Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 16 (19.4.1895)
- Date
- 1895-04-19
- Page
- Seite 258 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 258. 5 e f u r u tt. Nr. 16. * „Die Vertretung der jüdischen Wissenschaft an den Universitäten." Die unter diesem Titel erschienene Broschüre von Professor Dr. David Kaufmann in Pest verdient die ernsteste Beachtung. Ausgehend von der Auslegung ueugefnndener hebräischer Urkunden und deren salscher Auslegung durch unberufene Hände, fordert Kaufmann eine ernste wissenschaftliche Vertretung des jüdischen Kulturlebens, namentlich der Sprache, an den ungarischen Hochschulen. Oxford und Cambridge find mit gutem Beispiel vorangegangen. Nicht nur im Namen der Wissenschaft, welche in der Universität ihre Verkörperung findet, muß das gründliche Studium des Hebräischen seine gebührende Vertretung durch ein oder zwei Lehrkanzeln finden, auch die christliche Theologie muß in ihrem eigenen Interesse hierauf dringen. Kaufmann schreibt: „Immer gebieterischer macht die Wahrheit sich vernehmbar, daß das Neue Testament ohne die Kenntnis des jüdischen Mutterbodens, aus dem es erwachsen ist, ein Buch mit sieben Siegeln ist. Aber nicht nur für das Verständnis dieses Schriftwerkes und des Urchristentums, sondern bis tief hinein in die Entwicklung dieser weltgeschichtlichen Erscheinung, der Kirche, ihrer Väter und Lehrer, bietet das Judentum sich als Führer und Fackel an." Die 'Notwendigkeit, das Hebräische zu den Lehrgegenständen unserer Universitäten heranzuziehen, ist in dieser Broschüre aus das überzeugendste dargethan. * Der „Jüdenhof" in Berlin. Ein Stück Mittelalter, das einzige wohl, welches Berlin noch auszuweisen hat, stellt der alte Jüdenhof (in der Jüdenstraße) dar. Mit seinen niedrigen, altergeschwärzten Häusern, seiner tiefen Stille, vermag das alte Gebäude den Besucher gauz und gar in längst entschwundene Zeiten zurückzuversetzen. Die Geschichte der Berliner Juden ist mit diesem, heute so friedlich stillen Platze eng verknüpft. Hier liegt die erste Ansiedlungsstelle der Juden in Berlin. Wann die Juden nach Berlin kamen, ist nicht mehr festzustellen. Das alte Stadtbuch hat bereits einen Teil mit der Ueberschrist „Hier beginnt das Judenrecht". Von den Zünften und vom Handwerk waren sie ausgeschlossen, der Kramhandel und das Geldgeschäft blieb ihnen jedoch offen. Kirchenutensilien durften fte nicht in Versatz nehmen, sonst richtete man sie „wie einen Dieb". Ueberhaupt mußte der Jude bei einem jeden Pfandstück, das er, „unverholen und unverstohlen" bei Tageslicht genommen hatte, sein Pfandrecht durch einen dritten beweisen. Frauen durste er fein Geld leihen, es fei denn zu des Mannes Nutz und Frommen; Waffen zu tragen war den Juden verboten, dafür hatten sie jedoch „Königsfrieden", d. h. über einen Widersacherder sie körperlich verletzt hatte, wurde gerichtet wie über den eines Christen. Der Zinsfuß blieb den Juden nach Sachsenrecht unbeschränkt. In Bezug auf Wohnung waren sie an ihren „großen Hof" gebunden, der schon um 1200 bestand und eine Synagoge hatte. Nachts wurde er, wie überall, verschlossen und durch Stadtknechte bewacht. Im 13. Jahrhundert befanden sich schon neun „Judenbuden" daraus, jede gab 15 Schillinge Zins, zwei kleine Buden dahinter gaben zusammen 8 Schillinge in Pfennige». Jüdische Einleger zahlten jährlich 5 Schillinge. Tie erste Berliner Judenverfolgung fällt in das Jahr 1348—49. Der Judenhof ging in Flammen auf, seine Bewohner mußten Berlin verlassen; erst nach der Aussöhnung der Stadt mit den baierischen Markgrafen kamen sie wieder. Bis zu den Tagen Joachim's 1. hatten sie Ruhe; nach dem großen Hostien- Prozeß 1510 mußten sie jedoch von neuem allswandern, und zwar aus der ganzen Mark Brandenburg. Joachim II. ließ sie gegen ein Schutzgeld voll 42 000 Thaler zurückkehren, lange sollten sie jedoch auch jetzt nicht bleiben. Nach dem Gericht wider den „Müuzjudeu" Lippold wurden sie zürn zweiten Male nusgewiesen. Im Jahre 1702 klagte man bei dem Könige, daß sie in ihrem Gebet „Alenu" den Stifter der christlichen Religion verspotteten. Zu schlimmen Szenen kam es 1704 bei der Feier des Purimfestes. Die Juden ließen sich durch mehre Knaben die Geschichte des Buches Esther aufführen, die kleinen Schauspieler liefen in ihrer Verkleidung als Esther, Ashaver, Mardochei nnd Haman von einer jüdischen Familie zur andern. Da das Purimfest mit dem Charsreitag zusammenfiel, erregte der Aufzug allgeiileineil Unwillen, und die Regierung sah sich hierdurch veranlaßt, den Juden eine Strafe auszuerlegen. — Em Genrebildchen aus der guteil alten Zeit! * Eine hohe Tugend. Jur Talmud ist zu lesen: Rabbi Jallai hatte eineil Mann, den er für einen Gelehrten hielt, zu Tisch geladen lind, nach der Mahlzeit die Unterhaltung aus das religiös-wissenschaftliche Gebiet gelenkt. Er entnahm daraus sehr bald, daß sein Gast ein unwissender sei, und bereute fast, ihn der Ehre einer Einladung gewürdigt zu haben. „Höre" - sagte daun der Rabbi — „wie kann ich ilrich bei meinen Kollegen rechtfertigen, sollte ich befragt werden, welche Vorzüge Du besitzest, um bei mir zu Tische gewesen zu sein?" — Ohne in Verlegenheit zu geraten und ohne Zögern antwortete der Frenlde: „Wenn ich etwas Nachteiliges über jemand höre, so hüte ich inich wohl, es delll Betreffenden zu hinterbringeu, und wenn ich zwei Streitende sehe, so versuche ich, Frieden zwischen ihnen zu stiften; gelingt dies mir nicht, dann eile ich davon, um nicht in den Streit hineingezogen zu werden." — „Wahrlich" — versetzte der Rabbi Janai — „Du besitzest bei weitem bessere Eigenschaften, als ich Dir zugetraut: ich war rasch in meinem Urteil." Kriefimti stagekillik». Hrn. M. S., Hamburg. Wir bitten um ein wenig Geduld. Herr Levin iü heute, am Redaktionstage, nach Stetttn gereist, um an der Lersammlung des „Reichsverbandes" teilzunehmen, und Ihre sringende Frage kann nur von ihm beantwortet werden. Frage t. „Unter welchen Bediilgnngen kann eine Privatelementarichnle in eine öffentliche nmgewandelt werden und welche Schritte sind einzuleiten'-- L Wir bitten um fr. Beantwortung aller hier gestellten Fragen. Red. Gottesdienst an den Wochentagen Kaiserstr.-Spnag. morg. <U/s u. abends tU/2 Uhr. Reue Synag. u. Lindenstr.-Synag. morg. 7 u. abends 0 Uhr._ Relig.-Lehrer-, Lorbeteru. Schochet - Stelle ist per 15. Juni zu besetz. Gink. ca. 900 M. u. fr. Wohn. Der Vorstand: Keilt stdter, Riiffelsheim a. M. 5 Pessach-Predigten v. Rabb. Dr. Kohn Jnowrazlaw. (Heft HI) Preis: 80 Pfg. Gottesdienst. MW irtnciniit. - Die atte Synag. ökeivt vis auf Weiteres geschloffen. Freitag, den 19. April in den übrig. Synagogen Abends 7Vs Uhr. Sonnabend, den 29. April morgens 9 Uhr. Jugendgottesdienst nachm. 4 Uhr: Kaiserfti.-Synag. Hr. Rabb.