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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1902-03-07 · 10 (7.3.1902) · p. Seite 148

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
10 (7.3.1902)
Date
1902-03-07
Page
Seite 148 (sequence 4)
Language
German
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Seite 148. Israelitische Wochenschrift. Nr. 10. * fähig zu hatten, besonders aus dem religiösen Gebiet hervor. Wer hält sich z. B. unter uns für urteilsunfähig in Kultuseinrichtungen und religiösen Angelegenheiten? Eine Ansicht hat in Israel Jeder, und zwar ist seine Ansicht immer die beste und richtigste, die es giebt; Einsicht ist aber bei den wenigsten zn finden. In allen anderen Gegenständen und aus allen anderen Gebieten des Geisteslebens überlassen wir gern das Urteil dem, der sein Nachdenken und seine Mühe daraus verwendet, erkennen wir die Ueberlegenheit des Fachmanns an. In Sachen der Religion und des Judentums giebt es offenbar zu viele Lehrer und Meister und zu wenig Schüler und Jünger, da ist Jeder ein Sachverständiger, wenn es ihm nur beliebt, dafür gelten zu wollen. Dieser anarchische Zustand aber macht die berufenen Theologen, die Rabbiner, zu willenlosen Werkzeugen in der Hand der Gemeinde-Verwaltungen und der Vorsteher, er führt die Rabbiner selbst daraus hin, Heuchler und Mantelträger zu werden, er raubt ihnen jeden direkten Einfluß aus die religiösen Angelegenheiten der Gemeinde und zwingt sie dadurch, zu Hinterschlichen und Umwegen ihre Zuflucht zu nehmen. In dem laufenden Wochenabschnitt wird von dem Künstler des ersten jüdischen Heiligtums berichtet: „Der Ewige hat Bezalel mit Namen berufen und hat ihn mit dem Geist Gottes an Kunst, Erfindung und Einsicht erfüllt und zu unterweisen hat er ihm in den Sinn gelegt". Es lag in dem Herzen Bezalels das Verlangen, andere zu unterweisen, andern zu zeigen, wie sie gleich ihm dem guten Werk dienen, dem ganzen Volk sich nützlich machen. Es ist nicht anzunehmen, daß er mit diesem Verlangen allein dastand, und daß, als es sich um die Errichtung des göttlichen Heiligtums handelte, nicht noch viele da waren, die ebenso wie er zeigen wollten, wie das Werk am besten zu machen sei, die angeben und vorschreiben wollten, was alles herbeigeschafft und verfertigt werden mußte, daß das zu errichtende Heiligtum seiner Bestimmung, eine Stätte der Verehrung für das allerhöchste Wesen zu sein, würdig erscheine. Doch hier wurde dem Verlangen der Unkundigen und Unwissenden, andere belehren zu wollen, in keiner Weise Rechnung getragen und die einfache Wahrheit zur Geltung gebracht, daß, wer lehren will, gelernt haben muß, daß es maßlose Einbildung und vordringliche Anmaßung ist, wenn in Dingen, zu deren Behandlung tiefes Verständnis, gründliche Einsicht und tiefer religiöser Ernst gehört, man ohne diese Eigenschaften Urteile abgeben und Vorschriften machen will. — Allerdings ist es durchaus nicht im Geist des Judentums, die eine Volksreligion im wahrsten und im reinsten Sinn des Wortes ist, das Recht der freien Ansicht zu versagen. Im Judentum soll es nicht eine Gemeinde geben, die an dem Lettseil eines geistlichen Hirten geleitet wird; die Gemeinde soll durchaus nicht zu blindem Gehorsam sich hinneigen, noch sollen Geistliche als höhere Kaste über ihr stehen; nur die wiffenschastliche Befähigung, der Fortschritt und die Vollkommenheit erteilt den Vorzug, erhebt den Lehrer. Der Name „Geistlicher" ist dem Judentum unbekannt. Der Rabbiner ist nur „Gesetzeslehrer", Verkündiger dessen, was das Gesetz sagt, nicht etwa, als ob es ihm allein zustände, das Gesetz zu kennen und zu lehren, sondern weil man bei ihm die gründlichere Kenntnis des Gesetzes voraussetzt. Was er erlaubt, erlaubt nicht er, sondern das Gesetz, und was er verbietet, verbietet nicht er, sondern das Gesetz. Und selbst da, wo neue, in dem alten Gesetz nicht vorhergesehene Fälle eintreten,. also eine selbstständige Entscheidung notwendig ist, kann diese nur dann für gilttg anerkannt werden, wenn sie dem Geist des Gesetzes konform und dessen Bestimmungen analog entwickelt ist. Es versteht sich demnach, daß es jedem sreisteht, einen andern als den Rabbiner, wenn er nämlich den Andern für gesetzesgelehrter hält, zu befragen, und bleibt es seinem Gewissen überlassen, wessen Ausspruch er befolgen will. Selbst die sogenannten „Funktionen", die Zunz in den „kurzen Antworten" erwähnt, sind dem Rabbiner nicht übertragen, weil sie nur durch ihn Giltigkeit hätten, sondern damit immer Jemand da sei, der sie verrichte und zu verrichten wisse. Das alles geben wir gern zu. Allein diejenigen, die das Recht für sich in Anspruch nehmen, in Kultusangelegenheiten und in religiösen Dingen mitzusprechen, vergessen ganz, daß man als Jude auch die unerläßliche Pflicht hat, von unserer Lehre sich Kenntnis zu verschaffen, und wenn man sie selbst nicht besitzt, aus das Urteil der Kundigen zu hören und danach seine Meinung zu fassen und das Urteil zu fällen. Das Volk verliert nichts von seiner Freiheit und vergiebt nichts von seinem Recht, wenn in Fragen des Judentums vor allem andern das Urteil der Kundigen vernommen und beachtet und danach die Entscheidung getroffen wird, die für die Herstellung unseres Heiligtums maßgebend ist. Wenn es nun tadelnswert ist, in religiösen Dingen urteilend und bestimmend auftreten zu wollen, ohne daß man darüber genügend belehrt ist, so ist es noch tadelnswerter, wenn man die Religion als ein Fach ansieht, mit dem sich nur der zu beschäftigen hat, dessen Fach es eben ist, wenn man es nicht als einen Teil seiner Lebensaufgabe ansieht, sich Klarheit zu verschaffen in den wichtigsten Fragen, die jeden angehen und nicht blos einen Einzelnen. Es ist eben nicht im Geist der Lehre Israels, daß seine Söhne sich teilen sollen in Eingeweihte und Laien, daß ein kleiner Teil es zu seiner Aufgabe mache, die Gotteslehre kennen zu lernen, und das Volk in Unwissenheit und Aberglauben zu erhalten, — wie es etwa anderwärts im Mittelalter der Fall war. — Das vernunftgemäße Denken bildet ein zu starkes Element des Judentums. Da das Judentum keine Geheimnisse hat, so war der Zutritt zum Studium von selbst Jedermann geöffnet und bedurfte es nicht einer besonderen „Weihe", um die heiligen Vorhöse zu betreten. Darum herrschte im Judentum stets eine lebendige Regsamkeit, eine unaufhörliche Geiftessriktion gab dem Studium stets neuen Aufschwung; und diese scharfe Verstandsrichtung, verbunden mit dem innigsten Glauben, bewahrte das Judentum vor dem Einherschreiten aus den Stelzen einer Extase, die sich in Visionen und Unbegreiflichkeiten berauscht und den Triumph darin erblickt, den Verstand zu unterjochen und das Begriffsvermögen aus den Fugen zu reißen.

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