Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 28 (10.7.1896)
- Date
- 1896-07-10
- Page
- Seite 484 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 484. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 28. verklagt aus Grund eines Paragraphen des Code Napoleon, wonach jeder verpflichtet ist, den einem anderen zugefügten Schaden zu ersetzen. Die konstante Rechtsprechung in Frankreich, welche sich auf diese Bestinunung stützt, hat dort bisher ein Gesetz gegen nnlantern Wettbewerb überflüssig gemacht und dürfte auch in diesem Falle genügen, den antisemitischen Helden das Handwerk zu legen. f Paris, 5. Juli. Bei Gelegenheit der Ausstellungen zu Amsterdam und Bordeaux wurden folgende Herren zu Rittern der französischen Ehrenlegion ernannt: Arthur Amson, Maroquin-Fabrikant'zu Paris und Paul Dreyfuß-Bing, Exporteur zu Paris. — Vergangene Woche starb zu Paris im 61. Lebensjahre Herr M. Dannhauser, Professor am Konservatorium und Ritter der Ehrenlegion. — Divisionsgeneral Hinstin, Inspektor der Küstenbewässerung, wird wegen vorgerückten Alters zur Reserve übertreten. — Der Präfekt M. See ist in die Kommission zwecks Reorganisierung der öffentlichen Verwaltung gewählt. U London, 1. Juli. Aus Johannesburg kommt die Nachricht, daß es dem bekanuten Goldkönig Barnato (bekanntlich unser Glaubensgenosse) trotz aller Schwierigkeiten dennoch gelungen ist, den Präsidenten Krüger zur Milde gegen die Mitglieder des Reform-Komites zu bestimmen. Wie verlautet, wird Barnato für sein erfolgreiches Eingreifen den Dank der englischen Regierung durch eine hervorragende Auszeichnung erhalten. — Die am 14. Juni stattgefundene Generalversammlung der „Iedidim" der portugiesischen Gemeinde, in welcher über die leidige Geschichte inbetreff des Ramsgater Rabbinercolleges verhandelt wurde, verlief sehr stürmisch und dauerte trotz der großen Hitze sieben Stunden. Zum Schluffe wurde mit 75 gegen 40 Stimmen für den.Direktor des Colleges, Herrn Oberrabbiner Dr. Gaster, ein Vertrauenvotum angenommen. # Petersburg, 3. Juli. Im Ministeriunl des Innern sind Modifikationen in den temporären Bestimmungen vom 3. Mai 1882 für nötig anerkannt worden, welche Juden die Ansässigkeit außerhalb der Städte und Flecken, die Pachtung von Gütern und Verwaltung solcher in Vollmacht untersagen. Demzufolge hat das Ministerium von den Behörden der hierbei in Betracht kommenden Gegenden motivierte Gutachten über das bisherige Resultat dieser Bestimmungen auf dem platten Lande verlangt. Besonders müssen die Gutachten über folgende Fragen genaue Auskunft geben: 1. Wie viele jüdische Familien leben in Ortschaften, Dörfern, Ansiedlungen und Meiereien? 2. Wie viele Schänken sind in den Händen von Juden? 3. Wie viele Güter in jedem Kreise sind Eigentum von Juden? r. Petersburg, 3. Juli. Die „Pet. Wiedom." teilen mit, daß der Minister des Innern bis zum Erlaß eiuer ueuen Verordnung auswärtigen Israeliten ohne Unterschied den Eintritt in das russische Reich vom 28. Juni ab gestattet. Pässe dieser Reisenden müssen mit dem Visum der russischen Konsulate nach vorhergegangeuer Ermächtigung des Ministerium des Innern versehen sein. — Nishnij-Nowgorod, 1. Juli. Die Gesellschaft zur Verbreitung der Aufklärung unter den Juden in Rußland hat aus der Ausstellung einen eigenen Pavillon. Die Gesellschaft, Verantwortlicher Redakteur: A. Levin, Berlin. — Verlag: Siegfried Cro welche sich die Aufgabe gestellt, vermittelst der russischen Sprache russische Bildung unter den Juden zu verbreiten, besteht bereits 32 Jahre und besitzt in allen größeren jüdischen Zentren Sektionen. Sie gründete verschiedene Schulen und erteilt bereits bestehenden Anstalten Subsidien, sie legt Bibliotheken an, zu deren Bestand hauptsächlich russische Klassiker gehören; ferner giebt sie verschiedene Werke in russischer Sprache, wie beispielsweise eine Uebersetzung des Pentateuch heraus. Der Pavillon der Gesellschaft zeigt ein Bild ihrer Thätigkeit. _ * Aus den Gemeinden. -Versetzt: Herr S. Weinschenk von Ellingen nach Uehlfeld. — Vakanzen: Erfelden a. Rhein. Sof. od. spät, sem. geb. Rl. K. Sch. Fix. 700, Nbk. ca. 400 Mk. u. fr. Wohn. Meid, an Meier Sternfels I. — Würzburg. Zum 1./10. Präzeptor f. d. Lehrersem. Näheres durch Bez.-Rabb. Bamberger. — Obersitzko. Sof. K. Sch. Kore. Fix. 800, Nbk. ca. 500 Mk. u. fr. Wohn. Reisek. d. Gew. Aus dem Leserkreise. * 8 1552 im Entwürfe des bürgerlichen Gesetzbuches und im Talmud. In der Reichstagssitzung vom 26. Juni ist über diesen Paragraphen 6l/2 Stunden debattiert worden. Es handelt sich hier weniger um eine Rechtsfrage, als meines Erachtens vielmehr um eine Gefühlssache und zwar um ein sittliches Gefühl, ob nämlich unheilbare Geistesumnachtung als Ehescheidungsgrund anzusehen sei. Es ist daher von Interesse, zu erfahren, wie die ethische Seite dieses Gegenstandes im Talmud und dem darauf basierenden Ritualkodex Schulchan Aruch theoretisch und praktisch zum Ausdruck gebracht wird. In der Mischnasentenz im Traktat Jebamoth p. 112 II heißt es: Ist die Frau geisteskrank geworden, dann ist eine Scheidung unstatthaft. Ist der Mann schwachsinnig odergeisteskrank, dann kann nimmer eine Scheidung stattfinden. Nach diesem Prinzip ist Schwachsinn beim Manne odergeistige Umnachtung bei einem der beiden Gatten nicht nur kein Grund zur Scheidung, sondern ein Hindernis, sodaß in diesem Falle auch dann keine Scheidung vorgenommen werden darf, wenn auch ein sonstiger Grund dazu vorhanden wäre. Wir sehen also hier die Ansicht der Majorität des deutschen Reichstages vertreten, die am 26. Juni den 8 1552 in zweiter Lesung gestrichen hat. Rabb. Dr. Aschkanaze, Straßburg. Der heutigen Nummer liegt eine Beilage des Herrn Bezirks-Rabbiners Dr. M. Rawicz in Offenburg, Baden, bei, auf welche wir hiermit besonders aufmerksam machen. Unter Nachnahme wird die nächste Nummer unseres Blattes an die geehrten Expeditions-Abonnenten gesandt. Um Unterbrechungen in der Zusendung z» vermeiden, bitten wir, die Bezugsgebnhr pro III. Quartal (Mk. 2,—) entweder bis Dienstag einzusenden oder unsere Nachnahmesendung zu honorieren. ^erlitt W. 57. »ach, Berlin W. 57. — Druck: Arthur Schalem, Berlin C., Roßstr. 8.