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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1901-11-22 · 47 (22.11.1901) · p. Seite 740

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
Israelitische Wochenschrift
Issue
47 (22.11.1901)
Date
1901-11-22
Page
Seite 740 (sequence 4)
Language
German
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Seite 740. Israelitische Wochenschrift. Nr. 47. „Die Regierung erkennt an, daß den Angehörigen des jüdischen Bekenntnisses in Bezug auf die Erlangnng von Staatsämtern im Großherzogtum die gleiche Stellung zukommt, wie den Angehörigen anderer Bekenntnisse. Was die Petenten Vorbringen, um darzuthun, daß sich die Großherzogliche Regierung in Widerspruch mit dieser grundsätzlichen Auffassung gesetzt habe, ist teils nicht richtig, teils nicht schlüssig. Eine auf dem neunzehnten Landtag in der zweiten Kammer der Landstände eingebrachte Interpellation, das Recht der Juden auf Verwendung im Staatsdienste betreffend, fand ihre von keiner Seite beanstandete Erledigung durch folgende Antwort des damaligen Ministerpräsidenten: „Bei der Anstellung und Beförderung von Juden im Staatsdienste findet die Regierung keine prinzipiellen Bedenken, wie dieses schon daraus hervorgeht, daß Juden im Staatsdienst stehen." (Verhandlung zweiter Kammer der Landstände von 1866/68 Protokoll Nr. 92 S. 7). Als in der Verhandlung der zweiten Kammer der Landitände vom 7. April 1894 (Prot. Nr. 10 S. 7) der damalige Staatsminister unter anderem erklärte: „Auf dem Lande würden wir, wie meine feste Ueberzeugung ist, wie ich das Land kenne, großen Anstoß erregen, wenn wir jüdische Richter dorthin setzten", erhob sich in der Kammer kein Widerspruch; ja es fand diese Erklärung die ausdrückliche Zustimmung eines Abgeordneten, der die antisemitische Bewegung ebenso verurteilte, wie es die Großherzogliche Regierung thut. Auch heute befinden sich Juden im Staatsdienst, allerdings nur im Justizdienst und im Schuldienst. Es ist eine unwahre Behauptung, daß jüdische Bewerber, die sich zu der Stellung eines Richters oder Staatsanwalts gemeldet hätten, angestellt worden seien, „sobald die Bewerber die Religion gewechselt" hätten. Wenn aber die Petenten im Anschluß hieran die Anschuldigung erheben, es sei „der Glaubenswechsel um äußerer Vorteile willen" belohnt worden, so verdächtigen sie zugleich ehrenhafte Beamte in einer Weise, die nachdrücklich zurückgewiesen werden muß. Seitdem die gegenwärtige Staatsregierung die Geschäfte übernommen hat, ist die Anstellung eines jüdischen Staatsdienstanwärters nicht in Frage gekommen, da Anwärter mit entsprechendem Dienstalter nicht vorhanden waren. Großherzogliches Ministerium der Justiz. Dittmar." Der Ausschuß hat im allgemeinen den Standpunkt, der in dieser ministeriellen Zuschrift eingenommen wird, gebilligt, aber der Kammer vorgeschlagen, eine Resolution anzunehmen, in der die Erwartung ausgesprochen wird, daß bei Anstellung der Beamten grundsätzlich der Standpunkt der religiösen Gleichberechtigung gewahrt bleibe. Daß das hessische Justizministerium die nach der Taufe — nicht wegen der Taufe — angesteüten Anwärter in Schutz nimmt, ist seine Pflicht, und eine Pflicht muß man erfüllen, auch wenn sie hart ist. Die Gründe, wegen deren Jemand zur Taufe schreitet, sind sein Geheimnis und sie bleiben es, selbst wenn er sie ausplaudert. Es können nach seiner Versicherung die edelsten sein, aber er ist nicht imstande, das zu beweisen. Vor Augen ist immer nur der materielle Erfolg. Daß der hessische Kammerausschuß die „Erwartung" ausspricht, es werde bei Anstellung der Beamten grundsätzlich der Standpunkt der religiösen Gleichberechtigung gewahrt „bleiben", ist gut gemeint, aber ein Widerspruch in sich, denn was nicht gewesen ist, kann nicht bleiben. Immerhin deutet die Auslassung des Justizministeriums und mehr noch die Haltung des Kammerausschusses auf eine Besserung. * * * (Bevölkerungsstatistik.) In der zwischen den beiden letzten Volkszählungen liegenden Frist von fünf Jahren hat die Gesamtbevölkerung Preußens um etwa 8, die katholische Bevölkerung um etwa 10, die evangelische um etwa 7, die jüdische um etwa 3 Prozent zugenommen. Daraus geht hervor, daß die jüdische Auswanderung aus Preußen zwar nachgelassen hat, aber immer noch unverhältnismäßig groß ist. Es geschieht eben hier das Mögliche, den Juden den Aufenthalt im Vaterland zu verleiden. Zu den Rkpkilskutuutkuuiahltn. Bon Dr. Martin Schreiner. (Schluß.) II. Durch die jüngste Schrift des Herrn Gustav Levinftein*) sehen wir uns genötigt, mit dessen Ansichten uns eingehender zu beschäftigen. Herr L., der die Verantwortung dafür zu tragen hat, daß die Frage eines feierlichen Sonntagsgottesdienstes in Fluß geraten ist, ist in mehreren anderen Schriften für diese Einrichtung eingetreten und wir werden auch aus jene gebührend Rücksicht nehmen. In seinen Ausführungen hat Herr Levinstein seit einem halben Jahrzehnt etwa ein halbes Dutzend theologischer Grundansichten angenommen, um von diesen aus seine Einrichtung zu befürworten. Vor vier Jahren schrieb Herr L.**): „Wer mißversteht mehr den Geist der göttlichen Lehre, als der, der da wähnt, daß diese Verkündigung, die von den Höhen der Berge unter Entfesselung der Elemente einem befreiten Volk gegeben, daß diese Religion, die Freiheit atmet und Gleichheit befiehlt, im Dunkel des Ghetto eine bessere Stätte gehabt hätte, als in dem Licht der belebenden Freiheit?" Wer das schreibt, glaubt an den buchstäblichen Sinn der Erzählung von der Offenbarung am Sinai. Nichtsdestoweniger heißt es in seiner neuesten Schrift: „Ich selbst, als ich vor Jahren die trostlosen religiösen Verhältnisse in unserer Gemeinde sah, neigte zu der Meinung, daß selbst die Verlegung des historisch geweihten Tages ein geringeres Uebel sei, als die vollständige Ignorierung eines jeden Ruhetags". Es ist offenbar, daß für den, der da glaubt, daß Gott vor unseren Vätern am Sinai unter Donner und Blitz die zehn Worte verkündet habe, das Gebot des Sabbats, auf dessen Uebertretung die Schrift die Todesstrafe setzt, nicht nur etwas „historisch Geweihtes" ist, sondern der offenbare Wille Gottes, an dem nicht gedeutelt werden kann, so daß an eine „Verlegung" des Sabbats kein Menschenkind denken darf. — Herr L. hat aber S. 3 schon vergessen, was er S. 2 gesagt hatte: „Unsere Religion entspringt unabhängig von der geschichtlichen Ueberlieserung und Offenbarung, den Anschauungen unserer Vernunft und den Empfindungen unseres Herzens und findet in diesen die Quelle, aus der sie täglich *) Die Repräsentantenwahlen. Forderung des Sonntagsgottesdienstes. Berlin. November 1901. **) Die Forderung des Sonntagsgottesdienstes. August 1897. S.3.

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