Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 28 (12.7.1895)
- Date
- 1895-07-12
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Yo. 28. Jahrgang IV. llgemerne Mertin, 12. Juki 1895. Herausgeber: Ä. Levin, Merlin. AesKurnn. Bezugspreis: vierleljährk. 2 MK. Erscheint an jedem Areitag. Mezngspreis für das Änsland: Mk. 2,50. Zu beziehen durch die Post unsere Expeditionen und den Buchhandel )i»haltr „Politik und Aelission sind ausgeschlossen". Tie Privatgemcindcn in Berlin. IX. Bon Bar Minan. Tas bulgarische (strosirabbinat. Tie Lelirerkonfere«izen. Zur Ant.liropologie der Hilden. Entgleist! Bon Wilhelm Feldman. Wochenchronik. — Kalender. — Anzeigen. ..Politik und Religion k»i> ansgeschloffen." In (Gegenwart eines ernsten Mannes wurde jüngst die Frage besprochen, ob es rätlich sei, in Gesellschaften über religiöse und politische Gegenstände zu diskutieren. Er sprach sich dahin aus, daß in öffentlichen Versammlungen, die einen bestimmten Zweck haben und an denen sich zn beteiligen man für geeignet gefunden hat, Aussprache und Abstimmung, die Meinung der Mehrheit nicht berücksichtigend, der eigenen lleberzengnng gewissenhaft getreu geschehen müßten; daß es ebenfalls selbstverständlich sei. im engern Kreise der Seinen und seiner Freunde, wo man die Ansichten jedes , einzelnen, seine Gesinnung und Gefühle kenne, auch über religiöse und politische Themata zu verhandeln; dagegen müsse er sich aufs bestimmteste gegen dergleichen Besprechung in gemischter Gesellschaft, sowie unter Fremden, in Salons und Eisenbahnwaggons erklären, da man hier sehr leicht aus ganz entgegengesetzte Parteigänger stoßen, heftigen Streit, ja Erbitterung bewirken, wenigstens die Gefühle Anwesender tief verletzen könne, wozu eine Berechtigung nicht vorhanden und wodurch man unter Umständen die Freude und den Genuß lang vorbereiteter Feste zn stören vermöge, also eine Verletzung des Gastrechts verübe. _ Ein ^anwesender junger Alaun erhob sich lebhaft gegen unfern freund A. Wie? ries er aus, ist dies nicht eine Verleugnung unserer Ansichten und Ueberzeugung, denen wir als Männer unter allen Umständen treu bleiben müssen! Würden wir dadurch nicht in den Fall kommen, den uns widersprechendsten, für uns verwerflichsten Meinungen nachzugeben, ja ihnen scheinbar zuzusiimmen? Kann irgend eine Pflicht des Gastrechtes oder die Befürchtung, Streit zu erregen, höher wiegen als die Pflicht der Wahrhaftigkeit und Ueberzeugungstreue? .— Sie hätten recht, erwiderte unser Freund, wenn ich gesagt hätte, wir sollen unter solchen Umstünden nachgebend oder gar zuitimmend uns äußern, mährend es sich nur darum Aedaktion und Verlag: Gr Kamöurgerstr. 21. Anzeigen, die Zeile 25 Mf., nehmen alle Annoncen-Lrpeditionen sowie unser Burean entgegen. handelt, Gespräche über religiöse und politische Gegenstände, anstatt sie zu suchen und hervorzurufen, zu vermeiden, und wenn sie begonnen worden, möglichst davon abzulenken, oder doch als schweigsamer Zuhörer keinen Teil daran zu nehmen. Da kann von einer Verletzung der Wahrhaftigkeit und der Ueberzeugungstreue noch lange nicht die Rede sein, welche mir gebieten, mich nur so auszusprechen, wie ich denke, nicht aber überall in strenger und entschiedener Weise das Wort zu führen. — Sind wir denn aber nicht verpflichtet, das, was wir als Wahrheit erkannt haben, überall zu verbreiten und andere davon zu überzeugen? — Sicherlich. Streut denn aber der Säemann überall und unter allen Umständen seine Aussaat aus, oder beschränkt er sich auf geeigneten Boden, der gedüngt und gepflügt worden? Steckt der Gärtner seine Schößlinge nicht blos dahin ein, wo er ihr Gedeihen voraussetzt? Mit dem Ueberzeugen einzelner Personen oder gar von Gegnern ist es in religiösen und politischen Dingen eine eigene Sache. Ich glaube wenig daran, und habe in sehr seltenen Fällen einen wirklichen Erfolg gesehen. Man kann einen Gegner stumm machen, wenn man den größeren Redefluß und die triftigeren Gründe für sich hat, aber überzeugt ist er dadurch noch nicht. - Wenn dies der Fall wäre, so müßte man ja auch alle Veröffentlichung seiner Meinungen in Wort und Schrift aufgeben, denn das Ganze besteht doch nur aus einzelnen Personen. Dann müßte also auch jede Wirksamkeit in der Presse und in Vereinen aufhören, die Kanzel und die Rednerbühne müßten verstummen, denn sie nützten ja doch zu nichts, da jeder schon fertig ist und an seiner Ueberzeugung festhält. — Da schießen Sie doch weit über das Ziel hinaus. Vorerst sprach ich nur von Gegnern, nicht aber, wenn die Gesellschaft aus Gleichgesinnten oder selbst nur aus Schwankenden bestehend sich erweist. Unter solchen Schweigen zu beachten, wäre thöricht; Gegner aber zu gewinnen und zu überzeugen, halte ich selbst durch öffentliche Rede und Schrift für ein sehr seltenes Werk. Mit der letzteren hat es aber noch eine ganz andere Bewandtnis. Im Einzelgespräche steht immer die Person der Person gegenüber, und da ist es schon die Eigenliebe und die Furcht, anderen schwach zu erscheinen, welche ein Ueberzeugen, ein Zustimmen, nachdem man die entgegengesetzte Meinung geäußert hat, fast unmöglich macht. Zu einer öffentlichen Rede oder Schrift verhält man sich aber nicht wie einer Person gegenüber, läßt sie daher unmittelbarer und ungestörter auf sich wirken nnd eignet sich ihre Ansichten leichter an. Zweitens lebt jeder Mensch auch geistig in einer gewissen öffentlichen Lust. Durch Schrift und' Rede wirken wir auf diese, geben ihr mehr oder weniger eine be-