Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 17 (27.4.1895)
- Date
- 1895-04-27
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Io. 17. Jahrgang iv. llgemerne Herausgeber. A. Levin, ZSerkin. Berlin, 27. April 1895. Jefchnrun. Bezugspreis: viertekjährt. 2 Wk. Hrscheint an jedem Areilag. Bezugspreis für das Aussand.' Wk. 2,50. Zu beziehen durch die Post unsere Expedition oder den Buchhandel. Jirtzirltr Ausschluß der Oeffentlichkeit. Von M. A- Klausner. E. v. Wolzogen über die „Indenfraqe". C^tit Ruf aus dem Elinß. Von X. Der Kurs bleibt der alte! Die zionistische Bewegung. Von Matthias Acher. Trachten der Juden im Mittelalter. Das „Lernen". Von L. Weinberg. Die Sabbatarier. Von Rabb. Dr. (stoldschmidt. (Entgleist. Von Wilhelm Feldman. Wochcir-Ehronik. Kalender. — Brief- und Fragekasten. — Anzeigen. Ausschluß der «scffentlichkcit. Von M. A. .Klausner. Die 'llepräseutautenversammlung der jüdischen Gemeinde Berlin ist in gewisser Beziehung ein Mustcrparlament. Ein geschäftskundiger Vorsitzender, der die Formalitäten der Präsidialthätigkeit gewandt beherrscht, leitet energisch die Debatten, die hier ihrer: Namen nicht verdienen, sondern den Ausdruck für eine nur sehr selten gestörte Einhelligkeit bilden. Fleißige Kommissionen bereiten die Entschließungen vor, ein Referent sagt in knappen Sätzen das Ergebnis, deutet mit verbindlichen Worten und beinahe schamhaften Geberden etwaige Einwendungen an, und der Präsident kann die Annahme des Vorschlages konstatieren. Eine recht umfassende Tagesordnung findet in dieser Weise binnen wenigen Minuten Erledigung. Es geht ungefähr zu wie in der Prüfungskommission, vor der einstmals Kandidat Jobs so üble Erfahrungen machte. Der Unterschied besteht wesentlich darin, daß jedem Anträge nicht ein Schütteln, sondern ein allgemeines Nicken des Kopses folgt — secundum ordinem. Ereignet es sich aber, daß jene konzilmäßige Einhelligkeit nicht vor der Sitzung erreicht werden konnte, so wandelt das Parlament sich zum Konklave. Die wenigen Hörer, die zufallsweise in den Sitzungssaal sich verirren, um den Gemeinde-^enat, den wirklich beraten zu hören noch niemandem geglückt ijt,^ wenigstens einmal zu schauen, müssen hinaus, hinaus müssen die berufsmäßigen Berichterstatter, und die Repräsentanz wird zur heimlichen Vehme. Redaktion und Vertag: Hr. KamSurgerstr. 21. Anzeigen, die Zeile 25 *gf., nehmen alle Annoncen-Lxpeditionen sowie unser Bureau entgegen. Weder der Reichstag noch eine der preußischen Kammern hat je eine geheime Sitzung gehalten. Die betreffenden Bestimmungen der Geschäftsordnung sind noch kein einziges Mal in Anwendung gekommen. Die Berliner Stadtverordneten- Versammlung schließt nur in weiten Zwischenräumen die Oeffentlichkeit aus, einzig wenn es sich um persönliche Rücksichtnahmen handelt und unter Beobachtung einer erprobten Dienstpragmatik. Bei der Repräsentanz der Berliner jüdischen Gemeinde ist Ausschluß der Oeffentlichkeit die Regel. Und hier wird der Ausschluß der Oeffentlichkeit noch so furchtbar ernst genommen, als bedeute er eine heilige Verpflichtung zur unbedingten, jede Andeutung verbietenden Verschwiegenheit, etwa wie das Siegel der Beichte. Eher verriet der Geweihte des Dionys die eleusinischen Mysterien, ehe ein Berliner Repräsentant sagte, was in geheimer Sitzung geschehen. Diese Diskretion ist rühmenswert. Aber die Tugend selbst kann mißbraucht werden, und hier wird in der That mit der Tugend Mißbrauch getrieben. Die löbliche Verschwiegenheit wird zur tadelnswerten Heimlichkeit. Die Folge davon ist, daß die Gemeinde Berlin von ihrer Verwaltung blos zufallsweise erführt, daß sie von den wichtigsten Vorgängen, die sie selbst betreffen, allein aus Umwegen, in Bruchstücken und in unbeglaubigter Form Kenntnis erhält. Was offiziös aus den Kreisen des Vorstandes verlautbart, das ist in der Regel mit der Wahrheit in Widerspruch, und selbst bei offiziellen Kundgebungen ist es vorgekornmen, daß die Wahrheit Schiffsbruch litt. So hat erst jüngst die Allgemeine Zeitung des Judentums wahrheitswidrig abgeleugnet, daß die Gemeindeverwaltung regierungsseitig zum Bericht über die Veranstaltungen für die Erteilung des Religionsunterrichts aufgefordert sei; so hat am 7. Januar 1898 der Vorstand selbst in der Angelegenheit der an den Kaiser zu richtenden Adresse, deren wahrheitsgemäße Geschichte bis auf den heutigen Tag der Oeffentlichkeit vorenthalten ist, eine Erklärung abgegeben, die mit den thatsächlichen Verhältnissen nicht in Einklang zu bringen ist. Dergleichen wäre niemals möglich gewesen, wenn die Verwaltung der Gemeinde Berlin nicht heimlich geführt würde, wenn die gewählte Vertretung der Gemeinde Berlin nicht heimlich beriete. Unmöglich wäre es auch, daß die Gemeindeverwaltung, Vorstand und Repräsentanz, lange Wochen hindurch wortlos blieb gegenüber den schweren Vorwürfen, die an dieser Stelle erhoben worden sind. Die ganze Gemeinde ist dadurch auf das tiefste erregt, in zahlreichen öffentlichen Versammlungen sind jene Vorwürfe wiederholt und belegt