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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1900-05-04 · 18 (4.5.1900) · p. Seite 272

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
18 (4.5.1900)
Date
1900-05-04
Page
Seite 272 (sequence 4)
Language
German
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Seite 272. Israelitische Wochenschrift. Nr. 18 Bedarfs an Chinesenkinder-Augäpfeln verübt worden. Ein Mandarinen-Parlament würde freilich solche Interpellation nicht zulassen. In einem Mandarinen-Parlament würde sich auch kein Mitglied finden, das in so unerhörter Weise bewußt wahrheitswidrige Behauptungen aufzustellen den traurigen Mut hätte. Dergleichen ist den mitteleuropäischen Parlamenten Vorbehalten geblieben, nachdem diese die entsittlichende Schule des Antisemitismus durchgemacht. Die deutschen Rabbiner werden dem interpellierenden Herrenhaus-Mitglied eine Antwort geben, die hoffentlich auch für ihn aufklärend und „beruhigend" sein wird. * * (Beschwichtigungen.) Verglichen mit seinen Vorgängern, ist der heutzeitige Antisemit ein recht erbärmlicher Stümper. Er benutzt zwar dieselben Waffen, und Verleumdung und Meineid vermögen imnier noch, den unwissenden wie den gebildeten Pöbel zu Gewaltthättgkeiten zu verleiten; aber es fehlt ihm der gesetzliche Status, die günstige Existenz der Justizmörder in den „finstern Jahrhunderten". Er ist so zu sagen ein Dilettant auf dem Feld der Felonie; er arbeitet als Pfuscher; er lügt so plump und ungeschickt, daß selbst die feilen Richter, die einst wechselweise Protestanten und Katholiken ihres Glaubens wegen zum Tod verdammten, ihn als unbrauchbares Werkzeug hätten verwerfen müssen. Die dankbar anerkannte Unparteilichkeit unserer jetzigen Richter kennzeichnet sein Gewerbe als schmachvoll und erschwert so sehr seinen früher ganz glatten Betrieb, daß nur ein „Schuft aus leidenschaftlicher Liebhaberei" darin zu verharren vermag. Dem Vertrauen in unsere Richter hat der Gemetndetag westpreußischer Synagogengemetnden, in Danzig versammelt, passenden Ausdruck gegeben; auch läßt sich nicht bestreiten, wie derselbe Gemeindetag behauptet, daß „die Widerlegung des Märchens vom Ritualmord für jeden verständigen Menschen überflüssig ist". Wir haben aber mit Unverständigen und Unredlichen zu thun, und der Rat an die bedrängten Juden in Könitz und Umgegend: „das Resultat der Untersuchung mit Ruhe und Vertrauen auf die Unparteilichkeit unserer Richter abzuwarten", ist leichter gegeben als befolgt. Einen deutschen Gerichtshof zu verblöden — soweit »ersteigt sich der Ehrgeiz der Affen eines Titus Oates, eines Bidloe und Dangerfield, dieser Altmeister in der Kunst des Meineids, keineswegs. Bewußt ihrer Ohnmacht, Unschuldige dem Scharfrichter zu überliefern, begnügen sie sich, die Hefe der Bevölkerung durch Verzerrungen, Lügen und widersinnige Einflüsterungen zu schändlichen Ausschreitungen zu verleiten. In jedem gesitteten Staat geht die Gerechtigkeit mit gemeffenem Schritt; aber wenn es sich darum handelt, nicht Verbrechen zu bestrafen, sondern Unheil zu verhüten, geziemt es der Obrigkeit, in außerordentlichen Fällen mit außerordentlichen Mitteln schnell und wirksam einzugretfen. Ob man früher oder später, strenger oder milder spitzbübische Vandalen, hep-hep-schreiendes Gesindel oder am liebsten die heuchlerischen Aufhetzer bestraft, ist vorläufig von untergeordneter Bedeutung. Unsere Glaubensgenossen haben gerechtesten Anspruch auf augenblicklichen Schutz. Wir können ihnen nicht zumuten, gegenwärtige Drangsal und gegenwärtigen Verlust mit philosophischer Ruhe zu ertragen, weil die Zukunft beweisen muß, daß sie unschuldig gelitten. Die preußische Regierung ist jeder Aufgabe gewachsen: sie wird sich einer so guten und gerechten nicht entziehn. „Die Regierung ist die beste", sagte schon einer der sieben Weisen Griechenlands, „die jede, auch dem geringsten Bürger zugefügte Unbill als eine Unbill gegen Alle betrachtet." * * * (Antisemitische Anklage.) Die „Staatsbürgerzeitung" hatte vor einiger Zeit geschrieben, daß angesichts der Scheußlichkeit des Konitzer Mordes „jede Rücksicht schwinden müsse." Wir fragten darauf, ob das Blatt etwa den Behörden unterstellen wolle, daß sie aus irgend welcher Rücksicht diesen Mord ungesühnt lassen möchten oder einen anderen Mord ungesühnt gelassen hätten. Die Staatsbürgerzeitung" erwidert darauf: „Das Vorgehen in allen diesen Blutmordfällen hat bisher den Anschein erweckt, als ob eine sehr große Rücksicht auf das Judentum genommen wird, ja als ob man sich sträubt, die Thäter unter den Juden zu suchen, und wenn noch so schwere Verdachtsmomente vorhanden sind. Wir aber verlangen, daß eine solche Rücksicht nicht geübt wird; wir verlangen das im Namen der Menschlichkeit und der Gerechtigkeit." Bleibt abzuwarten, was die Justizbehörden gegenüber dieser Anklage thun werden. * * -i- * (Die verjudete Kunst.) Die „Staatsbürgerzeitung", deren Aufgabe es ist, über teutsche Reinheit oder reines Deutschtum zu wachen, hat mit Bekümmernis vernommen, daß in die Sachverständigenkommission bei den königlichen Museen Herr James Simon „gewählt" worden sei. Der Name klingt nicht ganz teutsch, lange nicht so teutsch wie Treitschke oder Sedlatzek oder Grousillier. Auch ist Herr James Simon Jude. Die „Staatsbürgerzeitung" hatte also Anlaß zur Bekümmernis. Sie machte ihrem gepreßten Herzen durch den Ausruf Luft: „das geht noch über die Judenteppiche in der Kaiser Wilhelm-Gedächtniskirche!" und fragte in entrüsteter Teilnahme, „von wem" Herr James Simon gewählt worden sei! — Gewählt ist nun Herr James Simon überhaupt nicht; aber berufen ist er, und das vom Kaiser! * * * (Antisemitischer Wahldurchfall.) Bei der Reichstagsersatzwahl in Aurtch-Wittmund hat neben einem Nationalliberalen und einem freisinnigen Volksparteiler ein von den Landwirtsbündlern auf den Schild erhobener Antisemit kandidiert. Vereinigte Bündler und Antisemiten brachten es auf 300 Stimmen weniger, als früher die Bündler allein gehabt. Die antisemitische Gesellschaft ekelte viele von ihnen fort. Der Nationalliberale siegte im ersten Anlauf. * * * (Es beginnt zu tagen.) Der oberste Gerichtshof hat das justtzmörderische Urteil des Kuttenberger Schwurgerichts gegen Leopold Hilsner in Polna aufgehoben und die Sache vor ein anderes Kreisgericht zu erneuter Verhandlung verwiesen. — Für den Angeklagten Hilsner haben wir nichts übrig. Er verdient in keiner Hinsicht Sympathie. Aber deswegen ist er noch kein Mörder. Deswegen ist er hier doch das Opfer

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