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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1902-01-02 · 1 (2.1.1902) · p. Seite 4

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
1 (2.1.1902)
Date
1902-01-02
Page
Seite 4 (sequence 8)
Language
German
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Seite 4. Israelitische Wochenschrift. Nr. 1. werden Kassen mit großem Stammvermögen in ihrem Leistungsvermögen durch verbesserte Organisationsmaßnahmen junger Kassen mit kleinem Kapital überflügelt. Deshalb ist eine zu große Abgabe zu Kapitalszwecken für die erstrebenswerte Erhöhung der Leistungsfähigkeit nicht als vorteilhaft zu betrachten. Maßgebend für die Stellung der Kasse zu dieser Frage ist natürlich die Auffassung, die man seitens der Kassenverwaltung von der Bestimmung dieser Kapitalseinlagen hat. Wer da meint, damit je einen Fonds zu gewinnen, aus dem allein oder im wesentlichen die notwendigen Versorgungsausgaben in genügender Höhe bestritten werden können, der wird natürlich nicht Geld genug für diesen Zweck bei Seite legen können. Eine derartige Auffassung dürfte aber als durchaus irrig anzusehen sein. Die Vermehrung des Kapitalsvermögens war in den drei Berichtsjahren eine ganz bedeutende. Es ist von 984436 auf 1418103 Mark gestiegen. Für das wirkliche Bedürfnis zu ernsthaftem Zweck bedeutet diese Zahl aber nur wenig. Wir kommen nun zu den Einnahmen der Kassen. Große Jahreseinnahmen zu erzielen, ist die große Kunst der Kassenverwaltungen. Hier kommt viel auf die Organisation an. Besteht ein wesentlicher Teil der Einnahmen in Pflichtleistungen, so ist die Arbeit der Kassen bedeutend leichter. Was die prinzipiell bedeutsamen Einnahmen aus den Beiträgen der Lehrer- Mitglieder selbst angeht, so verweist der Verfasser auf seine Artikel in der „Israelitischen Wochenschrift" (Jahrg. 1899, Nr. 44 u. Jahrg. 1902, Nr. 20), die diese Frage eingehend behandeln. Aber die entscheidende Rolle in den Einnahmeverhältnissen unserer Versorgungsinstitute werden kastenmäßig immer die Wohlthätigkeitsbeiträge verschiedenster Form bilden. Freiwillige Beisteuern zu einem gemeinnützigen Zwecke zu erhalten, bleibt trotz des bekannten guten Herzens unserer Glaubensgenossen doch immer auch eine Kunst des Anliegers, die aber nur an dem mit rechtem Erfolge geübt werden wird, der mit reinem, warmem Herzen sie treibt und sein Förderungswerk dadurch mit der Weihe begeisterter Hingabe zu umgeben weiß. Nur so werden auch die dabei in Anwendung gebrachten Mittel immer die notwendige sittliche Wertung zeigen und in ihrer Anwendung dann nicht so leicht ihren eigentlichen Zweck verfehlen. So sehr ein tüchtiger Geschäftssinn bei dem Kastenleiter für einen befriedigenden materiellen Erfolg notwendig ist, so entscheidend wirkt doch in S8\ llem die Begeisterung für die Sache. Sie muß den Kastens leitet und den gesamten Vorstand erfüllen und weite Flammenzungen senden in die Reihen der Kastenmitglieder. Auf dem Boden des allgemeinen Vereinslebens muß sich die Bewegung fortsetzen. Von hier hat das Kastenwesen den in allem bestimmenden großsinnigen Gedanken zu empfangen, der von ihm dann in Treue zu pflegen und mit Eifer zu fördern ist, den Gedanken, daß die Arbeit für die Versorgung unserer Lehrer-Emeriten und Lehrer-Witwen und -Waisen eine hochwichtige Angelegenheit des ganzen Standes ist, dessen Förderung sich niemand entziehen darf, auch wer sein eigenes Bedürfnis in dieser Hinsicht bereits gesichert weiß. Die Formen und Weisen, unter denen unseren Versorgungskassen freiwillige Beisteuern zugehen, sind sehr verschieden. Am gebräuchlichsten sind einmalige Spenden, laufende Wohlthätigkeitsbeiträge von Privatpersonen, Beihilfen von Korporationen (Gemeindebehörden) und Sammlungen bei festlichen Gelegenheiten. Bedauerlich ist, daß die Beihilfen der Gemeinden, mit wenigen Ausnahmen, noch immer zu den Wohlthätigkeitsbeiträgen zu rechnen sind, während doch die Gemeinden pflichtmäßig zur Fürsorge für ihre Beamten herangezogen werden sollten. Nichts ist berechtigter als diese Forderung. Sicherlich sind die Lehrer selbst daran schuld, daß man ihnen in dieser Hinsicht von Seiten der Gemeinden noch immer nicht Genüge thut. Hier macht sich das Fehlen einer Centraleinrichtung zur Förderung des gemeinsamen Versorgungsinteresses der Lehrerschaft bemerkbar, wodurch wohl leicht ein einheitliches Vorgehen auch in diesem Falle zu erreichen wäre. Im einzelnen Bezirk und bei vereinzeltem Streben macht sich die Durchführung einer derartigen Forderung immer schwieriger, und für die allgemeinen, für ganz Deutschland giltigen Kassen ist daran erst zu denken, wenn die Einzelkassen den Boden dafür bereitet haben. Am allgemeinsten verbreitet und zu einer wichtigen Einnahmequelle freiwilliger Abgaben ausgebaut ist bei unseren Kassen das Institut der außerordentlichen oder Wohlthätigkeits-Mitglieber, die sich zu laufenden Beiträgen an die Kasten verpflichtet haben. Es ist dies auch entschieden die bequemste Art der Gewinnung solcher Gelder, da sie gewöhnlich nur eine einmalige Anstrengung bei der betreffenden Person verlangt. Im allgemeinen haben sich auch diese Mitglieder so treu bewiesen, daß man die derart zufließenden Beisteuern fast zu den gesicherten Einnahmen einer Kasse rechnen darf. Von besonderem Interesse ist auch eine Tabelle, in der der durchschnittliche Satz an Wohlthätigkeitsbeisteuern für den Kopf der jüdischen Einwohner der einzelnen Bezirke festgestellt wird. Allen voran steht in dieser Hinsicht Ostpreußen mit 48 Pfg. für den Kopf der dortigen jüdischen Bevölkerung an freiwilliger Beisteuer für Lehrer-Versorgungszwecke. Es folgt mit dem relativ hohen Satze vvn 43 Pfg. das Großherzogtum Baden. Hier sind aber die staatlicherseits auferlegten Pflichtbeisteuern mitgerechnet.'' In weitem Abstand folgen Württemberg mit 22 Pfg. für den Kopf, dann Bayern mit 16 Pfg., Hannover mit 14 Pf., Rheinland und Westfalen mit je 13 Pfg. Alles andere hält sich von 5. Pfg. abwärts bis Vio Pfgauf den Kopf der jüdischen Bevölkerung. — Die Ausgaben stellten sich im Jahre 1901 auf 89591 Mk., im Jahre 1898 auf 78821 Mk. Hiervon betrugen 1901 die reinen Unterstütznngsausgaben 83186 Mk. gegen 75018 Mk. im Jahre 1898. Dem entspricht es, daß die Zahl der unterstützten Parteien bei den Beitragskassen in den drei Jahren um 65 gestiegen ist. Besonders interessant sind auch die Einzelleistungen der Kassen in der Versorgung. Hier zeigt sich ihre praktische Bedeutung im einzelnen, die aber erst dann ein soziales Wertmaß erlangt, wenn die Versorgungssummen geeignet sind, die wirtschaftliche Stellung des Beteiligten im ganzen bedeutsam zu beeinflussen. Das gilt von den Kasten, die einen Ersatz für die fehlende Versorgung seitens des Staates oder der Gemeinde bieten sollen. Wo sie nur als Zuschußkassen zu einer bereits voraufgehenden vollwertigen Versorgungsmaßnahme zu dienen haben, liegt ihre Aufgabe in dieser Hinsicht einfacher und ist dann auch eher als erfüllt zu erachten. In den weitaus meisten Fällen aber trifft diese günstige Voraussetzung nicht zu, und allgemein haben unsere Kassen deshalb als Institutionen zu gelten, denen die grundlegende Befriedigung der Mitglieder in Sachen ihrer Alters¬ und Reliktenversorgung als Aufgabe obliegt. Unbestreitbar ist es ein Mangel in der zwecklichen Auffassung der Kassen, daß eine Unterscheidung der Mitglieder nach dem Vorhandensein sonstiger Fürsorgesicherheiten bei der Abmessung der Pensionen allgemein nicht zum Ausdrucke kommt. Es bewirkt geradezu eine soziale Ungerechtigkeit in unserm Versorgungswalten, wenn man die einen dabei wie die anderen <

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