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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-03-22 · 12 (22.3.1895) · p. Seite 190

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
12 (22.3.1895)
Date
1895-03-22
Page
Seite 190 (sequence 10)
Language
German
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Seite 190. 3 e f c§ u v it w. Nr. 12. Martina noch einige Aufträge erteilend, begab sich das Ehepaar ins zweite Zimmer. Dasselbe war ein sehr bescheidenes, aber sauber eingerichtetes Wohnzimmer, in welchem auch von Zeit zu Zeit bessere Gäste empfangen wurden. Nein geweiht und gescheuert, hatte es auch feinere Möbel. Ein polierter Tisch, ein Sessel mit Strohgeslecht, zwei schöne Betten und ein etwas verschossenes Sopha, eine ungeheure zlommode und ein eleganter Schrank fürs Haussilber bildeten das Mobiliar dieses „Gesellschaftszimmers". Wahrscheinlich hatte Josef einen größeren Teil dieser Gegenstände, von welchen einige einst schön und von gnter Qualität waren, als Präsente von „Herren" erhalten, oder auch auf einer Lizitation erstanden. Eine Weile, befaßte sich Ehaje mit der Gliche; sich dann die Hände waschend und ein seidenes Tuch um ihren >iopf hüllend, holte sie aus dem Schranke die Silberleuchter und stellte sie auf den mit einen: weißen Taseltuche gedeckten Tisch. Tie Magd stellte die dichter hinein, Ehaje zündete dieselben an und, sich die Augen leicht mit den Handflächen bedeckend, betete sie leise zu Gott „um Glück und Wohlergehen für ihr Haus und für ganz Israel." Josef aber ging ins anstoßende Zimmerchen, ivelches ausschleßlich für seine Tochter Mara bestimmt war. (Fortsetzung folgt.) Wochen-(Lhronik. Bürgerliche Verhältnisse. * Der Beobachter. In der „Nation" beleuchtete jüngst der Abg. M unkel die Frage, „wie in Sachsen die Religion geschützt wird", und stellte fest, daß in Sachsen die Ehre des Judentums und seiner Bekenner durch nichts geschützt wird. Ta diese Angelegenheit noch das Parlament und die Tagespreise beschäftigen wird, so erübrigt sich ein Eingehen aus jene Frage an dieser Stelle. Tiefer Tage lieferte die dritte Strafkammer drs Landgerichts 1 in Berlin ein Pendant zu dem vom Abg. Munkel entworfenen düsteren Bilde. Bor den Schranken dieses Gerichts sollte sich der verantwortliche Redakteur des inzwischen eingegangenen „Bundschuh", Haus von Mosch wegen Gotteslästerung verantworten. Zn einem längeren Artikel, der die geheimnisvolle Frage behandelte, ob der Tod Alexanders III ein ua ja! — ein tälmudisches B erbrechen fei, wurde der Gottbegriff der Zu den „Iaveh" genannt, der die Juden in allen Fährlichkeiten beschütze und solche Fürsten und gekrönte Häupter, welche sich den Juden feindlich zeigen, durch jüdische Aerzte aus den: Wege räumen lasse. So seien auch die beiden Leibärzte des verstorbenen Kaisers von Rußland, die Professoren Hirsch und Sacharin*) getaufte Juden, welche ihren hohen Patienten wahrscheinlich vergiftet hätten. „Zaveh" schütze seine Anhänger bei begangenen Verbrechen, ivenn nur ein Teil des erzielten (Gewinnes in die Bundeslade, d. h. au die heutige ..Alliance israelite“ fließe, u. s. w. — Wir lassen hier den (stang der Verhandlung unberücksichtigt, da dieser ausführlich in der Dies ist, nebenbei bemerkt, ein Ar r tu nt, auf den and) ji’rb. Blätter hineingefallen find. Unser rassischer Mitarbeiter, Dr. :>ld. (starbell, kennt Prof. 2. persönlich und versichert uns, daß dieser <stelehrtc ein Stocfruffe ist. politischen Presse niitgeteilt ist, und begnügen uns zu registrieren, daß der Angeklagte frei gesprochen worden ist. In der Urteilsbegründung heißt es u. a.: Es sei zweifellos, daß mit Ausnahme eines einzigen Punktes alle Reguisite der Gotteslästerung vorlägen. TaS Reichsgericht habe aber entschieden, daß auch ein beschimpfender Ausdruck vorhanden sein müsse, wodurch eine Roheit des ThäterS offenbart werde. Ein solcher Ausdruck fei aber nicht in dem Artikel vorhanden. Roch weniger liege eine Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft vor, denn nach dem Standpunkte, den der Angeklagte einnehme, habe er nicht die Religion der Juden, sondern nur die Rasse treffen wollen. — Ta wir von der Juristerei nichts verstehen, so enthalten wir uns jeder Bemerkung. Rur eines fei hier erwähnt: Eine Beleidigung des in Trier ausgestellt gewesenen heil. Rockes ist - irren wir nicht — mit drei Monaten Gefängnis geahndet worden. Und am Fuße beider Erkenntnisse warzu lesen: Von Rechts We gen! — Zu der katholischen Presse werden wir Juden jetzt auch für den Inhalt der Witzbeilage des „Berl. Tagebl.", „Ulk" verantwortlich gentacht, obwohl ein Arier, R. Schmidt-Eabanis das Blatt redigiert nnd verantwortlich zeichnet. Es hieße Eulen nach Athen tragen, wollten wir erklären, dieses wie jedes andere Blatt gingen uns Juden nichts an, — das wissen ja die Angreifer sehr genau. Sie handeln nur nach der bei anderer Gelegenheit ausgegebenen Tevise: „Haust du ineine Jesuiten, hau ich deine Juden", und dagegen können wir uns nicht mehren. — Aus dem Werke „Fürst Bismarck, neue Tischgespräche und Interviews" vor: Porschinger wird jetzt bekannt, daß der Altreichskanzler sich im Jahre 1880 mißliebig über den Antifetnitisinus ausgesprochen habe, und zwar nicht öffentlich, sondern bei einem Familiendiner, an dem auch der Hausmann Behreud aus Köslin teilgenommen hatte. Ter Fürst sagte u. a.: „Ich mißbillige ganz entschieden diesen Kamps gegen die Juden, sei es, daß er sich aus konfessioneller oder gar aus der (Grundlage der Absiammuug bewege. Mit gleichem Rechte könnte mau eines Tages über Telitfche von polnischer oder französischer Abstammung Hersalten wollen und sagen, es seien keine Deutschen. Taß' die Juden mit Vorliebe sich mit Handelsgeschäften befassen, das ist Geschmackssache; durch ihre frühere Ausschließung non anderen Berussarken mag das wohl begründet fein. Aber sicherlich berechtigt ech nicht, über ihre größere Wohlhabenheit jene aufreizenden Aeußerungen zu thun, die ich durchaus verwerflich finde, weil sie den Neid und die Mißgunst der Menge erregen. Zch werde niemals daraus cingehen, daß den Juden die ihnen verfassungsmäßig zustehenden Rechte in irgend einer Weise verkümmert iverden. Tie geistige Organisation der Zuden im allgemeinen macht sie zur .slritif geneigt, und so findet inan sie vorzugsweise in der Qpposition; aber ich mache keinen Unterschied zwischen christlichen und jüdischen Gegner,: meiner Wirtschaftspolitik, die ich nach meiner Ueberzeuguug als ersprießlich für das Land verfechte." - Einen praktischen Wert hat diese posthume Kundgebung nicht; immerhin ist jetzt unseren (Gegnern die Möglichkeit genommen, einen Bismarck, wie sie es ostentativ thuen, zu den Ihrigen zu zählen, und das ist ein Gewinn für — den Altreichskanzler. — In der Frankfurter Zeitung bericht ein Herr Tr. W. aus Erlanget: folgendes: It: der Bibliothek des Britischen Museums stieß ich zufällig auf eine kleine Broschüre non 27 Seiten, betitelt: „Vorlesung über den Israelitischen

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