Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 47 (20.11.1896)
- Date
- 1896-11-20
- Page
- Seite 788 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 788. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 47. Kaufleute brachen alle Beziehungen zu ihm ab. Das brachte den Trunksüchtigen zur Vernunft: er schwor vor dem Rabbiner, nicht mehr diese-n Laster zu fröhnen, und nach einer einjährigen Probezeit wurde der Bannfluch aufgehoben. — Heber die jüdischen Zwischenhändler klagen in der Regel nur diejenigen, die glauben sie ersetzen oder entbehren zu können; die Produzenten haben aller Orten eine andere und bessere Meinung von der Thätigkeit dieser Zwischenhändler. So wurden nach Einführung des Branntweinmonopols die Juden aus den Dörfern des Weinbaurayons vertrieben, damit sie nicht die Bauern „übervorteilen"; die Regierung selbst wollte Weinkäuser werden. Jetzt petitionieren die Weinbauer in Bessarabien und der Krim um Wiederzulassung der Juden, weil der neue Zwischenhändler, der Fiskus, für den Wein ungefähr soviel zahlt, als die Selbstkosten der Bauern betragen. Daß diese Petitionen Erfolg haben werden, will man hier nicht recht glauben. & Warschau, 16. November. (Der alte Kurs. — Jüdische Studenten.) Eine der Kronseisenbahnen regte die Frage an, ob Juden die Berechtigung hätten, Parzellen von Eisenbahnländereien zu arrendieren, welche sich außerhalb der Städte und Flecken derjenigen Rayons befinden, in welchen den Juden das Niederlassungsrecht eingeräumt ist und ob derartige Arrendevcrträge nicht gegen das Gesetz vom 3. Mai 1882 verstoßen; ferner erbat die Eisenbahnverwaltung Auskunft, ob mit Juden Arrendeverträge über Ländereien abgeschlossen werden können, wenn diese letzteren außerhalb der Rayons der jüdischen Seßhaftigkeit belegen sind, der Pächter sich jedoch verpflichtet, nicht auf dem arrendierten Grundstück ansässig zu werden. Beide Fragen wurden zu Ungunsten der Juden entschieden: Aufgrund des angezogenen Gesetzes sei den Juden das Niederlassungsrecht außerhalb der Städte und Flecken bedingungslos untersagt und der Abschluß von Arrendeverträgen mit Juden über Ländereien, welche außerhalb der Peripherie der jüdischen Seßhaftigkeit liegen, involvieren in jedem Fall eine strikte Gesetzesverletzung. Es herrscht hierzulande noch immer der alte Kurs! — Von den 268 jüdischen Studierenden, welche um Aufnahme in die hiesige Universität nachsuchten, sind 30 zugelassen worden. Die beiden goldenen Medaillen, welche die medizinische Fakultät in diesem Jahre zu vergeben hatte, sind jüdischen Studierenden zuerkannt worden, — Grund genug, die Juden zum Studium — nicht zuzulassen. _ — Vakanzen. Romrod: Unverh. Rl., K., Fix. 514 Mk., fr. W., Heiz. u. Nbk. Meld. an Baruch Flörsheim. — Höringhausen: Sos. od. 1. 4. 97 sem geb. L., K., Sch., Fix 800-900 Mk-, sr. W. u. Heiz. Meld. an Menko Loewenstern 1. — Nördlingen: Zum 1. 1. 97 unverh. Kult.-Diener, Hilfsk. u. Hilfssch., Fix. ca. 800 Mk. u. gut. Nbk. —Pol ajewo (Posen): Rl., K., Sch., Eink. 750 Mk. — Bischofsheim bei Mainz: Zum 1. 1. 97 unverh. gepr. Rl., K., Sch., Fix. 550, Nbk. ca. 250 Mk., sr. W., Heiz. u. Bel. Meld. an H. Selig. _ Brief- und Fragekasten. A. B., Köln. Wie oft sollen wir wiederholen, daß anonyme Zuschriften unberücksichtigt bleiben! — Hrn. O. M., hier. In Warschau wohnen unter einer Gesamtbevölkerung von 553643 Seelen 195481 Juden. — Hrn. L. C., S. Das preußische Judengesetz von 1847 hat zwar für die neuen preußischen Provinzen keine Geltung, jedoch ist dieser Tage in Hannover entschieden worden, daß durch das Gesetz von 1869 die dortigen Gemeinden den jüdischen Gemeinden der alten Provinzen gleichgestellt seien. 2. Der frühere Minister des Innern, Herfurt, hat in einem konkreten Falle entschieden, daß ein Schächter kein „Kultusbeamter" im Sinne des Gesetzes sei. Jedoch wird jetzt in Einzelfällen anders entschieden, so daß eine Gemeinde, die einen Ausländer ohne behördliche Genehmigung beschäftigt, leicht der üblichen Strafe von 60 Mk. verfallen könnte. Dem Fragesteller im Brief- und Fragekasten der vorletzten Nummer antworte ich folgendes: Gegen Erschlaffung der Falsetten thun Sie folgendes: Lassen Sie sich in der Apotheke für 15—20 Ps. Hustenelixier mit einigen Tropfen Pimpinellessenz mischen und nehmen Sie vor dem Dienst ein Stückchen Würfelzucker, das Sie mit 20—25 Tropfen dieser Flüssigkeit beträufelt haben. Dieses Rezept hat sich noch in den meisten Fällen bewährt. Lassen Sie mich wissen, ob es auch Ihnen geholfen bat. A. Fuchs, Bitburg. Die Kantor-, Schächtermtb Religionslehrerkelte ist in unserer Gemeinde vacant. Gehalt 900 Mk. und ca. 300 Mk. Nebeneinkommen. Schönsec W.-P, den 15. November 1896. Der Umstand der Synagogen-Gemeinde. 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