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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1904-05-13 · 20 (13.5.1904) · p. Seite 274

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
20 (13.5.1904)
Date
1904-05-13
Page
Seite 274 (sequence 6)
Language
German
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Seite 274. Israelitische Wochenschrift. Nr. 20. stand, erklärte der frühere Kriegsminister Bronsart v. Schellendorf, „daß das Schächten ein durchaus rationelles Verfahren sei, weil das Schlachttier dadurch sicher, schneller und schmerzloser getötet werde und für die Haltbarkeit und Genußfähigkeit des Fleisches von hohem Werte sei. Die von anderer Seite angeführte Tatsache, daß der Halsschnitt in Sachsen und in der Schweiz gesetzlich verboten sei, beweise nur, wie leicht es sei, die öffentliche Meinung, namentlich wenn sie durch antisemitische und sonstige unsachliche Gründe beeinflußt werde, irrezuführen. In allen Militär-Konservenfabriken sei der Halsschnitt seit Jahren eingeführt und habe sich durchaus bewährt". Es ist durchaus unwahr, daß, wie in der Sitzung vom 9. März behauptet wurde, in den Militär-Konservenfabriken die Schächtmethode bereits 1895 abgeschafft sei". Wir glauben, daß auch hier antisemitische Beweggründe die Veranlassung zu dem in Frage stehenden Antrag gegeben haben, denn verschiedenen Mitgliedern der städtischen Versammlungen ist die hier in Cüstrin herausgegebene Schrift des Kaufmanns Ernst Fröhlich, Potsdam, „Das Schächten, ein mosaischer Ritualgebrauch" übermittelt worden. Welche Tendenz diese Schrift hat, geht aus dem Inhalt derselben, besonders aus den im Anhang enthaltenen sogenannten Talmud und Schulchaun Aruch- Auszügen hervor, die den bekannten Fälschungen des antisemitischen Professors Rohling entnommen sind. Es ist dies derselbe Professor Rohling, welcher auch die Behauptung aufgestellt hat, daß „Vandalismus und Protestantismus identisch sei" und daß die gesamte protestantische Theologie in dem einen Satze zusammengefaßt werden müsse: „Sündige tapfer und glaube mit größerer Tapferkeit". Wir wollen hiermit nur Nachweisen, wie die Männer beschaffen sind, auf welche sich die Gegner der Schächtmethode berufen. Wäre diese Methode wirklich grausamer als die anderen Schlachtmethoden, wir wären als Juden verpflichtet, ihr ein Ende zu bereiten; denn unsere Religion gebietet uns ausdrücklich Barmherzigkeit auch den Tieren gegenüber. Es tut uns sehr leid, daß in dieser für uns wichtigen Frage so tiefes Stillschweigen beobachtet worden ist; denn, trotzdem der diesbezügliche Antrag bereits im Januar gestellt worden ist, hat die Qeffentlichkeit, haben auch wir erst im März durch die in den hiesigen Blättern veröffentlichte Tagesordnung etwas davon erfahren. Sollte der Magistrat dieses Stillschweigen aus Rücksicht gegen uns bewahrt haben, so ist er auch hier von einer irrigen Voraussetzung ausgegangen; denn es gibt keine unsere Religion betreffende Frage, die sachlich nicht in der breitesten Qeffentlichkeit verhandelt werden könnte. Wir müssen dieses Stillschweigen leider als eine gewisse Zurücksetzung auffassen, wissen aber nicht wodurch die Kultusgemeinde Cüstrin eine solche Zurücksetzung verdient hat. Wenn sie auch verhältnismäßig arm und klein ist, so sind ihre Mitglieder doch zu jeder Zeit gern ihren staatsbürgerlichen und kommunalen Pflichten nachgekommen. In großen und in trüben Tagen, das werden unsere alten Cüstriner uns bezeugen, haben sich die Mitglieder unserer Gemeinde in jeder Beziehung als treue Staatsbürger bewährt. Wenn auch keine gegnerischen Angriffe uns und unsere Kinder davon abhalten können, diesen Pflichten unserm Vaterland gegenüber auch in Zukunft freudig nachzukommen, so nehmen wir doch das Recht für uns in Anspruch, jene Angriffe zurückzuweisen und ihre Beweggründe klarstellen zu dürfen. Dieses Recht nehmen wir in Anspruch im Namen der wahren Humanität, die jeden Menschen nach seiner Fasson selig werden läßt. Von kompetenter Seite ist in der Sitzung vom 9. März erklärt worden: „Der Magistrat hat nicht beabsichtigt, die Anschauungen der jüdischen Mitbürger zu verletzen; die evangelische Kirche, der wir alle angehören, hat immer Toleranz geübt, allen religiösen Anschauungen gegenüber". Im festen Vertrauen auf diese Worte bitten wir den Magistrat unserer Heimatstadt Küstrin, in der seit Jahrhunderten die Konfessionen friedlich zusammengelebt, haben, den hier in Frage stehenden Beschluß, der einem Schächtverbot gleichkommt und daher aus irrtümlichen Voraussetzungen heraus gefaßt worden ist, wieder aufheben zu wollen. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. I. D. Müller. I. Lewy. Sigismund Hartwig." Dieses Gesuch ist abschlägig beschieden worden. In den betreffenden Sitzungen der städtischen Körperschaften wurde von den Referenten des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung betont, daß man mit dem Verbot nicht etwa die jüdischen Mitbürger kränken, daß man nur einer unnützen Grausamkeit entgegentreten und einen Zopf abschneiden wolle, der der heutigen Kultur nicht mehr entspreche. Diese Cüstriner Kulturträger sollte man sich einmal näher ansehen. Die Minderheit konnte mit ihrer Ansicht nicht durchdringen, obwohl ihre Mitglieder durch Ehrenhaftigkeit der Gesinnung und Intelligenz hervor - ragen. Die schönen Worte von Kultur und Toleranz, mit denen man die Juden begütigen wollte, waren eben nur Worte. Es konnte nicht verborgen bleiben, daß das ganze Vorgehen eine mit bemerkenswerter Diskretion eingeleitete antisemitische Mache war. Flugblätter des Berliner Tierschutzvereins, dem antisemitischen „Cüstriner Tageblatt" beigelegt, dienten in der entscheidenden Stadtverordnetensitzung als „Beweismaterial" für die Grausamkeit der Schächtmethode. Selbstverständlich betrachten die rührigen und gewissenhaften jüdischen Gemeindebehörden die Angelegenheit noch nicht als erledigt. Die Gemeindemitglieder beziehen einstweilen den Bedarf an Koscherfteisch aus dem benachbarten Vietz. Beschwerde ist bei der Regierung in Frankfurt a. O. eingelegt. Von der Regierung in Frankfurt a. O. sind im vergangenen Jahr die Mitglieder der früheren Sonnenburger Synagogengemeinde der Cüstriner Gemeinde zugewiesen, und dieser ist dabei die Aufgabe gestellt worden, die Sonnenburger Mitglieder mit Koscherfleisch zu versorgen. Das Cüstriner Schächtverbot hindert die Erfüllung dieser Verpflichtung. Unter dem früheren ersten Bürgermeister von Cüstrin, Detlefsen, der leider im vorigen Herbst gestorben ist, wäre das Verbot nicht erfolgt. Detlefsen war ein guter Christ, ein gerechter Mann. Er achtete jede Ueberzeugung. Unter seinem Regime wagten die Antisemiten nicht, mit ihren Absichten hervorzutreten. Der neue Bürgermeister, sehr jung, getraut sich wohl nicht, den offenen und heimlichen Antisemiten sich entgegenzustellen. Zwar hat er in den Versammlungen von „evangelischer Toleranz gegenüber Andersgläubigen" gesprochen; doch scheint es, daß er Toleranz einstweilen vorzugsweise gegenüber den Antisemiten übt. Dabei ist ihm — allerdings zu spät — die Angelegenheit recht fatal. Den Erlaß des Schächtverbots hat der Stadtverordnete Herr Rechtsanwalt Arnholz mit besonderem Eifer bekämpft. Doch seine Geschicklichkeit und seine Wärme waren ohnmächtig gegenüber der geschlossenen antisemitischen Phalanx, der es nichts ausmachte, daß man ihr Vorgehen als jeder Toleranz und jeder wissenschaftlichen Erkenntnis hohnsprechend hinstellte. Das oben mitgeteilte Gesuch wurde mit 19 gegen 9 Stimmen abgelehnt. Das ungünstige Stimmenverhältnis bedarf einer besonderen Erklärung: Die beiden Hauptstadtteile von Cüstrin, Stadt und Vor-

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