keiner Angelegenheit ist die legislative Regelung durch den Staat so dringend notwendig, wie auf diesem Gebiet...” Seit Jahren hatte das Justizministerium das Kinderadoptionsgesetz vorbereitet, in der dritten Knesset wurde es in erster Lesung angenommen aber vom Rechtsausschuss nicht mehr zur Verabschiedung vorbereitet, und nun ging auch die vierte Knesset an diese Aufgabe heran. Ausser dem Minister nahmen 21 Redner an der Debatte in der ersten Lesung des Gesetzes teil, und die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Religiösen von ME IR FAERBER, Tel Aviv und den anderen Rednern tern des Kindes und bei eiblieben im Grunde genommen die gleichen wie in der dritten Knesset. In manchen anderen Gesetzen hat die Knesset den Status der Adoptivkinder dem der natürlichen Kinder bereits gleichgestellt, so im Staatsbürgerschafts - Gesetz und im Mieterschutzgesetz. DIE GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN Distriktsgerichte sind berechtigt. auf Antrag eines Einwohners Israels eine Adoptionsorder zu erlassen, wenn sich das Gericht davon überzeugt hat, dass die Adoption zum Wohle des Adoptierten ist. Wer bereits volle 18 Jahre alt ist, kann nicht mehr adoptiert werden. Nur innerhalb der gleichen Religionsgemeinschaft ist Adoption zulässig. Adoptieren können nur ein Mann und seine Frau gemeinsam, ausser wenn der Ehepartner des Adoptieienden Vater oder Mutter des Kindes ist, oder wenn er über 35 Jahre alt, unverheiratet und ein Verwandter des Kindes ist. Zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptivkind muss ein Altersunterschied von mindestens 18 Jahren, bestehen, ausser wenn das Gericht in Sonderfällen anders entscheidet. Die Adoptivorder stellt das Gericht erst aus, wenn das Adoptivkind bereits mindestens 6 Monate lang bei den Adoptiveltern gelebt hat. WTer ein Kind mit der Absicht der Adoption bei sich aufnimmt, hat darüber dem Sozialpfleger, der aufgrund des betreffenden Wohlfahrtsgesetzes ernannt ist, zu berichten, und die Probezeit von 6 Monaten wird vom Tage der Entgegennahme dieser Meldung durch den Sozialpfleger gerechnet. Ist das Adoptivkind bereits genügend verständig, so gibt das Gericht die Adoptionsorder erst, wenn ihm klar wurde, dass das Kind die Adoption durch die Adoptanten will. Voraussetzung für die Adoption ist das Einverständnis der natürlichen El- Die Ueber leben den von Agadir New York. — Pläne zur Rehabilitierung und Wieder ansiedlung von rund 700 bis 800 überlebenden Juden aus Agadir — dem letzten Rest der vordem 2.300 Seelen zählenden jüdischen Gemeinde dieser vom Erdbeben zerstörten Stadt — werden vom Joint zusammen mit den lokalen jüdischen marokkanischen Organisationen vorbereitet, wie Edward Warburg, der Präsident des Joint mitteilt. Er fügte hinzu, inzwischen seien ungefähr 500 Juden aus Agadir nach Casablanca geschafft worden, wo sie vom Joint betreut werden, der ihnen Kleidung, Wäsche und ärztliche Fürsorge zukommen Tasst. Nach Linderung der ersten Not muss der Joint für Woimu: gen, Arbeit, Schulen für die Kinder und andere Bedürfnisse der Flüchtlinge sorgen. Falls Agadir v iedraufgebaut werden sollte., was mehrere Julirc ln A nspr;. ch n. wie wiinrehen nehmen dürft' * ,r!e Juden vrerd n UTA) so ist schwer vorauszusa in die Stadt zurückzukehren nem Waisenkind — des Vormunds. Es ist nicht notwendig, dass die Eltern erfahren, wer die Adoptanten ihres Kindes sind. Das Gericht ist berechtigt, vor Erlass der Adoptionsor- 1 der das Einverständnis der ■ Eltern zu annullieren und den Eltern zu erlauben, ihre Erklärung rückgängig zu machen, wenn sie vor der Geburt des Kindes gegeben oder ihnen mit unlauteren Mitteln entlockt wurde. Das Gericht ist befugt, eine Adoptionsorder auch ohne Einwilligung der Eltern zu geben, wenn bewiesen erscheint, dass Vater oder Mutter’ das Kind verwahrlost oder ausgesetzt haben; dass Vater oder Mutter nicht imstande sind, ihre Meinung zum Ausdruck zu brin gen; oder ein überzeugender Grund vorliegt, dass der Wille der Eltern nicht feststellbar ist; oder dass die Ablehnung des Vaters oder der Mutter aus unmoralischen Beweggründen oder zu ungesetzlichen Zwecken erfolgt. Die Adoption schafft zwischen den Adoptanten und dem Adoptierten die gleichen Rechte und Pflichten, wie sie zwischen Eltern und ihren Kindern bestehen. Sie hebt die Pflichten und Rechte zwischen dem Adoptierten und seinen leiblichen Eltern und Verwandten auf. Das Gericht ist aber befugt, diese Konsequenzen in der Adoptionsorder zu beschränken. Ferner berührt die, Adoption die Satzungen über Verbotenes und Erlaubtes bezüglich Eheschliessungen und Scheidungen nicht. Gesetze, die sich auf das Verhältnis zu Kindern beziehen, gelten gleichermassen auch für Adoptivkinder. Bis zu zwei Jahren kann eine provisorische Adoptionsorder gegeben werden. Das Gericht darf eine Adoptionsorder aufheben, wenn die; im Interesse des Kindes geboten erscheint. Liegt das Einverständnis des Adoptanten, der Eltern oder des Vormundes — und wenn der zu Adoptierende 13—17 Jahre alt ist, des Kindes — vor, so kann auch ein religiöses Gericht (Rabbinatsgericht u. dgl.) die Adop tionsorder geben. Für die Adoptionsorder ist ein schriftlicher Bericht des So-| zialpflégers Voraussetzung. Jede Adoptionsorder und ihre Veränderung wird in einem Adoptionsregister eingetragen, das nicht allgemein zugänglich ist, in das der Regisirar aber dorn Beamten, der Eheschliessungen registriert, und dem Adoptierten, wenn er volle 18 Jahre alt « ist, Einblick gewähren kann. Wer eine Adoption gegen Geld oder Geldeswert vorschlägt oder vermittelt, ohne dafür vom Gericht ausdrücklich Erlaubnis erhalten zu haben, hat Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren zu gewärtigen. Durchfiihrungs - Verordnungen zu diesem Gesetz werden vom Justiz-minister nach Beratung mit dem Wohlfahrtsminister erlassen. DER WIDERSTREIT DER MEINUNGEN Die Religiösen nehmen vor allem gegen die Loslösung der adoptierten Kinder von ihren Eltern Stellung, da das biblische Gebot ..ehre Vater und Mutter...” sich auf natürliche Eltern bezieht und das Kind von diesen Pflichten auch dadurch nicht befreit werden kann, dass es der Obhut von Adoptiveltern anvertraut wird. Dagegen treten die anderen Parteien für möglichst völlige Trennung Adoptierter von ihren natürlichen Eltern ein, um den Adoptivkindern den seelischen Zwiespalt zwischen den natürlichen Eltern und den Adoptanten zu ersparen. Es kann nicht im Interesse des Kindes gelegen sein, es mit Gedanken an seine natürlichen Eltern zu belasten. die es fremden Leuten übergeben haben. Auch sollen Adoptanten, die ein kleines Kind übernommen, aufgezogen und wie ein eigenes Kind liebgewonnen haben, nicht unter dem Druck ständiger Furcht leben müssen, das Kind könne eines Tages erfahren, dass sie nicht seine Eltern sind, wodurch alle Beteiligten einer schweren seelischen Krise ausgesetzt werden könnten. In den letzten Jahren nahmen auch die anderen Länder. die vorher die Adoption nicht gesetzlich geregelt hatten, wie England und Holland — im Jahre 1957 — das Grundprinzip der Adoption an. Internationale Untersuchungen und Statistiken beweisen, dass der Grossteil der Adoptionen glücklich war und nur in 15 Prozent der untersuchten Fälle waren Enttäuschung und schwierige Problematik zu verzeichnen. Das Adoptionsgesetz sollte von den Gerichten möglichst geschmeidig gehandhabt werden, und das Gesetz sollte den Gerichten auch eine größtmögliche Entscheidungsfreiheit einräumen. denn jedes Kind ist eine Welt für sich, in jeder Familie herrscht ihre eigene Atmosphäre, und was in einem Fall gut ist, muss nicht unbedingt für den anderen Fall tragbar sein. In diesem Rechtsgebiet gilt es drei mit schweren Problemen belastete Partner durch gesetzliche Regelung ins richtige Verhältnis zu einander zu bringen: Kinderlos gebliebene Eheleute, Vater und Mutter die ein Kind bekommen Ben Gurion vor dem USA-Senat Washington. — Sechzehn USA-Senatoren stellten dem israelischen Ministerpräsidenten Fragen über die Möglichkeit eines Abkommens zwischen Israel und der VAR, das dem kalten Krieg im Mittelosten ein Ende machen könnte. Wie der Präsident der Senatskommission für auswärtige Angelegenheiten, der demokratische Senator für Arkansas J. W. Fulbright, mitteilte, war dies das Hauptthema der Unterhaltung bei dem Besuch, den Ben Gurion dieser Kommission abstattete. Fulbright enthüllte ferner dass die Möglichkeit bestehe, zu einer sowjetisch-nordamerikanischen Regelung, über eine Waffensperre für den Mittelosten bei der kommenden Gipfelkonferenz zu gelangen. Er äusserte jedoch Zweifel, ob Nasser zu einem solchen Abkommen bereitwäre, selbst wenn es zu einer Verständigung zwischen Washington und Moskau kommen sollte. Jedenfalls müsse ein Versuch in dieser Richtung unternommen werden, weil es schwer sein würde, einen israelisch-arabischen Krieg, auf die Zone zu beschränken. Senator Fulbright erklärte nach Ben Gurions Erscheinen in einer geschlossenen Sitzung der Subkommission für den Mittleren Orient, nichts verweise auf den baldigen Ausbruch eines Krieges, doch ebenso wenig sei ein friedliches Abkommen zu erwarten, um den gegenwärtigen toten Punkt zu überwinden. Wie der Senator versicherte, habe Ben Gurion sich nicht über Israels Verteidigungslage besorgt gezeigt und sähe auch anscheinend keine drohende Kriegsgefahr. Dagegen habe er die Andeutung gemacht, dass die russischen Waffenlieferungen an die VAR einen störenden Faktor darstellen. Ben Gurion habe weder um militärische USA-Hilfe gebeten, noch diesen Punkt erwähnt. Am meisten interessierte die Senatoren die Frage ob Aussicht auf einen Friedt-i.ßchluß bestehe. Dies sei nach Fulbrights Aussage „der wichtigste Aspekt” der Zusammenkunft gewesen. Zu den arabischen Protesten gegen den Besuch Ben Gurions bemerkte der Senator, wenn Nasser als offizieller oder privater Gast in die USA kommen würde, so wäre er gleichermassen willkommen, weshalb er keinen Grund sähe, das: Ben Gurions Anwesenheit von den Arabern als „unerwünscht” bezeichnet werden könne. Würde ein arabischer Staatsmann von ähnlicher Bedeutung erscheinen, so hätte die Kommission das gleiche Interesse, ihn zu interviewen. An andere Stelle seiner Ausführungen nannte Fulbright Israels Premierminister „einen Führer der freien Welt” und fügte hinzu, die Aussprache sei „interessant und instruktiv” gewesen und Ben Gurion sei „ein fähiger Mensch”, der sich präzis auszudrücken wisse. Ben Gurion informierte die Journalisten nach der Sitzung, man habe über „die Mittelostlage, die Beziehungen Israels mit seinen Nachbarn, das Problem der arabischen Flüchtlinge, die Suezkanalkrise, wieder über die Flüchtlingsfrage und schliesslich über die allgemeine Situation in der Welt mit Hinblick auf den Nahen Osten diskutiert. (ITA) Erste Petroleum- Ausfuhren Jerusalem. — Die ersten Exporte der Erzeugnisse der Raffinerien von Haifa nach Europa wurden auf einem israelischen Dampfer verschifft. Die Ladung besteht aus Dieselöl und anderen aus Petroleum gewonnenen Produkten. und es nicht behalten wollen, und das Kind selbst, um dessen Lebensschicksal es geht. Die Adoptionsgesetze der anderen Länder sind im allgemeinen starr, während das erst kürzlich in England eingeführte Gesetz viel geschmeidiger ist. Jedenfalls muß das seelische Gleichgewicht des Kindes vor Erschütterungen bewahrt werden. In der Praxis handelt es sich bei den Adoptionen in den meisten Fällen entweder um Waisenkinder, die von Verwandten der Eltern an Kindeßtatt angenommen werden, oder um außereheliche Kinder, deren Mütter sich von ihrer Leibesfrucht trennen wollen. In den letzteren Fällen ist es gefährlich oder mindestens wertlos, den Kindern zu verraten, daß ihre Eltern nicht ihre natürlichen Eltern sind, w ährend in Fälle», wo Onkel oder Tante das Kind adoptierten, bl der Mitteilung der Wahrheit geringere Gefahr liegt. In einer Zeit, da tausend« uneheliche Kinder aus Europa nach Amerika wie Handelsware verkauft und dort an kinderlose Eltern weitergeliefert werden, da es dem Vernehmen nach'Zuchtfarmen für Adoptivkindes? geben soll, in denen schwangere Mädchen ihre Kinder gebären, um sich für sie bezahlen zu lassen, hat das Adoptionsrecht in vielen Ländern wachsende Bedeutung gewonnen. Nach einem Bericht eines Sonderausschusses der UN aus dem Jahre 1953 ist die letzte Entscheidung noch nicht gefallen, welche Form der Adoptionsgesetze empfehlenswert wäre, und die Sozialämter in vielen Staaten werden ihre Untersuchungen noch jahrelang fortsetzen müssen, bevor die Ideal-Faßung dis Adoptionsrechtes gefunden sein wird. Richter Frumkin gestorben Jerusalem. — Am letzten Wochenende wurde der Oberste Richter Gad Frumkin begraben. Flumkin war Mitglied des Obersten Gerichtshofes von Palästina unter dein britischen Mandat und Mitglied des Ausschusses der Gouverneure der Hebräischen Universität. Er verschied am vergangenen Donnerstag im Alter von 72 Jahren. (ITA) Registro de la Propiedad Intelectual N? 624 070 Impreso en la Imprenta POLIGLOTA _ P/»r»>