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Israelitischer Reichs-Bote · 1882-08-11 · I./II. Beilage zum Israelitischen Reichs-Boten Nr. 31 & 32. · p. [Seite]

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Journal
Israelitischer Reichs-Bote
Volume
8 (1882)
Issue
I./II. Beilage zum Israelitischen Reichs-Boten Nr. 31 & 32.
Date
1882-08-11
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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D II. Beilage M! Israelitijchen Reichs-Bolen Nr. 30 & 31. Rabbiner oder Redakteur. (Fortsetzung und Schluß aus Nr. 29—30). II. Wir wollen um die Unvereinbarkeit zweier so verschiedener Berufszweige, wie die des Rabbinats und Redakteurs eines Blattes recht hervortreten zu lassen, die Entstehung und die Aufgabe des Rabbinerthums kurz mittheilen. So lange das Volk Israel noch ein Ganzes bildete, seine eigene Regierung und Gerichtsbarkeit besaß, war das Gesetz Mosis 5 M. 17. 9, bei ihm in Kraft: ״Du sollst kommen zu dem Priester, den Leviten, zu den: Richter welcher in jenen Tagen sein wird und befrage sie; und sie werden dir verkünden den Ausspruch des Rechtes. Und du sollst thun gemäß dem Ansspruch, den sie dir verkünden von selbigen: Orte her, den der Ewige wählen wird und wahre zu thun, ganz wie sie dich lehren werden, re." In der letzteren Zeit des israelitischen Königthums trat unter Johann Hyrkan ein aus dem Nathe der Priester und angesehener Gelehrten im Ganzen in 70 Personen bestehender Ausschuß zusammen, der als Gerichtshof in einem Neben-Gebäude des Tempels sich versammelte, und über alle schwierigen Criminal- und Rechtsfragen entschied. Für kleinere Rechtsfragen gab es in den einzelnen Gemeinden kleine Sanhedrins nach dem Muster des großen. Besonders ward durch Simon ben Schetach das Sanhedrin geordnet. Er war der Vorsitzende, Stellvertreter des Fürsten, seine Nachfolger erhielten später den Titel Nasi. Er brachte den Gesetzvorschlag ein, daß Niemand im Sanhedrin Sitz haben sollte, der nicht seine Ansichten auf die heilige Schrift gründen könne. Man erkannte zm Geißel, oder zumTode mittelst Steinigung, Strang, Feuer oder Schwert. Hinrichtungen fielen selten vor. Mitglieder des S. konnten alle gebildete Bürger sein, was׳ auch sonst ihr Geschäft sein mochte. So war es bis aus die Zeit der Zerstörung Jerusalems hin. Schon vor der Zerstörung hatte das Sanhedrin seinen Sitz nach Jamnia verlegt. Hier war das geistige Jerusalem. Gamaliel ein Nachkomme des großen Hillel war hier Nasi und bildete ans seinen Schülern das Sanhedrin. Hier bildeten sich die großen, für die Geschichte des Jndenthums so wichtigen Gelehrten, Rabbiner, Lehrer genannt, welche nach Tradition und nach gewissen Regeln aus dem Gesetzbnche hergeleiteten Rechtsspruche Gesetz und Recht ertheilten und sogar Widerspenstige mit dem Banne bestraften, da ihre weltliche Macht gebrochen war. Man bildete hier für das sich zerstreuende und in Sekten zerfallende Volk wieder eine sestgegliederte Einheit. Die Mehrheit der Stimmen entschied. Bei dem Mangel eines geschriebenen Gesetzbuches beriefen sich die Rabbiner auf die Halacha, die allgemein anerkannte Ueberlieseruna. Der große Rabbi Akiba besonders hinterließ, um Streitigkeiten vorzubeugen, eine Sammlung von Exegesen und ein System des Judenthums. Man rechnet hierzu die Bücher Mechiltha, Saphra, Siphri. Um 220—240 brachte der im Volke als heilig betrachtete Jehnda Hakadosch (der Heilige) eine Gesetzsammlung zu Stande unter dem Namen Mischna. iDenterosis Wiederholung). Alle Lehrer, die bis dahin nur nach dem Gedächtnisse gelehrt hatten, führten den Namen Thanaim (hebräisch Schonim, Wiederholer). Die ferneren Lehrer, welche sich an den Ausspruch des Mischnah banden hießen Amoraim (Sprecher). So ward jetzt die Mischnah der Einigungs- Punkt des Judenthums. Das Studium der Mischnah hieß Gemarah. Die Erläuterungen zu der Mischnah wurden in Palästina, man weiß nicht von wem, unter dem Name:! Talmud Jernschalnri gesammelt, welches Buch wir nur noch theilweise besitzen. In Babilon hatte sich unterdessen unter einem geistlichen Oberhaupte Rasch Glutha, (Haupt der Verbannten) eine von den palästinischen Schulen unabhängige Schule gegründet. Besonders standen die Schulen zu Nasardea, Sura und Pumpaditha in Flor. Hier zu Sura ward 365—425 von Rab Aschi und seinem Schüler und Freunde Abina der babilonische Talniud znsammengestellt, womit das gesetzgebende und orgauisirende Werk für die zerstreueten Juden abgeschlossen ist. Die Lehrer lehrten jetzt nach dem gegebene:: Buche und fügten nur noch einzelne Gutachten über den Grund manches Gesetzes hinzu, und vielleicht auch nach eigener Ansicht Folgerungen, und werden daher Seburaim, Gutachtgeber, genannt. Wir haben hier die Stellung der heutigen Rabbiner. Sie sind Männer, welche nach dem überlieferten Gesetze Gutachten geben und dadurch schwierige rituelle Fragen entscheiden. Wollen sie dieses Gesetz gewissenhaft üben, so haben sie mit ihrem Berufe hinreichende und genügende Arbeit und nicht noch die Zeit, um eine Nebenbeschäftigung, wie die Redaktion einer Zeitung zu betreiben. Da giebt es eine Fülle von wichtigen rabbinischen Gesetzen und Geboten zu überwachen. Die Speisegesetze allein beanspruchen in der richtigen Beausfichtiguug, fast die ganze, dem Studium des Gesetzes entzogene Mußezeit eines gewissenhaften Rabbiners. Wie viele andere, tief in das Wesen der Religion einschlagende Fälle gibt es dann noch, die der Rabbiner zu beaufsichtigen und zu entscheiden hat. Wahrlich, wenig Raum bleibt da noch für die Beschüstigung mit einer Zeitung und gewiß wird die Beschäftigung mit dieser dem Judenthum, der Religion geraubt und ist das ein Hauptgrund, daß sich das religiöse Leben dann mindert und schwächt. Ein anderer Grund weshalb sich ein gewissen- Hafter Rabbiner nicht mit einer Zeitung beschäftigen soll, ist auch der, daß er als ein Mann des Friedens, als ein würdiger Nachahmer Arons, als ein wahrer Priester sich nicht durch Redaktion einer Zeitung den Ruf eines zanksüchtigen, streitbaren Klopshelden znziehen soll, Ps. 132. 16. Und deine Priester soll Gerechtigkeit kleiden! Wie viel Abbruch hat es in unserer Zeit der Religion gethan, daß sich Geistliche, wie man besonders das Beispiel bei den katholischen Kaplänen hatte, der Presse angenommen. Im Judenthum soll aber der Priester keinen anderen Besitz haben, als den Ewigen. 5 b. M. 18. Der Ewige soll sein Besitz sein! Er soll sich kein einträgliches Nebengeschäft aneignen. Ganz richtig hat der große Pabst Gregor VII. für die katholischen Priester das Cölibat, die Ehelosigkeit angeschafft, damit׳-sie sich ganz nnd gar der Kirche zuwenden und nicht für ihren materiellen Erwerb zu sehr bedacht, den religiösen Beruf vernachlässigen. Der jüdische Rabbiner hat eine größere Sorge und Aufgabe, als irgend ein anderer Geistlicher. Sein Amt erheischt eine fortwährende Aufmerksamkeit und Inanspruchnahme. Möge er sich also ganz dieser seiner großen Ausgabe bewußt werden, und lediglich sein Dasein, sein ungetheiltes Herz ganz seinem Amte weihen! 5 B. M. 11. 13. Wir schließen unseren Aufsatz mit der Zusammenstellung der Gründe, aus welchen der Rabbiner nicht Redakteur sein soll: Aus Gründen seiner Amtspflicht, die ihm keine Zeit zu anderen Beschäftigungen läßt; Aus Grürrden des Friedens, der einem wahren Priester eine nothwendige Eigenschaft ist; Aus Gründen des Beispiels der wahren Uneigennützigkeit, w-elche nicht nach lohnenden Nebenbeschäftiguugen trachtet. Der Mendelssohrrverein in Frankfurt a. M. Die israel. Gemeindetage eine Frucht der Rabbinersynode:: und bis zuletzt vom Professor Lazarus in Berlin präsentirt, erzeugten wiederum die cm allen bedeutenden Orten mit Reformgemeinden, wie in Leipzig, Berlin u. s. w. entstandenen Mendelssohnvereine, die sich zum Ziele setzten, das von Mendelssohn (1729—1786) eingeleitete Werk der Besserung der jüdischen Religions-und Staats- Verhältnisse weiter fortzuführen. Man hat gewiß Nichts gegen einen derartigen, unter dem Auspieien eines großen, wahrhaft edlen Mannes zu. erreichen׳״ gesuchten- Zweck,״ - ׳n׳zawenden. Moses Mendelssohn bat für die Juden Großes geleistet, deicht mit Unrecht sagte manvon ihm: Von Moses (ben Amrom) bis Moses (Mendelssohn stand keinanderer auf wie Moses (ben Maimon). N:n sich dieses begreiflich zu machen, muß man eben sich den damaligen gesellschaftlichen, staatlichen und religiösen Zustand der jüdischen Gesammtheit vorstellen, und danach den Schluß ziehen auf die Wirksamkeit und Verdienste Mendelssohns um die Juden. Der dunkelste Aberglauben war zu der Zeit als Moses Mendelssohn auftrat unter den Juden eingerissen. Der Glaube an Kameoth (Schutzblättchen), Talisman und Amulette, an die dunklen Hirtzel Levtz. (Nach dem Annuaire de la Societe des etudes juives.) Ein Kapitel ans der Chronik des jüdischen Martyriums. Die Zeit, da ein grausames, unmenschliches Gerichtsverfahren mit Galgen und Rad arbeitete, und zu ihrem Untersuchungsamte die schreckliche Folter gebrauchte, liegt noch nicht so weit hinter uns, daß sie nicht noch heute aus das Lebhafteste unsere Erinnerung erwecken, unser Interesse einnehmen könnte. Noch im Jahre :754 war es möglich, einen allgemein geachteteten, rechtschaffenen Juden, mit Verhöhnung alles göttlichen und menschlichen Rechtes, unter Mißachtuny aller entgegenstehenden Beweise und indem man sich gänzlich ans unbewiesene, sich gegenseitig widersprechende Thatsachen, auf Aussagen verdächtiger Zeugen stützte, dem schrecklichsten Morde, den je Ungeheuer, in menschlicher Gestalt, erfanden, zu überliefern. Erzählen wir die Thatsache, wie sie das oben bezeichnete Annuaire mittheilt: Bei Colmar befindet sich ein kleines Dorf, Namens Hauzen (heute Houßen), welches damals einen Theil des Amtes Ribeaunierrre (heute Ribeauville) ausmachte. Montag, 25. Kislew (Aacbt vom 9—10 December 1754), ward dort ein Attentat verübt, in dem Hause der Wittwe eines ehemaligen Profoßen, (Gerichtsbeamter dieses Ortes), Nnmens Magdalene Kafin. Diele Wittwe gab vor, daß zwischen 11—12 Ubr Nachts Bösewichte in ihr Haus gedrungen seien, und ibr folgende Gegenstände gestohlen hätten: 12 Louis in dem unteren Zimmer, 50 Louis in dem oberen, mit einem spanischen Louis, und Weißsilber,! das Ganze sich ungefähr auf WOO Livres belaufend, ohne das Metall und andere Gegenstände zu rechnen, ebenso geräuchertes Schweinefleisch in dem Kamine der Küche aufgehängt, nach der elsäßischen Methode des Fleischräucherns. Es befand sich in dem Hause nur eine Magd, Catharine Strutmann. Bei dem Geräusche, welches sie machte, erhub sich das ganze Dorf, und der Sohn der Wittwe, welcher das Amt eines Profaßen versah, schickte nach allen Richtungen Bauern aus, aber sie fanden durchaus keine Spur der Schuldigen. Die Aufregung unter der elsässischen Bevölkerung war groß, als sie dieses erfuhr, und vernahm, daß man die Juden anklage. Die Nachricht von dem Verbrechen verbreitete sich in die Dörfer, und während der langen Nächte des Monats December, an denen dort allerlei Beschäftigungen verrichtet werden, machte man sich, durch allerlei merkwürdige Umstände ausgeschmückte Erzählungen von dem Ereignisse. Man erzählte sich, daß die Wittwe des Profoßen, des andern Tages durch ihren Sohn befragt, geäußert habe, daß es vier Missethäter gewesen seien, daß sie ein maskirtes oder mit Farben beflecktes Gesicht . gehabt hätten, und sie grausam gemartert hätten, sogar die Beine mit einem glühenden Eisen gebrannt hätten, um sie zum Geständnisse zu zwingen, wo sie ihr Geld verborgen habe. In jedem Falle beschuldigte die Frau die Juden das Verbrechen begangen zu haben. Sie sagte, daß die Verbrecher unter sich den deutsch-jüdischen Jargon, wie er in Elsaß gebräuchlich ist gesprochen hätten, und daß außerdem Einer von ihnen, das große Schlachtmesser, welches nach jüdischem Ritus zum Schlachten des Viehs dient, in der Hand gehabt habe. Am andern Tage, den 10. December begaben sich, auf das Gesuch des Sohnes der Wittwe, der Amtsvorsteher von Ribeaupierre und des Fiskalanwalts nach Hauzen, nur die Angelegenheit an Ort und Stelle zu untersuchen. Man wirft dem Amtsvorsteher vor, bei dem Sohne der Klägerin logirt und gegessen zu haben. Seinerseits sandte der Lieutenant der Landgensdarmerie desselben Tages einen Reiter von seiner Truppe ab, um sich zu informiren, auf welche Weise der Diebstahl begangen worden sei. Schließlich begaben sich noch desselben Tages der Brigadier der Gensdarmerie und einer seiner Reiter, die sich auf dem Rundritte befunden hatten, nach Hauzen und fragten die Wittwe aus. ' Aus dem Protokolle des berittenen Gensdarmen geht hervor, daß Magdalene die 3 folgenden Juden beschuldigte: Hirtzel Levy von Wedelsheim, MenehekjLevi von Wedelsheim, Moses Leng aus Ribeauville. Nach dem Protokolle des Brigadiers hatte dieKlägerin dagegen erklärt, keinen von den Schuldigen zu kennen, ״daß sie aber glaube, daß es keine anderen gewesen sein könnten," als die drei genannten Juden. Nach demselben Protokolle hatte die Magd der Wittwe erklärt, daß der einzige von ihr erkannte Dieb Hirtzel Levy von Wedelsheim gewesen sei, welcher die Wittwe und die Magd an einander gebunden habe. Die drei Angeklagten, wie ein vierter Jude Namens Feis, kamen fast alle Tage nach Hauzen (wo keine Juden wohnten). Jeder liebte und achtete sie, selbst die Kinder kannten sie. Ihre eigentliche Namen waren: Hirtzel, Sohn des Jsak Levp, Menke, Sohn von Baruch Levi, Moses, Sohn von Jtzig Lang, und schließlich Feis, Sohn von Simon von Grüssenheim. Hirtzel war ohne Zweifel der reichste nnd geachtetste der vier, und dies brachte ihm das traurige Privilegium, besonders von der Anklage verfolgt zu werden. Menke hatte die Profession des Thierschächtens. In Hauzen nannte man ihn allgemein ״Menke, der Schächter". Moses Lange von Ribeauville war ״der Lange" genannt. Die Anklage stützte sich nur auf die interesfirten Parteien: Die Wittwe und die Magd. Folgender Umstand konnte die Veranlassung gebildet haben: Es war zu dieser Zeit in Elsaß gebräuchlich, wenigstens unter den Juden, am Ende des Herbstes einen Fleischvorrath für den Winter anzulegen. Acht Tage vor dem Verbrechen hatte Hirtzel für diesen Zweck von der Wittwe ein Thier gekauft und es durch Menke in dem Hause der Verkäuferin schlachten lassen. Moses Lange, welcher zur selben Zeit durch Menke ein Thier in Hauzen schlachten ließ, hatte Hirtzel geholfen, das Thier aus dem Stalle zu führen. Zu keiner anderen Gelegenbeit hatte er das Hans der Wittwe betreten. Nach dem Protokolle des Brigadiers der Gensdarmerie sagte die Klägerin, daß sie die drei Angeklagten in Verdacht habe, weil sie mit ihnen, wegen dem Verkauf einer Kuh am Tage vorher im Geschäft gewesen war.

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