Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 28 (10.7.1896)
- Date
- 1896-07-10
- Page
- Seite 475 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/4794838-9609712-9610216--1547-9610223- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 28. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Seite 475. Nr. 28. "ollen Lebens chbn ,tehen in meinen Augen werden >nne Arbeiter ein warmes; gesorgt, wie kaum je ein t ems.-Becker hat die;nbe gerichtet, sondern hat te man sich mit dem am jnügen, der von einigen aufgekauft, teilweise auch lassen haben erst regelrecht graben angefangen, haben , überall tut Binnenlande )r Recht und ein wirkliches Zweite. auf, mich als Verteidiger Niger werden diese Blätter it sibi. - Hier gilt es zu Mannes durchaus nicht zu as Bild einer eigenartigen jkeit zu zeichnen; hier gil t: .,Zedek, zedek thirdöf.' Ist Du walten lassen/ in, 8. Juli, lass. Ztg. in Börsenspeku-; ur- :rat er in ich Paris, zu einer lt wurde, oie folgt: — Das Gesetz wider den unlauteren Wettbewerb ist am 1. d. M. in Kraft getreten. In einen! Artikel über dieses Gesetz schreibt die agrarisch-antisemitische „Deutsche Tageszeitung": „Tie Juden sind bekanntlich die Haupt-, wenn nicht die einzigen Träger des unlauteren Wettbewerbs." — Wer das geschrieben, ist entweder ein Lügner oder ein Ignorant. Wer nicht weiß, daß in „judenrcinen" Ländern und Zeiten der unlautere Wettbewerb in gleicher Stärke, wie jetzt geblüht hat und blüht, wer den einfachsten Thatsachen der Kultur- und Tagesgeschichte zuwider solchen Unsinn vorbringt, der sollte als Journalist unbrauchbar sein — selbst für ein Blatt von dem geistigen Tiefstände der „Dtsch. Tagesztg." — Die Juden sind keine „Nation", — das bestätigt jetzt das Organ des antisemitischen „Vereins Deutscher Studenten". In einem Artikel der „Akademischen Blätter" über die „Entstehung der Nationen" ist folgendes zu lesen: „Gewiß besitzen Juden und Basken z. B. ihre besonderen Eigentümlichkeiten in Abstannnung, Sprache, Sitte und Brauch, aber wir reden eben von ihnen nicht als von einer Station; denn zur Nation gehört mehr als das Bewahren einer gewissen Eigenart, dazu gehört vor allem das Festwurzeln in einem geographisch scharf umgrenzten Gebiete und der dadurch gegebenen Einheit der Lebensbedingungen. Diese ist aber bei beu Juden nicht vorhanden. Die Juden waren eine Nation, solange sie noch in Palästina saßen, seitdem sie aber in allen Himmelsgegenden zerstreut sind, haben sie aufgchört eine Nation zu bilden und sind nun Bestandteile derjenigen Nationen, in welche sie hinein verschlagen worden sind." -- Der „Ritualmord" tu Ostpreußen. Die freisinnige „Tilsiter Allgemeine Zeitung" druckt in ihrer Sonnabendnummer folgende von dem in Tilsit bekannten Redakteur der „A. I. W." gezeichnete Zuschrift ab: „lieber den „Ritnalmord", den Ihre agrarisch-antisemitische — sit venia verbo! — Kollegin vor acht Tagen verübt hat, verlautet nichts mehr. Ihre Kollegin schiveigt sich tvacker aus, weil ihr die sittliche Kraft fehlt, einen begangenen Fehler einzugestehen, und Sie finden keine Worte nrehr, nachdem das Blättlein von Ihnen Beweise gegen die von ihm ausgesprochenen Beschuldigungen gefordert hat. Ich gebe zu, daß eine solche Keckheit verblüffen kann, verblüffen muß; allein der Wahrheit und Gerechtigkeit, ist hiermit nicht gedient. Die verlogene antisemitische Presse kennt nur einen Grundsatz, den sie hoch hält und heilig: (alumniare andacter, semper aliquid haeret — „Verleumde kühn, etwas bleibt immer haften". Sie lebt nach diesem Grundsatz, sie lebt von diesem Grundsatz. Werden nun über den von Ihrer Kollegin verübten Ritualntord in der dortigen Tagespresse die Akten geschlossen, so hat das antisemitische Organ sein Ziel erreicht, es hat kühn verleumdet, und es ist etwas haften geblieben. Im Interesse der ehr- und friedsamen Bürgerschaft Tilsits, der zugezählt zu werden ich bis vor zwei Jahren die Ehre hatte, liegt es aber, daß inan die Verleumder nicht entschlüpfen lasse, ehe sie Rede gestanden, daß man sie aus ihren Schlupflöchern hervorlocke, damit sie Rede stehen. Es ist dies eine ebenso unreinliche wie undankbare Arbeit, gleichwohl werden Sie mich verpffichten, wenn Sie diese Arbeit mir übertragen, und zunächst einem Jnterfilet, das in der morgigen Nummer (27) meiner Wochenschrift erscheinen wird, Raum in Ihrem geschätzten Blatte gewähren. (Folgt das in vor. Nr. an erster Stelle der „Wochen-Chronik" veröffentlichte Jnterfilet, das mit dem Vorwurf der imfamen Verleumdung schließt.) Ich hoffe, daß das Blatt den Vorivurf einer infamen Verleumdung nicht wird ans sich sitzen lassen, daß es entweder mit seinem Beweismaterial Herausrücken oder den Bericht seines Lappiener Korrespondenten widerrufen werde. Sollte sich meine Hoffnung als trügerisch erweisen, so werde ich mir noch einmal erlauben, Ihre geehrten Leser um ein wenig Gehör und Sie um etwas Raum zu bitte»." — Obwohl die „T. A. Z." das in Stadt und Land bei weitem gelesenste Blatt ist, geben die „Tils. Nachrichten" sich nicht zu erkennen — kein Wort der Entschuldigung, kein Wort der Erwiderung. Damit aber der „unaufgeklärte Ritualmord in Ostpreußen" nicht nach einigen Jahren das wertvolle Material unserer Gegner über die Blutbeschuldigung bereichere, werden wir mit Hilfe des genannten freisinnigen Blattes versuchen, eine Aufklärung und Widerlegung der schmachvollen Beschuldigung zu erzwingen, vorausgesetzt, das die Dickfelligkeit unserer Gegner uns dies nicht unmöglich machen werde. — Die Freie Israelitische Bereinigung übersendet uns die Thesen zu dem Referate des Rechtsanwalts Dr. Bodenheimer über „Die jüdische Kolonisation" mit dem Ersuchen um Veröffentlichung und dem Bemerken, daß diese Thesen von der Versammlung in Berlin am 27. v. Mts. angenommen worden seien. Während wir dem Ersuchen entsprechen, müssen wir dem Bemerken widersprechen: Die Thesen sind gar nicht zur Abstimntung gelangt und konnten somit nicht angenommen werden. — Die Leitsätze nebst der Resolution haben folgenden Wortlaut: I. Die Ursachen, welche mit Notwendigkeit die jüdischen Massen in Rußland, Rumänien und im Orient zur Auswauderung und zur Kolonieengründung drängen, sind dieselben, welche allenthalben Religions- oder Volksgemeinschaften hierzu veranlaßt haben, nämlich: a) Oertliche Uebervölkerung; b) wirtschaftliche und soziale Mißstände; c) religiöse, nationale und politische Verfolgungen. II. Eine dauernde Hilfe für die zur Auswanderung gezwungenen Elemente ist nur von der rationellen Entwickelung der. Kolonisationsbestrebungen unter den Juden zu erwarten. HI. Das für die Bildung von Kolonieen zur gewerblichen oder landwirtschaftlichen Thätigkeit geeignete Menschenmaterial ist unter den Auswanderern in hinreichendem Maße vorhanden, wie die Erfahrungen ans den jüdischen Kolonieen in Rußland, Palästina und Argentinien mit unwiderleglicher Klarheit beweisen. IV. Die erforderlichen Geldmittel zur Kolonisation sind teils unter den Auswanderern selbst vorhanden, teils können dieselben durch Bildung von Genossenschaften und Aktiengesellschaften re. behufs Gründung wirtschaftlicher Unternehmungen in den Kolonieen beschafft werden. V. Der Privatwohlthätigkeit fällt lediglich die Aufgabe zu, aus den Nutzen dieser Unternehmungen hinzuweisen, die ersten Versuche zu unterstützen und daher in erster Linie die bestehenden jüdischen Kolonieen zu Musterkolonieen zu gestalten. Es wird demnach der Versammlung die folgende Resolution zur Aunahme vorgeschlagen: „Die Freie Israelit. Vereinigung beauftragt den Ausschuß für Kolonisation, der nächsten Vollversammlung einen Plan über die Mittel und Wege vorzulegen 43755284