Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 13 (31.3.1905)
- Date
- 1905-03-31
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
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Webst 6cm Weiblütt: Jüdisches Littevcrturrbtcrtt. Erscheint an jedem Freitag das jüdische Litteraturblatt monatlich zweimal. Alle Postanstalten nehmen Abonnements entgegen. Redaktion und Verlag: Wertin 0., Woß-Straße 3 Telephon: Amt I, 5729. Bezugspreis vierteljährlich: Deutschland u. Österreich-Ungarn 3.— Mk. alle anderen Länder 3.50 Mk. Anzeigen für die Ispaltige Petitzeile 30 Pf. Alle Annoncen-Expeditionen nehmen Anzeigen entgegen. Unmmer 13. Kerlin, 31. Marx 1905. 14. Jahrgang. A)ir bitten die geehrten Post - Abonnenten das Abonnement auf das II. Quartal bei ihrem Postamt gefl. sofort zu erneuern. Die Abonnenten, die die Zeitschrift direkt beziehen, erhalten sie fortlaufend zugefandt; Abbestellungen können nur vor Ke ginn des neuen Quartals berücksichtigt werden. Krrlin, Lnde März *905. Verlag der Israelitischen modKHSchrift. Alle, auch für die Redaktion bestimmte Mitteilungen erbitten wir an die Adresse Israelitische Wochenschrift _Berlin C., Rost-Straße 3._ Inhalt. Artikel: Der Begriff der „Nationalität" in der alten Zeit und in der neuen. Von Rabbiner Dr. Seligkowitz-Köthen. — Zur Bekämpfung des unbewußt Nationalen im Gefühlsleben der modernen Juden. Entgegnung von Rabbiner Dr. L. A. R o s e n t h a l in Preußisch Stargard. — Das hellenistische Judentum. III. Von Rabbiner Dr. Max Beermann-Insterburg. — Mein Messiasglaube. Von Moses Heß. — Politik: Henrici kommt wieder. — Judenfeindliche Proklamationen. — Wochenchronik: Wochenkalender. — Berlin: Hilfsverein der deutschen Juden. — Jüdische Krankenpflege. — Der Verein jüdische Arbeiterkolonie und Asyl in Weißensee. — Eine Aufgabe der christlichen Archäologie. — Leipzig: Bezirke der israelischen Religionsgemeinden in Sachsen. — Schlettstadt: Oberrabbiner Benjamin Wahl gestorben. — Stuttgart: Erhöhung der Rabbinergehälter. — Mainz: lieber die mittelalterlichen Judenverfolgungen im Rheinland. — Oldenburg: Synagogen - Einweihung. — London: Gedenktafel für gefallene jüdische Soldaten. — Personalnachrichten und kleine Mitteilungen. — Brief- und Fl'agekasten. — Inserate. Der öegriff der „Uatioiiillitiit" iu der nitrit Zeit >»>d i« kt iintrn. Von Dr. B. Scligkowilz-Köthen. So wie der Mensch vermöge seiner Abstammung gänzlich als Glied seiner unfreien Natur betrachtet werden muß, so muß er auch vermöge seiner Stellung in der Menschheit als ein solches erkannt werden. Es liegt außerhalb seiner Selbstbestimmung, in welchem Volk, in welchem Klima und zu welcher Zeit er als Erdenbewohner das Dasein begrüßen soll, und willenlos wird er in einer Menschengesellschaft geboren, so wie die Pflanze willenlos der Erdscholle entkeimt, auf welche das Samenkorn vom Zufall oder von einer Absicht geworfen wird. Eine Anzahl Menschen, durch ein und dasselbe Band zu einer Kollektiv.Einheit verbunden, bildet ein Volk, das als solches einen eigentümlichen Charakter zeigen und mit anderen Kollektiv- Einheiten in gewisse Verhältnisse treten muß. Das einende Band, das eine Anzahl Menschen zu einer Volksindividualität verbindet, ist jedoch in der neueren Zeit nicht mehr dasselbe, wie in alter Zeit. Der Mensch gehörte in der alten Zeit gleichsam noch mehr dem Naturleben an und strebte daher, seine einzelnen Völkerrassen, gerade wie die Natur ihre einzelnen Geschlechter, zu verteidigen. Die alte Welt fand daher nur in den einzelnen Institutionen das einende Volksband, die außerhalb des Bereiches der menschlichen willkürlichen Einrichtungen lagen. Als solche Institutionen müssen vorzüglich Abstammung von einer und derselben Familieuwurzel, oder die Religion, oder, was meistens der Fall war, beides zusammen genannt werden. Aus den patriarchalischen Verhältnissen des Familienlebens entwickelte sich für den zum Volk herangewachsenen Stamm die Staatsverfassung, die sich so abzugrenzen und zu konzentrieren verstand, daß sie die ursprüngliche Familienrasse ebenso rein uno ungemischt erhielt, wie die einzelnen Geschlechter der Naturgebilde gegen das Eindringen irgend eines Bastardtypus sich zu behaupten wissen. Das Gefühl ist das Medium, durch das die alte Zeit den Geist der Erkenntnis seines Ideals führt; Objektivität ist ihr Charakter. Dieser objektive Charakter der alten Zeit erlaubte nicht, daß der Geist der Menschen in seiner Autonomie ein Volk durch Institutionen schaffte und durch Korporation zum Staat organisiere, sondern er fühlt, daß nur das Gesetz Gottes auf eine wahre Autorität Anspruch machen kann. Gott gibt Gesetze, Rechte und Vorschriften, und er ernennt die Korporationen, die für die Beobachtung dieser Gesetze zu sorgen haben. Gott ist Gesetzgeber, er ist Regent, ihm gehört das Volk an. Dieses Verhältnis ist volksbildendes Element aller Staaten der alten Zeit. Je mehr aber der Mensch aus der Sphäre des Gefühls, d. h. des Naturlebens, in die des Verstandes und der Vernunft sich erhebt, desto mehr gewinnt sein Geist an Macht über die Natur, und desto mehr bemüht er sich, die fatalistischen Gesetze