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Jüdische Wochenschau · 1940-11-08 · 29 (8.11.1940) · p. Seite 13

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Journal
Jüdische Wochenschau
Volume
1 (1940)
Issue
29 (8.11.1940)
Date
1940-11-08
Page
Seite 13 (sequence 13)
Language
German, Spanish
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JÜDISCHE WOCHENSCHAU und RECHT Wirtschaftliche Folgen der Kioosevelt-Wiederwahl Oie neue Gesetzgebung für Handelsreisende Die zweite Wiederwahl Roosevelts ist von grösster Bedeutung fui die Entwicklung der nordamerikanischen und die der argentinischen Wirtschaft. In den Vereinigten Staaten hat zwar die Aufrüstung bereits gute Fortschritte gemacht; doch waren diese immerhin in gewisser Weise durch die Unsicherheit über die Person des zukünftigen Leiters der Politik gehemmt. Speziell in Kreisen der Industrie, die ja allgemein zusammen mit den Banken, und zwar ohne Rücksicht uf die Konfession, die Kandidatur des republikanischen Kandidaten Willkie gestütz hatte, erhoffte man grössere Freiheit auf dem Gebiete der Berechnung der Rüstungslieferung. Nunmehr ist Roosevelt in der Lage, der Industrie gewisse Bedingungen zu stellen, ihr Maximalgewinne vorzuschreiben und auch die Lohnpolitik der Kriegsindustrie zu beeinflussen. Jedoch wäre es falsch, nün auch noch nach der Wahl an die republikanische Wahlpropa ganda zu glauben, nach der im Falle einer Wiederwahl Roosevelts nicht mit einer günstigen Geschäftsentwicklung infolge des hohen Steuerdruck gerechnet werden könne. Natürlich wird Roosevelt die Kriegsgewmnsteuem hoch halten; aber die die Republikaner hätten kaum anders handeln können. Roosevelt ist durch und durch Kapitalist; er wird nicht daran denken, die Gewinne wegzusteuern, und einer sehr kräftigen Aufwärtsbewegung der Börse steht nichts im Wege. Diese wird sich in erster Linie auf Aktien und auf Vorzugsaktien und Obligationen mit rückständigen Dividenden und Zinsen erstrecken, die allmählich nachgezahlt werden ’ürften; eine entsprechende Propaganda für notleidende Eisenbahn (dass A) Obligationen ist ja schon geraume Zeit im Gange. Dem Schatzamt sind bis in die neueste Zeit Konversionen kurzfristiger in niedrig verzinsliche mittelfristige Anleihen geglückt; es wäre nur natürlich, wenn sich allmählich ein Anziehen der Zinsgesetze bemerkbar machen würde, was zu einem Kursrückgang der niedrig verzinslichen Staatsanleihen führen würde. Bei uns in . Argentinien hat die Wiederwahl Roosevelts in erster Linie die Folge, dass Argentinien Aussichten hat, auch in Zukunft mit seinen Kreditwünschen in New York oder vielmehr in Washington eine günstige Stimmung zu finden, immer vorausgesetzt, dass das Tempo der Ratifizierung der Parama- und Havanna-Beschlüsse etwas beschleunigt wird. Eine weitere Folge der Wahl ist die Möglichkeit, englische Käufe in Argentinien, die durch Hingabe argentinischer Pfundanleihen bezahlt werden, in New York zu refinanzieren. Das heisst es wird eine Konvex sion der Pfundin Dollaranleihen erfolgen, da Argentinien unter den gegenwärtigen Finanzverhältnissen nicht in der Lage ist, eine Repatriierung der Pfund-Schulden durchzuführen. Was die Ausfuhrmöglichkeiten Argentiniens nach den Vereinigten Staaten betrifft, so ist es ein offenes Geheimnis, dass Präsident Roosevelt in einem Privatgespräch nur Dr. Melo hatte durchblicken lassen, mit einer Steigerung der ncrdamerikanischen Fleischkäufe in Argentinien sei zu rechnen, wenn er wiedergewählt sei. Diese Steigerung wird sich in gewissen bescheidenen Grenzen halten, wird aber immerhin Argentiniens Handelsbilanz gegenüber den Vereinigten Staaten wesentlich verbessern. Auch die Ausfuhr von argentinischer Wolle und von Häuten wü’d im Zusammenhang mit der nordamerikanischen Aufrüstung stark zurehmen. Umgekehrt dürfte die Export- Importbank neue Kredite für argentinische Käufe in den Vereinigten Staaten eröffnen, nachdem gewisse Missverständnisse beseitigt sind, die noch immer zwischen beiden Ländern bestehen. Man sprach in diesem Zusammenhang vor Kurzem von einer Reise Dr. Pre-, bisch’s, des Geschäftsführers der Centralbank, nach New York und Washington und tatsächlich wäre er der allein geeignete Mann, sich über gewisse formelle Hemmnisse hinwegzusetzen, über die die früheren Unterhändler bisher stets in letzter Minute gestolpert waren. Die Wiederwahl Roosevelt’s im Zusammenhang mit der jüngsten Churchill-Rede eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit, ja Wahrscheinlichkeit einer weit längeren Kriegsdauer als sie selbst Pessimisten erwartet hatten. England-Kanada sind jetzt praktisch in der Lage, einen Krieg von unbeschränkter Dauer zu führen, da mit der alleinigen Ausnahme von Kautschuk. allr. wichtigen Rohstoffe innerhalb des amerikanischen Kontinents bereits gewonnen werden oder ohne nennenswerten Zeitverlust gewonnen werden können. Wir müssen uns daher mit dem Gedanken vertraut machen, unsere wirtschaftlichen Dispositionen auf Basis eines viel jährigen Krieges und unter völliger Ignorierung aller derjenigen Beziehungen zu Europa zu treffen, an denen Viele von uns gefühlsmässig hängen. Die deutsche Propaganda, die bis in die letzten Tage mit dem Argument arbeitete, das Kriegsende sei eine Frage von Wochen oder längstens weniger Monate, ist durch den Roosecvelt-Si in sich zusammen gebrochen. Im Verlauf der langen Kriegsdauer werden Argentinien Schwierigkeiten verschiedener Art nicht erspart bleiben. Zu erwarten ist eine rapide weitere Verteuerung der Importwaren, ferner auch der einheimischen Waren als Folge der Kreditinflation, die nicht nur in den Ländern der Kriegführenden, sondern auch in ganz Amerika eine Selbstverständlichkeit werden wird. Sofern nicht das Lohnniveau allgemein steigt, wird mindestens der Lohn für bestimmte Gruppen von Facharbeitern erhöht werden müssen. Die Tarife der Verkehrsmittel, für Licht und Kraft, sowie auch die Mieten werden allmählich folgen. Unter diesen Umständen ist naturgemäss eine Anlage von Kapital in festverzinslichen Werten nur in dem Umfang anzuraten, in dem Argentinien ein Anrecht auf Inanspruchnahme von Kapitalien in Form von Staatsanleihen hat. Im Mit dem am 24. September 1940 erlasenen Gesetz No. 12.651 (Sobre regimen legal de los viajantes de comercio) ist ein seit langem gehegter Wunsch der Berufsvertretungen der Handelsreisenden in Erfüllung gegangen, welche eine genauere Regelung ihrer rechtlichen Situation durch den Gesetgeber anstrebten. Die bisher geltenden Bestimmungen des Handelsrechts hatten in der Tat die Stellung des Handelsreisenden nicht genügend klargestellt, sodass sich immer wieder Schwierigkeiten ergaben. Denn abweichend von den übrigen Angestellten des Landes setzen sich die Bezüge des Handelsreisenden nicht oder nur zum geringeren Teile aus fest vereinbarten Sum- -men XFixum) zusammen, sondern sie bestehen überwiegend oder ausschliesslich in Verkaufsprovisionen, deren Höhe und Fälligkeit oft Anlass zu Rechtsstreitigkeiten und Zweifeln gibt. So reiht sich das neue Gesetz den zahlreichen Bestimmungen an, die die Reform und die Modernisierung des argentinischen Arbeitrsrechtes bewirken sollen, und es ist wie diese in den Cödigo de Comercio eingereiht worden. Der Kreis der Personen, auf die das neue Handelsreisendengesetz anwendbar ist, umfasst alle im Handel tätigen Menschen, die im gewöhnlichen Sprachgebrauch als Vertreter oder Reisender bezeichnet werden. In erster Linie hat man unter dem Handelsreisenden im Sinne des Gesetzes aber eine Person zu verstehen, die mit einer, vielleicht auch mit mehreren Firmen in einer Beziehung steht, die, ohne ihn zum Angsteilten im eigentlichen Sinne zu machen, doch ein arbeitsrechtliches Verhältnis darstellt. Er vermittelt für seine Firma, in ERWEITERUNG DES VERSAMM¬ LUNGSRECHTES Der Innenminister „ der Nation Dr. Miguel J. Culaciati, hat Richtlinien für die Handhabung der Polizeiaufsicht bei Versammlungen erlassen, die die örtlichen nationalen Polizeibehörden ihren Massnamhen zugrundelegen sollen. Diese Richtlinien, die auch von der bundeshauptstädtischen Polizei zur Grundlage einer Polizeiverordnung gemacht worden sind, sehen vor, dass Versammlungen unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen nur von solchen Vereinigungen oder Parteien abgehalten werden dürfen, die in Uebereinstimmung mit dem bekannten Dekret vom 15. Mai 1939 beim Innenministerium angemeldet und registriert sind. Die Leiter dieser Vereinigungen missen schriftlich und in eidesstattlicher Form bekunden, dass sie sich zur verfassungsmässigen republikanischen Staatsforms und zu den demokratischen Prinzipien bekennen. Die Richtlinien sehen weiter er gehende strenge Bestimmungen zur Ueberwachung, zum Verbot und zur Auflösung von Versammlungen mit staatsfeindlichen Tendenzen vor. Wird d’ Erlaubnis zur Abhaltung einer Versammlung nicht erteilt, so ist Beschwerde beim Innenministerium zuläsig, das sofort endgür entscheidet._ tigung in Industrieanlagen Kleinen und mittleren Ausmasses. Dagegen wird der Zwischenhandel, wie stets in Kriegszeiten, verlieren; er wird zwar an der einzelnen Transaktion Buchgewinne machen; diese weiden jedoch abschmelzen, da die Kosten der neu zu kaufenden Partie Waren erheblich über dem Verkaufspreis der vorher disponierenden Partie liegen werden. Betätigung an der New Yorker Börse mag in Einzelfällen vor Verlusten schützen, ist aber bei kleinen Vermögen nicht anzuraten, da diese Art der Kapitalbetätigung gewisse Risiken mit sich bringt. deren Namen und für deren Rechnung, Geschäfte bei der Kundschaft, die er besucht, und empfängt hierfür eine vorher verabredete Vergütung, die in einer anteilsmässigen Provision am Umsatz, mitunter auch einem festen Grundbetrag, zuzüglich der Spesen besteht. Meist ist es üblich und aus Gründen, die sich aus der neuen, weiter unten dargelegten gesetzlichen Regelung ergeben, für die Firma empfehlenswert, dem Reisenden eine Zone zuzuiueisen innerhalb deren er Kundschaft besucht, um Geschäfte zu vermitteln. In bestimmtem Sinne ist das Gesetz aber auch anwendbar auf Personen, die Aufträge entgegennehmen u?id sie dann je nach der Lage des Marktes und ihren geschäftlichen Verbindungen gegen eine Kommission möglichst günstig „placieren”, die sog. „corredores libres”. Hier ist die Bindung zwischen Firma und Vermittler eine lockere, rein zufällige. Festzuhalten ist aber auch für den Handelsreisenden im eigentlichen Sinne, dass er für mehrere Firmen gleichzeitig arbeiten darf, falls keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht, immer vorausgesetzt, dass die einzelnen Firmen nicht Waren der gleichen Gattung vertreiben. Ein altes Problem, das Handelsreisende und vertretene Firmen gleichermassen angeht, ist das der Berechnung und Fälligkeit der Provision. Hierzu sagt das Gesetz, dass die Provision in der von vornherein vereinbarten Prozenthöhe zu zahlen ist, wenn ein schriftlich vorliegender und vom Reisenden vermittelter Auftrag von der vertretenen Firma „angenommen” wird. Ein Auftrag gilt immer dann als angenommen, wenn seine Ausführung nicht binnen 30 Tagen nach Eingang schriftlich und ausdrücklich von der Firma abgelehnt wurde. Wird ein einmal angenommener Auftrag von der Firma aus freien Stücken nicht ausgeführt, so geht der Reisende seiner Provision nicht verlustig. Die Provision steht dem Reisenden auch zu, wenn der von ihm gebrachte Auftrag erst zur Ausführung gelangt, bezw. Annahme findet, nachdem er aus der Firma ausgeschieden ist. Die Provision ist dann bei Ausscheiden des Reisenden aus der Firma oder spätestens 3 Tage nach Annahme des Auftrages fällig. Im übrigen erfolgt die Glattstellung, d. h. die Auszahlung der vom Reisenden verdienten Provisionen, monatlich bei Reisenden, die an dem gleichen Platze tätig sind, an dem die vertretene Firma ihren Hauptsitz hat, sonst vierteljährlich. Der Handelsreisende erhält, solange er im Dienst auf gleicher Prozentbasis berechnete Provision für alle die Geschäfte, die die Firma direkt oder durch Dritte mit den Kunden abschliesst, die innerhalb der dem Reisenden zugestandenen Zone ansässig sind, und mit denen er schon früher für seine Firma Geschäfte gemacht hat. Es ist wichtig für den Reisenden, dass er Anteil an Geschäften hat, die I seine Firma mit der von ihm besuchten Kundschaft ohne seine Vermittlung schliesst. Zweifellos werden durch diese Regelung manche Streitigkeiten von vornherein vermieden. Auf der anderen Seite hat der Handel gegen diese den Reisenden schützende Gesetzesbestimmung bereits protestiert, denn für ihn kann sich die Notwendigkeit ergeben, für ein Geschäft doppelte Provision zu zahlen: eine an den beteiligten Handelsreisenden, dessen Zone und dessen Kunde betroffen ist, die andere an einen Makler oder freien 'Vertreter, der das Geschäft im Einzelfall vermittelt hat. Hierdurch entstehen zweifellos kalkulatorische Schwierigkeiten, und es bedarf einer sorgsamen Ueberwachung der Zoneneinteilung und der von jedem Reisenden bearbeiteten Kundschaft, damit vermieden werden kann, durch Annahme der von freien Vertretern vermittelten Geschäfte Doppelprovisionen zu zahlen. Für die mangelnde Zahlungsfähigkeit des Kunden, bei dem der Reisende ein Geschäft für seine Firma vermittelt, ist er nicht verantwortlich, vorsätzliches oder schuldhaftes Verhalten natürlich ausgenommen. Auf die Rechte die das Gesetz ihm einräumt, kann der Handelsreisende auch schriftlich nicht verzichten. Jede Abmachung, die zur Beschränkung der durch das neue Gesetz gewährleisteten Rechte des Reisenden führen soll, ist als nichtig zu betrachten. Die bekannten Bestimmungen über Kündigungsschutz und Urlaub, die das Gesetz No. 11.729 in das Handelsrecht eingeführt hat, gelten auch für den Handelsreisenden, der in festen Beziehungen zu seiner Firma steht, nicht natürlich für den „corredor libre”. Wenn im Falle der ungerechtfertigten Entlassung des Handelsreisenden Schadenersatzansprüche gegen die Firma entstehen, so berechnet sich deren Höhe nach den Grundsätzen des Kündigungsschutzes entsprechend dem monatlichen Durchschnittsverdienst, der durch Fixum und Provisionen erzielt lüurde. Die Firmen haben nach den Vorschriften, die auch sonst für kaufmännische Buchhaltung gelten, ein besonderes Buch einzurichten, in das alle Angaben, die mit der Tätigkeit des Reisenden und den von ihm vermittelten Geschäften Zusammenhängen, einzutragen sind. Dr. K. J. RIEGNER Dr. Walter Schuck spricht am 12. November abends 9 Uhr ihm Saale FREYRE 1824 über Politische und finanzielle Rückwirkungen der nordamerikanischen Präsidentenwahl auf Argentinien. Gästekarten Tucumän 309 und Uebrigen empfiehlt sich die Beta- CALZADO VULCAMIZADO Freyre 1824 {KXOOOOOOOCOCOO-CKJOOOOOO-OCOOCCOCKKKKK) ooo-o-oouooej F. de C. M. Heriot y Hno. empfehlen sich als Effekten- & Devisen-Makler Bme. MITRE 311 U T. 34 6018 ^OOOOOOOOO-OOO-OOOOOOOOOOOO-OOOOOOOOO-OOOOOOOOOOOOOv

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