Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- Israelitische Wochenschrift
- Issue
- 48 (27.11.1903)
- Date
- 1903-11-27
- Page
- Seite 676 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 676. Israelitische Wochenschrift. Nr. 48. kehrte sich das Verhältnis in der Praxis geradezu um, weil das mündliche Gesetz dem geschriebenen erst die erforderliche konkrete Bedeutung gab. In späteren Jahrhunderten hatten wiederum verschiedene Autoritäten versucht, den Inhalt des Judentums in ein System von Glaubenslehren zu bringen. Die älteste namhafte Dogmatik ist die von Saadia in Bagdad verfaßte „Glaubenslehre und Philosophie". Nach einem bedeutenden Stillstand führten spanische Rabbiner das von Saadia begonnene Werk fort. Jehuda Halewi schrieb um 1140 unter dem Titel „Kusari" eine Apologie des Judentums, die die Hauptmomente der Glaubenslehre behandelt. Ebenso ist der erste Teil von Maimunis „Jad hachasaka" als ein Kompendium der jüdischen Glaubens- und Sittenlehre zu betrachten. Eine Art Abschluß der jüdischen Glaubenslehre bildet das „Buch der Grundlehren" von Rabbiner Joseph Albo, der im Jahr 1412 auf dem jüdisch-christlichen Religionsgespräch die Sache der Juden gegen Hieronymus a sancta fide vertrat. Jedoch ist die Fassung des jüdischen Glaubens, die Maimonides in dreizehn Artikeln giebt, bis auf die heutige Zeit der allgemeine symbolische Ausdruck des israelitischen Religionsbekenntnisses geworden. Und auch für diese Männer bleibt der Kern des Judentums nach wie vor keine bloße Glaubenslehre, sondern eine geoffenbarte Gesetzeslehre. Während z. B. die kirchliche Lehre des Christentums das Dogma der Erlösung u. s. w. zur Bedingung der Seligkeit macht, so daß die Ungläubigen der ewigen Verdammung anheimfallen, kennt das Judentum wedereine absolute Bedingung zur Seligkeit, noch auch spricht es von einer ewigen Verdammung. Der größte Zweifler, so seine Gesinnung und sein Wandel fromm.sind, kann getroster vor den Richterstuhl Gottes einst treten, als der Strenggläubige, dessen Lebenswandel lasterhaft ist. Denn das Prinzip des Judentums ist die Gottähnlichkeit, oder heilig zu werden, wie und weil Gott heilig ist, in den Wegen Gottes zu wandeln. Wir sind deshalb vollkommen berechtigt, das Judentum eine Religion der „Tat" zu nennen. Die theoretische Forschung war im Judentum immer frei. Ein Theologe mag über den Sinn der Worte „der Ewige kam herab auf den Berg Sinai", „der Ewige sprach zu Mose" u. s. w. die kühnsten, von der Ueberlieferung noch so sehr abweichenden Ansichten aufstellen; er mag über die künftige Wiederherstellung der Opfer denken und lehren, wie er will, er wird darum nicht verbrannt, nicht geschädigt, weder in der Theorie noch in der Praxis. In der Hitze des Kampfes wird man heute wie in der maimunischen Epoche wohl mit den Worten „Gottesleugner", „Minäer" u. s. w. um sich werfen; aber solches geht eben nur von den Kämpfern selbst aus, von den Theologen; die Praxis des religiösen Lebens, das heißt, das diese tragende jüdische Volk geht darüber schnell zur Tagesordnung. Dagegen kommt es im Judentum sehr genau, sehr minutiös auf die Praxis an. Differenzen in dieser führen zunächst zu einer „Scheidung vom Tisch", greifen also tiefer in das Leben ein, als alle dogmatischen Streitigkeiten zusammen. Ein Theologe mag über das Zeremonialgesetz noch so frei denken; warum sollte er dadurch aufhören, jüdischer Theologe zu sein? Wenn er aber, jene Regeln in seinem Haus nicht achtet, so kann er einen „frommen Juden" nicht zu Tisch laden. Das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, zwischen dogmatischen Streitigkeiten und faktischen Differenzen. Darin liegt auch der Grund, daß sich in der Mitte des Judentums keine verschiedenen Sekten halten und ausbreiten konnten. An Versuchen von Sektenbildungen hat es im Judentum nie gefehlt und fehlt es auch heute nicht. Aber alle ältern und neuern Versuche dieser Art, von den Essäern und Judenchristen an bis herab zu den Karäern, Kabbalisten, Sabbatianern, modernen Reformatoren und Universalreligionsstiftern, haben bei aller großen Verschiedenheit in Ansehung ihrer Tendenzen und Schicksale doch das eine miteinander gemein, daß sie zum Abfall vom Judentum führten. Innerhalb einer Glaubenssekte können sich begreiflich immer neue Sekten bilden; wo der Glaube das Wesen einer Religion ist, kann sich jede Glaubensnüance als das wahre Wesen dieser Religion »geltend machen. So kämpfen und wetteifern im Christentum römische, griechische, protestantische und rationalistische Sekten, um dem „wahren" Christentum den Sieg zu verschaffen. Das Judentum dagegen, weil es selbst keine Glaubenssekte ist, kann auch keine verschiedenen solcher Sekten in sich aufkommen lassen. Es giebt eben kein anderes und kann auch kein anderes Judentum geben, als das von unfern Vätern überlieferte; es ist physisch, moralisch und intellektuell mit uns verwachsen. Mit der Kette der ihm vorangegangenen Generationen, mit seiner jüdischen Abstammung muß der Jude, wenn er kein Bastard ist, nolens volens auch die Traditionen seines Stammes als seine eigenen mentalen Bilder mit in den Kauf nehmen, ganz abgesehen von seinem subjektiven Glauben. Gerade die moderne Wissenschaft, die jedes abstrakte, subjektive Glaubensband auflöst, weiß die natürlichen Bande besser zu würdigen, als alle sogenannten Spiritualisten. Dieser Sachverhalt berechtigt uns hinsichtlich des sogenannten Reformjudentums zur folgenden Schlußfolgerung: Indem das Reformjudentum der Gemeinde das Recht zuspricht, zu bestimmen, welche Teile des Zeremonialgesetzes sie außer Kraft setzen wolle, bricht es mit dem Prinzip des Judentums als Gesetzesreligion und vernichtet damit die Basis, auf der das Judentum als Gesetzesreligion ruht. Denn dieses Prinzip besagt, daß das geoffenbarte Gesetz verbindlich sei als Dekla»^ ration des göttlichen Willens, wobei es Gottessache und nicht Menschensache ist, die Beschaffenheit des Inhalts seiner Gebote vor deren Aufstellung zu prüfen und nach seiner Allweisheit zu bestimmen. Wer von der einheitlichen Totalität des geofsenbarten Gesetzes einen einzigen Stein herausnimmt, der bringt den ganzen Bau ins Wanken. Das Reformjudentum stellt es sich zur Aufgabe, die göttliche Autorität des Zeremonialgesetzes zu vernichten, und bildet sich ein, trotzdem die göttliche Autorität des Moralgesetzes bestehen zu lassen. Tatsächlich ist aber mit der Autorität der einen Hälfte des Gesetzes die Autorität des Gesetzes als solches, des Gesetzes als Einen und Ganzen vernichtet. Allerdings, man kann sehr wohl den Inhalt des jüdischen Moralgesetzes annehmen und den Inhalt des Zeremonialgesetzes verwerfen. Aber dann muß man andre Gründe für die Annahme des Moralgesetzes haben, als das durch die Verwerfung des Zeremonialgesetzes vernichtete Prinzip des göttlich offenbarten Willens, z. B. die Sanktion des Gewissens, des Gefühls, der Vernunft oder was man sonst will. Es ist also eine Täuschung, nach Aufhebung des Zeremonialgesetzes noch auf dem Boden der mosaischen Gesetzesreligion zu stehen. Es ist aber nicht minder eine Täuschung, das Wesen der jüdischen Religion in etwas anderm, als dem Verhältnis zu sehen, das man zu Gott gewinnt, durch die Befolgung seines geofsenbarten Gesetzes. Es ist Widerspruch, das Wesen der jüdischen Religion zu negieren und doch an dem Anspruch festzuhalten, in religiöser Hinsicht Jude zu sein. Das Reformjudentum ist also in diesem Sinn nicht mehr