Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 14 (3.4.1896)
- Date
- 1896-04-03
- Page
- Seite 260 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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•« Seite 260. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 14. I Chaskah hier unmöglich in Anwendung komme" unzweifelhaft hervorgeht. Den Remah hat die Schildberger Verteidigung erwähnt, aber nicht richtig verstanden, oder nicht verstehen wollen. Der zweite Punkt der Schildberger Verteidigung war der, daß bei einem „ständigen Vorbeter das meraza le-Am ausgeschlossen ist." Gegen diese paradoxe Behauptung habe ich ans den Remah Orach Chaim H 53, Absatz 2 hingewiesen, wo das Gegenteil als feste Norm für die Halacha angenommen ist. Diesen Ansspruch Remahs hat jene ebenso hochsahrende als oberflächliche Verteidigung allerdings nicht erwähnt. Ebensowenig den Bach Orach Chaim § 581 z. St., die fest angenommene Halacha im Talmud, Traktat, Thaanith p. 10 l, welche Halacha Maimonides in Hilchoth Thaanijoth IV, 3 und 4 ohne iveiteres angenommen, und zivar mit Erschiverung inbezug der Bedingung von persona grara. Maimonides belehrt uns über unseren casas ganz deutlich, daß, wenn der Prediger der Bedingung von meraza le-Am nicht entspricht, er dann nicht vorbeten darf, und wenn er auch im übrigen noch so sehr entspricht. Auch der Sch. A. 8 579, 1 stimmt dem gänzlich zu. Auf alle diese für unsere Sache so sehr wichtigen Stellen, wie auch auf die Hinweisung auf Sch. A. 8 53 lv im Orach Chaim hat jene unfehlbar sein wollende Verteidigung kein Wort der Erwiderullg und will dessenungeachtet noch immer behaupten, die Halacha richtig angegeben zu haben!! Ist also die Halacha unbestreitbar und klar nachgewiesen, so erübrigt nur noch nachzuweisen, daß jene Verteidigung auch in der Quellenangabe und in ihrem sonstigen Mutmaßen im Finstern tastet und irrt. Die Quelle von meraza le-Am ist klar und deutlich im Talmud, Traktat Thaanith p. 110 zu finden. Eben daraus folgt schon, daß das Vorbeten gegen den Willen der Gemeinde unstatthaft ist. Uebrigens ist im Remah z. St. die Quelle Hagahoth Minhagim jeschenim angegeben, und in § 53, Abs. 22 solche aus Benjamin S'eb 163 und Agudah Abschnitt kezad meworchim, und ibid. Abs. 21 Mordechai Absch. lia-C'howel. Betreffs ferner Meharam me-Rothenburg, woraus jene Verteidigung adn bezugnimmt, möge folgendes bemerkt werden: In den Responsen M. me-Rothenburg, 111. Th-, Lemberg 1860, Druck Flecker & Comp., Edition R. M. Rabinowitz, befassen sich direkt drei Responsen mit unserem Gegenstände, und das Resultat aller drei in mancher Beziehung hochinteressanter Abhandlungen ist, wenn nicht anders zu erwarten, zu ungunsten der Aschaffenburger Affaire. Im Responsum 109, das von Iizchak b'Rabbi Mosche (i. e. Rabenu Iizchak Or Z'rua aus Wien, gegen 1812 gelebt und Lehrer M. rn'Rothenburgs) unterzeichnet ist, heißt es, daß die Bedingung von meraza le-Am, die im Thaanith 161 vorkommt, alle übrigen Ansprüche überwiegt, und daß dies nicht nur für die Fasttage, sondern auch für das ganze Jahr Gesetzesgiltigkeit hat. Im Responsum 111, das von M. b'Rabbi Baruch (me-Rothenburg) unterzeichnet ist, heißt es ausdrücklich, daß zu Neujahr und zum Versöhnungstag nur der vorbeten darf, der der ganzen Gemeinde ohne auch einen einzigen Gegner, genehm ist. Ich empfehle diesen Ausspruch M. me- Rothenburgs zur gefälligen Nachahmung denjenigen, die das Verfahren in Aschaffenburg etwa gutheißen. Was den kol-bo betrisst, ist in dieser Sache kein Wort von Rabbi Gerschom zu finden, sondern vieles vom Inhalt der vorzitierten Abhandlung 109, aber auch viel neues (von Kolbo Ausgabe Galinski und Flecker, Lemberg 1860, Abs. 68 über die zehn Bußtage). Ueberhaupt ist die Abfassung des Kolbo fast unserem Schulchan-Arnch ähnlich, und nur am Ende finden sich zwei knrzgefaßte — 3 Spalten — Sammlungen (116—117) von Verordnungen Rabenu Gerschoms und Rabenu Jakobs, die aber unseren Gegenstand gar nicht berühren. Es sei denn, daß wir die Verordnungen R. Jakobs, „daß es nämlich keinem gestattet sei, vermittelst der Obrigkeit sich eine Herrschaft über seinen Mitmenschen zu verschaffen und diesen zu zwingen, ihm in religiöser Angelegenheit (cc&* ^znz) zu gehorchen" mit unserer Angelegenheit in Verbindung zu bringen berechtigt wären. Was die Interpretation vom Darke Mosche betrifft, so läßt sich damit die Thatsache nicht wegdisputieren, daß die Aschaffenburger Gemeinde (Kahal) gezwungen werden soll, am heiligen Versöhnungstag einen vorbeteu hören zu müssen, den sie nicht hören will, was nach der feststehenden Halacha vom Talmud und sämtlichen Dezisoren absolut unstatthaft ist, und soll das ein Rabbiner, dazu noch ein orthodox sein wollender, unter allen Umständen beherzigen, nicht aber durch schlecht angebrachte und schlecht gewählte Hmterthürchen die reine unumstößliche Halacha illusorisch machen zu wollen. Dixi. Dr. Aschkanaze-Straßburg i. E. — 1. Ist es wahr, daß man in einem Synagogenhos keine Lindenbäume pflanzen soll? Ist dies noch bei anderen Pflanzen der Fall? Grund? 2. Welches interessante Werk, hauptsächlich homiletischen Inhaltes, raten Sie mir für „Chewra- Lernen"? (Mit Abhandlungen über den Pentateuch bin ich versehen.) Es dürfte auch ein hebräisches Werk wenn möglich mit Uebersetzung sein. I. P., Romansweiler (Elf.) — Antwort. In Beantwortung der Frage des Herrn L. in Hannover, warum die Hagadah in chaldäischer Sprache beginne, sei auf die mit zehn Kommentaren versehene Wilnaer Hagadah hingewiesen. Hier wird die Frage von verschiedenen Erklären: beantwortet. So von von u. s. w. Am einleuchtendsten scheint mir die Erklärung von Abravanel zu sein. Er sagt nämlich: Jeder Hausherr lud die Armen, die an seiner Thür standen, ein, sich mit ihm zu Tische zu setzen. Weil mm die meisten Armen nicht Hebräisch verstanden, ordneten die Weisen an, daß diese Einladung in chaldäischer Sprache ergehe, weil diese in Babylonien, wo sie damals lebten, die allgemeine Umgangssprache war. Hier zeigt sich das feine psychologische Verständnis unserer Älten, nämlich den Fremden, wenn möglich, in der ihm bekannten Sprache anzureden und in pädagogischer Hinsicht bei den neu eintretenden Schülern die Dialekte zu beachten. Raschi meint, die Aufforderung „Jeder Hungrige komme u. s. w." sei in chaldäischer Sprache ergangen, damit nicht Nichtjuden sie verstehen und zu dieser religiösen Festfeier erscheinen. I. Gottschalk, Esens, Ostfriesland. — Nachbemerkung der Redaktion. Die Erklärung Raschis steht mit der Deutung Abravanels in Widerspruch. War der zitierte Satz in chaldäischem Idiom gesprochen worden, weil das Chaldäische die Umgangssprache gewesen und die jüdischen Massen Hebräisch nicht verstanden, dann mußte er von Nichtjuden doch erst recht verstanden werden. Denn die betrübende Erscheinung, daß die besten Hebraisten unter den Nichtjuden gesucht werden müssen, ist ja unserem „fortgeschrittenen" Geschlechte Vorbehalten geblieben. Wir acceptieren darum die Erklärung Abravanels, weil sie dem jüdischen Herzen am nächsten steht. — Herr Gottschalk hat aber die Frage nicht ganz beantwortet. Herr L. in Hannover fragte auch, warum der Schluß der Hag. (Chad gadja) in chaldäischer Sprache abgefaßt sei. In der That schließt aber die eigentliche Hagada in hebräischer Sprache: mit Chassal siddar pessach. Die hierauf folgenden Stücke sind Zuthaten späterer Zeit und sind in älteren Ausgaben, z. B. in den Hag. der Spaniolen nicht enthalten. jM- Die Verlags - Expedition unseres Blattes befindet sich seit 1. April Blumenthalstr. 17. Fernspr. Amt 0. Nr. 796. Alle Zusendungen wolle man adressieren: Verlag der Allg. Israel. Wochenschrift Berlin W. 57. bi Verantwortlicher Redakteur: 21. Levtn, Berlin. — Verlag: Siegfried Lronbach, Berlin W. 57. — Druck: Arthur Schalem, Berlin L., Roßstr. S. <