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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-03-29 · 13 (29.3.1895) · p. Seite 199

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
13 (29.3.1895)
Date
1895-03-29
Page
Seite 199 (sequence 3)
Language
German
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Rr. 13. Seite 199. genossen mit ihren christlichen Mitbürgern zu gegenseitiger Befriedigung gedeihe, ans das; alle ohne Unterschied in treuer, pflichtbewußter Arbeit zusanlnlenstehen zum Wohle unserer treuen badischen Heimat und zum Heile des deutschen Gefamtvaterlandes." — Tie Adressendeputation wurde vom Herzog sehr freundlich ausgenommen. Ter Fürst sprach den Wunsch aus, daß die Hoffnungen, die an die Synode sich knüpften, sich erfüllen und reicher Segen aus dieser Einrichtung entspringen möchte. — In der 3. Sitzung beschäftigte sich die Synode zunächst mit einem Antrag, der eine zweite Prüfung der im Religionsdienst beschäftigten Lehrer verlangt, uub einem weiteren Antrag betr. die sofortige Drucklegung der in der Adreßdebatte gehaltenen Rede des Oberrats Professor Dr. Rosin. Der letztere Antrag lvurde sofort beraten und nach kurzer Debatte angenommen. Es erfolgte alsdann die Beratung des Entwurfs betr. die Besetzung der Rabbinerstellen. Das Gesetz bestimmt: Für die Zulassung zum Amte des Rabbiners einer einzelnen israelitischen Gemeinde oder eines Synagogenbezirks des Großherzogtums wird regelmäßig erfordert, daß der Anzustellende l. die deutsche Reichsangehörigkeit besitzt; 2. Zeugnisse über die von ihm bestandene Abgangsbezw. Reifeprüfung eines humanistischen Gymnasiums und den dreijährigen Besuch einer deutschen Universität, sowie insbesondere der den Kandidaten des geistlichen Standes gesetzlich vorgeschriebenen Vorlesungen aus dem Lesekreise der philosophischen Fakultät vorlegt; 3. auf Grund einer bei diesseitiger Behörde bestandenen Prüfung in den rabbinischen Fächern, sowie in der Geschichte der Philosopie, allgemeiner Weltgeschichte, deutscher Litteraturgeschichte und Pädagogik als badischer Rabbinatskandidat ausgenommen worden ist; 4. nach seiner Aufnahme als Rabbinatskandidat während der Dauer von 2 Jahren in der Versehung von Rabbinatssunktionen, insbesondere auch im Predigen, sich praktisch geübt hat. Die Vorlage regelt weiter die Funktionen der bei der Besetzung initwirkenden Organe, die Bestimmungen über die Bewerbung, das Vorschlagsrecht der Gemeinden, die Stellung des Oberrats, die Gehaltsverhültnisse der Geistlichen und die provisorische Besetzung der Rabbinerstellen. Die Vorlage fand in der Fassung der Kommission Annahme. Es wurde sodann der Entwurf: Die Einkommensverhältnisse der israelitischen Religionsschullehrer betreffend, beraten. Zur Begründung der Vorlage wurde ausgeführt: die Einkommensverhältnisse sänltlicher israelitischer Religionsschullehrer sind als ungünstige zu bezeichnen. Es erscheint als eine unabweisbare Pflicht der Gesamtheit, dafür zu sorgen, daß diejenigen Religionsschulstellen, deren Fortbestand notwendig ist, den Inhabern wenigstens den notwendigsten Lebensunterhalt gewähren. Ter Gehaltsbezug ist beim Mindestgehalt auf 700 Mark bei freier Wohnung festgesetzt. Der § 3 des Entwurfs trifft gleichfalls Gehaltsbestimmungen. Verheiratete Religionsschullehrer sollen neben freier Wohmmg an Gehalt jährlich wenigstens beziehen: 1. Rach Umsluß des zweiten im badischen Religionsschuldienste zugebrachten Schuljahres 800 Mk.; 2. Nach Umsluß des zehnten im badischen Religionsschuldienste zugebrachten Schuljahres 900 Mk. Wenn das aus Gemeinde- oder sonstigen verfügbaren Mitteln fließende feste Diensteinkommen hinter den angegebenen Mindestbezügen zurückbleibt, wird dasselbe aus Höhe der letzteren aus der israelitischen Zentralkasse aufgebessert. Die Ausbesserung darf jedoch höchstens 300 Mk. jährlich betragen. Der Berichterstatter führte noch aus: In der Kommission hat man bedauert, daß aus ihrem Schoße kommende weitergehende Vorschläge keine Berücksichtigung finden können. Die Kommission hofft, und mit ihr gewiß auch die Synode, daß der Entwurf nicht der letzte Schritt zu Gunsten der Lehrer ist. Es wurde die Annahme des Antrags mit einigen von der Kommission gemachten Aenderungen beantragt. — Von seiten des Oberrats wurde erklärt, daß man im Interesse des Lehrer gerne weiter gegangen wäre, allein dies sei vorläufig nicht möglich. Er bittet das Gesetz möglichst einstimmig anzunehmen. — Dr. Treitel-Karlsruhe ist mit dem Entwürfe nicht zufrieden, da er die Besserstellung der Religionsschullehrer für eine zu geringe hält. Mindestens hätte man dazu kommen müssen, den Religionslehrer bezüglich seines Anfangsgehaltes zu stellen wie die Unterlehrer. Die 4000 Mk., die zu einem Anfangsgehall von 800 Mk. nötig wären, sind gewiß aufzubringen auf dem Wege der kirchlichen Umlage. — Rechtsanwalt Dr. Friedberg ist ebenfalls der Ansicht, daß die durch die jetzige Vorlage geschaffene Besserstellung keine ausreichende ist. 700 Mk. sind für einen verheirateten Lehrer zu viel zum Sterben und zu wenig zum Leben. Er hoffe, daß der Oberrat bis zur nächsten Synode genügend Material sich sammelt, um der Synode dann einen Entwurf vorlegen zu können, der den gerechten Wünschen der Lehrer entgegenkommt. (Beifall.) — Die einzelnen Paragraphen des Gesetzes wurden nach den Anträgen der Kommission genehmigt. — Die übrigen zur Verhandlung gelangten Fragen in der dritten und vierten Sitzung waren interner Natur, so daß sie einen Unbeteiligten nicht interessieren dürften. Wir wollen darurn an dieser Stelle auf dieselben nicht weiter eingehen. B. K. Friedrich Nietzsche über die Juden. In seiner viel genannten, wenig gelesenen und noch weniger verstandenen Schrift „Jenseits von Gut und Böse" spricht sich Friedrich Nietzsche über die Juden in einer Weise aus, welche antisemitische Leser nicht nur empören, sondern ihnen auch, insofern sie ängstlicher Natur sind, lebhafte Besorgnisse einflößen muß. Geht er doch so weit, die Ausweisung antisemitischer Schreihälse zu begehren, den Juden aber die Eignung zuzuschreiben, sich der Herrschaft über das waffenstarrende Europa zu bemächtigen. Die Aeußerungen eines Schriftstellers wie Nietzsche sind um so interessanter, als der einstige Verehrer Richard Wagner's immer den Eindruck macht, rundheraus das zu sagen, was ihm eben als wahr vorschwebt, und sich auch nicht scheut, ehrlich zu bekennen, daß er selbst eine Weile auf infiziertem Gebiete Aufenthalt genommen hatte. Dazu kommt noch die fesselnde Form, in welche Nietzsche seine Gedanken kleidet. Allerdings fordert er nur zu oft den entschiedensten Widerspruch heraus,, aber nichtsdestoweniger muß, wenn Nietzsche über eine Zeit- und Streitfrage seine Meinung äußert, Freund und Feind ihm aufmerksam folgen. Die Antisemiten würden, wenn sie die Klinke der Gesetzgebung in der Hand hätten, gewiß nicht ermangeln, so gefährliche Schriften wie die eines Mannes, der sogar von einer Dankespflicht Europas gegenüber den Juden spricht, mit Beschlag belegen zu lassen. So weit sind wir indessen noch lange nicht, und wir können daher im Nachstehenden jene Stellen aus „Jenseits von Gut und Böse" wiedergeben, welche Juden und Antisemiten zum Gegenstände haben.

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