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Jeschurun · 1895-02-01 · 5 (1.2.1895) · p. Seite 79

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jeschurun
Volume
4 (1895)
Issue
5 (1.2.1895)
Date
1895-02-01
Page
Seite 79 (sequence 15)
Language
German
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Nr. 5. I e f ch rr r tf *t. Seite 79. daß er allein an Kindern schuldig gewest (d. h., daß er sich nur an dem ״Kindermord", nicht au der ״Hostienschändung" beteiligt), ist erpetten, ins grau Kloster gegangen." Dieser Gerettete wird nun zwar von neueren Moses, mit seinem Taufnamen Petrus, genannt, doch ist dies reine Erfindüng, ich weiß nicht, ob von Wilken oder Mila (Holtze nennt irrig Möhsen als Gewährsmann). Andererseits kommt aber unter den im Laufe des Prozesses genannten Juden, deren Zahl die der 41 zum Tode Verurteilten weit übersteigt, auch keiner vor, welcher den Namen Hermann führte. Und so wird man wohl in der That zwei verschiedene Persönlichketten annehmen müssen. Die Richtigteit der Angabe der im Jahre des Prozesses erschienenen Schrift, welche mit solcher Bestimmtheit gemacht wird, ist kaum anzuzweifeln, wenn auch der Augenarzt anderweitig nicht nachzuweisen wäre, und wenn auch die unter Benutzung der Prozeßakten gearbeitete Flugschrift 1511 nur von zwei bekehrten, mit dem Schwert Hingerichteten Juden spricht, den dritten losgebetenen dage- . gen garnicht zu kennen scheint. Denn ihr Verfasser schildert nichts als die Schicksale der vernrteilten Juden, daß abw wirklich einer der in Untersuchung Gezogenen und für schuldig - Befundenen mit dem Leben davon kam, wird durch Johann von Trittenheim bestätigt, der in seinem Chronicon Hirsaugiense den Prozeß ausführlich nach einer authentischen Mitteilung bespricht. Dieser jüdische Augenarzt verdient Beachtung deswegen, weil sonst kein Arzt seines Glaubens während des Mittelalters in der Mark vorkommt, man wollte denn daran erinnern, daß in des Bernauers Rollenhagen ergötzlichem ״Froschmäuseler" sich auf der Mäuseflotte ein Streiter befindet seiner Geburt jüdischer Art, an Haar und Bart überall schwarz und der war der Schiffleut Wundarzt. (Frankfurter Ausgabe von 1683, p. 591) — während sich anderswo ״die jüdischen Aerzte oder Judenärzte unter den Christen des Mittelalters eines ganz besonderen Vertrauens erfreuten." Das allgemeine kirchliche Gebot, welches z. B. Bischof Heinrich von Brandenburg am 6. Juli 1406 für die Mark wiederholte: daß kein Geistlicher oder Laie mit Juden zusammenwohne, in Krankheitsfällen einen Juden konsultiere oder Arznei von ihm empfange (quod nullus eorum, qui in sacro sunt ordine, aut laicus, cum Judeis habitet, aut aliquem eorum in infirmitatibus suis vocet aut medicanam ab eis recipat,? Riedel, A, VIII., 384) scheint danach in der Mark recht streng, und zwar auch noch später gewohnheitsmäßig, befolgt worden zu sein. Leutinger nennt den durch sein schreckliches Ende bekannten Günstling Joachim's II., den Juden Lippold, ■ dessen consultierenden Arzt (medicus consilarius), berichtigt aber stillschweigend in einer späteren Stelle seiner Kommen- 1 tarien diese Angabe, deren Irrigkeit außerdem Möhsen ausführlich nachgewiesen hat." Briefkasten. UHF“ Anfere Zeitschrift wird fortan den Hitel Allsrmrmr Israelitische Wochenschrift (Jeschurun) führen nnd mit dem neuen Kopfe schon nächste Woche erscheinen. Hrn. Dr. F. in Zwittau. Der Aufsatz wird demnächst erscheinen. Jan. 1895. Schew. 5655. Areitag . . 1 7 (Sabb.-Anf. 4,51) Sonnabend . . 2 8 בא (Sabb. Ausg. 5,36). Sonntag. . . 3 9 Montag . . . 4 10 Dienstag . . . 5 11 Mittwoch . . 6 12 Donnerstag . . 7 13 Areitag . . . 8 14 Jüdische Gemeinde. Gottesdienst. Freitag, den 1. Februar in allen Syuagog. Abends 5 Uhr. Sonnabend, den 2. Februar in der alten Synag. Morg. 8V2 Uhr, in den übrigen Synag. Morg. 9 Uhr. Predigten Vorm- 10 Uhr: Neue Synag. Hr. Rabb. Dr. Rosenzweig, L i n d e n st r. - Synag. Hr. Rabb. Dr. Stier. Nachm. 3V2 Uhr: Alte Synag. Hr. Kand. Dr. N. Stein hart. Gottesdienst an den Wochentagen: Alte Synag. u. Kaiserstr. Synag. Morg. 7 Uhr. Neue Synag. u. Lindenstr. Synag- Morg. 7V2 Uhr. Abends in allen Synag. 4V2 Uhr. Die Stelle eines Religions-Lehrers u. Kantors ist zu besetz. Seminar, geb. Bew. mit tüchtig, musikal. Befähig. Anfangsgeh. Mk. 3000. j Der Vorstand d. israel. Kultus- Hem. in Wiesbaden. Simon Heß. Wir suchen zum 1. März einen Vorbeter, Schächter und Religionslehrer. Gehalt 750 Mk. und Nebeueink. Bewerb, mit kleiner Familie. Der Vorstand zu Daber. W- Arndt. Infolge Berufung unseres ersten Kantors Md Religionslehrers nach Fürth ist diese Stelle zum 1. Mai d. I. neu z» besetzen. Musikalisch gebildete, zur Leitung des Gottesdienstes mit Orgel u. Chor befähigte Bewerber wollen uns ihre Meldungen bis 1. März zugehen lassen. Festes Gehalt 2400 Mk. Der Vorstand der Synagogen-Hemeinde Liegnitz. Heinrich Cohn. Die Lehrer -, Borsirriger - u. Schochet-Stelle soll zum 1. April ca. besetzt werden- Geh. 630 Mk. Nebeueink. 400 Mk. Wohnung frei. Der Vorstand in Schönfließ N.-M. Am 1. April wird die Stelle eines Predigers und Relig.-Lehrers frei. Bewerbung, bis 5. Februar an den Unterzeichneten. S. Bloch, Spandau._ Die Stelle d. deutsch. Lehrers ist in d. Institut internat. Kahn zu Brüssel vakant. Fr. 1200. Gehalt und freie Station, dabei Gelegenh. die franz. u. engl. Sprache zu erlernen. Der Dir. Prof. L. Kahn, 174- 176 Chaussee d'Etterbeck. Infolge Pensionierung des bisherigen Beamten ist die Stelle des Schächters, 2 teil Korbrters 11. Ws-Mms in unserer Gemeinde pr. 1. Juli d. I. neu zu besetzen- Bewerb, nehmen wir bis zum 15. März entgegen. Liegnitz, den 14. Januar 1895. Der Vorstand der Synag.-Hem. Heinrich Cohn. Die Stelle eines Etemrntartehrers md Kuttnsdeamten ist in hies. Gem. zum 1. Juli neu zu besetz. Ansangsgeh. 900 Rmk. Hütersloh. S. Langbein. Ein ehemal. Lehrer beabsichtigt, leschem mizwoh — also unentgettl. — als Relig.-Lehrer sich in den Dienst einer unbemittelten Gemeinde zu stellen. Luftkurort bevorzugt. Reflektierende Gemeinden belieben ihre Adresse unter M- T. 120, au die Exped. d. Ztg. einzusenden. Todo wesimro (I. Teil), Schir Zijon v. Sulz er und Naumburgs Werk wünscht antiquarisch zu kaufen. Max Sacher, Krotoschiu-

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