Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 41 (12.10.1900)
- Date
- 1900-10-12
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Zeitschrift für die Gesamtintereffen des Judentums. Webst dem WerbLcrtt: Iüöilcbes LittevcrtuvbLcctt. Verantrv. Redakt.: M. A. Rlausner, Serlin W., Tanrnzienstr. 19 a. Telephon: Amt IX, Ar. 5567. Verlag: Siegfried Lroubach Berlin W.f Steinmetzstr. 78. Telephon: Amt VI, Ar. 796. Post-Zeitungsliste Ar. 3865. Bezugspreis vierteljährlich: Deutschland u. Oesterreich-Ungarn 2.5VMK., alle anderen Länder 3 — MK. 41. Berlin, \2, Oktober 1900. Jahrgang IX. Erscheint an jedem Freitag, das jüdische Litteraturblatt monatlich einmal. Zu beziehen durch die Post, den Buchhandel oder unsere Expedition. Anreisen für die einspaltige Petitzeile oder deren Raum 30 Pf. Bei Wiederholungen Preisermäßigung. Alle Annoncen-Expeditionen sowie unsere Expedition nehmen Anzeigen entgegen. Unsere geehrten Abonnenten, die die „Wochenschrift" direkt von der Expedition erhalten, werden geb*. m, die Bezugsgebühr bis Dienstag, den 16. Oktober, einzusenden, andernfalls wir annehmen, daß, wie bisher, eine Erhebung dieser Gebühr (zuzüglich 20 Pf. Porto) per Nachnahme gewünscht wird. Wir werden uns gestatten, den Betrag mit der nächsten Nummer (Nr. 42) zu erheben. Wir bitten um freundliche Honorierung. Berlin W. 57. Die Expedition. Für die Redaktion bestimmte Mitteilungen erbitte ich an die Adresse: Berlin W., Tauenzienstr. 19 a. M. A. Klausner. Znhalt. Artikel: Die Politik. (Rechtsirrtum. — Die „Kreuzzeitung", die Theaterzensur und die Sittlichkeit. — Weshalb die Aufregung. — Ein Oberlandesgericht gegen den Geschäftsantisemitismus. — Die Zionisten in England.) — Eine zeitgemäße Frage für die deutschen Juden. Von Eugen Rosenstiel- Berlin. — Uebersetzungen. Von M. A. Klausner. — Die Kolonien auf Cypern. — Sprechsaal: Die Lehrerverbands- Pensionskasse. — Literarisches: Zwei Sukkothreden. Von Dr. D. Leimdörfer-Hamburg. — Wochenchronik: Wochenkalender. — Berlin: Bildhauer Hugo Rheinhold. — Eine Verhaftung in Könitz. — Wissenschaftlicher Lehrerverein. — Ahlem: Ausstellungspreise. — Paris: Eigentümliche Protestkundgebung. — London: Lobenswerte Rücksichtnahme. — Kiew: Genehmigung. — Konstantinopel: Synagogeneinweihung. — Die Karaiten.— Die rumänischen Juden in Kleinasten. — Johannesburg: Die Juden und der Krieg. — Personalnachrichten und kleine Mitteilungen. — Vakanzen. — Feuilleton: Das „Scheker- Bilbul". Von C. Berg. (Fortsetzung.) — Brief-und Fragekaften. — Inserate. Die Politik. (Rechtsirrtum.) Der Vorsteher einer hiesigen Privatgemeinde ist angeklagt und zu 60 Mk. Geldbuße verurteilt worden, weil er ohne vorgängige ministerielle Genehmigung einen Fremdbürtigen als Kultusbeamten angestellt hat. Der Anklage wie dem Urteil liegt eine irrige Auffassung zu Grund. Die Prtvatgemeinden unterstehen nicht dem Gesetz vom 23. Juli 1847, sondern dem Vereinsgesetz, denn sie sind keine „Synagogengemeinden", sondern im Sinne des Gesetzes blos Vereine. Auch sind sie gar nicht imstand, „Kultusbeamte" anzustellen. Sie stellen lediglich Vereinsbeamte an, denen sie nach Gefallen ungeschützte Titel geben können. - Unter dem vorigen Minister des Innern war diese Auffassung bereits als richtig anerkannt. Es scheint, daß die Räte dem Minister sticht zu folgen vermochten, und daß sie unter dem jetzigen Minister wieder die alte, irrige Auffassung zur Geltung gebracht haben. Es wäre zu wünschen, daß die Frage vor Gericht zum Austrag gebracht, auch in den höheren Instanzen sachgemäß verfochten würde. * * * (Die „Kreuzzeitung", die Theaterzensur und die Sittlichkeit.) Die Theaterzensur in Berlin, die von dem Polizeipräsidium geübt wird, hatte jüngst das Stück eines jungen Autors verboten, das sich „Ein Ausflug ins Sittliche" betitelte. In Hamburg hat das nämliche Stück aufgeführt werden dürfen, und wahrscheinlich wird auch das Berliner Verbot sich nicht aufrecht halten lassen. Die „Kreuzzeitung", die im Prozeß Waldek die Musterzengen Ohm und Gödsche gestellt, deren einer die von der redaktionellen Thätigkeit ihm gewährte Muße zur Abfassung unsagbar unsauberer Romane benutzte, schenkt der Strenge der Zensur vollen Beifall. Das Blatt weiland des Herrn von Hammerstein-Woßu ist außerdem der Meinung, daß die Dramendichter ihrer Aufgabe, Sitten zu schildern und Unsitten zu geißeln, nicht in richtiger Weise gerecht würden, daß die Macht des Judentums in stiller Präventivzensur sie abhalte, die Schärfe ihrer Feder gegen die Juden zu richt« oder gegen mißfällige jüdische Typen. Das genannte Blatt schreibt: „Nachdrücklich müssen wir bestreiten, daß ein Gutsbesitzer, der als eine Verkörperung politischer und sittlicher Heuchelei hingestellt wird, als Typus gelten kann. Aber es giebt in der neuen Gesell-