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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1902-03-14 · 11 (14.3.1902) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
11 (14.3.1902)
Date
1902-03-14
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Mchrist fiir die Gesamtintereffen des Judentums. Webst öem Weibl'cett: Iüöiscbes Littevcrturbfcrtl. Verantw.Redakt.: Lll. A. Klausner, Berlin W., Tauenzienftr. 19 a. Telephon: Amt IX, Ar. 5567. Verlag: Arthur Schalem Berlin C., Roßstraße 3. Telephon: Amt 1, Ar. 5 729. Post-Zeitungsliste Ar. 3794- Bezugspreis vierteljährlich: Deutschland u. Oesterreich-Ungarn 3,00ÜUt. alle anderen Länder 3,50 Mk. Nr. II. Berlin. Närz \902. Jahrgang XI. Erscheint an jedem Freitag, das jüdische Litteraturblatt monatlich einmal. Zu beziehen durch die Post oder unsere Expedition: Berlin 0. 19, Roß-Straße 3. Anreigen für die einspaltige Petitzeile oder deren Raum 30 Pf. Bei Wiederholungen Preisermäßigung. Alle Annoncen-Expeditionen sowie unsere Expedition nehmen Anzeigen entgegen. Für die Redaktion bestimmte Mitteilungen erbitte ich an die Adresse: Berlin W., Tauenzienftr. 19a. M. A. Klausner. Inhalt. Artikel: Glossen zum Neunten Gemeindetag. — Justiz und Justizverwaltung. — Eine Protestversammlung im Londoner Ostend. — Protokoll der Versammlungen des Vereins israelitischer Lehrer in Schlesien und Posen. — Eugen Rosenstiel. — Die Politik. (Der Name thuts! — Der wahre Patriotismus. — Der Juden Anteil an der höheren Schulbildung. — Otto Böcklers Abschied. — Vom Dreschgrafen. — Wieder Einer.) — Literarisches: Der echte Hiob. Von Eugen Müller. — Wochenchronik: Wochenkalender. — Berlin: Repräsentantensitzung. — Verein für jüdische Krankenpflegerinnen. — Vortrag. — Israelitisches Lehrerinnenheim. — Wiesbaden: Unterftützungsverein. — Oldenburg: Abgewiesene Denunziation. — London: Der Cherem in Jerusalem. — Leonard Lewisohn aus Newyork. — Dublin: Der oberste Kriminalrichter und die Juden. — Bukarest: Neue Einschränkungen. — Personalnachrichten und kleine Mitteilungen. — Vakanzen. — Feuilleton: Spinnen und Fliegen. Von Gregorij Bogrow. (Fortsetzung.) — Brief- und Fragekasten. — Inserate. Glossen \m Neunten Gemeindetag. Von M. A. Klausner. Es ist keine angenehme und in gewissem Sinn keine dankbare Aufgabe, auf Fehler und Mängel aufmerksam zu machen. Die sachliche Kritik wird leicht als eine persönliche Kränkung aufgesaßt. Das Wort Jean Pauls: „Wer bescheiden bleibt, nicht beim Lobe, sondern beim Tadel, der ist es" — findet der Mahner stets bestätigt, und er wird in der Regel die Wahrnehmung machen müssen, daß die scheinbare Bescheidenheit nur Schminke gewesen, daß hinter ihrer Maske ein unerfreuliches Mißverhältnis zwischen dem Anspruch aus unangreifbare Vollkommenheit und der wirklichen Leistungsfähigkeit waltet. Schon die ersten leisen Bemerkungen, die wir an den Bericht über den Neunten Gemeindetag anknüpften, haben Empfindlichkeiten geweckt. Wir bedauern diese Empfindlichkeiten ausrichtig; doch das Bedauern kann uns von der Erfüllung der Pflicht nicht abhalten, nach bestem Wissen zu sagen, was wir für reformbedürftig halten. Gehäufte Erfahrung hat uns die Zuversicht gebracht, daß die Empfindlichkeit verfliegt, daß die bessere Erkenntnis sich allmählich Bahn bricht. Dieselben Personen, die heute an der Kritik Aergernis nehmen, weil sie — ohne jeden Grund — durch sie sich persönlich verletzt fühlen, lernen von der Kritik, und nach wenigen Jahren sind sie zwar nicht versöhnt, aber sie fügen sich der Lehre und dann — „dünkeln sie, es käm aus eignem Schöps". Das soll ihnen gern vergönnt sein, denn wir haben wirklich nur die Sache im Auge. Der Gemeindetag hat wie der Gemeindebund selbst nur eine moralische Macht. Er kann nicht dekretieren, seine Beschlüsse haben keine verbindliche Kraft, sie sind bloße Empfehlungen. Das ist ein schwerer Mangel. Doch an diesem Mangel trifft keinen der Beteiligten die Schuld. Deshalb müssen Gemeindebund und Gemeindetag aus der einmal gegebenen Grundlage sich einrichten; sie müssen aus die Geltendmachung ihres moralischen Gewichts sich beschränken. Dieses Gewicht aber müssen sie ohne jede Rücksicht, ohne Menschenfurcht und ohne schwächliche Rechnungträgerei geltend machen. Der Gemeindebund ist eine juristische Persönlichkeit, aber er hat ausschließlich moralisches Gewicht. Das soll er sich gegenwärtig halten in all seinem Thun. Gerade um seines moralischen Ansehens willen darf er nicht dazu sich verleiten lassen, Worte zu machen, bloß weil sie schön klingen, und weil man sie von ihm zu hören erwartet; und darf er sich nicht scheuen, ein offenes Wort zu sprechen, weil es Anstoß erregen könnte. Er ist hinsichtlich seiner Mittel teilweise aus den guten Willen der Gemeinden angewiesen. Das darf ihn aber nicht zu knechtischer Abhängigkeit gegenüber den Geldgebern verleiten. Sobald er das thut oder auch nur vermuten läßt, büßt er all sein moralisches Gewicht ein, — nicht weil es ihm geraubt wird, sondern weil er es nicht mehr verdient!

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