Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-08-02 · 31 (2.8.1895) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
31 (2.8.1895)
Date
1895-08-02
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/4794838-9608360-9608798--0635-9608799
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

:• *T Mo. 31. Jafirgang i v. ihtmtint Aerün, 2. August 1895. Herausgeber: Ä. Levin, Berlin. Hefchttrutt. Bezugspreis: vierieljäljrt. 2 Mir. Erscheint an jedem Areilag. Bezugspreis für das Ausland: Mir. 2,50. Zu beziehen durch die Post ^^E^^UjO^^r^editioiien und den Buchhandel Redaktion und Verlag: chr §Kamöurgerstr. 21. Anzeigen, die Zeile 25 Bl,, nehmen alle Annoneen-Lrpeditionen sowie unser Bnreau entgegen. JiiIiäUj Die Herrschaft des Antisemitismus. Von i>f. A- Klausner. Wer bedarf des Drostes? Von Dr. Ai. Dr- I S. Bloch. Tie Inden in England einst und jetzt. Das Xitel! nnd die Inden. Biographische Bausteine. Die Zerstörung Jerusalems. Von tk-. jur. Stein- Entgleist! Von WUhelm Feldman- Wochenchronik. — Kalender. — Briefu- Fragekastcn. Anzeigen. Die Hrrrschast des Aiitiltinitisiims. Von Ai- A. Klausner. Etwa fünfzehn Jahre ist es her, daß in Deutschland die große Mobilmachung des Antisemitismus ftattfand, die Zählung der Mannschaften, über die er bei untz etwa verfügen könnte. Von Stadt zu Stadt, von Dorf zu Dorf zogen die Agitatoren, Unterschriften zu sammeln für die Petition, die an den Reichskanzler geschickt werden sollte, um zu erwirken, daß wider Verfassung und Gesetz den Juden in Deutschland, zunächst in Preußen, ihr Anteil an der Mitwirkung im öffentlichen Beben entzogen werde. Der Antisemitismus verlangte damals nicht, daß die (Gleichberechtigung, die Emanzipation der Juden rückgängig gemacht werde, sondern empfahl dem Staate, einfach auf administrativem Wege die Juden von allen öffentlichen, insonderheit von allen autoritativen Aemtern fernzuhalten. Der Antisemitismus getraute sich nicht, für eine Aenderung von Verfassung und Gesetz in der angegebenen Richtung eine Mehrheit in den gesetzgebenden Körperschaften zu erlangen und die Zustimmung der Regierung dafür zu gewinnen — die Erklärung, die im November 1880 aus Eirund eines StaatSminisierial-Beschluffes der damalige Vizepräsident des Staatsministeriums Graf Ltolberg im Abgeordnetenhause abgab, bestätigte die Nichtigkeit dieser Vermutung der Antisemiten, soweit die Regierung in Betracht kam — aber er fühlte sich stark genug, ein Verfahren zu empfehlen, das Theodor Mommsen „administrativen Bauernfang" genannt hat. Die Herren Antisemiten, die zu jener Zeit noch Wert daraus legten, ihre Forderungen wenigstens scheinbar zu motivieren, führten aus, daß niemand 'einen Anspruch daraus habe, ein Staatsamt zu erlangen. Wohl habe jeder Bürger, ja jeder Bewohner des Staates ein Recht auf fein Eigentum und auf Schutz gegen persönliche Beschädigung, doch die Zulassung zu politischer Macht, die Zulassung zu einem Staatsamte fei eine Eiunstbezeigung, und niemand dürfe sich beklagen, wenn sülche (Gunstbezeigung ihm nicht zu teil würde. Diese Ausführung beruht auf einer verwegenen Sophistik. Hat niemand ein Recht auf ein politisches Amt, dann hat weder Ehrist noch Jude ein solches Recht, und man entzieht der Staatsgewalt ihre ganze Eirundlage. Es kann keine Regierung geben, wenn nicht eine oder mehrere Personen politische Macht besitzen, das ist Staatsämter bekleiden, und somit müssen auch eine oder mehrere Personen ein Recht auf politische Macht haben. Als vor jetzt fast siebzig Jahren in England die Emanzipation der Juden auf der Tagesordnung stand, wurde von den dortigen Gegnern der Emanzipation — ehe diese perfekt wurde, denn nachmals hat dort niemand sie wegzudeuteln versucht — derselbe Einwand erhoben, den man hier von antisemitischer Seite versucht hat, um die rechtlich vollkzogene Emanzpation aus der Wirklichkeit hinauszueskamotieren. Unter denen, die am beredtesten sich der Sache der Gerechtigkeit, das ist in diesem Falle der Emanzipation der Juden annahmen, stand Thomas Babington Macaulay voran. Weil die Menschen sich gewöhnlich nicht darüber klar werden, führte dieser aus, worin der Zweck der Regierung besteht, hat man die Gesetze gegen Katholiken und Juden so lauge geduldet. Wir hören von wesentlich protestantischen, wesend lich christlichen Regierungen, und diese Worte haben doch nicht mehr Sinn als eine wesentlich protestantische Kochkunst oder eine wesentlich christliche Reitschule. Denn Regierungen giebt es, damit der Friede bestehen bleibe, damit wir gezwungen werden, unsere Streitigkeiten nicht durch Prügel, sondern durch schiedsrichterliche Entscheidung zu schlichten, unseren Bedürfnissen durch Fleiß nnd nicht durch 'staub abzuhelfen. Dies ist die Thätigkeit, zu der sich eine Staatsgewalt mittelst ihrer Einrichtungen gut eignet, und weise Regierungen müssen sie als ihren Hauptzweck auffassen. Wenn es eine Klaffe von Menschen giebt, die an der Sicherheit des Eigentums und der Aufrcchterhaltung der Ordnung kein Interesse hat oder nimmt, so darf man dieser Klasse keinen Anteil an der Gewalt einräumen, die über die Sicherheit von Personen und Eigentum wachen soll. Die Unterschiede, die zwischen Ehristentum und Judentum bestehen, kommen bei der Frage sehr in Betracht, ob jemand ein Bischof oder ein Rabbi sein kann; aber bei der Erörterung, ob jemand Richter oder Finanzminister sein kann, kommt es daraus so wenig an, als wenn es sich darum handelt, ob jemand Schuhflicker fein kann. Es ist nie Jemandem eingefallen, einen Schuhflicker eine Erklärung über den wahren Glauben eines Christen abgeben zu lassen. Jeder wird die Ausbesserung seiner Stiefel lieber einem ketzerischen Schuhflicker anvertrauen als einem Menschen, der alle Glaubensartikel unterschrieben, aber nie einen Pfriem in der Hand gehabt hat. Die Beute handeln so nicht aus Gleichgiltigkeit gegen die Religion, sondern in der Erkenntnis, daß der Glaube :;0 \

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.