Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 33 (14.8.1896)
- Date
- 1896-08-14
- Page
- Seite 564 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 564. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 33. X Pest, 9. August. Der Verein israelitischer Handwerker und Landwirte schreibt auf mehrere, bei der Budapester staatlichen Gewerbe-Mittelschule bestehende Stipendien im Betrage von 60 bis 120 fl. eine Konkurrenz aus. Um die Stipendien können solche vermögenslose Schüler israelitischer Religion konkurrieren, die das 15. Lebensjahr bereits vollendet haben und die entweder schon Schüler der Gewerbeschule sind, oder die ersten vier Klassen einer Bürgerschule, eines Gymnasiums oder einer Realschule absolviert haben, ferner Gewerbegehilfen und alle diejenigen, welche die vorgeschriebene Aufnahmeprüfung bestehen. Die Gesuche um die Stipendien sind bis 30. September bei dem Präsidium des Vereins (Damjanichgasse48) einzureichen. Der Verein erläßt zugleich die Aufforderung an alle jene Zöglinge, welche mit solchen Stipendien die staatliche Gewerbe-Mittelschule absolviert haben, sie mögen dem Vereine ihre gegenwärtige Beschäftigung und ihren Aufenthaltsort mitteilen. r. London, 5. August. Mr. F. D. Mocatta hat dem Jews College ein kostbares Geschenk gemacht. Er hat aus der Verlassenschaft des verstorbenen Baron Julian Goldsmid das berühmte historische Gemälde von S. A. Hart erstanden, das die Konferenz zwischen Manaffeh ben Israel und Cromwell behufs Wiederzulassung der Juden in England zum Gegenstände hat. — Eine der letzten Nummern der „Daily News" bringt einen Leitartikel über das Schwert des Moses (The Sword of Moses), das älteste hebräische Werk über Magie, welches D. M. Gaster, der Rabbiner der portugiesischen Gemeinde in London, entdeckt und übersetzt hat. — Von hier geht der Vorschlag aus, daß einflußreiche Juden aus England, Amerika, Frankreich, Rußland, Italien, Belgien und Holland alljährlich ihre Ferien in Deutschland und der Schweiz verleben und an gelegentlichen Besprechungen über das Projekt der jüdischen Kolonisation und andere unsere Glaubensgenossen berührende Fragen teilnehmen mögen. — Petersburg, 9. August. Der Zar ist bekanntlich seiner Gesinnung nach für Freiheit in Religionssachen. Ganz kürzlich schickte er eine polnische Petition an das Kriegsministerium zurück, nachdem er an den Rand derselben geschrieben hatte: „Es ist wirklich Zeit, daß wir auch in Rußland ansangen, an Gewissensfreiheit zu denken." Die Gefühle des Kaisers in dieser Hinsicht sind in letzter Zeit viel besprochen worden und die Presse in Petersburg und in Moskau hat ihre Spalten mit Artikeln über religiöse Toleranz angefüllt. Die Meinungen gehen selbstverständlich sehr weit auseinander, aber es ist ermutigend, zu sehen, daß sogar die „Moskauer Zeituug", eine der stärksten Vertreterinnen des Russentums, zugiebt, daß Verfolgung „ketzerische" Meinungen nicht ändert und daß man die Ansicht nicht verwerfen könne, daß treue Anhänger fremder Konfessionen besser seien, als Ungläubige, die der orthodoxen Kirche angehören. * Derbend, (am Kaspisee), Ende Juli. Die jüdischen Gemeinden am westlichen Ufer des Kaspisees — das östliche dieses Sce's ist, da es eine Wüste bildet, noch immer unbewohnt — die teils zu Rußland, teils zu Persien gehören, stehen schon seit Jahrhunderten als Ufernachbarn in einem innigen Verkehr miteinander, und cs ist garnichts seltenes, daß jüdische Eltern in einer solchen persischen Hafenstadt ihre Kinder zu einer befreundeten jüdischen Familie in einer solchen russischen Hafenstadt in Kost geben, damit sie dort Russisch erlernen und so auch vice versa. Auch durch zahlreiche Heiraten sind die Juden in diesen Hafenstädten enge mit einander verbunden. Da aber an diesem See das Russische immer mehr an Ausdehnung und Bedeutung gewinnt, so hat jetzt die jüdische Gemeinde in der persischen Hafenstadt Kescht eigens einen russischen Lehrer bestellt, damit er ihre Jugend in der russischen Sprache unterrichte. Sehr erfreulich ist es auch zu sehen, daß die persischen Juden eifrig russische Bücher einkausen, um sie ihren Kindern zum Lesen und zu ihrer Ausbildung zu übergeben. 8t. New-Zork, 20. Juli. Mehrere unserer prominenten israelitischen Damen haben unter dem Namen „Jewish Working Girls Vacation Association“ eine Gesellschaft gegründet, welche bezweckt, den armen jüdischen Mädchen von der Ostseite Gelegenheit zu geben, ihre Ferien außerhalb der Stadt zu dem billigen Preise von drei Doll, per Woche zu verleben. Wem auch dieser Betrag noch zu hoch ist, wird billiger resp. ganz frei in die Ferienkolonie ausgenommen. Vorläufig hat die Gesellschaft zwei Gebäude in Blue Point, L. I., welche Unterkunft für hundert Mädchen bieten. Es werden übrigens in diesen Kosthäusern nicht nur Jüdinnen, sondern auch Mädchen jeder anderen Konfession Aufnahme finden. — Vakanzen. Lissewo (Westpr.) zum 15.9. oder 1.10. El., der in fremd. Spr. unterr. kann und Schochet ist. Fix. 1000—1200 Mk. und fr. Wohn. Meld. an I. Gerson. — Freienwalde (Pomm.) zum 1. oder 15. 10. Rl. K. Sch. Fix. 700, Nbk. über 600 Mk. Reisek. 15 Mk. Meld. an Marcus Dobrin. — Marköbel. Unverh. Rl. K. Sch. Fix. 600, Nbk. 200 Mk. u. fr. Wohn. Meld. an Rabb. Dr. Koref, Hanau. — Weiden (Bayern) zum 15. 10. unverh. sem. geb. El. Rl. K. Sch. Fix. 1200, Nbk. ca. 250 Mk., fr. Wohn. u. Heiz. — Meudt (Nassau) sos. sem. geb. Rl. K. Sch. Fix. 700, Nbk. 2—300 Mk. Meld. an Heimann Stern. Brief- und Lrcrgekasten. Der Verfasser des in der letzten Nummer des Jeschurun rezensierten Werkes JTTirp rcun bittet uns, einen Irrtum des Herrn Rezensenten dahin zu berichtigen, daß die Gratiszusenduna dieses Buches nur an Unbemittelte erfolgt, wie es auch aus dem Titelblatte bemerkt ist. — Tit. L.-V., Thorn. Aus dem Jahrg. 95 habeu wir kein einz. Ex. mehr vorrätig. — Hrn. I. W-, Württ. cfr. die vorst. Antwort. Jüd. Institute in der französ. Schweiz können wir Ihnen nicht nennen. Viell. ein Leser? — Hrn. O. A., Dresden. Die Bestimmung betr. die Dissidentenkinder lautet: „Kinder von solchen Dissidenten, welche keiner Religionsgesellschast angehören, haben an dem Religionsunterrichte einer anerkannten oder bestätigten Religionsgesellschaft teilzunehmen. Die Wahl der betr. Religions- -gesellschaft steht den Erziehungspflichtigen frei und ist von diesen die bezügliche Erklärung hierüber bei Anmeldung des Kindes zur Schule abzugeben". — Frankfurt a. M. Nr. 30 mit dem ersten Art. über Dr. Br. ist völlig vergriffen. Verantwortlicher Redakteur: A. Levin, Berlin. — Verlag: Siegfried Cronbach, Berlin W. 67. Druck: Arthur Schalem, Berlin C., Roßstr. 8.