Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Journal
- Allgemeine Israelitische Wochenschrift
- Volume
- 4 (1895) Bestand Leo Baeck Institut
- Issue
- 6 (8.2.1895)
- Date
- 1895-02-08
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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No. 6. 4. Jahrgang. eiNe Berlin, 8. Februar 1895. % Herausgeber: pi. Leoin, ZZerlin^ Iefchurntt. Bezugspreis: vierlekjährk. 2 Wk. Erscheint an jedem Areitag. Bezugspreis für das Ausland: Wk. 2,50. Zu beziehen durch die Post unsere Expedition oder den Buchhandel. Redaktion und Vertag: Kr. Kamöurgerstr. 21. Anzeigen, die Zeile 25 Rf., nehmen alle Annoncen-Expeditionen sowie unser Bureau entgegen. Die Juden in Rumänien. Für die „alten Jungfern!" Vom bibl. Geschichtsunterricht. Von Dr. L. A. Rosenthal. Dr. Adolf Jellinek. V. Von Dr. Julius David. Berliner Juden. V. Von B. Simon- Des Vaters Schuld. Von Moritz Scherbe!. Aus meinem Leben. Von Dt. G- Saphir. Gedichte. — Wochenchronik. — Kalender. — Anzeigen. Die Juden in Rninänien. Der bekannte österreichische Abgeordnete Dr. I. S. Bloch hat an die italienischen Abgeordneten einen Brief und ein Memorandum gerichtet, in welchem er die italienische Kammer zu einer Kundgebung auffordert gegen die Verfolgungen und die Ungerechtigkeit, welche die Juden in Rumänien zu erleiden haben. Bloch erinnert zuerst an die Kundgebung der italienischen Kammer zu Gunsten der von den Ungarn unterdrückten Rumänen tu Siebenbürgen. Es steht fest, daß die rumänische Nationalität in Ungarn mit Gemalt niedergehalten wird, weil die Ungarn in ihrem Staate keinen anderen Volksstamm aufkommen lassen wollen. Es steht aber ebenso fest, daß die Juden im Königreiche Rumänien ganz in derselben-Weise oder vielmehr noch viel heftiger bedrückt und verfolgt werden. Die eine Frage hat aber mit der anderen gar keinen Zusammenhang, und beide müssen durchaus gesondert betrachtet werden. Bloch weist in seinem Briefe an die italienischen Abgeordneten (der noch nicht die Presse verlassen hat) nach, daß sogar in Rußland die Juden besser und menschlicher behandelt werden, als in Rumänien. Er fährt dann fort: In Rumänien werden, unter Außerachtlassung des Völkerrechtes und der Gesetze, unter Umgehung der Bestimnnnungen des Berliner Vertrages und unter Verhöhnung aller Menschheitsideale, Hunderttausende meiner Glaubensgenossen in der grausamsten Weise unterdrückt und verfolgt. Seit den Zeiten des Antiochos Epiphanes sahen meine Glaubensgenossen nicht mehr so traurige Tage, wie gegenwärtig die Juden in Rumänien. Auch für die Italiener gilt ja die Mahnung, die der jüdische Gesetzgeber an seine Stammesgenossen richtete: „Erinnert Euch an unsere Sklaverei in Egypten!" Lange, sehr lange mußte das italienische Volk warten, bis seine Träume von Unabhängigkeit, von Gerechtigkeit, von Recht und von Freiheit Wirklichkeit wurden; es wird daher sehr wohl die Schmach und die Qualen derjenigen begreifen. deren menschliche Würde von den Rumänen mit Füßen getreten wird. Muß ich die Leiden meiner rumänischen Glaubensgenossen ausführlich schildern? Söhne des Landes, nützliche und pflichteifrige Bürger, wurden sie als Fremde gebrandmarkt, damit man ihnen jeden gesetzliche!: Schutz entziehen könne. Diesen „Fremden" wurde weder die Ausübung der Advokatur gestattet (Gesetze vom 6. Dezember 1864 und vom 8. Juni 1884), noch die Ausübung der ärztlichen Thätigkeit (Gesetze vom 3. April und vom 30. Juli 1885), noch die Zulassung zu den geringsten Dienstleistungen in den Apotheken (Dekret von: 3. November 1882), noch der Vertrieb von alkoholischen Getränken (Gesetze vom 1. April 1873 und vom 13. März 1886) u. s. w. u. s. w.; ebensowenig wie das Vermittlergeschäft (Gesetz vom 14. Juni 1886). Zu Boden gedrückt durch die schwerwiegenden Steuerlasten und in noch größeren: Maße als ihre christlichen Volksgenossen, sind sie von allen Wahlrechten ausgeschlossen, sogar von dem für die Handels- und Gewerbekammern. Die Verfolgungssucht verschont nicht einmal das jugendliche Alter; un: die Zukunft der Heranwachsenden Generation zu ver< nichte::, verbietet man ihr den Besuch der nationalen Erziehungsanstalten, der Normal- und Volksschulen (Gesetz vom 9. April 1893). Dessen ungeachtet zwingt man diese „Frentden", Heeresdienste zu thun, wie die rumänischen Bürger; sie sind also verpflichtet, das Vaterland und seine ungerechten Gesetze zu verteidigen, und während sie die Soldatenuniform tragen, lächelt ■ ihnen nicht einmal die Hoffnung auf Beförderung, ja es ist ihnen sogar untersagt, als Einjährig-Freiwillige zu dienen (Gesetz vom 21. November 1882). Der im Kampfe mit den: Feinde bewiesene Heldenmut schützt die Aermsten durchaus nicht vor dem Ausweisungsbefehle, und es konnnt oft vor, daß sie, aus dem Felde zum heimischen Herde zurückgekehrt, weggejagt werden wie Vagabunden und ohne Heimat, ohne Haus bleiben. Die Verwaltungsbehörden begehen gegen die Juden gradezu unerhörte Verbrechen. Auf Grund eines ministeriellen Befehls, dessen Inhalt falsch ausgelegt wurde, verjagte man die Juden mit Weib und Kind aus ihren Vierteln und Geburtsorten: Männer, deren Familien sich seit länger als 50 Jahren das Heimatsrecht in Rumänien erworben, und die bereits ihre Militärpflicht genügt hatten und alle ihre Pflichten gegen den Staat und die Gemeinde praktisch erfüllten, wurden ebenso vertrieben wie Familienväter, deren Söhne in den Kämpfen un: die Unabhängigkeit Rumäniens gefallen sind. Aber es kommt noch schlimmer! In direktem Gegensätze zu den: Geiste und dem Inhalte jenes Befehls wurde den Kindern der weitere Aufenthalt in Rumänien ge-