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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1898-03-11 · 10 (11.3.1898) · p. Seite 161

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
7 (1898)
Issue
10 (11.3.1898)
Date
1898-03-11
Page
Seite 161 (sequence 17)
Language
German
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Beilage zur Allgemeinen Israelitischen Wochenschrift. Nr. (0. Berlin, den U. ZTTärj \8ty8, Iahrg. VII. JtlhkksvkrsWmlMg des freieil Vereins jüdischer Religisnslehrer Oflprenßens. Königsberg in Preußen, den 2. und 3. Januar 1898. Protokoll. Am 2. und 3. Januar d. I. hielt der freie Verein jüdischer ReligionslehrerOstpreußens seine Jahresversammlung in Königsberg in Preußen ab. Von 58 Mitgliedern waren 45 erschienen, die Versammlung war also die bestbesuchte, die der Verein bisher gehabt. Die zur Verhandlung stehende, aufs Höchste interessierende Kommissionsvorlage darf als Erklärung der außergewöhnlich regen Beteiligung gelten. Sonntag, den 2. Januar, abends 7y2 Uhr eröffnete der Vorsitzende, Prediger Sturmann-Osterode die Generalversammlung. Er erstattete zunächst den Verwaltungsbericht. Die Thätigkeit des Vorstandes war im abgelausenen Jahre fast vollständig von den Arbeiten in der Kommission in Anspruch genommen, zuletzt mit den Vorbereitungen der Konferenz. Der Vorstand hatte sich zur Erledigung schwebender Fragen mehrmals (in Königsberg 3 mal, in Allenstein und Osterode je 1 mal) zu einer Sitzung versammelt und war in der Regel vollzählig erschienen. Der Wunsch, der gegenwärtigen Versammlung den fertigen Plan für die Neuordnung der Anstellungs-, Besoldungs- und Versorgungsverhältnisse der ostpreußischen Religionslehrer und Kultusbeamten vorlegen zu können, hat die weite Hinausschiebung der Jahresversammlung veranlaßt. Der Vorstand hofft, daß die mit großer Sorgfalt und Mühe und unter bedeutenden persönlichen Opfern von Gemeindevertretern und Beamten fertiggestellte Vorlage, die geeignet erscheint, die soziale und materielle Lage der ostpreußischen Kultusbeamten und Religionslehrer weit über die derzeitigen Verhältnisse hinaus zu heben und ihnen eine einigermaßen befriedigende und gesicherte Stellung zu schaffen, die beifällige Zustimmung der Versammlung finden werde. Der Vereinskassierer Oberkantor Birnbaum-Königsberg erstattete den Kassenbericht, der diesmal ziemlich günstig lautete. Die Mitgliederzahl betrug im vergangenen Jahre 45. Die Einnahme belief sich aus 550,52 Mk., die Ausgabe auf 449,10 Mk., sodaß ein Ueberschuß von 101,42 Mk. verblieb. Für das kommende Jahr ist eine Erhöhung der Einnahme zu gewärtigen, da sich 13 neue Mitglieder zum Eintritt in den Verein angemeldet haben, ein Beweis, daß die rege Thätigkeit des Vereins auch bei den Außenstehenden Anerkennung findet. Waisenhausinspektor Peritz-Königsberg referierte hierauf über die Vorlage der Kommission zur Neuregelung der Anstellungs-, Besoldungs- und Versorgungsverhältnisse der jüdischen Religionslehrer und Kultusbeamten Ostpreußens. Er führte einleitend aus: die Gehaltsverhältniffe der ostpreußischen Kultusbeamten sind im allgemeinen ungünstiger als die des einfachen Arbeiters. Gehälter von 800 Mk. für verheiratete Beamte sind geradezu ein Flecken auf den jüdischen Gemeinden. Es bleibt vielen ein Rätsel, wie es überhaupt möglich ist, damit eine Familie satt zu machen, geschweige denn einigermaßen anständig zu erhalten. Die Armut so mancher Gemeinde vermag solche Verhältnisse wohl zu erklären, aber nicht zu entschuldigen. Sache der Gemeinden ist es, Wege zu finden, daß auch dem jüdischen Beamten ausreichendes Brot geboten werde und der Verein, der sich die Förderung der materiellen Interessen seiner Mitglieder zur Aufgabe gemacht hat, werde nicht ruhen, bis es ihm gelungen ist, in dieser Hinsicht befriedigende Zustände herbeizuführen. Dies ist die erste Forderung, welche die jüdischen Religionslehrer und Kultusbeamten an die ostpreußischen Gemeinden zu stellen sich gedrungen fühlen. Doch nicht das allein kann das Streben der Kultusbeamten sein, ein auskömmliches Gehalt zu erlangen. Sie müssen aushören, Proletarier zu sein. Dazu aber macht sie mehr noch als die Kärglichkeit ihres Einkommens die Unsicherheit ihrer Lage, die Gefahr der Stellenlosigkeit. Diese ist die schlimmste Geißel des jüdischen Kultusbeamtenstandes, zumal sie alle Glieder in gleicher Weise bedroht und auch bei verhältnismäßig reichlicher Besoldung den ruhigen Lebensgenuß und eine ganz dem Dienste der Gemeinde sich widmende Thätigkeit unmöglich macht. Darum müssen die aus Hebung ihrer Lage bedachten Kultusbeamten in ihre Forderung an die Gemeinden auch das Verlangen fassen nach Festigung ihrer Stellung, nach Kontrakten, die sie für immer längere Zeitsristen sicher stellen. — Auskömmliches Brot und gesicherte Stellung, sie enthalten die notwendigen Forderungen des jüdischen Religionslehrers und Kultusbeamten für die Zeit seiner Arbeitsfähigkeit. Doch auch im Alter muß der Beamte leben können, und nach seinem Tode seine Familie. Der Kultusbeamte weiht sein Leben nicht in abgezählten Stunden mechanischer Arbeitsthätigkeit, sondern im vollen Umfange seiner Kräfte und seines Interesses den Gemeinden seinen Dienst. Dafür darf er von ihnen ein Leben zurück verlangen mit allen den materiellen Voraussetzungen, die die Existenz einer Familie für die Zeit seiner Verantwortlichkeit in sich schließt. Und weil das kärgliche Brot, das man dem jüdischen Religionslehrer und Kultusbeamten für seine Amtsthätigkeit bietet, knapp für die Bedürfnisse des Tages reicht und die Ansammlung eines Notgroschens für die Zeit, da er nicht mehr zu schaffen vermag, unmöglich macht, darum muß er als Ergänzung zu dem Vorigen noch Anspruch aus eine den notwendigsten Lebensansprüchen genügende Alters- und Witwenversorgung erheben. Referent geht dann auf die Arbeiten und Beschlüsse der Kommission ein und bemerkt, daß sie oft nach langen und scharfen Auseinandersetzungen der gegenüberstehenden Parteien, aber fast alle schließlich mit Einstimmigkeit gefaßt worden sind. Der Vorstand, als Vertreter der Lehrerschaft, habe sich bei den Verhandlungen immer aus den Standpunkt gestellt, praktische Arbeit zu leisten, anzunehmen, was erreichbar ist, auch wenn es seine Erwartungen und Hoffnungen nicht voll erfüllte. Darum möge die Versammlung nicht erstaunt sein, wenn man ihr heute all jene vorher begründeten Forderungen in der denkbar bescheidensten Form zur Annahme vorlege und

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