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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-11-29 · 48 (29.11.1901) · p. Seite 756

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
48 (29.11.1901)
Date
1901-11-29
Page
Seite 756 (sequence 4)
Language
German
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Seite 756. Israelitische Wochenschrift. Nr. 48. zogen hatte, ist bereits unter Zurechtstellung des thatsächlichen Sachverhalts, gebührend zurückgewiesen worden. Jene Verhandlungen haben aber noch eine andere Seite, die ebenfalls beleuchtet zu werden verdient, insofern es sich dabei nämlich um ein grundsätzlich sehr wichtiges Moment der Judenfrage handelt. Der bayrische Justizminister, Freiherr von Leonrod, hat sich hauptsächlich deshalb gegen den Antrag Heim erklärt, weil derselbe gegen das Reichsgesetz vom 3. Juli 1869 verstoße, der den Juden völlige bürgerliche Gleichberechtigung gewährt. Uebrigens vermochte er nicht in Abrede zu stellen, daß die Zahl der jüdischen Richter größer sei, als den Juden verhältnismäßig zukäme. Der Minister nahm also einen durchaus formalen Standpunkt ein: denn auch das Lob, das er den gegenwärtigen jüdischen Richtern erteilte, hat mit einer grundsätzlichen Lösung der Frage offenbar nicht das mindeste zu thun. Die Frage ist nun, ob der formale Standpunkt so unangreifbar ist, als es auf den ersten Blick den Anschein haben mag. Ich glaube, daß gerade eine besonders genaue und formell strenge Prüfung zu dem entgegengesetzten Ergebnis führen muß. Wenn man die Gleichberechtigung der Juden als etwas Gegebenes ansieht, was sie im Sinn des Gesetzes zweifellos ist, so beruht diese Gleichberechtigung ihrer Natur nach doch darauf, daß sie das entsprechende Recht anderer — in diesem Fall der Christen beider Bekenntnisse — nicht verletzt, da sie sonst zum Vorrecht werden würde. Ist es aber an dem, so ergiebt sich daraus, wie mir scheint, schlagend, daß der Geist des Gesetzes am besten gewahrt, die mit demselben verfolgte Absicht am sichersten erreicht wird, wenn man bei der Anstellung von Beamten, also auch von Richtern, die Verhältniszahl zu Grunde legt. Jeder jüdische Richter mehr, bedeutet eine Einschränkung des Rechts der Christen — das ist meines Erachtens völlig klar. Jedenfalls ist es eine grobe Verkennung der Sachlage, wenn der Abg. v. Vollmar den Antrag Heim kurzweg als einen „Unsinn" zu bezeichnen beliebte. Viel eher könnte man es einen „Unsinn" nennen, daß in einem christlichen Land Juden nicht nur überhaupt Richter werden können, sondern noch dazu in einem Verhältnis, das ihre Kopfzahl weit übersteigt. Womit läßt sich denn das logisch begründen, wenn die Logik nun einmal maßgebend sein soll, und nicht die „unwägbaren" Momente, die der preußische Justizminister seinerseits mit vollem Recht betont hat, als die Anstellung jüdischer Notare auf der Tagesordnung des Abgeordnetenhauses stand. Wenn diese „unwägbaren" Momente besser zur Geltung kämen, nach ihrem vollen Wert gewürdigt würden, so müßte das Reichsgesetz vom 3. Juli 1869 freilich ganz anderen Bestimmungen weichen; vor allem der, daß ein christliches Volk nur christliche Obrigkeit haben soll. Doch ist dies eine Frage für sich, die im vorliegenden Fall nicht zur Erörterung steht." Die prozentuale Zwangsjacke steht bet der Kretinage überall in hoher Gunst und bei der Niedertracht auch. Das Recht aus „christliche Obrigkeit" ist übrigens reizend. Dieses Recht besteht innerhalb der christlichen Kirche, im Staat aber giebt es nur ein Recht auf gerechte Obrigkeit. Zm Chllmikaftst. Von Rabbiner Dr. B. Seligkowitz-Cöthen. Wenn der Mensch nicht blos für sich allein, wenn er auch der Welt angehören, mit seinen Mitmenschen Umgang pflegen will, so wird er sich wohl oder übel dazu verstehen müssen, manche Neigung, der er sich gern überlassen möchte, fallen zu lassen, manche Gewohnheit, die ihm anerzogen wurde, aufzugeben, und die Anschauungen, zu denen sein Geist ihn hinleitete, irgendwie dem herrschenden Zeitgeist anzubequemen. Es ist dies eine Forderung, die das Leben an uns stellt, und der wir im gewissen Maß Nachkommen müssen, wenn uns dadurch auch mancher Genuß versagt, manche Entbehrung auserlegt wird. Wir stellen Ansprüche an unsere Mitmenschen, und dieses begründet auch die Gegenansprüche an uns. — Allein, so wenig Einwendung sich gegen dieses Recht erheben läßt, so vollständig wir es auch anerkennen müssen, ja, so gern wir uns dazu bereit halten, in Leben und Sitte, in Denkart und Anschauung manches von unfern Mitmenschen zu lernen und anzunehmen, so wird doch der geistigen Selbständigkeit des Menschen ein Gebiet eingeräumt werden müssen, aus dem sie trotz aller Zugeständnisse an die allgemein vorherrschende Lebens- und Denkweise zur Geltung gelangt. Man glaube nicht, daß man dadurch in Widerstreit mit der Selbständigkeit gerät, und daß es durchaus unmöglich sei, dem großen Menschheitsbund anzugehören und dennoch seine eigene Meinung und Überzeugung in sich aufrecht zu erhalten. So weit gehen die an uns gerichteten Forderungen nicht, und nur Feigheit, Geistesschwäche, Niedrigkeit der Gesinnung würde es verraten, wollten wir berechtigte und klarbewußte Ueberzeugungen prcisgeben, weil sie vielleicht hier und da Anstoß erregen, oder von den Meinungen und Voraussetzungen Andersdenkender verschieden sind. Denken und Leben, Mensch und Welt sind da nicht Gegensätze, wo man gern die Wahrheit erkennt und das Gute aufrichtig anstrebt. Wer den Ansprüchen der modernen Zeit und modernen Kultur gerecht zu werden sich bestrebt, wer das Gute und Schätzenswerte überall, wo er es findet, auch erkennt, der hat vor einer Gefahr sich zu hüten, nämlich vor dem Wahn, als bestände die Beteiligung an allem Schönen und Guten, was die moderne Zeit bringt, in der Hingabe und Verleugnung des Eigenen, als könnte man nicht ein modern gebildeter Mensch sein und doch dabei seine heiligen Traditionen und Ueberzeugungen treu bewahren. Als einst ein römischer Staatsmann dem Talmudlehrer Atiba die Frage vorlegte, warum er nicht einfach auf das angestammte Erbe, aus die Glaubenslehre verzichte, da diese Glaubenslehre ihm nur Tod und Verderben zu bringen geeignet sei, antwortete Akiba mit mit folgender Fabel: Der Fuchs ging am User eines Flusses und bemerkte, wie die Fische scheu und geängstigt von einem Ort zum andern schwammen — „was fürchtet ihr?" rief ihnen der Fuchs zu. — „Die Netze der Menschen", lautete die Antwort. — „Ich will euch einen Rat geben", sprach der Schlaue, „kommt aufs trockene Land und wir wollen in Freundschaft Zusammenleben, wie einst unsere Ahnend — „Mit Unrecht", entgegneten die Fische, „nennt man dich das klügste der Tiere, da dein Rat von großer Tyorheit zeugt. Wenn wir in unserem eigenen Lebenselement nicht sicher sind, wie sollten wir dahin gehen, wo schon der Aufenthalt uns den sicheren Tod bringt?" Akiba machte nun die Anwendung dieser Fabel. Wenn wir, sprach er, in unserer Religion, die doch unser Lebenselement ist, nicht sicher sind vor Verfolgungen, wie erginge es uns erst, wenn wir dieses Lebenselement verlassen und uns auss trockene Land begeben, wo schon der Aufenthalt uns den sichern Tod bringt? Wer sich die Achtung der Welt, die Achtung seiner Mitmenschen und die Achtung

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