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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1904-04-08 · 15 (8.4.1904) · p. Seite 204

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
15 (8.4.1904)
Date
1904-04-08
Page
Seite 204 (sequence 4)
Language
German
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Seite 204. Israelitische Wochenschrift. Nr. 15 bar kurzer Frist einen Chor schaffen, der, von Sulzer unterrichtet und persönlich geleitet, die großartigsten Tonstücke in musterhafter Vollkommenheit und mit ergreifender Präzision ausführt, ja in dieser Beziehung als Vorbild eines wahrhaft klassischen Vokalgesanges gelten kann. Darum verabsäumen auch weder Fremde noch Einheimische, welcher Konfession sie auch sein mögen, einem Gottesdienst beizuwohnen, den Anstand, Ordnung, feierliches Zeremoniell und der melodienreichen Psalmen Zauberwirkung seiner erhabenen Bestimmung würdig stempeln. Ein spezielles bleibendes Verdienst hat sich der geachtete Oberkantor noch dadurch erworben, daß er die ersten Tonsetzer der Kaiserstadt für seine Anstalt zu gewinnen wußte, deren gehaltvolle Beiträge dem Chormusik-Archiv zur beneidenswerten Zierde gereichen. Er selbst studierte unter der bewährten Leitung des Kapellmeisters v. Seyfried systematisch die Theorie der gesamten Harmonie- und Kompositions-Lehre und lieferte bisher eine ansehnliche Zahl von Hymnen, die, bei seiner innigen Vertrautheit mit dem Geist und dem individuellen Charakter der hebräischen Sprache, ebensowohl durch die richtige Auffaffung als durch die originelle Behandlungsweise und eine darin wehende, man möchte sagen, echt orientalische Phantasie, ein hohes, seltsames Interesse gewähren. So weit der alte Berichterstatter. Wir wissen aber, daß Sulzer in dem berühmten Prediger der Wiener Gemeinde, Noa Mannheimer, einen wohlunterrichteten und auch fachmännisch beschlagenen Ratgeber fand, als er sich mit dem ganzen Feuereifer der Jugend an die planmäßige musikalische Ausgestaltung des Gottesdienstes machte. Mit wärmster Anerkennung gedenkt er bei Gelegenheit des 50jährigen Jubiläums des alten Bethauses (1876) in seiner „Denkschrift" seines „Führers und Lehrers", seines „Freundes und Genossen im Amt", obgleich er sich in früheren Jahren eine Suspension vom Amt zugezogen hatte, als er die Mitarbeit Mannheimers in drastischer Weise in Abrede stellte. Mannheimer war nämlich der Sohn eines ungarischen Vorbeters (G. Wolf, Jsak Noa Mannheimer, S. 1 und 17) und hatte sowohl in seiner Heimat Kopenhagen, wo der Vater amtierte, als auch auf seinen Reisen den musikalischen Gottesdienst der Reformgemeinden Berlin, Hamburg und Leipzig kennen gelernt. Und da er auch von Amtswegen „das Programm und das Rituale für den Gottesdienst" auszuarbeiten hatte, für das der Kanzler Graf-Gaurau besonderes Interesse zeigte (Wolf a. a. O. S. 12), so wußte er das nötige Material herbeizuschaffen. Zu diesem gehörte ein jetzt sehr seltenes Schriftchen: „Vorschlag zu einer höchstnotwendigen Synagogenordnung" von Hartw. Phil. Ree (Aarhuus 1825) nebst einer Musikbeilage von dem Kantor L. M. Mayer in Aarhuus (meine Sammlung Nr. 63). In der „Vorerinnerung" sagt Ree: „Der Zeitgeist fordert dringend eine Synagogenordnung; ich schmeichle mir, die gegenwärtige umsomehr ein in seiner Art gelungenes Werk nennen zu können, als, neben der guten Ordnung, Andacht und Erbauung, worüber ich mich des Beifalls vieler Sachkenner, die obengedachten Versuchen hier beigewohnt haben, zu erfreuen habe, auch der den alten Gebräuchen ergebene Mann an einem solchen Gottesdienst teilnehmen kann, wenn ihm nur die Abänderung der Nebensachen nicht anstoßend ist, ohne die gewiß keine Verbesserung möglich sein wird". _ (Fortsetzung folgt.) Das £inwanderung$de$etz vor dem englischen Unterhaus. Am letzten Dienstag ist dem englischen Unterhaus der Gesetzentwurf zur Einschränkung der Einwanderung vorgelegt worden, der in erster Lesung Annahme fand. Der Minister des Innern Akers-Douglas führte zur Begründung des Gesetzes an, daß die Einwanderung in die Vereinigten Königreiche seit zwanzig Jahren eine ungeheure Zunahme aufzuweisen habe. 1881 haben in England 125 000 Ausländer gelebt, im Jahr 1901 bereits 290 000. Dabei zählen die in England geborenen Kinder von Ausländern nicht mit; diese gelten als Engländer. Die in großen Scharen einwandernden Ausländer haben die unglückselige Gewohnheit, sich in bestimmten Stadtteilen zusammenzudrängen, die dort ansässig gewesenen englischen Bürger aus Wohnungen und Erwerb zu vertreiben und folglich nicht nur große Mißstände, sondern auch eine gewisse Feindseligkeit zu erregen. Noch ein zweiter Punkt ist für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs berücksichtigt worden, das ist die Zunahme von Verbrechen bei den Eingewanderten. In den letzten 3 bis 4 Jahren ist die Ziffer der angeklagten und verurteilten Ausländer um beinahe 55 Prozent gestiegen, und hohe richterliche Beamte verschiedener Kategorien haben wiederholt darauf hingewiesen, daß es eine überflüssige Budgetbelastung ist, eine so große Anzahl von Ausländern als Gefangene zu unterhalten. Die im vorigen Jahr zusammenberufene königliche Kommission hat auf Grund sorgfältiger Prüfungen Vorschläge zur Bekämpfung der beklagten Uebelstände gemacht, und diese Vorschläge bilden die Basis des vorliegenden Gesetzentwurfs. Das bisher für die Einwanderung noch geltende Gesetz von 1836 wird als veraltet abgeschafft. An seine Stelle treten die Bestimmungen, daß die Schiffsgesellschaften gehalten sind, die zur Einwanderung ungeeigneten Passagiere wieder in den Ausreisehafen zurückzubringen. Es sollen bestimmte Beamte angestellt werden, die — event. unter Beihilfe der vorhandenen Zoll- und Hafenbeamten — folgende Passagiere von der Landung ausschließen sollen: Personen, die während der letzten fünf Jahre in irgend einem anderen Lande wegen entehrender Verbrechen bestraft worden sind; Prostituierte und solche Personen, die von deren Erwerb leben; Personen, die voraussichtlich der öffentlichen Unterstützung zur Last fallen werden; Personen, die keine nachweislichen Existenzmittel haben; Personen, die an ansteckenden oder ekelhaften Krankheiten leiden, und endlich solche, die keine Auskunft über ihren Bestimmungsort geben wollen. Alle diese Vorschriften verletzen keinerlei Vertragsbestimmungen. Der einzige Redner, der auf die Auslassungen des Ministers antwortete, war Sir Charles Dilke. Er sprach zuerst sein Erstaunen aus, daß eine Vorlage von so großer Wichtigkeit und Eigenart, auf die in der Thronrede besonders hingewiesen worden, hier gewissermaßen im Eilzugstempo erledigt werden sollte. „Ich habe zuerst den Gesetzentwurf überhaupt für unmöglich gehalten; nachdem er aber tatsächlich vorgelegt ist, möchte ich die Herren Kollegen, die zur Kommissionsberatung gewählt werden, freundlichst ersuchen, in der Kommission sich darüber aufklären zu lassen, ob das Gesetz auch für Transvaal Geltung erhalten soll. Denn es ist ein merkwürdiges Zusammentreffen, daß wir zu derselben Zeit hier freien Menschen den Eintritt in dieses freie Land verwehren wollen, da wir Anstalten machen, gelbe Menschen zur Dienstbarkeit nach Südafrika zu importieren. Wenn das Gesetz durchgeht — was zweifellos geschieht, denn ich bin mir wohl bewußt, hier für eine hilflose Minorität einzutreten — so geschieht es, weil das Volk in Bezug auf diese Frage künstlich aufgeregt worden ist. Der Hauptgrund, weswegen ich mich gegen dieses Gesetz erkläre und immer gegen ähnliche Gesetze erklären werde, besteht darin, daß?,die "große" Mehrheit jener Leute, die hier ins Land kommen und die vom Gesetz betroffen

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