Jeschurun
- Journal
- Jeschurun
- Volume
- 1893
- Issue
- 32 (11.8.1893)
- Date
- 1893-08-11
- Page
- Seite 513 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 32, Serie 513. 3 ־<״ t f d! u r u n. «־ unser Verein einer der leistungsfähigsten Deutschlands sein.) Dem Rechner erteilte die Versammlung mit Dank Decharge und da niemand ums Wort bittet, erklärt der Vorstand die Plenarversammlung des Unterstützungsvereins für geschlossen. Herr Stern eröffnete nun die freiwillige Konferenz und beruft Spatz-Affaltrach zum Protokollführer. Die Versammlung ist damit einverstanden. Es wird folgende Tagesordnung angenommen: 1) Unsere Wünsche, Bericht und Anträge hierüber. (Vorstand). 2) Jugendgottesdienst. (Metzger-Cannstatt). 3) Sollen wir einen isr. Lehrerverein gründen? (Spatz). 4) Wie stellen wir uns zu der angeregten Vereintgung der isr. Lehrer Deutschlands? Ein in Aussicht gestellter Vortrag des Mitgl. Spatz- Affaltrach über ״Pentateuchunterricht und der württb. NormallehrPlan" wurde zurückgestellt, ebenso, ״Besprechung über das Schinrlernen." (Haymann-Lanpheim). Über Punkt 1 der Tagesordnung hat der ״Jeschnrun" in Nr. 1 d. I. bereits referiert und es ist dem nur noch hinznznfügen, daß die Hauptwünsche jenes Referats nun zum Beschluß erhoben wurden und hoher Behörde zugestellt werden. Punkt 2 war ein interessanter Vortrag des Kollegen Metzger-Cannstatt, der seine Erfahrungen auf diesem Gebiete darthat. Dr. Stößel-Stuttgart brachte seine Erfahrungen auf diesem Gebiete ebenfalls zum Ausdruck. Punkt 3, Antrag Spatz, wurde abgelehnt. Ein isr. Lehrerverein Württembergs würde dem allgemeinen Volksschullehrerverein, dem wir angehören, vor den Kopf stoßen. Unsere Sonderinteressen wollen wir auf einer freien Konferenz erledigen. 4) Der Gründung einer Vereinigung aller deutschen Lehrervereine stehen auch wir sympathisch gegenüber, ohne einen Beschluß zu fassen. Stuttgart, 2531׳ Juli 1893. Affaltrach. S. Spatz. Brief- und Fragekaften. Bäte um gefällige Auskunft darüber, ssob und von wem ״Bar Kochba's" Geschichte dramatisch behandelt worden ist. (Wenn wir nicht irren, von Mor. Levin-Berlin. Red.) Sp.-W. Wochen- August. 1893. Aw. 5653. Kalender. Freitag . . . 11 29 Sonnabend . . 12 30 ראה Sab. Rosch-Chod. Sonntag. . . 13 1 2. R. Chod. Elul. Montag. . . 14 2 Dienstag. . . 15 3 Mittwoch . . 16 4 Donnerstag 17 5 Freitag . . . 18 ' 6 Erwiderung! In der Zeitschrift ״Jeschurnn" findet sich ein ״Eingesandt" aus Briefen vom 10. v. Mts. unterzeichnet: Der Borstand der Synagogen-Gemeinde und Rabbiner Dr S. Eppenstein. Man traut seinen Augen nicht, wenn man dieses Machwerk, das sich in den Nimbus einer Art amtlichen Kundgebung kleidet, einer Prüfung unterzieht. Eine rein innere Angelegenheit unserer Gemeinde Rehden wird in diesem ״Eingesandt" nicht nur in völligem Widerspruche mit den thatsächlichen Verhält! iffen stehend, erörtert, sondern auch zum Ausgangspunkt einer Art rabbinischen Ächtung und an mittelalterliche Formen erinnernden Bannbelegung gemacht. Wir wollen zunächst den Sachverdalt hier darlegen: Unsere kleine, wenig steuerkräftige Mitglieder zählende Gemeinde ist bemüht, mit großer Opferwilligkeit sowohl den jüdischen Kultus nach den Vorschriften unserer heiligen?ehre zu pflegen, als auch den Speisegesehen der heiligen Schrift wie von Alters her, zu entsprechen. Um letzteres zu können, haben einige Fleischer der hiesigen Gemeinde mit dem Kultnsbeamten der Briesener Gemeinde, Her״׳ Blaustein, ein Privatabkommen getroffen, nach welch nn letzterer während seiner freien Zeit hauptsächlich des Nachts für ein bestimmtes Honorar hier in Rehden als Schochet fungierte. So genügte die Gemeinde ihrer Pflicht, und man brachte auch in dieser Beziehung Opfer, weil die Mitglieder die dem Fleischer mehr entstehenden Kosten durch höhere Fleischpreise entschädigten, um koscher leben zu können. Wäre Herr Rabbiner Dr. S. Eppenstem in Briefen wirklich ein für das Seelenheil unserer jüdischen Gemeinde besorgter Geistlicher, so hätte er sich über die Opfer freuen müssen, die eine kleine Anzahl Rehdcner Juden im Interesse ihrer Genossen brachten, ja er hätte Anlaß nehmen müssen, diese kleine Schar als Hüter echt jüdischen Wesens öffentlich zu loben und sie als Muster anderen in der Minorität lebenden Genosff n gegenüberznstellen. Was thut aber der wohllöbliche Vorstand der Synagogen-Gemeinde Rriesen in Gemeinschaft mit ihrem hochwürdigen Herrn Rabbiner Dr. S. Eppenstein in den von heiligem Eifer erfüllten Gefühlen.? Die Gemeinde Briefen versucht, um sich eine neue Einnahmequelle zu erschließen, eine Abgäbe von unserer Rehdener Gemeinde zu gewinnen und macht die weitere Thätigkeit des Briesener Schochet in Rehden von der Leistung einer Art Schlachtstener an die Briesener Gemeindekaffe abhängig. Und als die hiesige Gemeinde es ablehnte, sich unter das Joch einer ihr, von einer fremden Gemeindeverwaltung auferlegten Steuer zu beugen, verbietet der Vorstand der jüdischen Gemeinde zu Briefen dem Herrn Blaustein, fernerhin in Rehden das Schächten vorzunehmen. Was aber liegt in diesem Verbot? Was ist die Folge einer solchen Maßregel?! — Man beraubt unsere kleine jüdische Gemeinde der Möglichkeit, koscher zu leben. Man bringt sie geradezu in Gefahr, trepha essen zu müssen! Ist das eine von jüdischer Frömmigkeit getragene und den jüdischen Gesetzen der heiligen Lehre, unserer Thora entsprechende Handlungsweise?! Darf man etwas derartiges thun zu einer Zeit, wo es gilt, in den Herzen der Juden Einigkeit, Frömmigkeit und Opferwilligkeit zu pflegen, und sie nicht der Spottsucht der Feinde der Inden, den Antisemiten, preiszugebe״?! Und wenn nun die opferwilligen Mitglieder unserer Gemeinde in ihrer Verlegenheit und Gewissensangst, in welche sie das oben gekennzeichnete Verbot der Briesener Gemeindeverwaltung gebracht hat, sich bemühen, auf irgend eine Weise einen Schochet zu erhalten, um eben nicht trspba essen zu müssen, darf man es dann wagen, dieses Bemühen öffentlich als eine ungeheuerliche That zu brandmarken, was in dem ״Eingesandt" aus Briefen versucht wird? Wir legen hiermit öffentlich und feierlich Verwahrung gegen die, von den Unterzeichnern jenes ״Eingesandt" aus Briefen erlassene Warnung vor der Übernahme einer Schochetstelle in Rehden ein. Wir protestieren auf das entschiedenste gegen jegliche Einmischung in unsere Gemeinde-Angelegenheit und werden mit Hülfe des Gesetzes jedem das ״traurige Handwerk" legen, unsere hiesige jüdische Gemeinde mit verwerflichen Mitteln anzugreifen und in der öffentlichen Meinung herabsetzen zu wollen. Glücklicherweise sind die Zeiten vorbei, in denen rabbinische Eiferer die Macht in Händen hatten, Ächtungen und Bannerklärnngen in die Welt zu schleudern. Jetzt leben wir im deutschen Reiche unter staatlicher Hoheit und unter allgemeinen Gesetzen! — Rehden, Westpr., im Juli 1893. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde M. Wagner. I. Wolfs. H. Moses.