Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 24 (15.6.1900)
- Date
- 1900-06-15
- Page
- Seite 373 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 24. Israelitische Wochenschrift. Seite 373. Wir brauchen unseren Lesern nicht erst zu sagen, daß man , es hier mit der Uebertragung des alten Passahliedes zu thun hat: „Echod mi jodea, echod ani jodea." Wie kommt Peter Rosegger dazu, den Hagada-Gesang hier von diesen zwei Gestalten in nächtiger Zeit trillern zu lassen? Rosegger giebt uns im weiteren Verlauf der Darstellung die Antwort, indem er ansührt, daß diese Hymne während der großen Prozession am Frohnleichnamstag gesungen wird. Es entsteht nun die Frage: wo ist die Priorität dieses Gedichtes zu suchen, in der Hagada schel Pessach oder in der christlichen Liturgie? Die Entscheidung ist kaum zweifelhaft. Die Frohnleichnamsfeier ist einer der jüngsten Feiertage der römisch-katholischen Kirche und wurde erst auf dem Konzil zu Vienne im Jahr 1311 zur allgemeinen Bedeutung erhoben. Nun wissen wir aber, daß die Anordnung in der Hagada uralt ist, was neuerlich auch dadurch erwiesen wurde, daß die sogenannte „illustrierte Hagada von Serajewo", deren Ursprung von sachverständigen Gelehrten ins 11. bis 12. Jahrhundert gewiesen wurde, diese Hymne schon enthält. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß von Thomas von Aqutno, dem Verfasser des Festoffiziums vom Frohnleichnamstag, eine Ueberarbeitung dieser Hymne veranlaßt und eine Anpassung an die christliche Liturgie geschaffen wurde. Eine Umarbeitung und Nachbildung ist diese Hymne, wie sie Rosegger uns giebt, denn nur die ersten drei Absätze stimmen genau überein mit dem Original, während schon bei'Zahl Vier anstatt der 4 Patriarchenmütter die 4 Evangelisten, bei Zahl Fünf die 5 Wunden Christi rc. interpoliert sind. Erst die Zahl Zehn stimmt wieder mit dem Original überein, indem in beiden die zehn Gebote Gottes erwähnt sind. Ueber Ermittelungen in Mter-ühnngs -Angelegenheiten. Referat in der Delegirten-Versammlung des Verbandes für Jüdische Wohlthätigkeitspflege von Frau Henriette May. II. ' (Schluß.) Welche Fragen außer den in allen Fällen wiederkehrenden zu stellen sind, darüber läßt sich keine allgemeine Regel ausstellen. Die einzelnen Körperschaften, die Untersuchungen anstellen lassen, sind in ihren Ansprüchen nach dieser Richtung hin sehr verschieden. Wenn man aber von solchen absehen will, die selbst s o bescheiden sind, von der Feststellung des Nationale abzusehen — eine Bescheidenheit, die sich bei allen eventuellen weiteren Forschungen nach der betreffenden Persönlichkeit bitter rächen wird — muß ich aus Grund meiner Einsichtnahme in eine Sammlung von Fragebogen, die mir auf Veranlassung des Herrn Vorsitzenden freundlichst zur Verfügung gestellt wurde, gestehen, daß durchweg eine recht eingehende und gründliche Fragestellung verlangt wird. Wie weit die Beantwortung dieser Fragebogen den Anforderungen zu genügen pflegt, vermag ich natürlich nicht zu sagen; eine eingehende und erschöpfende Behandlung mancher dieser Fragebogen müßte eine Freude für den erfahrenen Armenpfleger und eine Beruhigung für jeden Vereinsvorstand sein, der sich der Schwierigkeit seiner Aufgabe, ein Unterstützungsgesuch richtig zu erledigen, bewußt ist. Ich muß es mir im Rahmen dieses etwas allgemeiner zu haltenden Referats versagen, auf interessante Einzelheiten in der Abfassung der einzelnen Fragebogen einzugehen; betonen möchte ich nur, daß z. B. die Frage, ob jüdischer Religionsunterricht erteilt wird, ganz gerechtfertigt ist bei einer jüdisch-konfessionellen Institution, die der Kinderfürsorge dient, und daß ebenso die Ausrechnung des gesamten Einkommens einer Familie für die Woche, oder Angaben über Bezüge resp. das Anrecht aus solche, wie sie aus der Krankenkassen- und Versicherungsgesetzgebung hervorgehen, auf keinem Fragebogen fehlen sollten, dessen Beantwortung ein..möglichst zuverlässiges Bild der gesamten Lage einer Familie geben soll. Auch die Frage z. B., ob Verwandte vorhanden, die alimentationspflichtig sind, sollte, zumal bei jüdischen Familien, nicht nur den Organen der öffentlichen, gesetzlichen Armenpflege überlassen bleiben, sie könnte sogar bei Vereinen noch durch die weitere Frage ergänzt werden, ob noch andere Beziehungen zu solchen Verwandten oder sonst Nahestehenden vorhanden sind, deren, zwar nicht juristische aber morelische Verpflichtung zur Hilfeleistung vielleicht nutzbar gemacht werden könnte. Im Eingang meiner Ausführungen sagte ich, daß eine Kombination von Ermittelung und Prüfung der Verhältnisse das ausmache, was man so im Allgemeinen Recherche zu nennen pflegt. Und in der That bleibt die Ermittelung ohne hierauf folgende genaue Prüfung des Ermittelten Stückwerk, ebenso wie die Prüfung ohne vorherige Ermittelung eigentlich garnicht ausführbar ist. Es giebt Prüfer, die nach dem Verlassen der Wohnung eines Bedürftigen so sehr im Bann der dort empfangenen Eindrücke stehen, daß sie überhaupt nicht begreifen können, daß irgend etwas von dem, was sie gesehen und gehört haben, mehr Schein als Wirklichkeit sein könnte. Natürlich hat der persönliche, an Ort und Stelle empfangene Eindruck von der Persönlichkeit des Bittstellers und von der ganzen Situation seinen Wert, und natürlich brauchen die positiven Angaben, die dort gemacht wurden, nicht von vornherein als ungenau oder gar unrichtig betrachtet werden. Andererseits ergiebt die tägliche Erfahrung, daß nicht der erste Eindruck maßgebend ist, sondern daß man erst in längerer Bekanntschaft einen Menschen gründlich kennen lernt. Hieraus folgt, daß wir garnicht annehmen dürfen, bei ein- oder mehrmaligen Besuchen die Persönlichkeiten, um die wir uns zu kümmern haben und ihre Verhältnisse so genau kennen lernen zu können, daß wir darauf verzichten könnten, unsere eigenen Eindrücke durch das Wissen und die Erfahrungen anderer, die die Betreffenden länger und genauer kennen, erst zu ergänzen. Es hat auch durchaus nichts Kränkendes für den verschämten Armen, wenn wir uns über seine Persönlichkeit erkundigen und die Richtigkeit seiner Angaben prüfen. Ich möchte im Gegenteil meinen, es sei für den verschämten Armen ehrender und bedeute für ihn eine menschlichere Würdigung seiner Not, wenn man durch eingehende Prüfung sie genau festzustellen und dann event. in umfassender Weise zu beseitigen strebt, als wenn man ihn mit einem kleinen Almosen möglichst schnell los zu werden sucht, wie es leider so oft geschieht,