Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 49 (8.12.1905)
- Date
- 1905-12-08
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Zeitschrift für die Gchmtintmjstil des Iildentiims. Webst öem Weibtcltt: Jüdisches Litteratuvbl'crtt. Erscheint an jedem Freitag Redaktion und Verlag: Bezugspreis vierteljährlich: das jüdische Litteraturblatt monatlich zweimal. j Berlin ()., Woß-Straße 3! Deutschland u. Österreich-Ungarn 3.—Mk. Alle Postanstalten nehmen Abonnements entgegen. Telephon: Amt I, 5729. alle anderen Länder 3.50 Mk. Anzeigen für die Ispaltige Petitzeile 30 Pf. Alle Annoncen-Expeditionen nehmen Anzeigen entgegen. Urrmmer 49. Kerlin, 8. Dezember 1905. 14. Jahrgang. Alle, auch für die Redaktion bestimmte Mitteilungen erbitten nur an die Adresse Israelitische Wochenschrift Berlin C., Rotz-Straffe 3. Die heutige Nummer enthält das Jüdische LitteraturblattNr. 33. Inhalt. Artikel: Herr Schönstedt. — Der Kampf ums Recht. Von Dr. B. Selig kowptz-Moethen. — Die Herbstpogrome vom Jahre 1906. — Die Notwendigkeit der Umgestaltung des hebräischen Unterrichts. — Englische Briefe. — Politik: Sammlung für die russischen Juden. — Newyork. — Wochenchronik. — Feuilleton: Reb Zigeuner. Von B.abette Fried. (Schluß) — Inserate. Herr Schönstedt. Der Minister des praktischen Antisemitismus. Nun ist auch Herr Karl Heinrich Schönstedt den Weg aller preußischen Exzellenzen gegangen. Zwar ist er noch nicht hinabgewandert zu den stygischen Schatten, sondern er vertauscht die Amtswohnung des Justizministers mit einer behaglichen Unterkunftsstätte in dem mit Recht beliebten Berliner Tiergartenviertel. Aber im Ministerium hat er fortan „nix to seggen", nachdem er elf Jahre lang die Würde und Bürde des obersten Hüters königlich preußischer Rechtspflege getragen. So oft in den letzten Jahren von seinem demnächstigen Scheiden die Rede war, erhob sich heftiger Zorn in den heiligen Hallen der „Staatsbürgerztg." Segnend breiteten erfreuliche Zeitgenossen, die sich sonst trefflich aufs Fluchen verstehen, über Herrn Schönstedt die Hände. Sie schätzten ihn als einen der ihren und hatten so unrecht nicht. Freilich, es hat ihn wohl niemand in einer Pücklerversammlung oder in der Sommerschen Kneipe gesehen; seine Erziehung und seine Stellung geboten ihm, sich die Bruhngesellen drei Schritt vom Leibe zu halten. Aber was gemacht werden konnte, das hat er gemacht, um dem „praktischen Antisemitismus" Vorschrille und Erfolge zu schaffen. Es mag im gewissen Sinne tröstlich erscheinen, daß just dieser Minister derart für die Bestrebungen eingetreten ist, die ein preußischer König als eine Schmach erkannt und also benannt hat. Tröstlich darum, weil die gesamte Herrschaftszeit dieses Ministers von Mißerfolgen und Niederlagen erfüllt war, denen gegenüber seine spottbilligen Siege über den Geist der verfassungsmäßigen Gleichberechtigung an sich nicht schwer wiegen, so schmerzlich sie auch den Betroffenen, den Staatsbürgern jüdischen Glaubens, auf der Seele brennen. Wir ziehen von der Wirksamkeit des Herrn Schönstedt von vornherein ab, was ihm zum Verdienste angerechnet wird, auch von seinen Gegnern. Das ist die Einführung des im neuen Bürgerlichen Gesetzbuche geschaffenen neuen Rechts in die praktische preußische Rechtspflege. Sie ging glatt von statten; die Schönstedtschen Ausführungsgesetze haben sich im allgemeinen gut bewährt. Das ist das Feststehende und Einwandfreie. Dann kommt das Zweifelhafte: das neue Gerichtskostengesetz, die Anerbenrechtsgesetze, die Gerichtsvollzieherordnung, das Fürsorgeerziehungsgesetz, die neue Gerichtseinteilung für Berlin. Und schließlich das Ueble: Fehlschlag auf Fehlschlag. Der Königsberger Hochverratsprozeß hat dem Ansehen der preußischen Justizverwaltung tiefe, schwere Wunden geschlagen. Der Plötz'enseeprozeß war ebensowenig ein Ruhmestitel für diesen Zweig des Staatswesens. Die Vorschläge des Ministers über die Amtsgerichtsdirektoren und über das Studium der Rechtswissenschaft haben ihm schwere Niederlagen eingetragen. Sein Gesetzentwurf über den Arbeitsvertragsbruch ländlicher Arbeiter ließ den obersten Mann der preußischen Justizverwaltung im scharfen Widerspruch erscheinen zum giltigen Recht des Reiches. Die glorreiche Tat der Erfindung der -„Staatsanwaltschaftsräte" wird Klio kaum auf ihren Blättern verzeichnen. Mit den Staatsanwälten hatte Herr Schönstedt immer Gutes im Sinne; schade nur, daß seine Vorliebe für diese Verwaltungsbeamten dazu geführt hat, in unserer Rechtspflege dem staatsanwaltlichen Geist einen übergroßen Spielraum zu schaffen! Es ist nur wenige Jahre her, daß ein unter dem Namen Justus Clemens schriftstellerisch auftretender alter Richter, der übrigens keineswegs in majorem gloriam der jüdischen Justizbeteiligten schreiben wollte, dem Herrn Schönstedt ein Schuldkonto vorhielt, auf welchem die Verderbung der Rechtspflege durch den Staatsanwaltsgeist einen Vorderplatz hatte; der alte Richter hat. geradezu die Aufhebung der Staatsanwaltschaft gefordert. Die Durchsetzung des Richtertums mit Staats-