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Jüdische Wochenschau · 1960-02-02 · 1750 (2.2.1960) · p. Seite 6

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
21 (1960)
Issue
1750 (2.2.1960)
Date
1960-02-02
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German, Spanish
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ñ — Maries. 2 de Febrero de 1960 LA SEMANA ISRAELITA Año XXI. — No. 1750 Rechtsschutz für Frauen Generell gesehen ist das Familienleben im jüdischen Volk mustergültig und sowohl das Verantwortungsgefühl der Eltern gegenüber ihren Kindern wie auch das Gegenseitigkeits - Verhältnis der Kinder ihren Eltern gegenüber kann im allgemeinen als beispielhaft gelten. Trotzdem sind leider in Israel nicht wenige Fälle vorgekommen, dass Männer ihre Frauen verlassen und schutzlos der Not preisgegeben haben, und dass notleidende Eltern ihre Kinder ausgesetzt oder sich ihrer Ufiterhalt ungspflicht entzogen haben. Solche Fälle, die bisher in Israel nur zivilrechtlich verfolgt werden können, sollen nun durch eine Gesetzesnovel>ej die von der Knesset in erster Lesung angenommen und zur Vorbereitung der endgültigen Fassung an die Juristische und Verfassungs- Kommission weitergeleitet wurde, unter Strafrecht gestellt werden, denn mitunter handelt es sich tatsächlich um kriminelle Elemente, um entartete Väter und Ehemänner, die sich ihren natürlichen Pflichten entziehen, und die nur durch die Schärfe des Gesetzes auf den rechten Weg gezwungen werden können. von MEIR FAERBER, Tel Aviv nachkommt. Die von der Regierung vorgeschlagene Strafrechts-Novelle sieht für den Ehemann, der keine Ali. mente zahlen will, bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe vor. Auch soll der Mann im Gefängnis zur Arbeit gezwungen werden können, damit sein Arbeitslohn für die Zahlung der Alimente verwendet werden könne. Ist die Frau schwanger oder hat sich der Mann das Verbrechen böswilligen Verlassens seiner Frau wiederholt zuschulden kommen lassen, soll das Gericht bis zu drei Jahren Gefängnis verhängen dürfen. Dagegen wurde, besonders seitens religiöser Redner, geltend gemacht, dass das jetzt usuelle Verfahren, das stets nur bis zu drei Wochen Haft in einem Monat vorsieht, eher dazu geiegnet ist, den Mann zur Aussöhnung mit seiner Frau zu veranlassen und den „Weg zurück in die Familie” leichter offen lässt. „Die Frau hat nichts davon, wenn ihr Mann auf Jahre hinaus eingesperrt wird.” i ■ fängnisstrafe bis zu sieben Jahren, wenn das Kind durch solche Vernachlässigung in 'Lebensgefahr geriet. In der Knesset - Debatte wurde von den Rednern besonders darauf hingewiesen, dass der Gesetzesvorschlag die Hintergründe der Familientragödien ausser Acht lasse. Aussetzen von Kindern kommt im allgemeinen nur bei Familien vor, deren Ernährer lange Zeit arbeitslos oder aus Invalidität arbeitsunfähig ist, und es handelt sich dabei mehr um ein Sozialproblem als um Bösheit der Eltern. Israel ist ein Einwandererland, in das viele Leute aus höchst rückständigen Ländern gekommen sind, die weder einen Beruf haben, noch die Landessprache beherrschen, und die hier auf grosse Einordnungsschwierigkeiten stossen. Die Absicht einiger Redner der Debatte, das Sozialfürsorge- Personal davor zu schützen, dass verzweifelte Eltern ihre i Kinder demonstrativ im Für-1 DIE VERLASSENE EHEFRAU Nach der jetzigen Rechtslage kann über einen Ehemann, der sich der Unterhaltungspflicht seiner Frau gegenüber entzieht, jeden Monat bis zu drei Wochen Gefängnis verhängt werden, bis er dem Druck nachgibt und seinen Verpflichtungen ZUM SCHUTZ DER KINDER Ferner sieht das Gesetz Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr für Vater oder Mutter vor, die ihrem noch nicht 14 volle Jahre alten Kind Ernährung, Kleidung, Wohnung, ärztlichen Beistand oder sonstiges Lebensnotwendiges vorenthalten; Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren, wenn das Kind weniger als 6 Jahre alt ist, und Ge- AN WIEDERVERKAEUFER — ALLE NEUAUSGA¬ BEN ZUM OFFIZIELLEN PREIS Agencia Filatélica oficial del Estado de Israel, VIAMONTE 550, I/B — Buenos Aires, Rep. Argentina ACE ACE Anmeldungen für die Ferien-Kolonie der Arbeitsgemeinschaft in „LOS CARDALES” Noch einige Plätze für Februar Anmeldungen im Sekretariat der Achdus Jisroel, Moldes 2449, von 9—12 und 16—20 Uhr sorgebüro aussetzen, ist als verkehrte Reaktion zurückzuweisen. Der Gesetzgeber muss in erster Linie das Wohl der Not leidenden Bürger bedenken und die Pflicht, ihnen zu helfen, und darf erst in zwei, ter Linie auf das Personal der Aemter Rücksicht nehmen. Dieses Problem ist vor allem ein Problem des Wohlfahrtsministeriums und erst in letzter Linie ein Problem des Justizministeriums. Mit der langjährigen Gefängnishaft des Vaters oder der Mutter ist dem bedauernswerten Kind, nicht gedient, es sei denn — und das sind die wenigsten Fälle — dass die Eltern tatsächlich so verkommene Subjekte sind, dass ein erträgliches Familienleben nicht mehr hergestellt werden kann, und dass für ausgesetzte Kinder entsprechende Heime verfügbar wären. Vielleicht kann in solchen Fällen von den Sozialämtern und dem Pflegepersonal Adoption empfoh len werden, die aber ohne freiwillige Eiinwilligung der Eltern nicht möglich ist. LUACH (Kalende r ) Dienstag, den 2. Februar 4 Schwat Mittwoch, den 3. Februar 5. Schwat Donnerstag, den 4. Februar- 0. Schwat Freitag, den 5. Februar 7. Schwat Sonnabend, den 6. Februar 8. Schwat Schabbat BO — Haft.: Yirmeyahu XLVI 13—28 Sonntag, den 7. Februar 9. Schwat Montag, den 8. Februar 10. Schwat Dienstag, dne 9. Fezruar 11. Schwat Mittwoch, den 10. Februar 12. Schwat Donnerstag, den 11. Februar 13. Schwat Freitag, den 12. Februar 14. Schwat Sonnabend, den 13. Februar 15. Schwat se Gesetze nicht. Es ist eine veraltete Einstellung, zu glauben, dass man solche Probleme durch fiskalische Politik lösen könne. Alle Be. mühungen müssen darauf gerichtet sein, das Familienleben zu rehabilitieren wo eine gefährdete Familie gerettet werden kann. Wir dürfen nie vergessen, dass mit der Einwanderung aus rückständigen Ländern auch Familien gekommen sind, in denen der Vater über 60 Jah. re alt und arbeitsunfähig ist, während die Mutter eine ganz junge Frau ist und für die Kinder und den alternden Mann sorgen muss. In erster Linie müssen die Sozialarbeiter prüfen und feststellen, ob der Vater imstan. de ist, seine Familie zu erhalten, und das Gericht muss die Empfehlungen der Sozialpfleger berücksichtigen. Die Kinder sollen möglichst innerhalb der Familie entsprechende Fürsorge-Unterstützung bekommen. Nur wo die Familienverhältnisse völlig verzweifelt liegen und keine Rettung des Elternhauses möglich erscheint, muss das Kind ausserhalb der Familie untergebracht werden. Kol, der als Verantwortlicher für das Jugendallja- Werk der Zionistischen Organisation grosse Erfahrung auf diesem Gebiet hat, schloss sich der Hoffnung der meisten Redner an, dass der Rechtsausschuss diesen Gesetzesantrag wesentlich verbessert wird. In seiner Schlussrede zur Debatte berücksichtigte Justizminister Rosen die sachliche Kritik an dem Geseizesvorschlag und behielt sich vor, in der Kommission Abänderungs - Vorschlägen zuzustimmen. — Die Gesetze der Knesset verpflichten zwar natürlicherweise nur innerhalb des Hoheitsgebietes des Staates Israel, also nur in recht kleinem Rahmen, aber wo sie sich mit Personenstandsfragen und FamilienprobleVnen befassen, sind sie für die Ju. denheit der Diaspora doch in gewissem Sinne von Be leutung, obwohl sie die traditionelle Halacha, nach der die Rabbinatsgerichte entscheiden, nicht tangieren. Die Gesetze Israels bieten Diplomatisches Korps in Israel Jerusalem. — Nach Fortgang des französischen Botschafters Gilbert ist der schwedische Botschafter Oesten Lundborg dienstältester Diplomat und damit Doyen des diplomatischen Korps in Israel. Minister Lundborg erfreut sich grosser Beliebtheit. (AWZ) Atomforschung in Israel Hotelpreise unverändert Tel Aviv. — Auf Grund eines Abkommens zwischen den zuständigen Regierungsstellen und dem israelischen Hotelierverband bleiben die gegenwärtigen Hotelpreise, abgesehen von geringfügigen Aenderungen, bis zum 31. Oktober 1960 in Kraft. Eine Neuausgabe der Hotelpreisliste wird fertiggestellt. — (AWZ) nämlich zumindest die Möglichkeit einer Parallele in Bezug auf die Entwicklung des Rechtsgefühls und des Rechtszustandes im wedererstandenen Judenstaat, und daher wird die legislative Arbeit, die in Jerusalem geleistet wird, nicht nur in Israel und von der Judenheit des Auslandes, sondern sogar von vielen nichtjüdischen Kreisen mit Interesse verfolgt, soweit die Gesetze Familienrecht, Bürgerrechte, das Verhältnis des Staates zur Religion oder Kulturfraaen betreffen. New York. — Auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen sprach das Mitglied der israelischen Delegation Michael Comay zura Jahresbericht des Generaldirektors der Atomenergie-Abteilung, Stirling Cole. Er beschrieb das Atomforschungszentrum in Israel, das mit amerikanischer Hilfe erbaut worden sei, als ein Werk von Bedeutung weit über Is_ raels Grenzen hinaus. Es ist eines der wenigen Zentren, die überhaupt existieren, und in dem Teil der Welt, in dem Israel lebt, das einzige, das mit internationalen Körperschaften in Verbindung steht. (AWZ) Stiftung für Nazaret Tel Aviv. — Ein anonymer nordamerikanischer Wohltäter hat der Stadt Nazaret einen Scheck von einer Million Dollar geschickt. Für dieses Geld soll ein Stadion mit einem Schwimmbassin in der Stadt gebaut werden, das „Christen, Mohammedanern und Juden” offen stehen soll. Das Stadion und das Schwimmbad sollen in einem natürlichen Amphitheater im Westen der Stadt angelegt werden und der Besitzer des Geländes, ein anderes, der Stadt gehöriges Terrain zur Entschädigung erhalten. (ITA) Unsere liebe Mutter und Grossmutter, Frau FRÄNZE BERG geb. Hirschberg begeht s. G. w. am 8. Februar ihren 80. GEBURTSTAG Fragata La Argentina 1435 Altura Emilio Castro 7300 Glückwunsch-, Blumen-, Geschenk- und Beileid- ABLOESUNGEN zu Gunsten der i Asoc. Filantrópica Israelita i Cangallo 1479 1? 40-4900 — 40.9535 HINTERGRUENDIGE ASPEKTE Die religiösen Redner forderten gleichzeitig mit Beibehaltung der jetzigen Rechtslage Beschleunigung der Gerichtsverfahren, die sich manchmal monatelang hinziehen. Auch die Bemerkungen zweier Agudisten erscheinen in diesem Zusammenhang berechtigt; Durch den Schutz, den manche Gesetze unehelichen Lebensgemeinschaften gewähren, indem sie die Rechte der „als seine Frau bekannten Lebensgefährtin”, z. B. im Mieterschutzgesetz, berücksichtigen, wird Männern, die ihre Familien verlassen, die aussereheliche Wohngemeinschaft mit einer „Freundin” erleichtert. Ferner besteht die Gefahr, dass Eltern, die sich ihrer Kinder entledigen wollen, durch die Gefängnisdrohung des Strafrechtes der Gedanke nahegebracht werden könnte, die Kinder einer Missionsanstalt zu übergeben, in welchem Falle sie keine Strafe zu befürchten hätten. Mosche Kol, der namens der Progressiven Partei an der Debatte teilnahm, bemerkte; Wenn e« bei uns bessere Sozialarbeit gäbe, brauchten wir vielleicht die- WIR BITTEN unsere L,eser auf diesem Wege, von der Möglichkeit direkter Ueberweisung der fälligen Abono-Gebühren frdl, Gebrauch machen zu wollen. Direkte Einsendung des Abono-Betrages in SCHECK — GIRO — BONO POSTAL LA SEMANA ISRAELITA Pueyrredón 2190, 1? izq. C o p i t o 1 Hierdurch überweise ich Ihnen den Betrag von m$n .. aus nachstehender Abrechnung. In Erwartung Ihrer Quittung begrüsse ich Sie (Name) (Adresse) N. B.r Wir bitten, Einzahlungen zu richten an: LA SEMANA ISRAE- LITA. 1. u. 2. Quartal 1959 m$n 80. Jahr 1959 .. m$n 160. 1. u. 2. Quartal 1960 m$n 120. Jahr 1960 .. m$n 240. (Nicht gewünschte Zahlung bitte ausstreichen) pie Hist»1 o« alsGe fnierinD a“ ® uns« Gr^, ia tausend/" der"e f ffälu-e^ difa5i nä der Pfrena eai(al>ete' mehr* S, destens f« hundert schulen v •ft'orwsr!iii reed. D* Vertreter & ums am ® Verschon* Ha-Gola Exils*, wie hat, wd 11 1)81 reichte P ihren ®hf Rabbi G' nächst in padt Met Mainz Dl er dort be ten Schule dern w. S gabung. se fassendes allem sein Geben

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