Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 5 (1896)
- Issue
- 9 (28.2.1896)
- Date
- 1896-02-28
- Page
- Seite 164 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 164. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 9. beleuchtete. Nicht ctuflrtgenb oder beschuldigend, mehr andeutend als direkt, wurde auf Umwegen die alle Wahrheit demonstriert, daß wie der Einzelne so auch ein ganzes Volk das Produkt seiner Umgebung ist, ein bildsamer Stoff, der mit eiserner Notwendigkeit schließlich die Form erhält, in die man ihn, sei es bewußt oder unbewußt, zwängt. Erschütternd war es, wie der Redner schmerzerfüllt mit ruhiger Klage ausführle, daß nichts seinem Volke so unsagbar wehe thne, daß nichts dieses so Niederdrücke und erbittere, wie die Verachtung, die ihm von den Christen entgegengebracht werde. Tie Bezeichnung „Jude" genüge allein, um einem Menschen den Stempel des Verächtlichen auszudrücken! ... Es ist ja unvermeidlich, daß voni Einzelneit auf das Allgemeine geschlossen wird, und es ist ja zweifellos, daß das Urteil über die Inder: sich aus natürlichem Wege historisch entwickelt hat. Doch jede Entwicklung wird durch gewisse Faktoren beeinflußt, wie auch jede Isolierung und Sonderstellung eines Volkes ihren geschichtlichen Hintergrund hat und da entsteht denn die Frage, ob die Sonderstellung eines Volkes, das kein selbständiges Staatsweseu bildet, selbst veranlaßt ist, oder ob die Verhältnisse es in die Sonderstellung hineingezwängt haben. Historische Fehler rächen sich um so schwerer, als sie auch uur auf historischem Wege korrigiert werden können. Dadurch läßt es sich auch erklären, daß die Juden selbst dort, wo ihnen gegenwärtig alle Biirgerrechte zngestanden werden, noch immer mehr oder weniger fest an ihren nationalen Fehlern und Tugenden kleben." — lieber die Wahrheit der in dem letzten Satze ansgestellten Behauptung läßt sich streiten. In der. That haben wir in den Kulturstaatelt manchen Fehler, bcn Ulan als „jüdisch" bezeichnet, aber auch gar manche Tugend, die ehedem unser Stolz gewesen — wir erinnern beispielsweise an die Ehrfurcht unserer Väter vor dem Wissen, an das sprichwörtlich gewesene jüdische Herz re. — abgelegt. In Einem jedoch haben ivir gegenüber unsereil Brüderil in den slavischen Ländern einen Vorzug: wir iverden gehaßt, aber nicht verachtet. Dafür sind wir nächst Gott dem.Zeitgeiste aus gailzem Herzen dankbar. Hier ulid dort. .— Der Frauen - Nnterstütznngsverein hielt am 26. d. M. unter Leitung seines Vorsitzenden, Herrn I. Weiw berg, seine ordentliche General-Versammlung ab. Teilt Einladungsschreiben des Vorstandes ist ein Kassenbericht beigegeben, aus dem zu ersehen ist, daß der Verein im Jahre 1895 einschließlich des Bestandes am 1. Januar 8473 Mk. eingenommen und etwa 6400 Mk. ausgegeben hat. — Aus dem Großherzogtum Hessen wird der Voss. Ztg. geschrieberr: Eine Anzahl israelitischer Einwohner richtete an die Regierung ein Gesuch um Uebersetzung des israelitischen Religionsbuches Schulchan aruch aus Staatskosten. Nach den erhobenen Erniittelungen wird jenes Buch in Hessen von keinem israelitischen Religionslehrer als Lehrbuch bei Erteilung des Religionsunterrichts bemitzt, weshalb dem Gesuche keine weitere Folge gegeben wurde. — (Die Wahrhaftigkeit der teutschen Presse.) Unter der unglaublich rohen und widersinnigen Ueberschrift „Geschächtet" bringen antisemitische Zeitungen die Nachricht von einem gräulichen Mord in Köln, den ein Jude Salomon verübt haben soll. Ter wahre Sachverhalt ist, daß Salomon nur als Zeuge vernommen wurde. Und solche Zeitungen, die ohne jegliche Erkundigung einen Menschen zum Mörder, oder wie der ivahnsinnige Hinweis anspielt, zum Ritualmörder stempeln, wagen es noch, über die Verlogenheit der „Judenpresse" zu klagen. Brief- und Lragekasten. — Jnbetreff der Klebeangelegenheit erlaube ich mir folgendes mitzuteilen: So lange ich in Westpreußen amtiert habe, brauchte ich keine Marken einzukleben; als ich aber hier nach Tremessen kam, wurde, ich zum Einkleben der Marken gezwungen, weil meine Vorgänger dieses ebenfalls thun mußten. Nachdem ich in einer Lehrerzeitung gelesen hatte, daß Kultusbeamte davon befreit sind, so schrieb ich an das Reichsversicherungsamt zu Posen, und bekam ich wie auch die Gemeinde für die ganze Zeit zurückgezahlt mit dem Bemerken, daß Kultusbeamte keine Marken einzukleben brauchen, nur Synagogendiener, die keine Schächter sind, werden zum Kleben angehalten. Der Beamte aus Boronow muß für die gezahlten 4 Jahre zurückgezahlt bekommen. S. Blaustein, Tremesfen. — Dem Fragesteller betreffs möge folgendes zur Orientierung dienen. Tie Quelle dieser Erinnerungsfeier an den Todestag Moses findet sich in Meg. Taanith, wie dies in Tur und Schulchan auch in den bezüglichen Ritual-Kodices § 680 Abs. 2 am Ende deutlich angegeben ist. Danach sollte jeder religiöspflichtige Israelit, also nicht nur die frommen Chewra-Mitglieder, am 7. Adar den ganzen Tag fasten. Offenbar ist diese Sitte von den Israeliten nicht ausgenommen worden, mindestens nicht in den meisten jüdischen Gemeinden, wie dies der Autor vom Schulchan auch selbst in seinem Kommentar Betli Joseph zum Tur-Orach-Chaim z. St. mit den Worten Awol lo roissi meolam welo schoma'ti mi schenohag lehithanotli hervorhebt. In späteren Zeiten hingegen hatten die frommen Brüderschaften die Erhaltung dieser Erinnerungsfeier in ihre Statuten ausgenommen, und zwar nicht mehr als bloßen Fasttag, sondern zur Hälfte auch als Festtag, gleichwie eben diese Brüderschaften die Feier der Nachtwachen am Schabuoth und Hoschana rabba in der Regel ihren Mitgliedern als Pflicht unter p;p im Falle des Ausbleibens auferlegen. Thatsächlich liegt mir1 ein stattliches Machsor vor, mit dem besonderen Namen Keri’ö Moed, Livorno, Edition Kuschla u. Comp., Druck Tubaino, welches Gebetordnungen für die Nachtwachen vor dem 7. Ostertag, Pfingsten, dem 7. Tag des Laubhüttenfestes und Tikkun schiw'a be-Adar enthält. Nach diesem Nikkun sollte man schon zuhause mit dem Studium der für den 7. Adar paffenden Stellen in Bibel, Mischna, Talmud und Midrasch an diesem Tage sich befassen, dann Zusammenkunft in den Gottes- und Lehrhäusern, wo man folgende Lehr- und Gebetordnung einhalte: Das 5. B. M. vom Anfänge bis einschließlich des Wochenabschnitts 2^'. Abschnitt n«“! bis gegen Ende *CP wird überschlagen, Kapitel 29 wieder begonnen bis Ende des ganzen Buches. Dann die ersten 7 Verse aus dem Buche Josua; 11 Psalmen, die Kapitel 80—100, die bekanntlich Mose zum Verfasser haben sollen; 1. und 5. Abschnitt der Sprüche der Väter; die Stelle im Traktat Soteh Mi lonu gadol mi Josef u. s. w. (p. 13 i “ 11 und 14i) bis zu Ende des ersten Abschnitts; Jalkut zum Wochenabschnitt Midrasch zum Abschnitt rc-'!:; ^ohar zu den Versen 2/B. M. 2, 1; 15, 1; 5. B. Nh 31, 1, 1, 14. Dann zwei Pismonim, Minchagebet, verschiedene Selichoth u. s. w. R. Jakob Rokeach, der zu diesem Machsor die bezüglichen, mitunter recht wichtigen Dinim und Erläuterungen zufügt, verbreitet sich z. St. über die Motivierung der Erinnerungsfeier am 7. Adar, die, wie er unzweideutig hervorhebt, in unserer Zeit nur von den frommen Brüderschaften und zwar halb als Fast- und halb als Festtag gefeiert wird. Rabb. Dr. Aschkanaze, Straßburg. Eis. — Geehrter Herr Redakteur! Gestatten Sie mir zu dem Gedichtchen „Der Schleimet" in der vorletzten Nr. Ihrer gesch. Zeitschr. die kurze Bemerkung, daß für den Passus „War' ich irgendwo Beschneider, würde nie ein Knab' geboren" sich im Original lein