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Israelitischer Reichs-Bote · 1882-08-11 · I./II. Beilage zum Israelitischen Reichs-Boten Nr. 31 & 32. · p. [Seite]

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Journal
Israelitischer Reichs-Bote
Volume
8 (1882)
Issue
I./II. Beilage zum Israelitischen Reichs-Boten Nr. 31 & 32.
Date
1882-08-11
Page
[Seite] (sequence 4)
Language
German
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.J ץ Zauberformeln der Kabbela war durch die Sekte der Frankisten und der Chaßidin verbreitet, welche den Talmud verdrängen und an seiner Statt den ״Sohar" setzen wollten. Es erhoben sich Kämpfe zwischen den Rabbinern und die Gemeinden waren in Unwissenheit, Rohheit, finsteren Aberglauben gefallen. Der Gottesdienst war zu einem gedankenlosen, unverstandenen, mechanischen Ableiern von Gebeten herabgesunken. Das Hebräische verstand man nicht und das Deutsche war verboten zu erlernen und zu üben. Da trat Moses Mendelssohn, Sohn eines armen Bibel- und Tephillinschreibers in Dessau auf und bahnte dem Judenthum freiere Wege. Mit scharfem Blicke erkannte er die Uebel im Judenthum, ihren Grund, ihre Heilung. Er fand den Grund in der herkömmlichen Erziehung, der der Staat keine Aufmerksamkeit schenkte. Erbeschloß, die Bildung, die er sich selbst mit schwerer Mühe unter den mißlichsten Verhältnissen angeeignet hatte, seinem Volke mitzutheilen, dessen zweiter Moses zu werden. Anstatt der elenden jüdisch-deutschen Uebersetzungen der Schrift, lieferte er schönere Uebersetzungen derselben, wie den Pentateuch und die Psalmen. Bei aller Freiheit des Denkens, die er im Judenthum fand und in seinem Werke Jerusalem, oder über religiöse Macht und Judenthum vertheidigte, wollte er die Gewissensfreiheit der Einzelnen im Beobachten der religiösen Gebräuche gewahrt wissen, und nannte diese dem Judenthume besonders eigenen Vorschriften ״die Erscheinung des Judenthums" deren Umsturz nicht dem Einzelnen zukomme! Er selbst hielt bis an sein Ende (4. Januar 1786) den rabbinischen Lebenswandel streng bei, und zeigte, daß sich strenge Ausübung religiöser Satzung recht gut mit wahrer Bildung und Fortschritt vereinigen läßt. Er hat besonders das Verdienst gehabt, vorurtheilslose aufgeklärte Christen auf den, auch im Judenthum wohnenden und entwicklungsfähigen Geist aufmerksam gemacht zu haben, und nicht zum geringen Theil ist die Emanzipation der Juden, obgleich er sich nach außen hin nur verth idigend verhielt, auch sein Werk. Zu der Zeit Mendelssohns war der Druck in dem die Juden lebten noch ein fürchterlicher. Erst 1787 hob Friedrich Wilhelm II. den Leibzoll für den einheimischen Juden auf. Unter Friedrich dem Großen hatte nur eine gewisse Anzahl von Juden das Recht, im Lande zu wohnen. Das Privilegium ging aas eUJKrOLeibeserben über, falls solcherüDOO Thaler baares Vermögen hatte. Neue Familien sollten nur, falls sie 10000 Thaler hätten, auf königliche Erlaubniß einziehen dürfen. Zünftige Handwerker mit Ausnahme des BierschenkeNs und des Schlachtens zu eigenem Bedarf, das Petschierstechen und Brillenschleifen, waren den Juden verboten. Der Grundbesitz ward auf wenige Häuser in den Städten einschränkt. Schutzgeld, erst 15000 dann 25000 Thaler für ungefähr 1600 Familien mußten die Juden entrichten. Bei Verheirathungen mußte das Ehepaar für 1500 Thaler inländischer Manufakturwaaren exportiren. Beim Erwerb von Privilegten war es Pflicht, für 300 Thaler Porzellan aus der königlichen Fabrik zu nehmen und außer Landes zu senden. Bei dem großen Brande der Judenstadt in Frankfurt a. M. 1711 entstand damals in dieser blühenden Reichsstadt die Frage, ob man den ans den Flammen eiligst entflohenen Unglücklichen in einem christlichen Hause ein Obdach gewähren dürfe und die Geistlichkeit erlaubte es für diesen besonderen Fall! Dagegen zwang man die armen Menschen, die alle ihre Habe eingebüßt hatten, durch schmähliche Drohungen und Kränkungen den Reichsschntz des Kaisers (Joseph I.) zu erflehen. So sah es zu der Zeit damaligen Zeit in Deutschland aus und mit Recht wird Mendelsohn als einer der Ersten gepriesen, der zur Abhülfe dieser Uebelstände beitrug. Wir sind daher auch keine prinzipiellen Gegner der Mendelssohnvereine, wenn sie sich in den Schranken halten, die jener edle Reformer sich selbst bei seiner Thätigkeit und Reform für das Judenthum zog und innehielt; wenn sie nicht auf das Gewissensgebiet des Einzelnen übergreifen und mit dem Schädlichen, Schadhaften nicht auch Vorschriften und Gebräuche des Judenthums zum Gegenstand ihrer Angriffe machen. Ohne aus irgend einer dieser Vereine mit dieser Bemerkung anspielen zu wollen, beabsichtigeu wir hier nur die Entstehung uud den jetzigen Zuftnnb des hiesigen Mendelssohnsvereins kurz zu schildern, damit man sehe, wohin solche Vereine führen, wenn der Zweck zu welchem sie begründet sind, außer Acht gelassen wird. Im Jahre 1879 ward der hiesige Mendelssohnverein im Saale des kaufmännischen Vereins unter großer Feierlichkeit eingeweiht. Rabbiner Dt. Goldschmidt von Leipzig hielt die Festrede, in der die Verdienste Mendelssohns um das Judenthum eingehend behandelt wurden. Auch hielt Herr Di־. Ad. Brüll; der Präsident des Vereins eine für den Zweck den man sich vorgesetzt gut eingerichtete Rede, in der besonders ״die Finsterlinge" arg mitgenommen wurden. Es ward darauf ein Gedicht von Dt. Rabb. Stein vorgelesen und unter den schönsten Hoffnungen auf das Blühen und Gedeihen des Vereins trennte sich die Versammlung. Wie wenig entsprach der Erfolg den Erwartungen. Nur mit äußerster Mühe fristet der Verein sein Leben. Er hat ein Organ ״die populäre Monatsschrift" zur Belehrung über das Judenthum erhalten, welches von Dt. A. Brüll redigirt wird, wenig Leser, viel Kosten für den Verein hat. Er hat ein Lesezimmer, worin einige jüdische Blätter ausliegen, welches aber nur gelegentlich von 2—3 Lesern besucht wird, die der Orthodoxie angehßren. Die Vorträge welche von Zeit zu Zeit gehalten werden — jetzt haben sie fast ganz aufgehört—sind schlecht besucht. Der ganze Verein ist im Aussterben. Welches ist der Grund für dieses Fiasko? Ist irgend eine israelitische Gemeinde Deutschlands in der Lage, einen derartigen Verein zu erhalten und zu unterstützen, so ist es gewiß die reiche Frankfurter Gemeinde. In materiellen Gründen ist der Grund der Hinsiechung des Vereins nicht zu suchen. Nein! Er liegt in der Entfernung von dem Grundziele von den Ideen des großen Mannes, unter dessen Namen der Verein gegründet ward. Man benützt den Verein mehr zur Zerstörung jüdischer Ceremonien und Institutionen, als zur Er- Haltung derselben. Selbst Leute, die an der Spitze des Vereins sind, sehen dies schließlich ein und einer von ihnen sagte uns noch neulich: ״Das Judenthum hat immer Ceremonien gehabt und kann nicht ohne sie bestehen!" Das ist der Grund des Sinkens des Mendelssohnvereins in Frankfurt a. M. der Grund weshalb überhaupt ein Verein nicht bestehen kann, der seinen Schwerpunkt in Zwecken sucht, die dem Judenthum fern liegen und die nicht in der Absicht des großen Mendelssohn gelegen haben! Unsere Schilderung soll durchaus kein Zeichen der Feindschaft für die Interessen und Absichten sein, zu der Erreichung welcher der Mendelssohnverein gegründet ist, der edlen Zwecke und Absichten des Philosophen, Denkers und frommen Reformers von Berlin! Frankfurt a. M. Herr Emil Strauß von hier ist in der hiesigen israelitischen Realschule als wissenschaftlicher Hilfslehrer angestellt worden. — Die Arbeiten an der neuen Sy nag oge am Judenmarkt sind so weit vorgeschritten, daß der 10. September als Einweihungstag in Aussicht genommen werden konnte. In Angelegenheit der kürzlich seitens der Griechen in Adalia (Hauptstadtdes kleinasiatischen Ejaletes Karaman) ins Werk gesetzten Juden- Verfolgung hat, wie man uns aus Konstantin o p e l meldet, zwischen dem Großrabbinate und dem ökuminischen Patriachate des Phanar ein Correspondenzwechsel stattgefunden. Unter dem Ausdrucke der Entrüstung gab das Patriachat dem erwähnten Großrabbinate bekannt, daß es an den Erzbischof von Pissidia die gemessensten Weisungen zur Hintanhaltung solcher Vorfälle erlassen habe. — Die Beamten von Castle Garden wiesen gestern 400 jüdische Flüchtlinge aus Rußland aus, die dort gewohnt hatten, aber nicht arbeiten wollten, selbst wenn ihnen Beschäftigung angeboten wurde. Die Frauen und Kinder wurden nach der Wardsinssel geschickt, wo sie verpflegt werden. * Aus Bayern, 31. Juli. Gegen den verantwortlichenRedakteur des ״BambergerBolksblattes" ist wegen einiger Artikel, die Tis za- Eszlar-Affaire betreffend, Strafantrag auf Grund des §. 166 des R.- St.-G. -B. gestellt worden. * Budapest, 1. Aug. Abgeordneter Jsto czy wurde gestern vom Preß-Untersuchungsrichter wegen eines in seiner antisemitischen Zeitschrift erschienenen Artikels vernommen. Dieser Artikel wurde, als ein Provinzblatt ihn übernahm, von der Oberstaatsanwaltschast incriminirt. Jstoczy verweigerte den Namen des Artikel-Verfassers zu nennen oder das Manuscript auszufolgen. Diese Indizien genügten, die voreingenommenen Beamten zu überzeugen. Den drei Angeklagten Hirtzel, Menke und Lang wurde die Verhaftsordre zugeschickt, und die zwei Letzteren wurden ergriffen und in dem Gefängnisse zu Hauzen eingesperrt. Ms man Dienstag, den 26. Kislew kam, um Hirtzel zu. verhaften, fand man ihn nicht, und man begnügte sich damit, seine Sachen zu versiegeln. Feis ward seinerseits den 12. December verhaftet, und nach Hauzen gebracht. Hirtzel war zu dieser Zeit in Sierentz bei Basel, und ahnte nichts von der schrecklichen aus ihm lastenden Anklage. Er hatte sich dahin begeben, um seine Schwester, die dort wohnte, zu besuchen, und ihr wegen des Todes einer yerheirathetcn Tochter sein Beileid zu bezeigen. Er hatte diese Zeit gewählt, weil es das Chanukafest war, an welchem Feste sich die Juden in einer Weise der Arbeit enthalten. Aber diese Freude ward in Trauer verwandelt. Ein besonderer Bote ward von seinen Freunden nach Sierentz gesandt, obgleich Niemand glauben konnte, daß er ernstliche Gefahr liefe, so gut war sein Ruf. Er hätte in die Schweiz flüchten können, in zwei Stunden wäre er dort gewesen, aber er hatte ein ruhiges Gemüth und scheint es außerdem, daß neben dem Gefühle für seine Würde er die Verantwortlichkeit empfand, die er gegen seine Mitangeklagten und das ganze Judenthum besaß, welche durch seine Flucht kompromittirt werden konnten. Mit Festigkeit widerstand er den Bitten seiner Freunde und Verwandten. Stark in seiner Unschuld begab er sich den 1. Tag des Neumondes von Thebet (Sonntag, 15. December) in Gesellschaft seines Schwagers Jsak Dreifuß nach Wedelsheim und stellte sich noch desselben Abends dem Amtsvorsteher vor. Da dieser nicht die Ordre, ihn zu verhaften, erhalten hatte, begab sich Hirtzel Montag, 2 Thebet (16. December) nach Hauzen, um sich zur Gefangenschaft zu stellen. Auf seinem Hinwege kam er durch Colmar, und machte einem Kaufmann, Namens Mizel einen Besuch. Deffen Frau, Schwester des Postherrn, wollte ihm alle Postpferde zur Flucht zur Verfügung stellen. Hirtzel blieb unerschütterlich. Die drei anderen Verhafteten waren schon verhört ^en 12. Decbr. Hirtzel ward vor dem Amtsvorsteher von Ribeauville den Tag seiner Arrestation verhört. Auch dieses Mal aß der Amtsvorsteher und logirte bei dem Sohne der Wittwe des Profoßen, obgleich solches zu keinen anderen Gelegenheilen je geschehen war. Er weigerte sich in seinem Protokolle das Alibi aufzuführen, welches Hirzel der Anschuldigung entgegensetzte, unter dem Vorwände, daß dieses Alibi auf keinen guten Gründen beruhe. Die Vertheidigungsmittel des Anderen wurden ebenfalls von ihm verworfen, und er machte ihrer in dem Protokolle keine Erwähnung. Dieses Verfahren des Vorstehers war um so tadelnswerther, als der Fiscalanwalt von einem Christen aus Sierenz Namens Hammel, einen Brief zugegestellt erhalten hatte, welcher die Angaben Hirtzels bestätigte, uud den dieser Beamte dem Vorsteher mitgetheilt hatte. Die Angeklagten erboten sich zu beweisen, daß der Anwalt ihnen diesen Brief in ihrer Gegenwart und vor der Wache, welche sie führte, laut vorgelesen hatte. Den 17. December schritt der Vorsteher zu einer neuen, weiteren Information; den 18. befahl ein Urtheil die Confrontation der Zeugen der Angeklagten; den 23. wurden Hirtzel, Menke und Lang auf der Anklagebank verhört. Denselben Tag, 23. December gab der Amtsvorsteher sein Verdikt. Es war grausam. Hirtzel, Menke und Lang wurden zu der ordentlichen und außerordentlichen Frage verurtheilt, und wenn sie nicht gestanden und ihre Mitschuldigen angaben, sollten sie lebendig gebrochen und auf dem Rade ausgestellt werden. (Das grausame Urtheil bestand darin, daß der Henker mit einer Eisenstange die Knochen an Beinen, Schenkel und Hüfte zu brechen hatte, die Beine waren hinterwärts zusammengebogen bis über den Kopf hinaus, in dieser Stellung war er mit dem Gesichte gegen den Himmel gekehrt auf dem Rade befestigt, wo man ihn sterben ließ. Zuweilen gestattete der Gerichtshof dem Verurtheilten, daß . er inmitten des Verfahrens getödtet wurde, oder wenigstens bevor er auf das Rad befestigt ward). Außerdem ward Jeder zu IVO Livres Kosten verurtheilt an die Obrigkeit und solidarisch zu den Prozeßkosten 500 Livres 9 Sols. Was Feis betrifft, welchen die Profoßwittwe selbst nicht beschuldigt, so sollte er4 Wochen imGefängniß verbleiben, und dann, wenn die Anklage gegen ihn sich nicht bestätigt in Freiheit gesetzt werden. Die Aufregung, der Schmerz unter den elsässischen Juden war groß. Der Prozeß gewann beunruhigende Dimensionen. In den Augen der Bauern fiel der Prozeß auf alle Juden zurück, sie erweckte alle Vorurtheile, alle Gefühle religiöser Intoleranz. Die Juden wagten nicht an ihre Geschäfte zu gehen, noch sich in den Dörfern sehen zu lassen. Die vier Gefangenen von Hauzen wandten sich voller Vertrauen auf die Gerechtigkeit des Obergerichtshofes von Elsaß an denselben, auf dem Wege der Appellation. In Folge dessen wurden sie den 24. December in das Gefängnie zn Colmart ransportirt. Der Gerichtshof war in zwei Kammern eingetheilt, die zweite Kammer war es, welche Verbrecher verurtheilte, die erste Kammer nur zur Ferienzeit, da gerade die Weihuachtsferien waren, wurden die Angeklagten von de!- ersten Kammer gerichtet. Sie hatte die Angelegenheit bald expedirt. Den 30. December erließ sie folgendem Beschluß: 1. Der gegen Feis erlassene Beschluß ward genehmigt. 2. Der Prozeß gegen Menke und Lanr ward bis zum 1. Januar vrschoben, in der Hoffnung, daß sie von Hirtzel in seinen Leiden angeklagt werden. 3. Hirtzel, der Hervorragendste der Angeklagten wurde mit grausamer Raffinerie zum Tode verurtheilt. Nachdem man ihm die Knochen gebrochen hatte, sollte man ihn 18 Stunden auf dem Rade lebend lassen, bevor man ihm den Gnadenstoß gab und noch am Tage der Hinrichtung sollte er der gewöhnlichen und außergewöhnlichen Frage unterworfen werden! (Fortsetzung folgt.) Druck von Fr. Honsack. Frankfurt a. M.

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