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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-05-29 · 22 (29.5.1896) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
22 (29.5.1896)
Date
1896-05-29
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Mgemerrre Berlin, 29. rilai is96. Nr. 22. Jahrgang V. Nebst einer wissens^aftlichen Beilage „Ieschurun". Redakteur: A. L e v i n. Verlag: Siegfried Lronbach, Berlin W. 57. Telephon: Redaktion VII, 4236. * Expedition VI, 796. Treu und frei I Bezugspreis vierteljährlich: Deutschland u. Oesterreich-Ungarn MK. 2,00, alle andern Länder MK. 2,50. Post-Zeitungsliste Rr. 108. Die „Mochenschrift" erscheint an jedem Freitag mindestens 20 Seiten (2*/a Bogen), der „Jeschururr" Mitte und Ende jeden Monats mindestens 4 Seiten ('/«, Bogen) stark. Zu beziehen durch die Post (Zeitungsliste pro 1896 Nr. 108) oder unsere Expedition. Anzeigen werden mit 25 pfg. für die einspaltige Petitzeile oder deren Raum berechnet. Bei Wiederholungen oder größeren Aufträgen tritt eine Preisermäßigung ein. Alle Annoncen-Expeditionen sowie unsere Expedition nehmen Anzeigen für dieses Blatt entgegen. Inhalt: Die Juden in Rußland. — Jüdischer Antisemitismus. Von Dr. 8. W. — Die „Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums." — Kultus-Umlagen in Elsaß-Lothringen. Von Dr. B. E. — Wochen-Chronik: Nepotismus in Berlin. — Religions-Unterricht in Berlin. — Tout comme chez nous. — Der westfälische Unfrieden. — Die Juden in Tirol. — Pobjedonoszew tritt zurück. — Der Zar für Gewissensfreiheit. — Germain See und Napoleon. — Die Juden in Bagdad. — Feuilleton: Das Martyrium der spanischen Juden. III. Von Prof. Dr. H. Grätz. — Darum. ...! lSchluß). Von Saltikow-Schtschedrin. — Der Schutzdukaten. Von R. E. Sch. — Epigramme und Anderes. Von Wilhelm Ruhemann. — Briefe aus Krähwinkel. III. Von D. Dalles. — Hier und dort. — Aus dem Leserkreise. — Kalender. — Anzeigen. Die Inden in R»ßlnnd. Jüngst hat sich der bekannte russische Publizist Günzburg der mühseligen Aufgabe unterzogen, sämtliche unter Alexander II. über die Juden eingeholten Gutachten aus dem Dunkel der Archive hervorzuholen und sie der Oeffentlichkeit zu übergeben. Noch nie waren offizielle Aktenstücke mehr geeignet, die Grundlosigkeit der gegen die russischen Juden erhobenen Anschuldigungen darzulegen, als die von Günzburg publizierten. Was aber den Wert der neuesten Publikation besonders erhöht, ist die Thatsache, daß sämtliche Gutachten die Gleichberechtigung der Juden mit der einheimischen Bevölkerung fordern, um „den Staat mächtig, reich und zivilisiert" zu machen. Die uns vorliegenden Aktenstücke sind auch für jene westlichen Staaten lehrreich, in welchen berufsmäßige Hetzer die Emanzipation der Juden für die Quelle aller Nebel erklären. In erster Reihe ist das Gutachten zu verzeichnen, welches Fürst Ol. Orlow, der Chef der Staatspolizei unter Alexander II. und später russischer Botschafter in Berlin und Paris, abgegeben har. Dasselbe lautet: „Es wird gefragt, ob man die gesamten russischen Juden unter den gegen sie geschaffenen Ausnahmegesetzen belassen oder ihnen alle Rechte einräumen soll. Uns scheint es, daß diese Frage nur eine Lösung haben kann: Man muß den Juden gleiche Rechte mit der orthodoxen Bevölkerung einräumen. Man muß ausländischen Juden gestatten, ungehindert nach Rußland reisen und überall wohnen zu können. Man muß allen Juden das Recht einräumen, im ganzen Reiche ungehindert Handelshäuser und Bankinstitute zu errichten. Dadurch wird die russische Industrie einen ungeahnten Aufschwung nehmen. Die fruchtbringende Thätigkeit der Juden wird in Rußland ein weites Feld finden, und das Reich wird daraus nur Nutzen ziehen." Es wäre ein Irrtum, wenn man annehmen wollte, daß die vom Fürsten Orlow vorgeschlagene Lösung der Judenfrage nur die persönliche Ansicht des russischen Staatsmannes war. In einer diesem Gutachten beigegebenen Denkschrift befinden sich viele Urteile von Behörden und offiziellen Körperschaften, die einstimmig dahin lauten, daß die Juden durch erprobten Patriotismus und ehrlichen Gewerbefleiß dem Staate großen Nutzen bringen und daher der Gleichstellung vor dem Gesetze vollkommen würdig sind. Während aber das Gutachten des Fürsten Orlow die Emanzipation der Juden blos in allgemeinen Worten fordert, bietet das Gutachten des damaligen Chefs im Südwestgebiete, Grafen Kosakowskij, erhöhtes Interesse durch die Details, mit welchen er die Notwendigkeit dieser Emanzipation begründet. Kosakowskij schreibt: „Wenn man das Leben unserer Juden genau betrachtet, so findet man, daß die gegen dieselben erlassenen Ausnahmegesetze ihnen alle ehrlichen Erwerbszweige abschneiden. Die Beschränkung des Wohnrechtes der Juden war eines der größten Uebel. Wenn man jedoch den Juden gleiche Rechte mit der orthodoxen Bevölkerung verleihen wird, so werden daraus dem Staate, den orthodoxen Einwohnern im Zentralgouvernement und dem Südwestgebiete sehr große Vorteile erwachsen. Der Staat wird in den Juden ehrliche Unternehmer finden, die alle Lieferungen und Bestellungen gut, billig und vorteilhaft ausführen können, während jetzt durch die Ausnahmestellung der Juden die orthodoxen Unternehmer ihre günstige Lage dazu benützen, um den Staatsschatz auszubeuten; nur durch die ehrliche Konkurrenz der Juden könnte dieser Ausbeutung ein Ende bereitet werden. Die orthodoxe Bevölkerung in den Zentralgouvernements wird durch die Emanzipation der Juden gewinnen, denn sie wird ihre Produkte teurer absetzen und ihren Bedarf an Lebensmitteln und anderen Sachen billiger erwerben können; ferner werden gute

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