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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1898-03-11 · 10 (11.3.1898) · p. Seite 164

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
7 (1898)
Issue
10 (11.3.1898)
Date
1898-03-11
Page
Seite 164 (sequence 20)
Language
German
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Seite 164. Allgemeine Israelitische Wochenschrift. Nr. 10. berührten prinzipiellen Gesichtspunkte zusammen fand. Die örtliche Verbindung des jüdischen Religionsunterrichtes mit dem allgemeinen Unterrichte, speziell der höheren Schulen, wurde allgemein als eine wesentliche Förderung des ersteren anerkannt. Auch darin befand man sich in allgemeiner Uebereinstimmung, daß für die Schüler der höheren Lehranstalten der Unterricht im Hebräischen unbedingt notwendig sei. Die Meinungen gingen dagegen auseinander in der Frage, ob das Hebräische auch im Sonderkursus der höheren Lehranstalten oder nur in der allgemeinen Religionsschule erteilt werden solle. Der Referent vertrat den erstgenannten Standpunkt und begründete ihn damit, daß dadurch allein die Möglichkeit gegeben sei, alle Schüler zur Teilnahme am hebräischen Unterrichte zu zwingen. Schließe man das Hebräische vom Lehrplan des Religionsunterrichtes an höheren Lehranstalten aus und verlege es an die allgemeine Religionsschule der Gemeinde, so sei gewiß, daß ein Teil der Schüler aus Anweisung ihrer Eltern wieder von diesem Lehrsache fern bleibe; die Versammlung habe aber selbst anerkannt, daß der hebräische Unterricht ein bedeutsamer Teil des jüdischen Religionsunterrichtes sei und darum bei der religiösen Ausbildung unserer Jugend nicht gut entbehrt werden könne. — Von den Vertretern der Provinzial-Gemeinden, in denen der Religionsunterricht seit Jahren an höheren Lehranstalten in besonderen Kursen erteilt wird, wurde dagegen angeführt, daß durch die Uebernahme des hebräischen Unterrichtes in den Lehrplan der höheren Schulen die Gesamtleistung dieser Schulgattung in allen Fächern bedeutend heruntergedrückt werde, was ja erklärlich sei, da man nun in 2 wöchentlichen Lehrstunden ebensoviel Lehrgegenstände zu behandeln haben würde, wie früher in 4 wöchentlichen Stunden. Das Äquivalent dafür, das in der Erweiterung der Schulpflicht vom 14. auf das 17. oder 18. Lebensjahr, d. h. bis zur Absolvierung der Schule erblickt werde, bedeute in Wirklichkeit sehr wenig, zumal es nur für den kleinen Bruchteil der Schüler in Berechnung komme, der über die Sekunda hinaus im Gymnasium verbleibe. Der Religionsunterricht an höheren Lehranstalten könne bei seiner geringen Stundenzahl eben nur dann noch Aussicht bieten, die gleichen Resultate zu zeitigen, wie die allgemeine Religionsschule, wenn gleichzeitig eine Verminderung der Lehrgegenstände durch Ausscheidung der hebräischen Disziplinen vorgenommen werde. Speziell für den hebräischen Unterricht, der, um einige greifbare Resultate zu gewinnen, allein soviel Stunden bedarf, als hier für den gesamten Religionsunterricht vorgesehen seien, würde die Einreihung in den Lehrplan der höheren Lehranstalten so gut, wie die vollständige Preisgabe für alle Schüler der höheren Schulen bedeuten. Das Ergebnis dieses Unterrichts werde selbst den bescheidensten Ansprüchen nicht genügen können und denen scheinbar recht geben, die es überhaupt für überflüssig halten, ihre Kinder hebräisch lernen zu lassen, da ja doch nichts Praktisches dabei herauskomme. Der Gewinn, der für das Judentum darin liege, daß event. künftig eine größere Zahl von Schülern am hebräischen Unterrichte teilnehme, stehe in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der dadurch Äsbildung derer zugesügt werde, die heute noch einen erweiterten Unterricht in der Religion genießen. Sowohl in deren Interesse, wie auch in dem der etwa neu zu gewinnenden Schüler liege es, daß der hebräische Unterricht von dem Lehrplaue der höheren Lehranstalten ausgeschieden und der allgemeinen Religionsschule Vorbehalten bleibe. Der Autorität des jüdischen Lehrers, der durch seine Zugehörigkeit zum Lehrkörper des Gymnasiums rc. bei Eltern und Schülern ein erhöhtes Ansehen genießen wird, dürfte es ohnedies gelingen, wenigstens einen Teil der neu hinzukommenden Schüler zur Teilnahme auch am hebräischen Unterrichte in der allgemeinen Religionsschule zu bestimmen. Es sei doch endlich nicht zu vergessen, daß ein Unterricht in der Religion, dem die Schüler ohne innere Beteiligung und eigentlich gegen den Willen ihrer Eltern beiwohnen, nicht hoch bewertet werden könne. Aus allen diesen Gründen müsse von einer solchen ohne äußeren Zwang beabsichtigten Herabsetzung der Ziele für die religiöse Ausbildung eines Teiles unserer Jugend entschieden abgeraten werden. — Eine Resolution wurde nicht gefaßt. Nach einstündiger Pause fanden die beiden Lehrproben statt. Herr Lehrer Rosenthal-Königsberg behandelte die Geschichte von David und Goliath vor der Unterstufe, Herr Prediger Weißrock die Deklination der hebräischen Dingwörter vor der Mittelstufe. Beide Herren schickten ihren praktischen Darlegungen einige einleitende Worte voraus, in denen sie die Grundsätze der von ihnen angewandten Unterrichtsmethode entwickelten. Beide Vortragenden betonten besonders die Wichtigkeit der anschaulichen Darstellung des Unterrichtsstoffes vor den Kindern, Herr Rosenthal unter Empfehlung des Bildes und der Karte, Herr Weißrock unter Benutzung der Wandtafel, aus der man die wechselnden Formen des Dingwortes vor den Augen der Kinder entstehen lassen müsse. In der den Lehrproben folgenden Debatte kamen auch abweichende Ansichten zur Geltung, doch trat die Mehrheit der Versammlung den von den Referenten vertretenen methodischen Anschauungen bei. Den Schluß der Tagesordnung bildete der Vortrag des Herrn Lehrer Kanter-Königsberg über die Frage: „Wie ist der hebräische Leseunterricht interessant zu gestalten?" Referent führte in ausführlicher und erschöpfender Darlegung zunächst die allgemeinen, dann die speziellen Unterrichtsgrundsätze und methodischen Hülfsmittel aus, die beim hebräischen Leseunterrichte jeweilig in Anwendung zu kommen haben. Insbesondere empfahl der Referent die Benutzung der Lesestäbchen mit hebräischen Buchstaben, wodurch dem Unterrichte eine Beweglichkeit und Mannigfaltigkeit der Form gegeben werde, die dem Interesse der Kinder sehr zu statten komme. Der Vorsitzende schloß um 5 Uhr die Versammlung, die allen Beteiligten Anregung und Förderung gegeben, und die durch Herrn Rabbiner Munk-Königsberg der Geschästsleitung Dank zollte. Die abendliche Feier, die etwa 200 Personen vereinigte, war von erquickender Geselligkeit. Trinksprüche, Vorträge, Gesangsvorträge folgten einander in schnellem Tempo; jedes und jeder kam dabei zu seinem Recht. Königsberg i. Pr. Ad. Peritz, Schriftführer.

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