Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 26 (26.6.1896)
- Date
- 1896-06-26
- Page
- Seite 452 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/4794838-9609712-9610182--1522-9610198- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 452. Allgemeine Israelitische Wochenschrist. Nr. 25. und eröffnen zu dürfen. Das Gebäude, welches eines der schönsten in Europa sein sollte und für welches bereits eine lmgehcnre Summe nusgegeben wurde, wurde auf Befehl des General-Gouverneurs von Moskau vor drei Jahren geschloffen; seine Eingänge wurden damals vermauert. Als Grund ivnrde damals angegeben, daß eine große Synagoge in einem Orte, aus welchem alle Juden, mit Ausnahme weniger Kaufleute der ersten Gilde ausgewiesen werden, ganz unnötig sei. Die oben erwähnte, an den Gouverneur gerichtete Petition wurde von dem Polizeichef beantwortet, der zu verstehen gab, daß sie nicht berücksichtigt werden könne, und daß, falls noch einmal Petitionen gleichen oder ähnlichen Inhalts abgesandt werden sollten, die Verfasser derselben streng bestraft werden würden. Er fügte hinzu, daß das Synagogengebäude sofort niedergerissen werden müsse, wenn es nicht zu irgend einem anderen Zwecke Verwendung finden könne; andernfalls werde es von den Behörden konfisziert werden. —■ Ein Kaufmann der ersten Gilde bat jüngst die Polizei von Moskau, zu erlauben, daß die Trauung seiner Tochter in einer Privatsynagoge stattfinde, welche sich im Hause eines wohlbekannten Mitgliedes der Moskauer jüdischen Gemeinde befindet. Die Bitte wurde ohne irgend eine Begründung ausgeschlagen. — Am 17. März wurde der Rabbiner der Ortschaft Chotin vor das Kischinewer Bezirks-Gericht gebracht, unter der Anklage, gewisse religiöse Verrichtungen, wie Trauungen, Beaufsichtigung der Schechita u. s. w. vorgenommen zu haben. Er wurde wegen dieser „Verbrechen" zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Der Rabbi ist 60 Jahre alt. * Aus den Gemeinden. In Buchau fand jüngst zu Ehren des Herrn Lehrers Straßburger, welcher zugleich mit dem 60. Geburtstag sein vierzigjähriges Amtsjubiläum beging, ein Festbankett statt, welches für die große Beliebtheit des Jubilars bei allen Konfessionen ehrendes Zeugnis ablegte. Die dankbare Gemeinde überreichte einen prächtigen silbernen Pokal. — Vakanzen. Memmingen: Rl., K., Sch. (Bayr. Staatsang.) Fix. 1500, Nbk. ca. 800 Mk. Meld. an A. Gerstle. — Gimbsheim (Rheinhess.): Zum 1/8. od. 1./9. Rl., K., Sch. Fix. 800, Nbk. 400 Mk., sr. Wohn. u. Gart. Meld. an Emil David II. — Grevenbroich: Zum 15./9. unverh. sem. geb. Rl., K. Fix. 1300, für R.-U. in einem Nachbarorte 100 Mk. Meld. an A. Kadenbach. — Kobylagora: Sof. Rl., K., Sch. Fix. 900 Mk., Nbk. u. fr. Wohn. Meld. an I. Tworoger. — Schweinshaupten: Sem. geb. Rl., K., Sch. Eink. 8— 900 Mk., fr. Wohn. u. Heiz. Meld. an Seligm. Lippstädter. — Burghaslach.- El., K., Sch. Fix. 1150 Mk. u. Nbk. Reisek. d. Gew. — Ober-Rammstadt (Hessen): Sof. Rl., K., Sch. Fix. 720, Nbk. 2—300 Mk. u. fr. Wohn. Sem. geb. bevorz. Meld. an Meyer Wartensleben 11. — Beuel bei Bonn a. Rh.: Zum 1./9 Sem. geb. L., K. Fix. 900 Mk. Meld an S. Bär. in Schw. Rheindorf bei Bonn. — Frankfurt a. O.: Baldigst inländ. akad. geb. Rabb., Pred. Fix. 3300 Mk. u. Nbk. — Bocholt: Zum 1./10. od. l./ll. L. (öff. El.-Schule) K. (auch Pred.). Anfangsgehalt 2050, steigend bis 3050. — Posen: Musik, geb. K. für Brüdergem. (Chor u. Orgel). Fix. 2700 Mk. u. Nbk. Meld. an Louis Türk. — Strasburg (Westpr.): Bald. Rabb. (Deutsch.) Fix. 1800 Mk. Verantwortlicher Redakteur: A. Lev in, Berlin. — Verlag: Siegfried Cron u. Nbk. — Mur. Goslin. Zum 1./7. Rl., K., Sch. (Kore, Tok.). Fix. 500, Nbk. ca. 500 Mk. u. fr. Wohn. Reisek. d. Geiv. Meld. an S. Engländer. — Strasburg (Westpr.): Zum 1./9 K., Sch. (Deutsch.). Fix. 1200 Mk., gut. Nbk. u. fr. Wohn. — Daber: Zum 1/9. K., Sch. Einkonnn. ca. 1000 Mk. Meld. an W. Arndt. — Zinten (Ostpr.): Sof. Rl., K., Sch. Fix. 900, garant. Nbk. 400 Mk. Aus dem Leserkreise. * Jttgendgottesdicnst an hohen Festtagen! Geehrte Redaktion! Wie aus denr Berichte über die letzte» Repräsentantenverhandlungen in Berlin ersichtlich, hat die Verwaltung Ihrer Gemeinde beschlossen, an den hohen Feiertagen einen Jugendgottesdienst zu veranstalten — wahrlich ein Gedanke, wert patentiert zu werden; wenigstens sollte der Vorstand der Gemeinde Berlin einen Musterschutz darauf anmelden, damit dieses Muster nirgends nachgeahmt werde. Nach dem biblischen Gesetze (Welimadtem othom eth benechem) sollen die Eltern ihre Kinder belehren; nur da wo dies unmöglich, dürfen sie sich vertreten lassen. Wenn an sonstigen Sabbaten und Feiertagen die Eltern durch ihr Geschäft oder die Kinder durch Schulbesuch gehindert sind, gemeinschaftlich das Gotteshaus zu besuchen, an den hohen Feiertagen wenigstens sollen die Eltern mit ihren Kindern, sollen die Kinder sehen und hören, wie ihre Eltern beten. Darum werde lieber dafür gesorgt, daß die Kinder an den hohen Feiertagen Platz neben ihren Eltern im Gotteshause finden und so diese Tage in der Synagoge sowohl wie im Hanse gemeinschaftlich mit ihnen zubringen. — Das Surrogat des Jugendgottesdienstes mag auf die Sabbate beschränkt bleiben, für die Feiertage, besonders für die hohen Feiertage wollen wir an dem Grundsätze festhalten: „Unsere Jugend und unsere Alten mögen gemeinschaftlich gehn, denn wir feiern ein Fest Gottes." N.-Z. * Versammlung. Am 29. d. M., nachmittags 2 Uhr, findet zu Bonn (Hotel Schmitz, Bahnhofstr. 10) eine Bezirkskonferenz der Bezirke Köln (I.) und Bonn (III.) und Umgegend statt. Alle Freunde unserer Bestrebungen werden freundlichst eingeladen. Der Vorstand des Vereins jüdischer Lehrer in Rheinland und Westfalen. Briefkasten. Westfalen. Nächste Woche. Die Vakanzenliste war infolge meiner Abwesenheit ausgefallen; sie erscheint wieder regelmäßig. — Lehrerkonserenzen. Die Berichte werden der Reihe nach veröffentlicht; die kurzen in der Wochenschrift, die langen in der Beilage. — Hrn. H. B., hier. Eine der „Aufrichtigkeiten", die jetzt Oscar Blumenthal in der N. Fr. Pr. publiziert, lautet: „Des Knechtsinns Wogen schwellen und' steigen, Und „Freiheit" nennt man zu dieser Frist, Daß jeder das Recht hat, so zu schweigen. Wie ihm der Schnabel gewachsen ist." — Hrn. A. S., Zabrze. Bitte um Fortsetzung. — Hrn. A. Sp., Heinebach. Lange Feuilletons können wir nur langsam lesen. Wir bitten um Geduld. buch, Berlin W. fi7. — Druck: Arthur Schalem, Berlin C., Roßstr. 8.