Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 31 (4.8.1905)
- Date
- 1905-08-04
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Zeitschrift für die Gkslimtinterrsse» des Judentums. Webst dem WeiblUtt: Jüdisches Liktevcrtuubl'crlt. Erscheint an jedem Freitng j Redaktion und Verlag:; Bezugspreis vierteljährlich: das jüdische Litteraturblatt monatlich zweimal.! Berlin 0., Woß-Straße 3! Deutschland tt. Österreich-Ungarn 3.— Mk. Alle Postanstaltcn nehmen Abonnements entgegen. Telephon: Amt I, 6729. alle anderen Länder 3.50 Mk. Anxeigrn für die Ispaltige Petitzeile 30 Pf. Alle Annoncen-Expeditionen nehmen Anzeigen entgegen. Nummer 31. Kerlin. 4. August 1905. 14. Jahrgang. Alle, auch für die Redaktion bestimmte Mitteilungen erbitten wir an die Adresse Israelitische Wochenschrift Berlin C., Roß-Straffe 3. Die heutige Nummer enthält das Jüdische Litteraturblatt Nr. 15. Inhalt. Artikel: Die Krisis im Zionismus. — Das Memorandum der jüdischen Intellektuellen in Moskau an die Vertreter der Semstwos. — Persien. —Verein jüdischer Lehrer Ostpreußens. — Politik: Antisemitische Konfusion. — Eine merkwürdige Proklamation. — Vom „Bund". — Wochenchronik. — Vakanzen.— Feuilleton: Zwei Festabende. Novelle von Jda Barber. (Schluß.) Inserate. Die Krißs im Zionismus. In Basel ist es zu einer charakteristischen Spaltung im zionistischen Lager gekommen. Die von dem Londoner Schriftsteller Zangwill geführte Minderheit verließ den Sitzungssaal, weil die Mehrheit das Anerbieten der englischen Negierung, welche einen Landstrich im Ugandagebiet zu jüdischen Kolonisierungszwecken zur Verfügung stellen wollte, verwarf und das zionistische Programm auf Palästina zu beschränken beschloß. Die von der Mehrheit angenommene Resolution lautete: „Der siebente Zionistenkongreß erklärt: Die zionistische Organisation hält an den Grundprinzipien des Baseler Programms, das die Schaffung einer öffentlich rechtlich gesicherten Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina erstrebt, unerschütterlich fest und lehnt — sowohl als Zweck wie als Mittel — jede kolonisatorische Tätigkeit außerhalb Palästinas und seiner nächsten Nachbarländer ab. Der Kongreß beschließt, der Regierung Seiner britischen Majestät für das Angebot eines Territoriums in Britisch-Ostafrika zum Zweck der Etablierung einer jüdischen Siedelung mit autonomen Rechten den tiefgefühltesten Dank auszusprechen. Nachdem eine Expedition zur Erforschung des Territoriums ausgesendet wurde und Bericht erstattet hat, beschließt der Kongreß, daß die zionistische Organisation sich mit dem Vorschlag nicht weiter befassen kann. Der Kongreß nimmt mit großer Genugtuung die Anerkennung zur Kenntnis, welche die britische Regierung in ihrem Streben, eine Lösung der jüdischen Frage herbeizuführen, der zionistischen Bewegung zuteil werden ließ, und spricht die Hoffnung aus, daß ihr die guten Dienste der britischen Regierung auch dort zuteil werden, wo zugleich eine Uebereinstimmung mit dem Baseler Programm erzielt werden könnte. Der siebente Kongreß bringt in Erinnerung und betont, daß laut Paragraph 1 des zionistischen Organisationsstatutes die zionistische Organisation diejenigen Juden umfaßt, welche sich mit dem Baseler Programm einverstanden erklären." Nach der Abstimmung über diese Resolution erklärte Zangwill, der vordem einen Antrag zugunsten Ugandas eingebracht hatte: „Sie hatten das Recht, meinen Antrag abzulehnen. Aber Sie dürfen es nur in Bezug auf das bestimmte Territorium und dürfen nicht auch das Prinzip entscheiden wollen. Das ist statutenwidrig. Denn es fällt nicht in die Kompetenz unseres Kongresses, zu beschließen, daß wir außerhalb Palästinas keine kolonisatorische Tätigkeit ausüben dürfen. Ueber diese Frage zu entscheiden ist nur die Generalversammlung der jüdischen Kolonialbank berechtigt. Nach ihren Statuten ist die Bank befugt, Kolonisierungen in jedem Teil der Welt durchzuführen, wo dies nach Ansicht des Direktionsrates zum Nutzen des jüdischen Volkes ist. So wurde denn auch das Ostafrika-Anerbieten eigentlich der Bank gemacht und ihr steht auch das Recht zu, das Anerbieten anzunehmen oder abzulehnen." Redner schloß mit den Worten: „Auf dem letzten Kongreß hat mir Herzl gesagt, er hoffe, der siebente Kongreß werde der letzte sein; das ist jetzt auch meine Meinung." Im Anschluß daran erklärte der Delegierte Syrkin im Namen der sozialistisch-zionistischen Delegierten, seine Gruppe sehe in der Fixierung des Programms auf Palästina eine Beschränkung des zionistischen Progranrms, der gefaßte Beschluß stehe im Gegensatz zu den Interessen des jüdischen Volkes, darum werde die Gruppe an den weiteren Verhandlungen des Kongresses, der dem zionistischen Ideal untreu wurde, nicht teilnehmen. Die Majorität beantwortete diese Erklärung der Minorität mit Beifall und Hochrufen auf das Präsidium. Damit scheint die Spaltung im zionistischen Lager perfekt zu sein. Es ist charakteristisch, was ein Baseler politisches Blatt über diese Krisis im Zionismus sagt: Als die nationalen jüdischen Ziele abgesteckt wurden, äußerten wir Bedenken, Bedenken, die aus historischen und kulturellen Erwägungen abgeleitet werden mußten. Die Aufrichtung eines nationalen Judenstaats in Palästina ist uns als eine Utopie erschienen, und diese Meinung hat in den 7 Jahren, die der