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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1904-05-27 · 22 (27.5.1904) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
22 (27.5.1904)
Date
1904-05-27
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Zeitschrift für die Gesamtintereffen des Judentums. Webst öem Weibratt: Iüöifcbes Littercrtuvbl'cltt. Verantw.Redatt.: i1I. A. Klausner, Berlin W., Tanenzienssr. 19 a. Telephon: Amt IX, Ar. 5567. Verlag: Ärthur Schalem Berlin C.f Roßstraße 3. Telephon: Amt l, Ar. 5 7 29. Post-Zeitungsliste Ar. 3934- Bezugspreis vierteljährlich: Deutschland u. Oesterreich-llngara 3,V0MK> alle anderen Länder 3,50 MK. Nr. 22. Berlin. 2Z.iV.ai Iayrgcrna XilL Erscheint an jedem Freitag, das jüdische Litteraturblatt monatlich zweimal. Zu beziehen durch die Post oder unsere Expedition: Berlin 6.19, Roß-Straße 3. Anzeige» für die einspaltige Petitzeile oder deren Raum 30 Pf. Bei Wiederholungen Preisermäßigung. Alle Annoncen-Expeditionen sowie unsere Expedition nehmen Anzeigen entgegen. Für die Redaktion bestimmte Mitteilungen erbitte ich an die Adresse: Berlin W., Tauenzienstr. 19a. M. A. Klausner. Inhalt. Artikel: Zur Orgelfrage. Bon M. A. Klausner. — Zum Gedächtnis Salomon Sulzers. X. Bon Eduard Birnbaum. — Verein jüdischer Religionslehrer Ostpreußens. Von Adolf Peritz-Königsberg. — Sprechsaal: Controverse. — Politik: Eine verständige Antwort. — Das antisemitische Talent. — Aus Könitz. — Ein Reichsgerichtsurteil. — Wochenchronik. Wochenkalender. Bert in: Sulzerseier des deutschen Kantorenvereins. — Das neue jüdische Krankenhaus. — Generalversammlung der Hilfskasse für jüdische Kultusbeamte. —Tod des Schriftstellers Paul Hirschfeld. — Leipzig: Alphons Jacobson. — Frankfurt a. M.: Jüdisch-literarische Gesellschaft. — Gotha: Synagogenein wechung. — Pattensen: Schowuausfeier. — Wien: Verein für jüdische Statistik. — Paris: Ein jüdischer Kabinettschef. — Generalversammlung der Alliance. — London: Eine Deputation beim Minister des Innern. — Jüdische Abteilung im Krankenhaus für Lungenkranke. — Lissabon: Einweihung der Synagoge. — Kischinew: ZumMordprozeß. — Personalnachrichten und kleine Mitteilungen. — Vakanzen. — Brief- und Fragekasten. — Druckfehler. — Inserate. Zur vrgelttage. Herr Professor A. Berliner hat dieser Tage eine Schrift herausgegeben, in der er Aeußerungen gegen die religionsgesetzliche Zulässigkeit der Orgel in der Synagoge zusammenstellt*). Herr Rabbiner Dr. Ackermann-Brandenburg erhält darin nach der Einleitung des Herausgebers zuerst das Wort; ein zu Anfang der sechziger Jahre erstattetes Gutachten des Dr. Michael Sachs gegen die Orgel bildet den zweiten Abschnitt; es folgt eine zum ersten Mal im Jahr 1865 veröffentlichte antiquarisch¬ *) Zur Lehr' und zur Wehr über und gegen die kirchliche Orgel im jüdischen Gottesdienst. Von Professor A. Berliner. Verlag von Nathansen & Lamm in Berlin. Preis 50 Pf. historische Studie über die Synagoge und die Musik von David Oppenheim, Rabbiner in Gr. Becskerek; den Beschluß machen literar-geschichtliche Belege über die christliche Orgel im jüdischen Gottesdienst vom Herausgeber. Der Wert der Schrift, deren Tendenz sich schon im Titel präjudizierlich ausspricht — indem die Orgel ohne weiteres die „kirchliche Orgel" genannt wird, erscheint als vorweggenommen, was doch erst bewiesen werden soll — ist recht ungleichmäßig. Dankenswert ist, daß sie das Michael Sachssche Gutachten gegen die Einführung der Orgel enthält. Es wäre ganz unverständlich, daß dieses Gutachten bisher verschwiegen geblieben, wenn bei dem Berliner Gemeindevorstand nicht Jahrzehnte hindurch das Unverständliche die unverbrüchliche Regel gewesen wäre. Ich will im Folgenden versuchen, auf die Einzelheiten der Schrift einzugehen. Ich bin Gegner der Orgel in der Synagoge. Ich mag sie nirgend eingeführt wissen und möchte sie dort beseitigt sehen, wo sie eingeführt ist. In der Sache also stimme ich mit den Vertretern der Orthodoxie überein. Die Motivierung aber, die von der Orthodoxie gegeben wird, kann ich mir nicht zu eigen machen; ich muß sogar bekennen, daß nach meiner Auffassung diese Motivierung dazu angetan ist, die Sache der Orgelfreunde zu stärken. Herr Rabbiner Dr. Ackermann-Brandenburg geht davon aus, daß die Orgel in der Synagoge gegen ein religionsgesetzliches Verbot verstoße. Das Abraham Geigersche Gutachten von 1801, das sich für die religionsgesetzliche Zulässigkeit der Orgel ausspricht, berufe sich zu Unrecht auf Josef Kolons von Josef Karo und Moses Jsserles übernommene und bestätigte Entscheidung, daß „verbotene Nachahmung" nur dann stattfinde, wenn kein vernünftiger Grund angegeben werde, also die Nachahmung Selbstzweck sei, oder wenn damit eine Verletzung von Anstand und guter Sitte verbunden sei. Denn aus dem Geist des Kolonschen Responsums heraus habe Jsserles die Nachahmung, die nicht auf bestimmten Gründen beruhe, deshalb für verboten erklärt, weil zu befürchten sei, daß dabei Spuren überlieferten heidnischen Brauchs eine Rolle spielen. „Hieraus", sagt Dr. Ackermann, „ist klar ersichtlich, daß die Nachahmung von allem, was mit Aboda sara auch nur entfernt zusammenhängt, nach dem Schulchan Aruch verboten ist, und in d.ese Rubrik gehört die Orgel. Sie ist das spezifische Instrument

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