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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1896-03-13 · 11 (13.3.1896) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
5 (1896)
Issue
11 (13.3.1896)
Date
1896-03-13
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Nr. 11. Jahrgang V. llgemeine Berlin, 13. März 1896. t U Hcbft einer wissenschnftliÄ?en Beilage „^escburun Herausgeber: A. ^evm. Redaktion und Uerlag: Uotzstraße 3. Telephon Amt I, Ar. 558. Treu und frei! Bezugspreis vierteljährlich: Inland Mk. 2,00. * Ausland Mk. 2,50. Post-Ieilungsliste Ar. 108. Die „Wochenschrift" erscheint an jedem Freitag mindestens 16 Seiten (2 Bogen), der „Jeschnrun" am Schlüsse jeden Monats mindestens 8 Seiten (1 Bogen) stark. Zu beziehen durch die Post (Zeitungsliste pro 1806 Nr. 108) oder unsere Expedition. Anzeigen werden mit 25 pfg. für die einspaltige Petitzeile oder deren Raum berechnet. Bei Wiederholungen oder größeren Aufträgen tritt eine Preisermäßigung ein. Alle Annoncen-Expeditionen sowie unser Bureau nehmen Anzeigen für dieses Blatt entgegen. Inhalt: Mißverständnis? Bon M. A. Klausner. Der Judenstaat. I. Bon Dr. Th. Herzl. Rabbiner, Prediger und Lehrer. I. Bon Lion Wolff. Die Juden in Rumänien. Schopenhauers Mutter. Bon H. Pard. Feuilleton: Die Insurgenten (Fortsetzung). — Die falschen Propheten. — lieber musikalische Wunderkinder. — Aufopferungsfähigkeit. — Das Embleme des U. O. B. B. — Der Ghettowitz. Wochcn-Ehronik: Benedict Hause. — Wippchen. — Ein neuer Lehrerinnenverein. — Wie sie es machen: — Der blinde Eifer. — Praktischer Antisemitismus. — Der Judenhasser — Cohns. — Die KreuzzeituUg. — Der Knabenmord in Rixdorf. — In Verlegenheit. — Zur zionistischen Bewegung. — Rabbi Jizchak Elchanan. — Zickzackkurs in Rußland. — Eine Wendung in Rumänien? — Für den Sabbat! — Verdächtiges Lob. — Unruhen in Marokko. Hier und dort. — Literarisches. — Personalien. — Briefkasten. — Kalender. — Anzeigen. Wißiittstiindnis? Wie unseren Lesern bekannt ist, hat im vergangenen Jahre eine Verfügung des Provinzialschnlkolleginms der Provinz Brandenburg dem Magistrat der Stadt Berlin Veranlassung gegeben, allen Schulamtsanwärtern jüdischen Glaubens in Berlin den Rat zu erteilen, sie möchten aus ihre Anwärterschaft verzichten, da die Haltung der Staatsaufsichtsbehörde ihnen keine Hoffnung auf Anstellung gewähre. Städtische Schuldepntation, Magistrat und Stadtverordnetenversammlung erhoben gegen jene Verfügung Einspruch, und sogar der Vorstand der jüdischen Gemeinde fand sich auf einen von der Repräsentanz ausgehenden Antrag bereit, bei dem Herrn Unterrichtsminister vorstellig zll werden. In Nr. 24 dieses Blattes vom 14. Juni vorigen Jahres teilten wir mit, daß die städtische Schuldeputation und nach ihr Magistrat und jüdische Repräsentanz die Verfügung des Provinzialschnlkolleginms mißverstanden hätten, da diese Verfügung nicht mehr habe sagen wollen, als daß der Vertreter eines Lehrers dieselbe Konfession haben müsse wie der vertretene Lehrer. In Nr. 38 dieses Blattes vom 20. September v. I. setzten wir in einem „So liegen die Dinge" überschriebenen Artikel die Rechtsausfaffung der verschiedenen Instanzen und die ganze Rechtslage auseinander. Wir führten ans, daß den jüdischen Schulamtsanwärterinnen mit der Einladung, alle Hoffnung ans Anstellung fahren zu lassen, ein schlechter Dienst erwiesen worden. In Nr. 1 dieses Blattes vom 3. Januar d. I. teilten wir den Bescheid mit, den der Herr Unterrichtsminister Dr. Bosse dem Gemeindevorstande gegeben. In diesem Bescheide war in wörtlicher Uebereinstimmung mit unseren vorerwähnten Darlegungen die von der Repräsentanz geteilte Auffassung der in Rede stehenden Verfügung des Provinzialschulkollegiums als „mißverständlich" bezeichnet worden. Inzwischen hat das Unterrichtsministerium durch Erlaß vom 27. Dezember v. I. die Angelegenheit einer Neuregelung unterzogen, und das Provinzialschulkottegium hat unter dem 28. Januar d. I. eine Ausführungsverordnung festgesetzt. Diese Ausführungsverordnung ist von den Tagesblättern s. Z. veröffentlicht worden. Wir dürfen sie als bekannt voraussetzen; übrigens ergiebt sich ihr Inhalt ans der Vorstellung des Magistrats an den Herrn Unterrichtsminister, die wir in den wesentlichen Stellen im Wortlaut folgen lassen, um daran die Bemerkungen zu knüpfen, die uns für die Gewinnung eines Urteils und zu seiner Begründung notwendig erscheinen. Die Vorstellung des Magistrats sagt in dem ersten Absätze: „Wir möchten nichts unversucht lassen, um von der Besorgnis befreit zu werden, daß die Volksschule aufhört, das Gebiet zu sein, auf welchem die Stadtgemeinde durch freiwillige Leistungen zu der Hebung des Bildungsstandes und der Erziehung der Gesamtheit der Einwohner ohne Unterschied des Bekenntnisses beilragen könne." Das ist sehr hübsch und hoffentlich aufrichtig gesagt; die angefügte Begründung aber ist so falsch, daß uns unerfindlich ist, wie der Magistrat darauf hat verfallen können. Ter Magistrat fügt nämlich hinzu: „Diese Besorgnis entspringt aus dem Grundgedanken des Erlasses, daß die Interessen der christlichen Kinder verletzt werden, wenn unter der Zahl der Lehrenden einer Schule sich ein Jude befindet. Dieser Satz charakterisiert das als ein Unrecht, wofür wir uns seit 20 Jahren als für einen Kulturfortschritt bemüht haben." Mit Verlaub: Hieran ist kein wahres Wort! Der ministerielle Erlaß hat sd wenig den angeführten „Grundgedanken", und der Magistrat hat sich so wenig für den „Knlturfortschritt" ihatsächlich bemüht, für den er angeblich begeistert ist, daß 1. der Herr Unterrichtsminister nachdrücklich betont hat, daß er an dem Falkschen Erlaß vom 8. Juli 1875 „in jedem Punkte festhalten" wolle; 2. weder der Falksche noch der Boffesche Erlaß auch nur andeutungsweise jenen „Grundsatz" enthält;

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