Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 2 (13.1.1905)
- Date
- 1905-01-13
- Page
- [Seite] (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Zeitschrift für die Gefamtintereftn des Judentums. Webst öem Weibtcltt: Jüdisches Litterclturrbtcrtt. Erscheint an jedem Freitag > Redaktion und Verlag: Bezugspreis vierteljährlich: das jüdische Litteraturblatt monatlich zweimal, j Merlin C., Woß-Straße 3 Deutschland tt. Österreich-Ungarn 3.— Mk. Alle Postanstalten nehmen Abonnements entgegen. Telephon: Amt X, 5729. alle anderen Länder 3.50 Mk. Anzeigrn für die Ispaltige Petitzeile 30 Pf. Alle Annoncen-Expeditionen nehmen Anzeigen entgegen. Urrrrrmer 2. Kerl irr, 13. Januar 1905. 14. Jahrgang. 0^ Die geehrten Abonnenten machen wir darauf aufmerksam, daß wir uns erlauben werden, den Abonnementsbetrag am 16. Januar per Nachnahme zu erheben. Bei vorheriger Einsendung werden 10 Pfg. gespart, da die Postanweisung nur 10 Pfg., die Nachnahme aber 20 Pfg. beträgt. Die Expedition der „Israelitischen Wochenschrift" Berlin C.19, Roß-Straße 3. Alle, ar ch für die Redaktion bestimmte Mitteilungen erbitten wir an de Adresse Israelitische Wochenschrift Berlin C., Roß-Straße 3. Die heutige Nummer enthält das Jüdische Litteraturblatt Nr. 1. Inhalt. Artikel: Das Schächtverbot in Potsdam. — Der Jude ein Pionier des Deutschtums. — Der Jude in der russischen Literatur. Von G. Savitsch. (Fortsetzung.) — Sprechsaal: ^^5'ingesandt. Von Louis Leopold. —Jahrzeit. Von S. Kuttner. — Literarisches: Martin Langen: Von Falkenberg-Eohn. — Arthur Schweriner: Der gute Ton im Hause Hillels. — Politik: Das Verbot des Schächtens auf dem ' städtischen Schlachthof in Potsdam. — Das Judengesetz von 1847. — Ultramontaner Antisemitismus. — Wieder ein Einwanderungsverbot. — Wochenchronik: Wochenkalender. — Berlin: Heimstätte für jüdische Lungenkranke. — Frankfurt a. M.: Gemeindetag. — Zwickau: Neue jüdische Gemeinde. — Wien: Der nächste Zionistenkongreß. — Theodor Herzls Nachlaß. — J ekater in os l aw: Neue Judenhetze. — Standerton: Ein jüdischer Bürgermeister. — Personalnachrichten und kleine Mitteilungen. — Vakanzen. — Feuilleton: Basche-Lea. Skizze von D. Pinski). — Brief- und Fragekasten. — Inserate. vas Scbäcbtwrbot in Potsdam. Der Magistrat von Potsdam hat nun endgiltig das Schächten in der königlichen Haupt- und Residenzstadt verboten. Als der Stadtverordnete Dr. Friedländer das Verfahren als eine Vergewaltigung der Juden bezeichnete, entstand ein heftiger. Widerspruch, und die wohlweisen Väter der Stadt erwiderten entrüstet, daß das Schächtverbot nur wegen der Tierquälerei erlassen sei. Wir werden uns selbstverständlich nicht erlauben, an der Echtheit der Potsdamer Magistratsentrüstung zu zweifeln. Wir glauben den Herren natürlich aufs Wort, daß sie die rituelle Schächtmethode nicht aus Haß gegen die Juden, sondern aus Liebe zu den Tieren bekämpfen; denn es wäre ja nicht nur eine einfache Lüge, sondern eine beschämende Feigheit, wenn ihre Behauptung nicht mit ihrer Ueberzeugung im Einklang stünde. Nach der Meinung des Potsdamer Magistrats kollidiert das Schächten mit den humanen Forderungen des Tierschutzes. Bei allem Respekt vor der überlegenen Weisheit der Potsdamer Natsherren müssen wir aber doch ganz entschieden bestreiten, daß sie jetzt schon kompetent sind, über diese Frage eine Entscheidung zu treffen, bevor sich die sachverständigen Gelehrten darüber klar sind. Die Ansichten differieren noch sehr, und wer möchte es auf seinen Eid nehmen, daß der Akt der Betäubung weniger quälerisch sei, als das Schächten, wie es der jüdische Ritus gebietet? Und selbst, wenn dem so wäre, dann würde noch eine zweite Frage zu erledigen sein: Ist die Tierquälerei beim Schächten um soviel größer als bei der Betäubung, daß dadurch ein so tief ins Gefühlsleben der Juden einschneidendes Gesetz gerechtfertigt wird? Diese Frage wird wohl kein Sachverständiger bejahen können, und darum liegt in dem Schächtverbot tatsächlich ein arger Gewaltakt, durch den nicht etwa ein Jagdvergnügen gestört, sondern einem Teil der Bevölkerung der Fleischgenuß erschwert oder unmöglich gemacht wird. Das Verbot trifft auch nicht nur die 34 orthodoxen Familien in Potsdam, sondern alle religiösen Juden im deutschen Reich; denn das ihnen wie allen Staatsbürgern zustehende Recht der Freizügigkeit wird illusorisch für jeden, der in Potsdam seinen Wohnsitz aufschlagen möchte. Wer sein Gewissen dem Tierschutzverein nicht opfern und auf den Fleffchgenuß nicht verzichten will, für den ist Potsdam gesperrt. In der Praxis werden sich ja die Dinge meistens anders gestalten, da man das Fleisch aus Berlin und anderen Nachbarstädten leicht beziehen kann; aber das ändert nichts an der Tatsache, daß das Prinzip durchbrochen ist. Nun ist ja die Sorge um die zu tötenden Tiere ein edles Motiv, und man wird eine Kränkung und eine Belästigung leichter ertragen, wenn man die Ueberzeugung hat, daß sie nicht im Haß und in kleinlicher Schikane ihre Ursache haben, sondern in gewissen idealen Regungen der Seele. Das Mitleid mit dem hilflosen Tier ist eine der vornehmsten Forderungen der jüdischen Religion und ein jahrtausende altes Erb-