Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 30 (24.7.1896)
- Date
- 1896-07-24
- Page
- Seite 516 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 516. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 30. rock von Staßfurt nach Loetzen. — CH. Kroll von Flatow nach Dirschau; der Religionsunterricht am dortigen Realgynlnasium ist dem Rabb. Dr. Rosenthal in Pr. Stargard übertragen worden. — Salomon von Baja (Ungarn) nach Beuthcn O.-S. — Stutinski von Schlochau nach Mehlsack. — Der Senior unter den jüdischen Religionslehrern in Wien, Herr D. L. Stiassny, ist am 9. d. M. im Alter von 74 Jahren verschieden, nachdem er mehr als zwei Dezennien an den städtischen Volksschulen des 10. Bezirkes den jüdischen Schülern den Religionsunterricht erteilt hatte. — Vakanzen: Ahrweiler. Sem. geb. Rl. K. Fix. 900 Mk. — Bischofstein. Sof. Rl. K. Sch. Fix. 550, Nbk. ca. 300 Mk. Meld. an I. L. Rosenstein. — Flatow (Wstpr.). Sof. od. 15. 8. K. Sch. Kore, Tokea. Fix. 1200, Nbk. (garant.) 600 Mk. (für Mohel erheb!, mehr.) Meld. an R. Elkus. Aus dem Leserkreise. * Zur Beantwortung der von Herrn N.-Z. gestellten Fragen möge folgendes dienen: 1. Ob ein Jude, der seinen Austritt aus dem Judentunl vor Gericht erklärt, ein icic sei, soll eigentlich gar keine Frage sein, und müßte man dies, wenn nun einmal diese gestellt ist, entschieden mit „ja" beantworten, wenn der Herr Fragesteller nicht zugleich zugefügt hätte: „und sich der freireligiösen Gemeinde angeschlossen", weswegen die Beantwortung schon viel schwieriger sich gestaltet. Es heißt nämlich im Talmud, Traktat Kidduschin p. 40r, Nedarim p. 251, Schebuoth p. 29 x und Chulin p. 5 j wiederholt: „Wer an fremde Götter nicht glaubt, der wird betrachtet, als ob er die ganze Thora anerkennt," Nun ist der Betreffende wohl aus dem Judentum formell ausgetreten, er hat aber keinen anderen Glauben angenommen, sich vielmehr für freireligiös erklärt. Derselbe ist nun thatsächlich ein t"1D “1D12, und da müssen wir ihn nach dem citierten Grundsatz des Talmud, der übrigens auch von Maimonides, ohne von seinem bekannten Widersacher, dem Rabad, durch die stereotypen darin widersprochen worden zu sein, als feste Halacha an zwei Stellen (H. Ackum, Abschn. 2, Abs. 4; H. Sabbat, am Ende) übernommen, noch immer als solchen betrachten, der den Inhalt der Thora anerkennt, jedenfalls für keinen Konvertiten, für keinen n^>12 minn bzb ncic. Denn nur ein solcher mic ist nach dem Remah im Schulchan Aruch Jore Deah § 264 Abs. 1 für die Funktion eines Mohels unzulässig, 2. mit welcher Hinweisung wir in die Beantwortung der zweiten Frage hineingeraten sind. Unter welchen Umständen man ein rb)2 minn bzb neic wird, siehe Maimonides H. Theschubah, Abschn. 2, Abs. 9, welche Umstände hier nicht eingetreten sind. Allein wir haben hier vor uns einen weit schlimmeren als einen mitunter harmlosen Konvertiten. Es handelt sich hier um einen derjenigen ni3'U ’CTlö IL'2'^L', über die im Talmud, Traktat Rosch Haschanah p. 171 verhandelt wird. Vergl. Raschi ibid. Tr. 'ms. "ilZ’ü OTlß*,*ntrW. Wer seinen Austritt aus dem Judentum erklärt, der ist nach Raschi ein pc der ist recht tief gesunken, tiefer als ein mumer lechol hattorah kullab. Wenn also letzterer nach dem erwähnten Remah als Mohel unzulässig ist, umsomehr ist es einer, der einfach aus dem Judentum ausgetreten ist, para3ch middarke hazzibur. Vergl. Maimonides das. Abs. 6, 7, 11. Und sollte man dagegen etwa einwenden, daraus stützend daß weder der Talmud noch Maimonides oder Karo im Schulchan Aruch die Unzulässigkeit eines mumer lecbol battorab als Mohel erwähnten, sondern blos der Remah, wogegen eine mir unkontrolierbare Ansicht R. Osers, die Zulässigkeit eines mumer zur Mohelschaft betreffend, existieren soll, so sei dem gegenüber nur darauf hingewiesen, daß ein pc in jeder Beziehung niedriger steht als ein Götzendiener (Vergl. Chulin p. 5i, 13"). Daß aber letzterer kein Mohel sein darf, ist eine unangefochtene Vorschrift in Maimonides, Tur und Schulchan Aruch das.; umsoweniger nun darf es ein po sein. Wer gar keine Religion besitzt, wer an keinen Gott glaubt, verliert eben deshalb die Fähigkeit, irgend einen religiösen Akt zu vollziehen. Zum Schluffe möge die Erinnerung des Schulchan Aruch daselbst bei der Vornahme dieses wichtigen Aktes beherzigt werden, nämlich sich immer nach dem besten und frömmsten Mohel, pvisr 2112 “iniM, umzusehen. Diese Erinnerung rührt vom Or Serua, Rabbenu Jzchak aus Wien (1250) her. Straßburg (Elf.). Rabb. Dr. Aschkanaze. ' * Ein Zufall. Die „Allgemeine Zeitung des Judentums";^ Organ für inkorrekte Mitteilungen des Berliner Gemeindevorstandes, hat der Berliner Gewerbeausstellung einen Artikel gewidmet, der von den Personen, die sich um die Ausstellung verdient gemacht haben, 4, in Buchstaben: vier, namhaft macht. Daß bei so enger Auswahl nur die hervorragendsten Leistungen erwähnt werden können, ist selbstverständlich; daß aber das Mitglied des Arbeitsausschusses Herr Geheimrat Goldberger unter den Auserkorenen der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" sich nicht befindet, ist sicher nur ein Zufall — für den Justizrat Morenu Meyer dankbar sein wird. Brief- und Lragekasten. Wie vor acht Tagen, so mußten auch heute einige Artikel zurückgeftellt werden. — Herrn Dr. B. in Sophia. Sie schreiben, daß der Sekretär des Fürsten von Bulgarien, Herr Fürth, kein Jude mehr, sondern seit Jahren getauft ist. Wir nehmen hiervon Kenntnis. — Herrn Dr. G. in Wien. Vor einigen Jahren schon ließ sich eine sehr gewichtige Stimme über eine rein „arische" Ausbeutung des galizischen Landvolks vernehmen. Es war kein Geringerer als Graf Stanislaw Tarnowski, Herrenhausmitglied, Universitätsprosessor und Präsident der Lemberger Akademie der Wissenschaften, der in einer seinerzeit großes Aufsehen erregenden Broschüre: „Porcya" die galizischen Schlachzizen offen beschuldigte, daß sie durch einen eigenartigen Wucher die armen bäuerlichen Arbeiter rücksichtslos ausbeuten. Der einzige lindernde Umstand, der zu Gunsten dieser Gutsbesitzer sprach, bestand darin, daß sie keine — Juden waren! — Herrn Pr. R. Ruhrort. Es thut uns selbst leid, daß wir seit Wochen die Beilage mit Konferenzberichten füllen müssen, allein das geht vorderhand nicht anders. Im nächsten Jahre gedenken wir einen anderen Modus für die Publizierung der Protokolle zu wählen. Uebrigens bringt die nächste Beilage den letzten Konferenzbericht. — Herrn Vorst. L., Schrimm. Welche Reichsgerichtsentscheidung meinen Sie? Verantwortlicher Redakteur: A. Levin, Berlin. — Verlag: Siegfried Cronbach. Berlin W. 57. Druck: Arthur Schalem, Berlin C., Roßstr. 8.