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Allgemeine Israelitische Wochenschrift · 1895-03-01 · 9 (1.3.1895) · p. Seite 140

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Journal
Allgemeine Israelitische Wochenschrift
Volume
4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
Issue
9 (1.3.1895)
Date
1895-03-01
Page
Seite 140 (sequence 12)
Language
German
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Seite 140. |? f (6 u r u n, Nr. S. Endlich ist es mir unzweifelhaft, das; nicht die Erkenntnis, wie der Herr Redner zu glauben scheint, daß hygienische Zwecke ohne Gesundheitspolizei nicht erreicht werden können, die Priester zu Wächtern der Volksgesundheit machte, sondern daß der juridische Charakter des Judentums es bewirkte. — Im großen und ganzen verdiente der Vortrag den Beifall, den er geerntet. J. J. Niemirower. — 8u 8 180 der Umsturzvorlage haben die konservativen beantragt, denjenigen mit Strafe zu belegen, „welcher das Christentum, die Heilglcit des Eides, die Monarchie, die Che, die Familie oder die Unverletzlichkeit des Privateigentums durch beschimpfende Aeutzerungcn öisentlich angreift, welche geelgnet sind, den öffentlichen Frieden zu gefährden". Die Beschimpfung des Judentums würde hiernach also gestattet sein! * Zwei wichtige Entscheidungen für unsere Gemeinden. Ans Anlaß eines speziellen Falles traf das Oberverwaltungsgericht als Endinftanz eine Eiltscheidnilg, die für einzelne jüd. Gemeinden in Preußen von größter Wichtigkeit ist. „Ter Besteuerung seitens einer Lynagogengemeinde, so lautet die Entscheidung, unterliegen diejenige Juden, welche im Synagogenbezirke ihren Wohnsitz haben. Der Wohnsitz wird bekundet dilrch Errichtung eines zu dauerndem persönlichen Aufenthalte des Zenfiten bestimmten Haushaltes. Aus dieser Begriffsbestimmung folgt: 1. daß ein Zensit gar wohl in verschieden eil Synagogenbezirken je einen Wohnsitz haben und daher gleichzeitig von v e rsch ieden en S ynag oge il g e m ein den zu deren Abgaben h e r a n g e z o g e n w e r d c n k a u n (cfr. Entscheiduilg des Ob.-Verw.-Ger. 11. Senat vom 29. Juni 1885), lvenll er näinlich mehrere selbständige Haushaltungen in den verschiedenen Bezirken führt, in denen er abwechselnd sich aufhült; 2. daß die Errichtung einer Z w e i g n i e d e r l a s s u n g seines Handelsgeschäftes seitens eines Juden, der anderwärts leinen Wohnsitz hat, noch nicht aus reicht, um anzunehmen, es fei dadurch ein zweiter Wohnsitz begründet, denn ein Filialgeschäst läßt sich nicht begründen und betreiben, ohne daß der Inhaber am Orte desselben einen zu seinem persönlichen Ansenthalt bestimmten Haushalt errichtet. Ja, dieser Fall dürste der regelmäßige für die überwiegellde Mehrzahl der Fälle sein. Wo er obwaltet, ist selbstverstäildlich die Heranziehung des Inhabers des Filialgeschästes zu den Abgaben derjenigen Synagogengemeinde, in deren Bezirk das Geschäft belegen ist, l> n b e d i n g t au s g e s ch l o s s e n." - - Und über die Bestignisse der Einschätzungs-Kommissionen für den aus dem jährlichen Etat sich ergebenden Bedarf an Synagogen-Beiträgen entschied vor kurzem der Oberpräsident von Schlesien wie folgt: „Tie von dem Vorstände bei mir angebrachte Beschwerde vermag ich in ihrer prinzipiellen Allstassung bezüglich der Stellung der Einschätzungs-Kommission gegenüber der staatlichen Aufsichtsbehörde als begründet nicht anzuerkennen. Wenn die letztere die ihr vorgelegte Heberolle ohne weiteres für vollstreckbar zu erklären verpflichtet fein sollte, so würde das Recht der Vollstreckbarkeits-Erklärung ohne jeden materiellen Inhalt fein. Tiefer Inhalt besteht eben darin, daß die Aufsichts-Behörde auch ihrerseits prüft, ob die Feststellungen der Einschätzungs-Kommission eine gleichinäßige und den Vermögensverhültnissen der einzelnen Veranlagten entsprechende Heranziehung darstellen. Wenn sie hierbei von der Veranlagung zu den Staatssteuern ausgeht, so wird dagegen ein begründeter Einwand nicht erhoben und ihr ferner auch nicht verivehrt werden können, wo die ihr vorgelegte Einschätzung erheblichere Abweichungen gegenüber einer nach Maßgabe der Staatssteuern berechneten Verteilung anfweist, eine Aufklärung dieser Tifferenzen und bezw. eine höhere Heranziehung einzelner Mitglieder zu verlangen. Der Thätigkeit der Einschätzungs-Kommission bleibt immerhin ein noch weiter Spiellraum". * Das Rabbiner-Senlinar in Breslau zählt gegenwärtig 38 Hörer, wovon 5 ohne die Rabbinatsprüsung bereits in Stellungen sind und 3 als geprüft ain 27. Januar, dem Gedächtnistage des Stifters ( nach bürgerlichem Datum), entlassen wurden. Von letzteren ist Tr. Silberstein bereits Rabbiner in Elbing und Tr. Finkelfcherer, wie schon gemeldet, mit dein Talmudunterricht der Anfänger betraut ivorden. Tr. Braun hat an Stelle des verstorbenen Dr. Rosin deit Unterricht in hebr. Grammatik, Exegese und Pädagogik übernommen, während Rabbiner Tr. Guttmann die Religionsphilosophie liest. — Ter Einfluß der ueuen theolog. Aitstalt in Wieit macht sich bereits in der Frequenz des Breslauer Seminars geltend. Von 8 neu ausgenommenen Hörern war nur einer aus Oesterreich. * n. Tie Predigerfrage in Lemberg harrt bereits das sechste Jahr, das ist seit dem Heimgange des Rabbiners Bernhard Löwenstein ihrer definitiven Erledigung. Nachdem Herr Rabbiner Tr. Caro feit drei Jahren provisorisch als Prediger fungierte, sollte jetzt dessen Stabilisierung erfolgen. Es wurden auch zu diesem Behufe dreißig Vertrauensmäuner ans den Mitgliedern der Tentpelgemeinde gewählt, die über diese Angelegenheit abstimmen sollten, doch es karn zu keiner Entscheidung, sondern das Provisorium wurde verlängert. Tiefe Aufschiebung einer endgiltigen Entscheidung zeugt wohl von einem in der Gemeinde herrschenden ungesunden Geiste. Es giebt sich leider bei jeder Gelegenheit eine völlige Indolenz kund. Wer erst Gelegenheit hat, die leeren Bänke im Tempel am Sabbat zu sehen, der wird sich ein rechtes Bild von den dort herrschenden Zuständen machen. Während aus der einen Seite die Orthodoxen den Tempel noch immer als etwas Nichtjüdisches ansehen, glaubt die sogenannte Intelligenz mit dem Besuche des Gotteshauses am Versöhnungstage genug gethan zu haben. Es ereignet sich nicht selten, daß inan zum Frühgebet am Samstag ein Minjan förmlich zusammentrommeln muß. Unter solchen Verhältnissen ist es nicht zu verwundern, daß der Predigerwahl ein so geringes Intereffe entgegengebracht wurde. * Kr. Aus Amerika. Ter bekannte Londoner Gelehrte S. Schechter ist in Philadelphia eingelrosfen, lim einen Kursus von sechs Vorträgen über rabbinische Litteratur, Theologie, Philosophie, Gesetzeswesen etc. abzuhalten, und zwar unter den Auspizien des Grütz-Fonds. Tas Program ist bereits fertig gestellt. In seinem ersten Vortrag will er den Beweis liefern, daß der theologische Wert des Talmuds nicht genügend gewürdigt ist, ferner über den kompilatorifchen Charakter des Talmuds imb der Midraschim sprechen und eine Schilderung des Lebens eines Zeitgenossen Jesus' und der Apostel geben. — Seine zweite Vorlesung wird sich mit der Behauptung christlicher Theologen befassen, daß der jüdische Gott zu weit dem menschliche» Verständnisse entrückt sei. Weber in seinem „System der altsynagogalen Paleitinensischen Theologie" ist der Huptvertreter dieses Standpunktes. 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