Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 35 (1.9.1905)
- Date
- 1905-09-01
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Zeitschrift für die Kesanilliltereffk» des Judentums. Webst öern Meibtcrtt: Jüdisches Littevcrtuvb^crtt. Erscheint an jedem Freitag das jüdische Litteraturblatt monatlich zweimal. Alle Postanstalten nehmen Abonnements entgegen. Redaktion und Verlag: . Bezugspreis vierteljährlich: Wertin 0., Woß-Straße 3 j Deutschland u. Österreich-Ungarn 3.— Mk. Telephon: Amt I, 5729. I alle anderen Länder 3.50 Mk. Anzeigen für die Ispaltige Petitzeile 30 Pf. Alle Annoncen-Expeditionen nehmen Anzeigen entgegen. Uirmnrer 35. Berlin, 1. September 1905. 14. Jahrgang. Alle, auch für die Redaktion bestimmte Mitteilungen erbitten mir an die Adresse Israelitische Wochenschrift Berlin C., Rost-Straffe 3. Inhalt. Artikel: Das russische Volksvertretungsgesetz und die Juden. — Ellul-Betrachtung. Von Rabbiner Dr. L. A Rosenthal — Ueber die Rechtsstellung der jüdischen Gemeinden in Preußen. (Fortsetzung.) — Jüdische Aerzte und ihr Einfluß auf das Judentum. — Gedanken und Aussprüche berühmter Männer über Juden und Judentum. — Literarisches: Die Psalmen im Religionsunterricht. Von K. — Politik: Zu den bevorstehenden Pückler-Prozessen. — Ist ein Unbeschnittener als Jude zu betrachten? — Ein jüdischer Minister. — Verbot der Abkommandierung jüdischer Studenten zu praktischen Arbeiten. — Die neuen Zionisten. — Gegen den „Bund". — Die Greuel in Bialystok — Ein Jubiläum der Juden in Amerika. — Wochenchronik. — Vakanzen. — Sonett. — Feuilleton: Die Macht der Liebe. Von Babette Fried. (Fortsetzung.) — Inserate. var russische Uolk$i>eilretung$ae$efz und die Juden. Als man zum ersten Mal während der revolutionären Bewegung in Rußland davon munkelte, daß dem Volke eine Verfassung gegeben werden solle, hieß es gleichzeitig, die Juden sollten von dem Wahlrecht ausgeschlossen werden. Die Verfassung" ist da, wie es aber mit dem Wahlrecht der fünf Millionen und noch mehr Juden steht, das wird man authentisch vielleicht erst erfahren, wenn es an die Wahlen geht. In dem Verfassungsbezw. Volksduma-Gesetz ist von Juden nirgends die Rede, wenn man sie nicht unter den „fremden Untertanen" verstehen will, für die, wie für die Nomaden, Polen. Finländer usw. noch ein besonderes Gesetz in Aussicht gestellt ist. Es wäre sonst unbegreiflich, was die „fremden Untertanen" in einem Volksvertretungsgesetz zu schaffen haben. Fremde Untertanen wählen doch überall selbstverständlich nicht. Die fremden Untertanen, von denen die Rede ist, müssen also eine ganz aparte Gesellschaft sein. Allerdings wären diese „fremden Untertanen" in Rußland eine noch seltsamere Spezies als die „Fremden" in Rumänien. Politisch in der Luft schwebende Fremde sind allenfalls denkbar; sie können Wilde, Beduinen aus der Sahara sein, bevor sie von Jacques annektiert worden ist. Die Juden in Rumänien sind zwar alles das nicht, wohnen zwar seit sehr vielen Jahrhunderten in Rumänien, aber sie sind doch als freie, keinem untertane Menschen denkbar. Undenkbar aber wären die „fremden Untertanen", die keinem untertan sind, die erst auf die Suche nach einem Fürsten gehen müßten, dem sie untertan sein sollen. Soll aber unter „fremden Untertanen" verstanden werden, dem Zaren Untertane, die aber nicht eigentlich Russen sind, dann würde das Volksdumagesetz auf gar viele Bewohner des russischen Reiches nicht anwendbar sein. Lassen wir aber die „fremden Untertanen" als unverständlich ganz bei Seite, und nehmen wir an, daß, da von den Juden nicht ausdrücklich die Rede ist, sie auch als mit inbegriffen unter die Wähler anzusehen sind, so sind die Juden doch stiefmütterlich genug bedacht. Sie sind nicht nur aus freier Wahl sondern gezwungen in Rußland Städtebewohner. Die Städte aber haben nur wenige Vertreter in die Duma zu entsenden, und die großen Städte, in denen die Juden vorzugsweise wohnen, also Odessa, Riga, Kiew, nur je einen Abgeordneten, genau so wie viel kleinere Städte, in denen fast gar keine Juden wohnen. Dazu kommt, daß das von Juden dicht bewohnte Polen überhaupt erst noch mit einem Wahlgesetz beglückt werden soll. Indessen auch in den Städten sind nur vergleichsweise wohlhabende Leute wahlberechtigt. Die Armut der Juden in Rußland aber ist bekannt. Es sind nicht viele Juden, die Immobilien im Werte von mindestens 1500, in Petersburg von 3000 Rubel besitzen; jedenfalls ist ihre Zahl im Vergleich zu den 5 bis 6 Millionen russischer Juden eine verschwindend kleine. Mit der Wahlberechtigung der Juden, selbst wenn sie nicht, wie ursprünglich beabsichtigt war, ganz entrechtet sein oder als „fremde Untertanen" ein besonderes Wahlrecht erhalten sollten, ist es also im günstigsten Falle nicht weit her. Indessen: Die Juden brauchen es nicht zu bedauern, von der Berechtigung, in eine solche Volksvertretung zu wählen oder gewählt zu werden, ausgeschlossen zu sein. Diese Volksvertretung ist keine Volksvertretung, soll es nicht sein und wird es nicht sein, wenn sie überhaupt sein wird. Denn es wird ein sehr zweifelhaftes Glück sein, Mitglied der Duma zu sein, der schon jetzt die Umstellung mit Kosaken in Aussicht gestellt wird, deren Kompetenzen sehr beschränkt sind und der jeden Augenblick bald vom Präsidenten, der eine Kreatur der Regierung sein kann und voraussichtlich sein wird, vom Minister, und zuletzt auch noch vom Zaren Zügel angelegt und