Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 29 (1905)
- Issue
- No. 7. (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 26 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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26 Denn es ward der Helden Schild dort mit Schmach bedecket Sauls selbst, des Gesalbten, Schild ward durch Schimpf beflecket. Nie vergeblich, Jonatan, spanntest du den Bogen, Mancher Helden Mark, o Saul, hat Dein Schwert gesogen. Saul und Jonatan! vereint, treu vereint, Ihr Lieben, Wäret Ihr im Leben stets, seids im Tod geblieben. Schneller wart Ihr als der Aar im behenden Fluge, Stärker ward Ihr als der Leu auf dem Beutezuge. Weinet, Töchter Israels, und mit feuchten Blicken Denket Sauls, der herrlich Euch kleidet zum Entzücken. Er wars, der mit köstlichem Purpur Euch bedachte Und zum kostbaren Gewand Goldgeschmeide brachte. Jonatan, auf unserer Höhe wurdest Du erschlagen Mitten in der wilden Schlaht; laßt nicht ab zu klagen. Leid um Dich, mein Jonatan, ists mir, den ich liebe, Dessen Liebe viel mir galt, mehr als Frauenliebe. Deine Helden, Israel, wurden, ach, erschlagen. Ihre Waffen sind dahin. Laß nicht ab zu klagen. Von demselben Dichter ist noch ein Fragment einer Klagerede erhalten, die er auf den durch Joab meuchlings gemordeten Abner gehalten. Es lautet ungefähr so: Unwürdigen Todes Abner, mußtest, ach, Du sterben, Mußtest durch verruchte Hand sonder Ruhm verderben Es waren dir die Füsse nicht gefesselt und die Hände Verschmähtest doch die Gegenwehr und fandest so Dein Ende. Ruhmreich, Abner, lebtest Du, groß warst Du vor Allen,׳־’ Heute ist ein edler Fürst in Israel gefallen. Zur Zeit der Könige waren Klagereden üblich, in denen die Worte: Weh mein Bruder — weh Schwester — weh Herr — weh, sein Glanz — den Refrain bildeten. Diese Klagereden waren ursprünglieh spontane, freie Kundgebungen der zunächst beteiligten, nach und nach bildete sich der Brauch aus, mit dem Vortrage der Klagerede eigens hierzu bestellte Männer zu betrauen. Solcher Klagereden gab es in der Epoche der Hasmonäerfürsten eine Menge. Das geht aus einer Bemerkung Kohelets hervor, der sagt: ״So oft ein Mensch zum ewigen Hause fährt, gehen die Klagelaute auf dem Markt umher“. (Kohelet 12. 5). In der Tat konnte damals jeder geistige Achill des Judentums sicher sein nach seinem Tode einen Homer zu finden, der seine Taten preisen werde. Sehen wir uns diese Klageredner ein wenig an. Sie waren zum großen Teile Dichter. Neben mancher Rede, die jedes poetischen Schmuckes entbehrt, gibt es andere, denen poetischer Wert nicht abgesprochen werden kann. Die Klageredner mit dichterischer Begabung waren sozusagen eine Zunft und hatten den Namen Safdane, Safdana oder Turgeman. Es gab aber auch geistvolle Klageredner (Sabbat 155a). die nicht von der Zunft waren, das waren die Talmudlehrer selbst, die zuweilen auf ihre Kollegen Klagereden hielten. Gehörte jemand weder zu den Safdana, d. h. zu den Klagerednern, von Fach, noch auch zu den Rabbanan, so wurde er in der Regel zur Abhaltung einer Klagerede nicht zugelassen. Nur ausnahmsweise wurde dies einem alten Manne in seiner Heimat, wo er in hohem Ansehen stand, gestattet. Der Betrauerte war ein sehr frommer Mann, namens R. Jose aus Mamula. Die Einleitung der Klagerede, die sich wegen des in ihr vorkommenden Wortspieles schwer wiedergeben läßt, lautet ungefähr so: Es wiegt in Gottes Augen gar schwer der Frommen Tod Viel schwerer als die Strafe, die seinem Volke droht Und wiegt auch die Zerstörung des Heiligtum es schwer, So gilt der Frommen Scheiden vor Gott bei weitem mehr. Von jenen Strafen kündet der Gottesmann führwahr: Gott wird mit harten Schlägen dich strafen wunderbar. Und wunderbar es stürzet, so kündet der Prophet Jerusalem in Trümmer, kein Tröster ihm entsteht. Doch von der Frommen Scheiden spricht des Jesaia Mund: Dies tue ich meinem Volke im Namen Gottes kund. Es trifft sich schrecklich, schmerzlich und zweimal wunderbar, Wenn deine Weisen scheiden von dir auf immerdar. Der Redner, obgleich kein Fachmann, entledigte sich seiner Aufgabe zur Zufriedenheit seiner Zuhörer, unter welchen auch die berühmten Gesetzeslehrer R. Jochanan und R. Simon b. Lakisch waren (Echa Rabbati, Piska ויגרם בחצץ). Sonst wurden, wie schon bemerkt, nur Redner von Fach zur Abhaltung der Klagerede zugelassen. Da die Klagerede den Hauptbestandteil der Leichenfeierlichkeit bildete, und dieselbe sich immer mehr beim Volke einbürgerte, so bestimmten die alten Lehrer Genaueres über die Zeit, wann, und über die Beschaffenheit der Personen, denen man einen Nachruf widmen dürfe. Es wurden die Tage bestimmt, an welchen die Abhaltung einer Klagerede nicht stattfinden durfte. Dem verdienstvollen Manne eine solche zu halten, wurde nicht blos für recht, sondern als eine heilige Pflicht anerkannt. Der Klageton um einen solchen musste aber aufrichtig sein und aus dem Grunde des Herzens kommen. Als Muster eines innigen teilnahmsvollen Klageredners wird R. Seira genannt, der sich in Tränen auflöste und ohnmächtig wurde (Jeruschalmi Berachot 23b Amst.). Ferner empfahlen die Gesetzeslehrer, sich des übermäßigen Lobes zu enthalten und sich überhaupt der strengen Wahrhaftigkeit zu befleißigen. Einem Unwürdigen solle man überhaupt keinen Nachruf widmen. Die Gewissenhaftigkeit mancher der a. L. ging soweit, daß sie sich weigerten, selbst auf einen würdigen Mann eine Klagerede zu halten, wenn er nicht besonders hervorragende Verdienste hatte. So lehnte Raw Nachman die Zumutung, auf einen Mann, der wohl Sifre-Sifra und Mechilta studiert, aber nicht dialektisch zu behandeln wußte, eine Klagerede zu halten, mit den Worten ab: ״Was könnte ich von ihm sagen, als daß ein Bücherschrank verloren ist.“ (Babli Megilla 28b und Com. En Jakob in Moed Katan). Soviel über die Vorschriften, die zu nutz und frommen der Safdana erlassen wurden — und nun zu ihren Erzeugnissen selbst. (Fortsetzung folgt.) Litteraturbei icht. Recensionen. Schriften zur Verteidigung des Judentums und seiner Lehre. 1. Zweiundzwanzigster Bericht über die Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums in Berlin.