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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1902-01-10 · 2 (10.1.1902) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
2 (10.1.1902)
Date
1902-01-10
Page
[Seite] (sequence 3)
Language
German
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Zeitschrift für die Gesamtintereffen des Iudentms. Webst dein Weib0crtt: Züöilcbes LitleraturbL'crtt. Berantw. Redakt.: ZI. A. Klausner, Berlin W., Tauenzienstr. 19 a. Telephon: Amt IX, Ar. 5567. Verlag: Arthur Schalem Berlin 6., Roßstraße 3. Telephon: Amt 1, Ar. 5 729. Post-Aeitungsliste Nr. 379^. Bezugspreis vierteljährlich: Deutschland n. Oesterreich-Ungarn 3,00 MK. alle anderen Länder 3.50 MK. Nr. 2. Berlin, ^0. Januar M2. Jahrgang Xi. Erscheint an jedem Freitag, das jüdische Litteraturblatt monatlich einmal. Zu beziehen durch die Post, den Buchhandel oder unsere Expedition. An;eigsn für die einspaltige Petitzeile oder deren Raum 30 Pf. Bei Wiederholungen Preisermäßigung. Alle Annoncen-Expeditionen sowie unsere Expedition nehmen Anzeigen entgegen. Die geehrten Abonnenten machen wir darauf aufmerksam, daß wir uns erlauben werden, den Abonnementsbetrag am 15. er. per Nachnahme zu erheben. Bei vorheriger Einsendung werden 10 Pfg. gespart, da die Postanweisung nur 10 Psg., die Nachnahme aber 20 Pfg. beträgt. Die Expedition der „Israelitischen Wochenschrift" Arthur Scholem Berlin C.19, Roß - Straße 3. Für die Redaktion bestimmte Mitteilungen erbitte ich an die Adresse: Berlin XV., Tauenzienstr. 19 a. M. A. Klausner. Inhalt. Artikel: Die Politik. (Der Eid. — So sind sie Alle. — Der Censor in der „Kreuzzeitung." — Herr v. Gerlach über die gutgekleideten Antisemiten. — Aus der bayerischen Kammer der Reichsräte.) — Zum Wochenabschnitt. Von Rabbiner Dr. B. Seligkowitz-Cöthen. — Der Oldenburger Lehrerstreit. — Zwei wackere Vorkämpfer der Juden-Emanzipation christlicher Konfession. Von Dr. Adolph Kohut. — Die Psalmen. Uebersetzt von M. A. K. — Wochenchronik: Wochenkalender. — Berlin: Berichtigung. — Neue Reform-Synagoge. — Neue Vortragsveranstaltung des Literaturvereins. — Stiftungsfest. — Handwerks- und Ackerbauverein. — Neuer Nationaljüdischer Verein. — Jnowrazlaw: Nachruf. — Barby a. d. Elbe: Goldene Hochzeit. — Paris: Neuwahl zum jüdischen Konsistorium. — Gothenburg i. Schweden: Frau Dr. Fürstenberg. — London: Rabbiner Bernard Spiers. — Petersburg: „Decadence." — — Personalnachrichten und kleine Mitteilungen. — Vakanzen. — Feuilleton: Spinnen und Fliegen. Von Gregorij Bog row. (Fortsetzung.) — Brief- und Fragekasten. — Inserate. Die Politik. (Det Eid.) Das Amtsgericht I in Darmstadt hat vor einiger Zeit in einem Urteil ausgesprochen, daß nach seiner Erfahrung die Bekenner der jüdischen Religion für die Weihe des Eides ein besonderes Maß von Verständnis haben. Die „Kreuzzeitung" hat hieran Anstoß genommen, obwohl ihr so wenig wie uns bekannt ist, welcher spezielle Anlaß das erwähnte Gericht zu seiner Aeußerung bestimmt hat. In einer Polemik gegen ein anderes Blatt sagt sie: „In jüdischen Kreisen mag ja oft versichert worden sein, daß die Juden es mit dem Eid überaus genau nehmen. Vielleicht ist diese Versicherung in Bezug auf die Juden im deutschen Westen nicht unzutreffend. Wir wollen das dahingestellt sein lassen. Von den Juden im deutschen Osten dagegen läßt sich nicht gerade sagen, daß sie es mit dem Eid überaus genau nehmen, vielmehr wird man ihnen immer ein gewisses Mißtrauen entgegenbringen müssen, namentlich dann, wenn sie in die Lage kommen, in einem Streit zwischen einem ihrer Glaubensgenossen und einem Christen Zeugnis abzulegen." Wir lassen gelten, daß die „Kreuzzeitung" trotz der Statistik nicht gern hört, die Juden nähmen es mit dem Eid überaus genau. Wir würden auch gelten lassen, daß sie für den rechten Christen genau das gleiche Zeugnis in Anspruch nimmt, wie es hier den Juden ausgestellt ist. Wir würden ferner begreiflich finden, daß die „Kreuzzeitung" einen völlig unsubstantiierten Unterschied zwischen den Juden im deutschen Westen und denen im deutschen Osten ganz willkürlich ausftellt, denn die Verlegenheit entschuldigt manches. Wenn sie aber generell sagt, daß man den Juden im deutschen Osten hinsichtlich ihres Eides „immer ein gewisses Mißtrauen wird entgegenbringen müssen, namentlich dann, wenn sie in die Lage kommen, in einem Streit zwischen einem ihrer Glaubensgenossen und einem Christen Zeugnis abzulegen", so ist das eine ganz unerhörte Pauschal-Verleumdung. In ihrer Polemik erwähnt die „Kreuzzeitung" auch den Fall, daß ein Gerichtshof dem Diensteid eines Zeugen größeres Gewicht beilegt, als der vereideten Aussage eines anderen Zeugen. Ganz abgesehen davon, daß es in Deutschland seit 1879 eine Berufung auf den „Diensteid" vor Gericht nicht mehr giebt, beweist die „Kreuzzeitung" durch diese Bemerkung, daß ihr der Unterschied zwischen dem promissorischen und dem assertorischen Eid noch nicht ausgegangen ist. Der promissorische Eid ist ein Gelöbnis und hat nur Namen und Form des Eides (Versassungseid, Diensteid, Treueid u. s. w.);

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