Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 20 (13.5.1904)
- Date
- 1904-05-13
- Page
- Seite 273 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nr. 20. Israelitische Wochenschrift. Seite 273. für Exemplare durch eine Wiederauflage dieser Selichoth zu befriedigen. Im 16. Jahrhundert war übrigens der deutsche Ritus auch in Mittelitalien verbreitet; er erstreckte sich bis nach Rom hin. Hier trafen sie im Jahre 1541 statutarische Bestimmungen für eine festere Organisation. Ihre Mitglieder fügten ihrer Unterschrift jedesmal die Bezeichnung Aschkenasi bei; daher führte auch Elia Bachur, der in Rom in der Gesellschaft des Kardinals Egidio verkehrte, diesen Beinamen. Der Verfall dieser Gemeinde nach dem Jahre 1558 wurde durch den Drang äußerer Verhältnisse herbeigeführt, worüber ich in meiner Geschichte der Juden in Rom und in meiner Schrift: Zensur und Konfiskation hebräischer Bücher im Kirchenstaat, näheres mitgeteilt habe. (Fortsetzung folgt.) va§ Zebacblverboi ln eikttin. Im März d. I. hatten die Stadtverordneten von Cüstrin auf Vorschlag des Magistrats beschlossen, die Zulassung des Schächtens von der vorgängigen Betäubung der Schlachttiere abhängig zu machen, d. h. das rituelle Schächten im städtischen Schlachthaus zu verbieten. Von seiten des Vorstands der jüdischen Gemeinde Cüstrin ist darauf am 7. April nachstehende Eingabe an den Magistrat gerichtet worden: „Magistrat und Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Cüstrin haben seinerzeit beschlofien, die festgesetzten Bestimmungen über das Schächten im städtischen Schlachthause dahin abzuändern, daß Schlachtvieh vor der Schächtung erst durch Schläge aus den Kopf betäubt werden muß. Der Beschluß ist von beiden städtischen Körperschaften in der Voraussetzung gefaßt worden, daß eine derartige Betäubung den rituellen Bestimmungen der Juden nicht entgegensteht. Diese Voraussetzung entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Nach den rituellen Vorschriften darf nur ein Tier geschächtet werden, dessen sämtliche Organe vollkommen gesund sind. Infolge des Kopfschlages aber tritt eine plötzliche Stockung der Blutgefäße ein, wird ein Hauptorgan des Tieres, das Gehirn, derartig verletzt, daß das Tier für Juden, die ihren rituellen Vorschriften gemäß leben, nicht benutzt werden darf. Aber auch die Gründe, welche die städtischen Körperschaften zu obigem Beschluß veranlaßt haben, entsprechen den neuesten wissenschaftlichen Forschungen ebensowenig vom hygienischen wie vom humanitären Standpunkte aus. Die städtischen Körperschaften sind, laut den Erklärungen der verschiedenen Redner und Referenten in der Sitzung vom 9. März, nicht durch eigenes Studium dieser Frage, nicht durch Prüfung und Sichtung der Urteile für und gegen, sondern infolge der Behauptungen einzelner Herren, daß die Schächtmethode eine Tierquälerei und Grausamkeit involviere, daß sie dem allgemeinen Kulturinteresse widerspreche, zu ihrem Beschlüsse gelangt. Wenn auch die Ansichten jener Herren dem subjektiven menschlichen Empfinden gemäß und erklärlich sind, so stehen diese Ansichten dennoch im schärfsten Gegensatz zu den Ansichten aller Autoritäten auf medizinischem und veierinärem Gebiete. Dem menschlichen Empfinden widerstrebt jede Schlachtmethode, und es ist sehr leicht, Szenen in mitleiderregender und abschreckender Weise zu schildern, wie sie täglich bei der hier eingeführten Betäubungsmethode Vorkommen, einer Methode, die in vielen Städten Deutschlands, Rußlands und der Schweiz als äußerst grausam erkannt und abgeschafft ist. Professoren der Tierheilkunde und Schlachthaus-Direktoren wie Gerlach, Adam, Zangger, Hertwig, Dembo und andere sind nach sorgfältiger Prüfung zu der Ueberzeugung gelangt, daß Schlachttiere, welche durch Kopfschläge scheinbar betäubt zur Erde fallen, ihre Empfindungsfähigkeit noch nicht verloren haben und daß die Betäubungsmethode hinsichtlich der Humanität den Vergleich mit der jüdischen Schlachtmethode nicht aushalten kann. Auch die Direktoren der pathologischen und physiologischen Institute aller Universitäten Deutschlands, Männer der Wissenschaft, wie Virchow, du Bois Reymond, Pettenkofer, Koester, Ziegler, Professoren der Tierarzneischulen, wie Hertwig, Heß, Leisering, Lustig und Vogel, Schlächterinnungen, wie die von Berlin, Königsberg i. Pr, Danzig, Köln rc. haben ihr Urteil dahin gefällt, daß die jüdische Schächtmethode nicht allein vom humanitären, sondern auch vom hygienischen Standpunkte aus jeder anderen Schlachtmethode vorzuziehen ist. Diese Autoritäten haben wissenschaftlich nachgewiesen, daß die Schächtmethode deshalb die humanste ist, weil bei derselben empfindliche Nervenfasern nicht verletzt werden, daß die Zuckungen des Schlachttieres, auf welche auch in der Sitzung vom 9. März vornehmlich hingewiesen wurde, epileptische sind und daß das Tier ebensowenig wie der an Epilepsie Leidende ein Schmerzgefühl empfindet. Professor Dembo sagt in seinem Werke „Das Schächten im Vergleich zu anderen Schlachtmethoden" : „Ist es nach Enthüllung solcher Machinationen einem wirklichen Freunde des Tierschutzes noch möglich an der bona üäs3 dieser Herren zu glauben? Wäre es denselben wirklich ernst mit dem Tierschutze, so würden sie vor allem auf Beseitigung der Barbareien, der schreienden Verstöße gegen die Humanität drängen, welche bei den anderen Schlachtmethoden wirklich begangen werden. Oder wissen sie nicht, daß z. B. bei Schafen, um alles Blut, das dem Schlächter seitens der Albuminfabrik mit 10 Pf. pro Schale bezahlt wird, aufzufangen und langsam gerinnen zu lassen, dem Tiere mit einem Dolche eine, einzige Oeffnung durch den Hals gestochen wird, während der Schlächter mit einem Stocke das schnelle Gerinnen des Blutes verhindert; daß, um einen recht weißen Kalbskopf zu erhalten, dem lebendigen Kalb hinten vom Genick angefangen der Kops langsam abgeschnitten wird? ... Es gibt keine wissenschaftliche Frage, über deren Beantwortung in Fachkreisen eine solche Uebereinstimmung herrscht, wie hinsichtlich des „Schächtens", das von sämtlichen Kapazitäten der Physiologie und der Tierarzneikunde als die humanste, rationellste Tötungsart bezeichnet wird. Daß aber diese Gelehrten, wahre Säulen der Wissenschaft, ihr Urteil wider besseres Wissen abgegeben hätten, wird kein vollsinniger Mensch zu behaupten wagen ... Es ist eine Ungeheuerlichkeit, daß ein Häuflein von Leuten, die mit der Wissenschaft im allgemeinen und mit der medizinischen insbesondere herzlich wenig gemein haben, sich erlauben dürfen, Männern von so anerkannter Autorität, wie Virchow, du Bois Reymond rc., deren Namen jeder Gebildete aus dem ganzen Erdenrund mit Ehrfurcht nennt, vorzuwerfen, sie wüßten über die Schlachtfrage nicht Bescheid? ... Ich möchte den Arzt sehen, der in einer medizinischen Gesellschaft in Gegenwart seiner Kollegen, ohne zu erröten und die Achtung vor sich selbst zu verlieren, das Schächtverbot rechtfertigen und behaupten würde, die jüdische Schlachtmethode sei wirklich eine barbarische." In allen Parlamenten Deutschlands sind Anträge wie hier unter dem Deckmantel des Tierschutzes von antisemitischer Seite gestellt, jedoch überall nach eingehender Prüfung abgelehnt worden. Nur in Sachsen ist im Jahre 1892 das „Schächten" gesetzlich abgeschafft worden. Dort aber feierte, wie bei der letzten Reichtagswahl die Sozialdemokratie, damals die antisemitische Bewegung ihre höchsten Triumphe. Als im Jahre 1899 im Landtage von Mecklenburg-Schwerin das Schächtverbot auf der Tagesordnung