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Jüdische Wochenschau · 1960-03-15 · 1761 (15.3.1960) · p. Seite 4

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
21 (1960)
Issue
1761 (15.3.1960)
Date
1960-03-15
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German, Spanish
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Martes IS de Marzo de 1960 LA SEMANA ISRAELITA Año XXI. — No. 1761 H*“ Von uralten Wormser Urkunden LITERATUR ■ Aus der alten heiligen Stadt Worms, in der schon zur Zeit Karls des Grossen jüdi hes Leben und talmudisciie Schulen geblüht haben, in der der Geist Raschis lebendig war und zu Füssen berühmter Lehrer jüdische Jünglinge sassen> um ihren Wissensdurst zu stillen, stammtauch „die Leuchte des Exils”, wie Rabbi Meir von Rothenburg, der Mahram Sohn des Rabbi t Baruch aus Worms, genannt wird. Dort wurde er im Jahre 1220 geboren. Viele Sagen weben sich um diesen berühmten ehrwürdigen Gelehrten, so wie sie auch die Grosse Raschis gekrönt haben. Schon als zehnjähriger Knabe hatte der spätere „Mahram” nicht nur die Thora und die Propheten ■»erstanden, er trug vor der Gemeinde in Worms auch den Talmud mit Raschis Erklärungen und Kommentaren der Tosaphisten vor. Ein unglaublicher Drang nach Wissen hatte von ihm Besitz ergriffen. Er zog nach Würzburg, um dort aus der Quelle des berühmten Rabbi Isak, des Verfassers des Werkes Or Sorua, zu trinken. Er war schon ein anerkannter Gelehrter, als er die verehrungswürdigen Stätten jüdischer Gelehrsamkeit des Rabbi Jechiel ben Josef in Paris betrat, dessen Hörer er wurde. Als er nach Worms Eurüci’vkehrte, kamen zu seinen berühmten Sabbat-Feiern Abgesandte hochangesehener Gemeinden um seine tiefsinnigen Vorträge zu hören. Nürnberg und Mainz bewarben sich um die Ehre, Rabbi Meir zu ihrem geistlichen Oi>erhaupt zu machen. Mehrere Jahre stand er an der Spitze der Gemeinde Und Talmudschule in Nürnberg, dann folgte Rabbi Meir dem Rufe der altehrwürdigen Gemeinde Rothenburg, das in den Zeiten der Kreuz- Züge „das Jerusalem an der Tauber” genannt wurde. Dorthin gingen die jüdi- * sehen Schüler und Gelehrten, um in der Nähe Rabbi Jdeirs zu sein und bei ihm Ai lernen. Sein Ruhm wuchs, er wurde als der beste Tal- Ihudkenner und Gesetzeslehifer Seiner Zeit gepriesen ynd als Grossrabbi der deutschen Juden betrachtet. Die Ruhe für die Juden in Rothenburg hielt nicht lange An. Rothenburg wurde an;n Bischof von Würzburg von Dipl. Ing. STEFAN SCHWARZ verpfändet, die Synagoge und die jüdischen Häuser an die Rothenburger verschenkt. Die Abgaben und Steuern stiegen und drückten schwer. Reiche Juden wurden gefangen, um Lösegeld von ihnen zu erpressen. Hetzpredigten fanatischer Priester trugen dazu bei, dass das aufgehetzte Volk zu den Waffen griff und gegen die Juden vorging. Vier Tage lang wütete das Volk und 700 Juden fanden auf grausamste Weise den Tod. Rabbi Meir und seine Familie wurden von seien treuen Schülern gerettet. Er verliess Rothenburg, die „blutige Stadt”, wie sie von nun an genannt wurde, für immer. Die Glanzepoche der Rothenburger jüdischen Gemeinde war beendet. Der Name Rabbi Meirs war inzwischen in der jüdischen Welt bekannt geworden, sein Ruhm war unbestritten. Nun ging er nach Mainz, wo sich die dortige jüdische Gemeinde schon lange um ihn beworben hatte. Aus der Ferne des 'Landes kamen Schüler zu seinem weltberühmten Schulhaus, und in Mainz wurden seine Talmudkommentare niedergeschrieben. Aber in Deutschland war den Juden nie für lange Zeit Ruhe gegönnt. Rabbi Meir entschloss sich, mit seinen Schülern und Getreuen die Heimat zu verlassen und nach Palästina zu gehen. Die Fürsten und Herren, für die die Auswanderung der Juden der Verlust einer sehr ergiebigen Geldquelle bedeutet hatte, dachten nicht daran, sie ziehen zu lassen und zu verlieren. Man jagte den Wegziehenden nach, liess Rabbi Meir verhaften, um dann für ihn, den so unendlich Verehrten, Lösegeld zu erpressen. Der Name der Burg in Eusisheim im Eisass, wo der Rabbi gefangen gehalten wurde, lag bald auf den Lippen eines jeden Juden. Dort im Turm der Burg beantwortete der eingeschlossene Gelehrte religiöse Fragen und bearbeitete talmudische Probleme. Die geistige Grösse dieses Mannes und die ihm zuteil werdende heisse Verehrung erwecken auch bei den Aemtern Ehrfurcht und Milde. Er darf mit „Minjan” MÄiMÖNlDES M<M HA * $ 650.— VERLAG OMEGA, BUENOS AIRES •URRUCHACA SSM — T. B. 7LMM Sc durch alle einschlägigen Beda hasdlungen und durch die JUKDISCHE WOCHENSCHAU HflTMCDOH SIM 1» — T. I. «S-StlS beten, und er benützt diese Gelegenheit, um vor den Betenden Talmudvorträge und tiefsinnige Betrachtungen zu halten. Jahre vergehen, doch der unschuldig verhaftete Rabbi wird nicht freigelassen. Bestürzung befällt die deutschen Juden. Die in Mainz aus allen Teilen des Landes versammelten Rabbiner bieten der Regierung 30.1K.0 Mark in Gold als Lösegeld, um ihren geliebten Lehrer frei zu bekommen. Als Rabbi Meir hört, dass ein 'Lösegeld für seine Freilassung angeboten wurde, richtete er an alle Gemeinden Deutsch, lands ein Rundschreiben, in welchem er unter Androhung der Strafe des Bannes verbietet, dieses Vorhaben auszuführen. „Nur um Erpressung auszuüben” — schreibt er — „nehmen unsere Feinde Euer Angebot an, — es wird nicht von Segen sein.” Die Regierung erfuhr von diesem Brief. Man sah die Gelder, die man zu erpressen hoffte, entgleiten. Man wütete, die Behandlung des Gefangenen wurde verschärft. Die Kraft des Rab¬ bis, der nun schon 7 Jahie im Turm schmachtete, begann zu schwinden. Vor seinem Tode am 27. April 1293 sagte er noch: „Führt mich von hier, dem. Lande meines Elends weg, und bringt mich nach Worms, meiner geliebten Heimat, dort will ich bei meinen Vätern begraben sein.” Die Trauer der jüdischen Gemeinden war unbeschreiblich, als man die Leiche des grossen Märtyrers nicht bestatten liess und sie im Turm von Eusisheim zurückhielt. Die Erpressungen gingen ins Grenzenlose. Der tote Rabbi war ein kostbares Pfand. Hat man für den lebenden Rabbi schon grosse Summen angeboten, was wird man erst für den Toten bieten, dachten die Herren. Ihre Forderungen stiegen von Jahr zu Jahr. So lag der tote Rabbi Meir 14 Jahre lang unbestattet. Das Gefängnis wurde zum Wallfahrtsort; man erzählte Sagen von dem wundertätigen Leichnam. Im Jahre 1307 opferte ein Verehrer Rabbi Meirs, Alexander Wimpfen aus Frankfurt, sein ganzes grosses Vermögen als 'Lösegeld, um die Leiche frei zu bekommen und den Wunsch von Rabbi Meir, in Worms bestattet zu werden( erfüllen zu können. Er selbst starb wie ein Gerechter am Versöhnungstage desselben Jahres. Er wurde, wie es sein letzter Wursch war, an der Seite Rabbi Meirs beigesetzt. Eine Sage berichtet, dass nach dem Tode Rabbi Meirs christliche Fischer im Rhein eine Kiste entdeckten, und vergeblich versuchten, sie einzufangen. Erst jüdische Fischer, die herbei kamen, konnten sie aus dem Wasser ziehen. Als man die Kiste öffnete, sah man eine Thora- Rolle, die Rabbi Meir als Gefangener im Turm ge- I schrieben und als sein Erbe zurückgelassen hatte. Sie wurde in die Synagoge getragen und in der Raschi-Kapelle feierlich eingewe nt. Dreimal im Jahre, am Schluss der Hauptfeste, wurde daraus vorgelesen. (Siehe: S. Müller: Jüdische Charakterbilder, Erzählung von D. Feuchtwang). Ich weiss nicht, ob diese Thora-Rolle an dem verhängnisvollen Novembertage des Jahres 1938, — an dem gottlose Hände nach dem alten Gotteshaus gegriffen haben —, gerettet wurde. Aus dem Bewusstsein heraus, dass es gilt, ein Verbrechen zu brandmarken, eine schwere Schuld zu sühnen und wiedergutzumachen, die Gerechtigkeit und das ewig Wahre in den Herzen der Menschen neu zu entzünden, wurde am 27. September 1959 der Grundstein zum Wiederaufbau der zerstörten Synagoge in Worms gelegt. 21 Jahre lang, genau dieselbe Zeitspanne, wie Rabbi Meir und sein Leichnam im Turm von Eusisheim gefangen gelegen haben, hat es gedauert, bis die Worte „Euch, die ihr meinen Neimen fürchtet, strahlt die Sonne der Gerechtigkeit” wieder erklingen konnten. In Worms besteht heute zwar keine jüdische Gemeinde mehr. Wenn aber die alte Synag oge — die Raschi- Schul — i'i ihrer friiheicn Bauweise wieder erstellt ist, sollte der alt.? Piauch dreimal jm Jahr aus der Thora- Rolle Gottesworte vorzulesen, erneuert werden — zur ewigen Erinnerung. DAS WORMSER JUDENPRIVILEG Auf dem Umweg 1 *• von SCHALOM BßN’^ Bei der Jerusalemer Calvin-Feier im Vortragssaal des YMCA sass ein bärtiger junger Mann neben mir, der einen einfachen Khaki-Anzug und Sandalen trug. Er hatte eine Luther-Bibel vor sich auf den Knien und las eifrig deutsch mit, was hier hebräisch und englisch vorgetragen wurde. nicht junge „Kennen Sie mich mehr ”, fragte der Mann, der wie aus einem Dürer-Holzschnitt gestiegen aussah. Als ich verneinte, gab er sich als Dr. Eder aus Süddeutschland zu erkennen, der sich schon vor etwa zwei Jahren zum ersten Mal in Jerusalem aufgehalten hatte. Der Apostel-Bart, den er sich inzwischen wachsen liess, wohl um seiner biblischen Gesinnung auch äusserlich Ausdruck zu verleihen, hatte mir den Bartträger, für die ersten Minuten unerkennbar gemacht. Jetzt aber stand die seltsame Lebensgeschichte dieses jungen Gottsuchers wieder vor meinem inneren Auge. Erschüttert vom Zusammenbruch des Dritten Reiches, in dessen Wahnideen und Irrlehren von „Führerkult” und „Herrenmenschentum”, von der Verachtung der jüdischen Rasse und der Vergottung der arisch-nordischen „Edelrasse” der junge Eder aufgewachsen war, strebte er zunächst nach einermöglichst raschen akade. mischen Ausbildung — um dann durch Geldverdienen seines eigenen Glückes Schmied zu werden. Das Opfer für die Gemeinschaft schien ihm, als typischer Vertreter dieser Kriegsgeneration, vollkommen sinnlos geworden. Eder studierte Jurisprudenz und wurde bald erfolgreich als Syndikus im Bankfach tätig. Aber es ging ihm mehr und mehr auf, dass der „Mensch nicht vom Brot allein lebt”, und dass Wohlstand und berufli eher Erfolg nicht das Letzte im Leben bedeuten können. Auf der Suche nach Wahrheit geriet er unter fernöstlichen Einfluss, der gegenwärtig in Europa im allgemeinen und in Deutschland im besonderen nicht zu unterschätzen ist. Indische Heilslehren und der Zen- Buddhismus üben heute auf viele westliche Menschen, die nach neuer Sinngebung des Lebens suchen, eine starke Faszination aus. So geriet auch Dr. Eder in Kreise, die in Indien ihr heiliges Land sehen und „das I-and Buddhas mit der Seele suchen”. Mit echt deutscher Gründlichkeit beschloss Dr. Eder, diese Heilslehren an der Quelle zu studieren, und machte sich zu einer Reise nach Indien auf, um an ei- Dieaes uralte Privileg Heinrichs IV. tür die Juden in Worms ist eigentlich undadiert. Es wurde im Jahre 1157 durch Friedrich I. bestätigt. Aus dem bekannten, fast gleichen Speyerer Privileg aus dem Jahre 1090 desselben Heinrichs IV. darf gefolgert werden, dass die nachstehende Wormser Urkunde auch um das Jahr 1090 verfasst worden ist. Die Urkunde beweist die wichtige Rolle, welche die jüdische Gemeinde zu Worms schon im XI. Jahrhundert gespielt haben musste, wenn den Juden, den „Kammerknechten” des Kaisers und Königs, als Schutz so weitgehende Sicherungen und ein fast „toleranter” Status gegeben worden sind im Vergleich zu den Entwürdigungen, Unterdrückungen und grausamen Verfolgungen der späteren Jahrhunderte. Aus der Urkunde ist zu ersehen, dass die Wormser Juden schon damals grosse Kaufleute, Weinbauern Besitzer von Höfen und Gärten waren, die sich als Bauern betätigt haben, und deren religiöses und gemeindliches Leben geordnet war. 1) Im Privileg von 1090 ist festgestellt, dass die Juden unter der ausschliesslichen Gerichtsbarkeit des Königs und ihres selbstgewählten Judenbischofs (Oberrabbi- £«5 lenfübrung « Und nun ist dass Eder“"/ fand, w* in seinerjf mat Vf** lieh da*i Berg-Pred^- Botschaft der Gott und aum die Welt über tum vom J“**® ge„ hat. Man möchte einwenden: „Ws die Ferne schw das Gute hegt s doch war die, wohl innerlich Evangelium im Dritten Real nie offiziell abg« den, aber germ nen äusserliche den der Kircl Macht des Hake! ten viele ernsth; Menschen kein mehr zu den bet nern der Kirche, es in der I (evangelischen) in der Katholisc von den Bischi kleinen Dorfkap Widerstandskäm rer und Blutz Glaubens - abe ten die Ausnahn ging mit der! „Untertan der ner) stehen, und niemand, sei er Bischof oder Graf, das Recht habe, sie in irgendeiner Weise zur Veratkwortung zu ¿ziehen. 2) Es heisst: „Niemand versuche, ihnen etwas von ihrem rechtmässig ererbten Besitz an Höfen, Gärten, Weinbergen, Aeckem, Gesinde und sonstigen beweglichen und unbeweglichen Gütern zu nehmen. An der Benützung, die ihnen an den Baulichkeiten, innerhalb und ausserhalb der Stadtmauer, zusteht, hindere sie niemand. Wer sich jedoch erkühnt, entgegen diesem unseren Befehl sie irgendwie zu beunruhigen, verschuldigt sich uns gegenüber; auch ihnen gegenüber, hat er ihnen eine Sache genommen, ist er gehalten, diese doppelt zu ersetzen. 3) Auch haben sie das freie Recht, im ganzen Staat und mit jedwedem Geldwechsel zu treiben, ausser vor der Münze selbst oder wo Münzmeister für den Geldwechsel ihren Sitz haben. 4) Im ganzen Gebiet unseres Reiches dürfen sie frei und unbehelligt (pacifici) Handel und Geschäft, treiben, kaufen und verkaufen. Niemand darf von ihnen einen Zoll erheben, keine Forderug, weder gemeindliche Israel - Marken Ib grÖMter Auswahl: u. a. VIERERBLOCKS — MARKEN MIT PLATTENNUM- MER — MARKEN MIT BAND — KOMPLETTE BOGEN (planehaa) — VOLL. STAENDIGE SAMMLUNGEN - WERTVOLLE AUSGABEN - ERSTE SERIE VORHANDEN — VERTRAUKNSWUERDIGE BERATUNG Alfonso MORITZSON Guanacache 2351, dep. 2 M*. CABILDO (publicam) noch private, an sie stellen. 5) Ohne ihre Zustimmung dürfen nicht Fremde (Zugereiste) in ihre Häuser gelegt werden, niemand kann sie heranziehen, Pferde für die Reise des Königs oder des Bischofs zu stellen oder eine Steuer für die Beförderung des Königs verlangen. 6) Wenn eine gestohlene Sache bei ihnen sollte gefunden werden, so erweise der Jude, wenn er sagt, er habe sie gekauft, durch einen Schwur nach seinem Gesetz, für wieviel er sie gekauft hat, und soviel werde ihm bezahlt, und er gebe die Sache dem früheren Besitzer zurück. 7) Niemand erlaube sich, ihre Söhne oder Töchter gegen deren Willen zu taufen, und wenn einer durch Gewalt Gefangene oder heimlich Geraubte zur Taufe zwingt, so hat er zwölf Pfund Gold dem königlichen Aerar zu zahlen. Wenn aber einer von ihnen sich aus freien Stücken will taufen lassen, so werde er drei Tage zurückgehalten, da9s untrüglich ei’kannt werde, ob er wirklich aus Liebe zur christlichen Religion oder wegen irgendeines ihm zugefügten Unrechts sein Gesetz verlässt, und wie sie das Gesetz ihrer Väter verlassen, so geben sie auch das Anrecht ihrer Erbschaft auf. 8) Niemand veranlasse ihre heidnischen Sklaven, indem er sie durch Taufe dem Christentum zuführt, ihren Dienst zu verweigern; wer dieses tut, hat eine Strafe (bannum) von d. i. ein Pfund Silber zu zahlen und die Diener seinem Herrn zurückzugeben. Der Diener hat allen Vorschriften seines Herrn zu gehorchen, unbe-

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